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   OLG Celle, 10.05.2007 - 8 U 11/07   

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https://dejure.org/2007,4515
OLG Celle, 10.05.2007 - 8 U 11/07 (https://dejure.org/2007,4515)
OLG Celle, Entscheidung vom 10.05.2007 - 8 U 11/07 (https://dejure.org/2007,4515)
OLG Celle, Entscheidung vom 10. Mai 2007 - 8 U 11/07 (https://dejure.org/2007,4515)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • openjur.de

    Grundstückskaufvertrag: Hinweispflicht des Verkäufers auf Errichtung eines Hauses in Fertigbauweise und Verwendung von Asbest-Zement-Platten

  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    § 123 BGB; § 280 Abs. 1 BGB; § 280 Abs. 3 BGB; § 281 BGB; § 437 Nr. 3 BGB; § 812 Abs. 1 S. 1, 1. Alt. BGB; § 823 Abs. 2 BGB; § 263 StGB
    Anspruch auf Rückabwicklung eines Grundstückskaufvertrages auf Grund einer Anfechtung wegen arglistiger Täuschung; Geltendmachung eines Schadensersatzanspruchs und Rückforderungsanspruchs wegen vergeblich aufgewendeter Maklerkosten; Voraussetzungen für die Annahme einer ...

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Anspruch auf Rückabwicklung eines Grundstückskaufvertrages auf Grund einer Anfechtung wegen arglistiger Täuschung; Geltendmachung eines Schadensersatzanspruchs und Rückforderungsanspruchs wegen vergeblich aufgewendeter Maklerkosten; Voraussetzungen für die Annahme einer ...

  • Judicialis

    BGB § 123; ; BGB § 434; ; BGB § 437

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 123 § 434 § 437 Nr. 3
    Pflicht des Verkäufers eines Hausgrundstücks zur Offenbarung der Errichtung in Fertigbauweise und der Verwendung von Zement-Asbest-Platten

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Hauskauf: Offenlegungspflicht hinsichtlich Zement-Asbest-Platten?

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • hermanns-rechtsanwaelte.de PDF, S. 1 (Kurzinformation)

    Keine generelle Hinweispflicht des Verkäufers auf Errichtung eines Hauses in Fertigbauweise und Verwendung von Asbest-Zement-Platten

Besprechungen u.ä.

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Hauskauf: Offenlegungspflicht hinsichtlich Zement-Asbest-Platten? (IMR 2007, 235)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BauR 2007, 1288
 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (17)

  • BGH, 22.11.1991 - V ZR 215/90

    Zugesicherte Mangelfreiheit und Mangelverschweigen bei Kellerfeuchtigkeit im

    Auszug aus OLG Celle, 10.05.2007 - 8 U 11/07
    Da es auch keine tatsächliche Vermutung für das Weiterbestehen eines einmal eingetretenen Umstandes, hier des Vorsatzes und der Kenntnis des Verkäufers bezüglich eines Mangels, auch noch im Zeitpunkt der Abgabe der Erklärung gibt (vgl. BGH NJW-RR 1992, 333; 1987, 1415), lässt sich Arglist nicht mit der für eine Überzeugungsbildung hinreichenden Gewissheit feststellen.

    Zwar ist allgemein anerkannt, dass der Eintritt von Feuchtigkeit in Kellerwände einen regelmäßig für den Vertragsschluss maßgeblichen Mangel darstellt, den der Verkäufer nicht verschweigen darf (BGH NJW-RR 1992, 333; NJW 1990, 42; OLG Celle MDR 1987, 407).

    Insbesondere stellt sie keine Zusicherung/Garantie der Mangelfreiheit dar (BGH NJW 1995, 1549; NJW-RR 1992, 333; NJW 1991, 1181).

  • BGH, 30.04.2003 - V ZR 100/02

    Darlegungs- und Beweislast bei Mängeln der Kaufsache

    Auszug aus OLG Celle, 10.05.2007 - 8 U 11/07
    Die Darlegungs- und Beweislast für den gesamten Arglisttatbestand, also auch die Kenntnis des Verkäufers vom Mangel sowie die unterbliebene Aufklärung trifft den Käufer (BGH NJW 2003, 2380; 2001, 64).

    Das gilt auch dann, wenn im Vertrag - wie hier - die zusätzliche Regelung enthalten ist, dass dem Verkäufer versteckte Mängel des Kaufgegenstandes nicht bekannt sind (BGH NJW 2003, 2380).

  • BGH, 03.03.1995 - V ZR 43/94

    Offenbarungspflichten des Verkäufers eines früher als Werksdeponie genutzten

    Auszug aus OLG Celle, 10.05.2007 - 8 U 11/07
    Bei einer Täuschung durch Verschweigen eines offenbarungspflichtigen Umstandes handelt arglistig, wer diesen für möglich hält und gleichzeitig weiß oder damit rechnet und billigend in Kauf nimmt, dass der Vertragspartner den Umstand nicht kennt und bei Offenbarung den Vertrag nicht oder nicht mit diesem Inhalt geschlossen hätte (BGH NJW 1995, 1549, 1550).

    Insbesondere stellt sie keine Zusicherung/Garantie der Mangelfreiheit dar (BGH NJW 1995, 1549; NJW-RR 1992, 333; NJW 1991, 1181).

  • BGH, 20.10.2000 - V ZR 285/99

    Arglistige Täuschung über Altlasten

    Auszug aus OLG Celle, 10.05.2007 - 8 U 11/07
    Insoweit trifft den Verkäufer eines Grundstücks auch ungefragt eine Offenbarungspflicht über solche Umstände, die für die Willensbildung des Käufers offensichtlich von ausschlaggebender Bedeutung sind, weil sie den Vertragszweck vereiteln können und bei denen eine Mitteilung deshalb nach der Verkehrsauffassung zu erwarten ist (BGH NJW 2001, 64; NJW-RR 1990, 78; Palandt-Heinrichs, BGB, 65. Aufl., § 123 Rdnr. 5 b, 8).

    Die Darlegungs- und Beweislast für den gesamten Arglisttatbestand, also auch die Kenntnis des Verkäufers vom Mangel sowie die unterbliebene Aufklärung trifft den Käufer (BGH NJW 2003, 2380; 2001, 64).

  • OLG Celle, 13.05.2004 - 4 U 220/03

    Vollstreckung einer Kaufpreisforderung aus notarieller Urkunde; Auf ein

    Auszug aus OLG Celle, 10.05.2007 - 8 U 11/07
    Ein Fertighaus ist im Vergleich zu einem in konventioneller Bauweise errichteten Haus kein Gebäude mit einem von vornherein minderen Gebrauchs oder Verkehrswert (OLG Celle OLGR 2004, 498).

    Insoweit unterscheidet sich der Sachverhalt von der Entscheidung OLG Celle OLGR 2004, 498, wo im Vertrag das Haus als "massiv gebaut" beschrieben wurde.

  • BGH, 10.07.1987 - V ZR 152/86

    Fehler - Hauskauf - Schwammbefall - Beseitigung - Gewährleistungsausschluß -

    Auszug aus OLG Celle, 10.05.2007 - 8 U 11/07
    Da es auch keine tatsächliche Vermutung für das Weiterbestehen eines einmal eingetretenen Umstandes, hier des Vorsatzes und der Kenntnis des Verkäufers bezüglich eines Mangels, auch noch im Zeitpunkt der Abgabe der Erklärung gibt (vgl. BGH NJW-RR 1992, 333; 1987, 1415), lässt sich Arglist nicht mit der für eine Überzeugungsbildung hinreichenden Gewissheit feststellen.
  • BGH, 07.07.1989 - V ZR 21/88

    Durch arglistige Täuschung verursachter Irrtum

    Auszug aus OLG Celle, 10.05.2007 - 8 U 11/07
    Zwar ist allgemein anerkannt, dass der Eintritt von Feuchtigkeit in Kellerwände einen regelmäßig für den Vertragsschluss maßgeblichen Mangel darstellt, den der Verkäufer nicht verschweigen darf (BGH NJW-RR 1992, 333; NJW 1990, 42; OLG Celle MDR 1987, 407).
  • OLG Celle, 19.12.1986 - 4 U 284/85

    Voraussetzungen für die Zulassung einer Berufung; Anforderungen an die Darlegung

    Auszug aus OLG Celle, 10.05.2007 - 8 U 11/07
    Zwar ist allgemein anerkannt, dass der Eintritt von Feuchtigkeit in Kellerwände einen regelmäßig für den Vertragsschluss maßgeblichen Mangel darstellt, den der Verkäufer nicht verschweigen darf (BGH NJW-RR 1992, 333; NJW 1990, 42; OLG Celle MDR 1987, 407).
  • LG Hannover, 25.05.1998 - 20 O 83/97
    Auszug aus OLG Celle, 10.05.2007 - 8 U 11/07
    Eine allgemeine und ungefragte Hinweispflicht auf die Verwendung asbesthaltiger Baustoffe beim Verkauf älterer Häuser ist mithin nicht anzunehmen (so auch OLG Celle OLGR 1996, 51 für ein 1975 errichtetes Haus; LG Magdeburg vom 15. Januar 2002 - 9 O 2665/01 , für ein 1973 in der DDR errichtetes Haus, zitiert nach juris; a. A. LG Hannover MDR 1998, 1474).
  • OLG Celle, 08.12.1995 - 4 U 152/94
    Auszug aus OLG Celle, 10.05.2007 - 8 U 11/07
    Eine allgemeine und ungefragte Hinweispflicht auf die Verwendung asbesthaltiger Baustoffe beim Verkauf älterer Häuser ist mithin nicht anzunehmen (so auch OLG Celle OLGR 1996, 51 für ein 1975 errichtetes Haus; LG Magdeburg vom 15. Januar 2002 - 9 O 2665/01 , für ein 1973 in der DDR errichtetes Haus, zitiert nach juris; a. A. LG Hannover MDR 1998, 1474).
  • BGH, 09.11.1990 - V ZR 194/89

    Ausübung des Ermessens bei Zulassung verspätet angetretenen Zeugenbeweises

  • LG Magdeburg, 15.01.2002 - 9 O 2665/01
  • OLG Frankfurt, 01.08.2005 - 19 W 26/05

    Maklervertrag: Umfang der Maklerpflichten hinsichtlich der Bauweise eines

  • OLG Düsseldorf, 28.12.1988 - 9 U 206/88
  • BGH, 24.11.1995 - V ZR 40/94

    Makler als Erfüllungsgehilfe

  • BGH, 30.09.1968 - VII ZR 93/67

    Prozeßführungsbefugnis bei abgetretener Forderung im Konkurs

  • BGH, 06.10.1989 - V ZR 223/87

    Rückzahlung einer Maklervergütung - Kauf eines Grundstücks unter Ausschluss

  • OLG Bamberg, 08.03.2012 - 3 Ws 4/12

    Betrug durch Unterlassen: Garantenstellung des Verkäufers eines Grundstücks bei

    Es ist nämlich höchstrichterlich anerkannt, dass der Eintritt von Feuchtigkeit in die Wände einen regelmäßig für den Vertragsschluss maßgeblichen Mangel darstellt, den der Verkäufer nicht verschweigen darf (vgl. BGH NJW-RR 1992, 333; NJW 1990, 42; OLG Celle, Urt. v. 10.05.2007 Az.: 8 U 11/07).
  • OLG Celle, 07.02.2008 - 8 U 203/07

    Beeinträchtigung der Eignung eines Hauses zu Wohnzwecken durch die

    8 U 11/07 -, OLGR 2007, 461 ff.; a. A. Landgericht Hannover, MDR 1998, 1474 f.).
  • LG Lüneburg, 30.08.2007 - 5 O 104/07

    Mangelhaftigkeit der Verwendung von Asbestzementplatten in der Außenfassade eines

    Eine allgemeine und ungefragte Hinweispflicht auf die Verwendung asbesthaltiger Baustoffe beim Verkauf älterer Häuser gibt es nicht ( OLG Celle vom 10.05.2007 - 8 U 11/07 -, für ein 1980 erbautes Fertighaus; OLG Celle OLGR, 1996, 51 für ein 1975 errichtetes Haus; LG Magdeburg vom 15.01.2002 - 9 O 2665/01 -, für ein 1973 in der DDR errichtetes Haus).
  • OLG Saarbrücken, 22.12.2011 - 8 U 178/10

    Rückabwicklung eines Grundstückskaufvertrages und Verpflichtung zum

    Die von dem Sachverständigen W. festgestellte, unstreitig bereits bei Übergabe des Hauses an den Kläger vorhanden gewesene, durch eine Arbeitsfuge zwischen der Bodenplatte und den Wandelementen aufsteigende Feuchtigkeit im Bereich der Wände des Kellergeschosses einschließlich der Wände der dort gelegenen Einliegerwohnung stellt einen Sachmangel i. S. des § 434 Abs. 1 Satz 2 Nr. 2 BGB dar (vgl. BGH NJW-RR 1992, 333 f. Tz. 8; KG MDR 2006, 200 Tz. 3; OLG Celle OLGR Celle 2007, 461 ff. Tz. 37; Saarländisches OLG NJW-RR 2009, 66 ff. Tz. 21; jeweils zit. nach juris).
  • LG Magdeburg, 21.12.2010 - 10 O 2045/08

    Grundstückskaufvertrag: Voraussetzungen für das Vorliegen einer arglistigen

    Ein Verkäufer handelt nicht arglistig, wenn er bei einem alten Haus, bei dem damals zulässigerweise Asbest verwendet worden ist, nicht darauf hinweist, wenn es in der Nutzungszeit des Verkäufers zu keinen Problemen mit dem Baustoff kam (vgl. insoweit auch OLG Celle, Urteil vom 10. Mai 2007, Az.: 8 U 11/07; LG M., Urteil vom 15. Januar 2002, Az. 9 O 2665/01 - zitiert nach juris).
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Rechtsprechung
   OLG Koblenz, 08.02.2008 - 8 U 11/07   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2008,17063
OLG Koblenz, 08.02.2008 - 8 U 11/07 (https://dejure.org/2008,17063)
OLG Koblenz, Entscheidung vom 08.02.2008 - 8 U 11/07 (https://dejure.org/2008,17063)
OLG Koblenz, Entscheidung vom 08. Februar 2008 - 8 U 11/07 (https://dejure.org/2008,17063)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Wolters Kluwer

    Rückabwicklung einer Überweisung auf ein erloschenes, als Abwicklungskonto weitergeführtes Konto

  • FIS Money Advice (Volltext/Auszüge)
  • rechtsportal.de

    Rückabwicklung einer Überweisung auf ein erloschenes, als Abwicklungskonto weitergeführtes Konto

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Besprechungen u.ä.

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • WM 2009, 112
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (1)

  • BGH, 05.12.2006 - XI ZR 21/06

    Pflichten der Bank nach Beendigung eines Giroverhältnisses; Rückruf von

    Auszug aus OLG Koblenz, 08.02.2008 - 8 U 11/07
    Diese Rückabwicklung vollzieht sich vielmehr innerhalb der jeweiligen Leistungsbeziehungen, mithin zum einen zwischen dem Überweisenden und der von ihm beauftragten Überweisungsbank (hier: N.......... Sparkasse) im so genannten Deckungsverhältnis, zum anderen zwischen dem Überweisenden und dem Überweisungsempfänger im so genannten Valutaverhältnis (BGH WM 2007, 348 ).
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Rechtsprechung
   LSG Schleswig-Holstein, 21.01.2009 - L 8 U 11/07   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2009,39985
LSG Schleswig-Holstein, 21.01.2009 - L 8 U 11/07 (https://dejure.org/2009,39985)
LSG Schleswig-Holstein, Entscheidung vom 21.01.2009 - L 8 U 11/07 (https://dejure.org/2009,39985)
LSG Schleswig-Holstein, Entscheidung vom 21. Januar 2009 - L 8 U 11/07 (https://dejure.org/2009,39985)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung PDF (Volltext/Leitsatz)

    Betriebsfahrt - Raubüberfall - Entwendung des Pkw einschl. der dort abgelegten Hörgeräte - keine Gleichsetzung mit Gesundheitsschaden

  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

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