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   OLG Nürnberg, 24.03.2016 - 8 U 1092/15   

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https://dejure.org/2016,11308
OLG Nürnberg, 24.03.2016 - 8 U 1092/15 (https://dejure.org/2016,11308)
OLG Nürnberg, Entscheidung vom 24.03.2016 - 8 U 1092/15 (https://dejure.org/2016,11308)
OLG Nürnberg, Entscheidung vom 24. März 2016 - 8 U 1092/15 (https://dejure.org/2016,11308)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • openjur.de
  • IWW
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Wirksamkeit der Kündigung eines Lebensversicherungsvertrages durch den Betreuer des Versicherungsnehmers

  • rewis.io

    Genehmigungsbedürftige Kündigung eines Lebensversicherungsvertrages durch den Betreuer des Versicherungsnehmers

  • ra.de
  • VersR (via Owlit)(Abodienst, Leitsatz frei)

    BGB § 1812 Abs. 1; BGB § 1813 Abs. 1 Nr. 2; BGB § 1831; BGB § 1902; BGB § 1908 i
    Kündigung eines Lebensversicherungsvertrags durch den Betreuer des VN

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Wirksamkeit der Kündigung eines Lebensversicherungsvertrages durch den Betreuer des Versicherungsnehmers

  • rechtsportal.de

    Wirksamkeit der Kündigung eines Lebensversicherungsvertrages durch den Betreuer des Versicherungsnehmers

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • anwaltonline.com (Kurzinformation)

    Kündigung eines Lebensversicherungsvertrages durch den Betreuer

  • versr.de (Kurzinformation)

    Kündigung eines Lebensversicherungsvertrags durch den Betreuer des VN

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Unwirksame Kündigung eines Lebensversicherungsvertrages durch den Betreuer

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2016, 1047
  • FamRZ 2016, 1875
  • VersR 2016, 910
  • Rpfleger 2016, 569
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (7)

  • BGH, 29.03.2011 - VI ZR 117/10

    Gefährdungshaftung nach dem Arzneimittelgesetz: Zulässigkeit eines Teilurteils

    Auszug aus OLG Nürnberg, 24.03.2016 - 8 U 1092/15
    Eine solche Gefahr besteht bei einer Mehrheit selbstständiger prozessualer Ansprüche, wenn zwischen den prozessual selbstständigen Ansprüchen eine materiell-rechtliche Verzahnung besteht (BGH, Urteil vom 29. März 2011 - VI ZR 117/10 -, juris, Rn. 15 f).
  • BGH, 01.04.1987 - IVa ZR 26/86

    Fortgeltung der Bezugsberechtigung aus einer Lebensversicherung nach Scheidung

    Auszug aus OLG Nürnberg, 24.03.2016 - 8 U 1092/15
    Die Bezugsberechtigung ist nicht aufschiebend bedingt durch die Scheidung der Ehe (BGH, Urteil vom 01. April 1987 - IVa ZR 26/86 -, juris, Rn. 9), damit erst recht nicht durch einen Scheidungsantrag oder die Trennung eines Ehepaares.
  • BGH, 05.11.2009 - III ZR 6/09

    Vormundschaftsgerichtliche Genehmigung bzgl. eines Vertrages zwischen dem

    Auszug aus OLG Nürnberg, 24.03.2016 - 8 U 1092/15
    Unter einer Verfügung versteht man ein Rechtsgeschäft, durch das der Verfügende auf ein Recht unmittelbar einwirkt, es also entweder auf einen Dritten überträgt oder mit einem Recht belastet oder das Recht aufhebt oder es sonst in seinem Inhalt ändert (BGH, Urteil vom 05. November 2009 - III ZR 6/09 -, juris, Rn. 13, 15).
  • OLG Nürnberg, 21.12.2015 - 8 U 1255/15

    Zur Hinterlegungsberechtigung des Lebensversicherers nach Wideruf der

    Auszug aus OLG Nürnberg, 24.03.2016 - 8 U 1092/15
    Vielmehr eröffnet das Fehlen eines Rechtsgrundes dem Erben allein die Möglichkeit, die rechtsgrundlos erworbene Rechtsposition des Bezugsberechtigten nach Maßgabe der §§ 812 ff. BGB zu kondizieren (BGH, a. a. O., Rn. 13; Senat, Urteil vom 21. Dezember 2015 - 8 U 1255/15 -, juris, Rn. 28; Jacob, jurisPR-VersR 11/2013, Anm. 3).
  • BGH, 11.02.2015 - IV ZR 213/14

    Zur Beteiligung des Versicherungsnehmers an Überschüssen und Bewertungsreserven

    Auszug aus OLG Nürnberg, 24.03.2016 - 8 U 1092/15
    So liegt es grundsätzlich auch bei Ansprüchen auf die in § 153 VVG geregelte Überschussbeteiligung eines Lebensversicherungsvertrages (BGH, Urteil vom 11. Februar 2015 - IV ZR 213/14 -, juris, Rn. 24).
  • BGH, 28.09.1988 - IVa ZR 126/87

    Rechtsnatur der Benennung und Änderung des Bezugsberechtigten in der

    Auszug aus OLG Nürnberg, 24.03.2016 - 8 U 1092/15
    Zum anderen scheitert eine Änderung der Bezugsberechtigung auch daran, dass es sich dabei ebenfalls um eine Verfügung über den Leistungsanspruch aus der Versicherung handelt, für welche die Genehmigung des Betreuungsgerichts nach §§ 1908i Abs. 1, 1812 Abs. 1, 1831 BGB erforderlich gewesen wäre (BGH, Urteil vom 28. September 1988 - IVa ZR 126/87 -, juris, Rn. 16, 18).
  • BGH, 26.06.2013 - IV ZR 39/10

    Lebensversicherung: Höhe des Rückkaufswerts bei Unwirksamkeit der Allgemeinen

    Auszug aus OLG Nürnberg, 24.03.2016 - 8 U 1092/15
    Ein solcher Auskunftsanspruch setzt aber weiter voraus, dass ausreichende Anhaltspunkte dafür vorliegen, dass die Ansprüche, die die Klägerin mit Hilfe der Auskunft geltend machen will, bestehen (BGH, Urteil vom 26. Juni 2013 - IV ZR 39/10 -, juris, Rn. 24).
  • BVerfG, 17.02.2017 - 1 BvR 781/15

    Erfolglose Verfassungsbeschwerde betreffend einen Zivilrechtsstreit um die

    So hat der Bundesgerichtshof in dem angegriffenen Urteil einen Auskunftsanspruch des Beschwerdeführers in Erwägung gezogen, auch wenn er ihn letztlich aufgrund der Umstände des vorliegenden Einzelfalls verneint hat (vgl. BGHZ 204, 172 ; siehe zu Auskunftsansprüchen auch BGH, Urteil vom 2. Dezember 2015 - IV ZR 28/15 -, VersR 2016, S. 173 ; Beschluss vom 1. Juni 2016 - IV ZR 507/15 -, VersR 2016, S. 1236 ; OLG Nürnberg, Urteil vom 24. März 2016 - 8 U 1092/15 -, juris, Rn. 22 ff.; LG Dortmund, Urteil vom 27. Oktober 2011 - 2 O 479/09 -, juris, Rn. 29 ff.; LG Hamburg, Urteil vom 15. Januar 2016 - 332 O 254/15 -, juris, Rn. 18 ff.; Wandt, VersR, 6. Aufl. 2016, Rn. 1252).
  • OLG Nürnberg, 29.07.2021 - 8 U 1230/21

    Kündigung einer Pflegetagegeldversicherung durch den Betreuer des

    Eine vom Betreuer des Versicherungsnehmers erklärte Kündigung einer Pflegetagegeldversicherung bedarf für ihre Wirksamkeit der Genehmigung durch das Betreuungsgericht (Fortführung von OLG Nürnberg, NJW-RR 2016, 1047).

    Durch die hier gegenständliche Beendigung eines Versicherungsvertrages würde der Betreute den Versicherungsschutz und damit die bei einem Versicherungsfall eintretenden Ansprüche verlieren (vgl. Senatsurteil vom 24.03.2016 - 8 U 1092/15, NJW-RR 2016, 1047 Rn. 25).

  • LG Nürnberg-Fürth, 30.03.2021 - 8 O 6345/20

    Kündigung einer Pflegetagegeldversicherung durch Betreuer des

    Die Kündigung des Versicherungsvertrages durch die Betreuerin mit Schreiben vom 08.07.2019 hat den Vertrag nicht beendet, da die Kündigung nach §§ 1908 i Abs. 1, 1812 Abs. 1, Abs. 3, 1831 BGB unwirksam ist, wie auch das OLG Nürnberg für den Fall der Kündigung einer Lebensversicherung entschieden hat (OLG Nürnberg, Teilurt. v. 24.3.2016 - 8 U 1092/15).

    Ist ein Gegenbetreuer - wie hier - nicht vorhanden, so tritt an die Stelle seiner Zustimmung die des Betreuungsgerichts, sofern nicht die Betreuung von mehreren Betreuern gemeinschaftlich geführt wird (§§ 1908 i Abs. 1 Satz 1, 1812 Abs. 3 BGB; OLG Nürnberg, Teilurt. v. 24.3.2016 - 8 U 1092/15).

    Unter einer Verfügung versteht man ein Rechtsgeschäft, durch das der Verfügende auf ein Recht unmittelbar einwirkt, es also entweder auf einen Dritten überträgt oder mit einem Recht belastet oder das Recht aufhebt oder es sonst in seinem Inhalt ändert (BGH, Urt. v. 5.11.2009 - III ZR 6/09 -, juris, Rn. 13, 15; OLG Nürnberg, Teilurt. v. 24.3.2016 - 8 U 1092/15).

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