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   OLG Saarbrücken, 21.06.2007 - 8 U 118/06 - 28   

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OLG Saarbrücken, 21.06.2007 - 8 U 118/06 - 28 (https://dejure.org/2007,11983)
OLG Saarbrücken, Entscheidung vom 21.06.2007 - 8 U 118/06 - 28 (https://dejure.org/2007,11983)
OLG Saarbrücken, Entscheidung vom 21. Juni 2007 - 8 U 118/06 - 28 (https://dejure.org/2007,11983)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de

    Feststellungsklage; Insolvenzrecht; vorsätzliche unerlaubte Handlung: Zulässigkeit einer titelergänzenden Feststellungsklage; Betrugsvorsatz im Zusammenhang mit dem Verkauf eines Grundstücks, das mit einem ohne Baugenehmigung errichteten Wohnhaus bebaut ist

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Rechtsschutzbedürfnis für eine auf Feststellung eines Bestehens eines deliktischen Anspruchs gerichtete titelergänzende Klage; Rechtlich andere Qualifizierung eines anspruchsbegründenden Lebenssachverhalts als Durchbrechung der materiellen Rechtskraft eines Urteils; ...

  • Judicialis

    BGB § 823 Abs. 2; ; StGB § 263; ; ZPO § 850 f Abs. 2; ; InsO § 302 Nr. 1

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Betrug beim Hauskauf (fehlende Baugenehmigung)

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (12)

  • BGH, 19.03.1992 - III ZR 16/90

    Arglist bei Grundstücksverkauf in ehemaligen Deponieglände

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 21.06.2007 - 8 U 118/06
    Vorliegend hätte die Beklagte folglich nur dann vorsätzlich gehandelt, wenn sie vor und bei Vertragsabschluss ein - kaufentscheidendes - Informationsbedürfnis der Kläger in Bezug auf die fehlende Baugenehmigung für das in Rede stehende Anwesen zumindest für möglich gehalten und billigend in Kauf genommen hätte (vgl. BGH NJW 1992, 1953), was die Kläger vollumfänglich zu beweisen hatten.

    Denn abgesehen davon, dass das Tatbestandsmerkmal der Arglist auch solche Verhaltensweisen erfasst, bei denen es an einer betrügerischen Absicht fehlt und mit denen noch kein moralisches Unwerturteil verbunden ist (vgl. BGH NJW 1992, 1953 m.w.N.), erwachsen tatsächliche Feststellungen - bejahender und verneinender Art -, auf denen die Entscheidung der Rechtsfrage im Vorprozess beruht, auch nicht in Rechtskraft (vgl. BGH NJW-RR 1988, 199/200; RGZ 94, 195/198).

  • BGH, 30.11.1989 - III ZR 215/88

    Feststellung einer vorsätzlich begangenen unerlaubten Handlung

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 21.06.2007 - 8 U 118/06
    Wird dagegen - wie im Streitfall - eine (titelergänzende) Feststellungsklage erhoben, mit der derselbe Lebenssachverhalt, der dem titulierten Anspruch zugrunde liegt, nur rechtlich anders qualifiziert werden soll- z.B. als vorsätzlich begangene unerlaubte Handlung für eine Vollstreckungserleichterung nach § 850 f Abs. 2 ZPO oder (wie im vorliegenden Fall) für einen Ausschluss der Restschuldbefreiung nach § 302 Nr. 1 InsO -, so bestehen gegen ihre Zulässigkeit unter dem Gesichtspunkt der materiellen Rechtskraft keine durchgreifenden Bedenken (BGH NJW 1990, 834 = BGHZ 109, 275 ff).

    Derartiges lässt sich insbesondere aus der Entscheidung des Bundesgerichtshofs vom 30.11.1989 (NJW 1990, 834 ff) nicht herleiten.

  • BGH, 05.03.2002 - VI ZR 398/00

    Inanspruchnahme des Schädigers wegen Betruges als Schutzgesetzverletzung

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 21.06.2007 - 8 U 118/06
    Denn der - neben der Bereicherungsabsicht - insoweit zu prüfende Tätervorsatz muss sich auf alle Merkmale des objektiven Straftatbestandes beziehen (vgl. BGH ZfS 2002, 375/377).

    Letzteres folgt ohne Weiteres aus dem allgemeinen Grundsatz der Beweispflichtigkeit des Anspruchstellers für die anspruchsbegründenden Tatsachen sowie aus der Einheit der Rechtsordnung, zumal der Beklagten auch nach strafprozessualen Grundsätzen Betrugsvorsatz zweifelsfrei nachgewiesen werden müsste (vgl. BGH MDR 2002, 515/516), und ausserdem aus dem Umstand, dass ein Anscheinsbeweis für die vorsätzliche Verwirklichung einer Straftat grundsätzlich nicht in Betracht kommt (vgl. BGH ZfS 2002, 375).

  • BGH, 03.06.1987 - VIII ZR 158/86

    Arglistige Täuschung durch Vorspiegeln der Brauereifreiheit eines Pachtobjekts

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 21.06.2007 - 8 U 118/06
    Denn abgesehen davon, dass das Tatbestandsmerkmal der Arglist auch solche Verhaltensweisen erfasst, bei denen es an einer betrügerischen Absicht fehlt und mit denen noch kein moralisches Unwerturteil verbunden ist (vgl. BGH NJW 1992, 1953 m.w.N.), erwachsen tatsächliche Feststellungen - bejahender und verneinender Art -, auf denen die Entscheidung der Rechtsfrage im Vorprozess beruht, auch nicht in Rechtskraft (vgl. BGH NJW-RR 1988, 199/200; RGZ 94, 195/198).
  • RG, 03.12.1918 - VI 248/18

    Möglichkeit des Abweisens einer späteren Klage des Gläubigers auf Ersatz des

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 21.06.2007 - 8 U 118/06
    Denn abgesehen davon, dass das Tatbestandsmerkmal der Arglist auch solche Verhaltensweisen erfasst, bei denen es an einer betrügerischen Absicht fehlt und mit denen noch kein moralisches Unwerturteil verbunden ist (vgl. BGH NJW 1992, 1953 m.w.N.), erwachsen tatsächliche Feststellungen - bejahender und verneinender Art -, auf denen die Entscheidung der Rechtsfrage im Vorprozess beruht, auch nicht in Rechtskraft (vgl. BGH NJW-RR 1988, 199/200; RGZ 94, 195/198).
  • BGH, 18.05.2006 - IX ZR 187/04

    Feststellung einer Forderung aus vorsätzlich begangener unerlaubter Handlung in

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 21.06.2007 - 8 U 118/06
    Die Klärung dieser Frage möglichst noch vor der Entscheidung über die Ankündigung der Restschuldbefreiung (§ 291 InsO) liegt regelmäßig im Interesse sowohl des Gläubigers als auch des Schuldners (zu Vorstehendem: BGH vom 18.5.2006 - IX ZR 187/04 - Rn. 9 und 10 m.w.N., zitiert nach juris).
  • OLG Celle, 23.06.2005 - 4 U 83/05

    Festsetzung des Streitwerts für die Rechtsmittelinstanz entsprechend der zum

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 21.06.2007 - 8 U 118/06
    Entgegen der Ansicht des Landgerichts war als Wert allerdings nicht die zu erwartende Insolvenzquote anzusetzen, weil es nicht um die Berücksichtigung des Anspruchs im Insolvenzverfahren, sondern in der Zeit danach geht (vgl. OLG Celle OLGR 2005, 558).
  • OLG Celle, 26.09.2006 - 4 W 178/06

    Anspruch eines Insolvenzgläubigers aus einer vorsätzlich begangenen unerlaubten

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 21.06.2007 - 8 U 118/06
    Vielmehr war vom vollen Nennwert der Forderung auszugehen und ein erheblicher Abschlag wegen bloßer Feststellung sowie insbesondere der Ungewissheit künftiger Vollstreckungsmöglichkeit zu machen, der bei jüngeren Personen mit 75 % zu bemessen ist (vgl. OLG Celle ZinsO 2007, 42/43) und vorliegend bei der über 70 Jahre alten Beklagten mit 90 % veranschlagt werden muss.
  • AG Siegburg, 03.05.2004 - 20 Ds 421/03

    Manipulierte Banküberweisung; Aufmerksamwerden auf eine Strafbarkeitslücke im

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 21.06.2007 - 8 U 118/06
    Notwendig ist damit einmal das Bewusstsein des Täters, durch Täuschung einen Irrtum zu erregen (vgl. auch AG Siegburg NJW 2004, 3725); weiter muss der Täter das Bewusstsein haben, durch die Irrtumserregung eine Vermögensverfügung des Getäuschten herbeizuführen und dadurch jemanden unmittelbar in seinem Vermögen zu schädigen (vgl. Schönke/Schröder/Cramer/Perron, StGB, 27. Aufl., Rn. 165 zu § 263 StGB, m.w.N.).
  • BGH, 11.12.2001 - VI ZR 350/00

    Darlegungs- und Beweislast hinsichtlich fehlender Zahlungsfähigkeit bei

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 21.06.2007 - 8 U 118/06
    Letzteres folgt ohne Weiteres aus dem allgemeinen Grundsatz der Beweispflichtigkeit des Anspruchstellers für die anspruchsbegründenden Tatsachen sowie aus der Einheit der Rechtsordnung, zumal der Beklagten auch nach strafprozessualen Grundsätzen Betrugsvorsatz zweifelsfrei nachgewiesen werden müsste (vgl. BGH MDR 2002, 515/516), und ausserdem aus dem Umstand, dass ein Anscheinsbeweis für die vorsätzliche Verwirklichung einer Straftat grundsätzlich nicht in Betracht kommt (vgl. BGH ZfS 2002, 375).
  • OLG Oldenburg, 11.04.1991 - 8 U 224/90

    Vorsatz, Feststellungsinteresse, Pfändungsfreigrenze, Herabsetzung,

  • BGH, 09.07.2003 - 5 StR 65/02

    Versuchter Betrug (bedingter Tatvorsatz bei begründeten Zweifeln hinsichtlich

  • OLG Köln, 05.12.2008 - 8 W 109/08

    Bestimmung des zuständigen Gerichts durch das nächst höhere Gericht;

    Dieser Ansatz wird vertreten vom 7. und 4. Zivilsenat des OLG Celle (Beschluss vom 21.05.2007, 7 W 38/07, juris; Beschluss vom 26.09.2006, 4 W 178/06, OLGR 2007, 234) sowie vom OLG Saarbrücken (Urteil vom 21.06.2007, 8 U 118/06) und vom OLG Rostock (Urteil vom 19.02.2007).
  • OLG Saarbrücken, 24.09.2009 - 9 W 285/09

    Berücksichtigung des Aufrechnungseinwands im Kostenfestsetzungsverfahren

    Auf die von der Beklagten gegen dieses Urteil eingelegte Berufung wurde das erstinstanzliche Urteil durch Urteil des Saarländischen Oberlandesgerichts vom 21. Juni 2007 - 8 U 118/06- 28 - abgeändert und die Klage abgewiesen.
  • OLG Karlsruhe, 01.10.2007 - 12 W 70/07

    Streitwert einer Geldforderung; Berücksichtigung der Vermögensverhältnisse und

    Den vom Beklagten angeführten Entscheidungen des 7. Zivilsenats des OLG Celle (NZI 2007, 243) und des OLG Saarbrücken vom 21.06.2007 (8 U 118/06), wonach wegen geringer Vollstreckungsaussichten ein Abschlag von 25% (OLG Celle) und bei älteren Menschen über 70 Jahren von 90% (so OLG Saarbrücken) zu machen sei, schließt sich der Senat nicht an.
  • OLG Braunschweig, 30.04.2008 - 8 U 192/07

    Bestimmung des Streitwerts im Fall einer Feststellungsklage zur Geltendmachung

    Dagegen ist das OLG Saarbrücken (Urteil vom 21.06.2007 - 8 U 118/06 ) in dem dortigen Rechtsstreit von Abschlägen in Höhe von 75% bis 90% ausgegangen.
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Rechtsprechung
   OLG Düsseldorf, 29.03.2007 - I-8 U 118/06   

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https://dejure.org/2007,74575
OLG Düsseldorf, 29.03.2007 - I-8 U 118/06 (https://dejure.org/2007,74575)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 29.03.2007 - I-8 U 118/06 (https://dejure.org/2007,74575)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 29. März 2007 - I-8 U 118/06 (https://dejure.org/2007,74575)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 03.02.1987 - VI ZR 56/86

    Beweiserleichterungen und Beweislastumkehr bei Unterlassen medizinisch gebotener

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 29.03.2007 - 8 U 118/06
    Nach allgemeinen Grundsätzen hat ein Patient im Rahmen eines Arzthaftungsprozesses zu beweisen, dass dem in Anspruch genommenen Arzt ein zumindest fahrlässiges Versäumnis bei der medizinischen Versorgung zur Last zu legen ist, das eine bestimmte gesundheitliche Beeinträchtigung hervorgerufen hat (vgl. BGHZ 99, 391 = NJW 1987, 1482 = VersR 1987, 1089; VersR 1995, 539; ständige Rechtsprechung).
  • BGH, 24.01.1995 - VI ZR 60/94

    Darlegungs- und Beweislast bei einem Lagerungsschaden im Krankenhaus aufgrund

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 29.03.2007 - 8 U 118/06
    Nach allgemeinen Grundsätzen hat ein Patient im Rahmen eines Arzthaftungsprozesses zu beweisen, dass dem in Anspruch genommenen Arzt ein zumindest fahrlässiges Versäumnis bei der medizinischen Versorgung zur Last zu legen ist, das eine bestimmte gesundheitliche Beeinträchtigung hervorgerufen hat (vgl. BGHZ 99, 391 = NJW 1987, 1482 = VersR 1987, 1089; VersR 1995, 539; ständige Rechtsprechung).
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