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   LSG Schleswig-Holstein, 26.11.2003 - L 8 U 119/02   

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LSG Schleswig-Holstein, 26.11.2003 - L 8 U 119/02 (https://dejure.org/2003,15420)
LSG Schleswig-Holstein, Entscheidung vom 26.11.2003 - L 8 U 119/02 (https://dejure.org/2003,15420)
LSG Schleswig-Holstein, Entscheidung vom 26. November 2003 - L 8 U 119/02 (https://dejure.org/2003,15420)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Sozialgerichtsbarkeit.de

    Unfallversicherung

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Neuveranlagung eines eingetragenen Vereins zu einem bestimmten Gefahrtarif eines Unfallversicherungsträgers; Verein, der sich als Schutzverband aller Steuerzahler versteht; Bildung von Gefahrtarifen und Gefahrklassen; Gerichtliche Überprüfbarkeit von Gefahrtarifen; ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZS 2004, 327 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (12)

  • BSG, 18.10.1994 - 2 RU 6/94

    Unfallversicherung - Gefahrklasse

    Auszug aus LSG Schleswig-Holstein, 26.11.2003 - L 8 U 119/02
    Ähnlich wie dem Gesetzgeber ist den ihre Angelegenheiten selbst regelnden öffentlich rechtlichen Körperschaften als Stellen der mittelbaren Staatsverwaltung, somit auch den Trägern der Sozialversicherung, ein nicht zu eng bemessener Entscheidungs- und Gestaltungsspielraum eingeräumt, soweit sie innerhalb der ihnen erteilten gesetzlichen Ermächtigung Recht setzen (BSGE 13, 189 = SozR Nr. 2 zu § 915 RVO; BSGE 27, 237, 240 = SozR Nr. 1 zu § 730 RVO; BSG SozR Nr. 4 zu § 725 RVO; BSG SozR 2200 § 725 Nr. 10; SozR 2200 § 734 Nr. 5; BSG Urteil vom 21. August 1991 - 2 RU 54/90 - NZA 1992, 335 f; BSG Urteil vom 18. Oktober 1994 - 2 RU 6/94 - SGb 1995, 253, 255).

    Als gesetzliche Vorgaben sind die in §§ 152 f, 157, 162 SGB VII zum Ausdruck kommenden Zielvorstellungen und Wertentscheidungen sowie die tragenden Grundsätze des Unfallversicherungsrechts zu beachten (vgl. BSGE 55, 26, 27 = SozR 2200 § 734 Nr. 3; BSG SozR 2200 § 731 Nr. 2; BSG Urteile vom 21. August 1991 und 18. Oktober 1994, a.a.O.).

    Die Prüfung, ob der Gefahrtarif die zweckmäßigste, vernünftigste oder gerechteste Regelung trifft, ist nicht Aufgabe der Gerichte (BSG SozR 2200, § 731 Nr. 2; BSG Urteile vom 21. August 1991 und 18. Oktober 1994, a.a.O.); die Abwägung zwischen mehreren, jeweils für die eine oder andere Regelung bei der Gestaltung des Gefahrtarifs wesentlichen Gesichtspunkte und die daraus folgende Entscheidung obliegt dem Unfallversicherungsträger (BSG SozR 3 2200 § 809 Nr. 1).

    Denn Veranlagungs- und Beitragsbescheide sind eingreifende Verwaltungsakte, die nur auf einer klaren rechtlichen und tatsächlichen Grundlage erlassen werden dürfen (BSG Urteil vom 18. Oktober 1994 - 2 RU 6/94 - SGb 1995, 253).".

  • OLG Düsseldorf, 15.05.2003 - 8 U 117/02

    Anspruch auf Ersatz von Schäden durch eine fehlerhafte geburtshilfliche

    Auszug aus LSG Schleswig-Holstein, 26.11.2003 - L 8 U 119/02
    Hiervon ausgehend ist der Senat zu dem Ergebnis gelangt, dass die Gliederung des Gefahrtarifs 1998 der Beklagten mit den Gefahrtarifstellen 16 und 20 rechtlich nicht zu beanstanden ist (so bereits Urteil des erkennenden Senats vom 10. September 2003 - L 8 U 117/02; LSG Mecklenburg-Vorpommern, Urteil vom 10. April 2003 - L 5 U 55/01 betr. den Bund der Steuerzahler Mecklenburg-Vorpommern e. V.).

    Die Aussichtslosigkeit der Rechtsverfolgung ergibt sich daraus, dass die Bünde der Steuerzahler in keinem Bundesland vor den Sozialgerichten Erfolg hatten (LSG Mecklenburg-Vorpommern, a.a.O., SG Potsdam, Urteil vom 1. August 2000 - S 3 U 121/99; SG Gotha, Urteil vom 22. Februar 2002 - S 17 U 2232/01; SG Hannover, Urteil vom 12. September 2002 - S 36 U 319/99) und auch der erkennende Senat bereits in einem vergleichbaren Fall betreffend den Haus- und Grundstückseigentümerverband (Urteil vom 11. September 2003 - L 8 U 117/02) ebenso entschieden hatte.

  • BSG, 22.03.1983 - 2 RU 27/81

    Aufstellung eines Gefahrtarifs - Veranlagung abgrenzbarer Unternehmensteile -

    Auszug aus LSG Schleswig-Holstein, 26.11.2003 - L 8 U 119/02
    Als gesetzliche Vorgaben sind die in §§ 152 f, 157, 162 SGB VII zum Ausdruck kommenden Zielvorstellungen und Wertentscheidungen sowie die tragenden Grundsätze des Unfallversicherungsrechts zu beachten (vgl. BSGE 55, 26, 27 = SozR 2200 § 734 Nr. 3; BSG SozR 2200 § 731 Nr. 2; BSG Urteile vom 21. August 1991 und 18. Oktober 1994, a.a.O.).

    Die neue Regelung in § 157 Abs. 2 Satz 1 SGB VII, Gefahrgemeinschaften nach Gefährdungsrisiken unter Berücksichtigung eines versicherungsmäßigen Risikoausgleichs zu bilden, kann entsprechend der bisherigen Praxis der Unfallversicherungsträger und der Rechtsprechung des Bundessozialgerichts (vgl. BSGE 55, 26 ff.) nur so verstanden werden, dass danach bei einem nach Gewerbezweigen gegliederten Gefahrtarif Gewerbezweige und bei einem nach Tätigkeiten gegliederten Gefahrtarif Tätigkeiten mit annähernd gleichem Risiko zu Tarifstellen zusammengefasst werden sollen, weil sonst die Bildung nach den Gefährdungsrisiken keinen Sinn ergibt.

  • BSG, 12.12.1985 - 2 RU 40/85

    Unfallversicherung - Gefahrklassenbildung

    Auszug aus LSG Schleswig-Holstein, 26.11.2003 - L 8 U 119/02
    Als gesetzliche Vorgaben sind die in §§ 152 f, 157, 162 SGB VII zum Ausdruck kommenden Zielvorstellungen und Wertentscheidungen sowie die tragenden Grundsätze des Unfallversicherungsrechts zu beachten (vgl. BSGE 55, 26, 27 = SozR 2200 § 734 Nr. 3; BSG SozR 2200 § 731 Nr. 2; BSG Urteile vom 21. August 1991 und 18. Oktober 1994, a.a.O.).

    Bei komplexen und sich sprunghaft entwickelnden Sachverhalten ist ihm ein zeitlicher Anpassungsspielraum zuzubilligen, um weitere Erfahrungen zu sammeln, Klarheit zu gewinnen und Mängeln in den Regelungen abzuhelfen (BSG SozR 2200 § 731 Nr. 2; SozR 3 2200 § 809 Nr. 1; BSG Urteil vom 21. August 1991, a.a.O.; BVerfGE 33, 171, 189, 80 1, 26).

  • LSG Schleswig-Holstein, 19.06.2002 - L 8 U 120/01

    Unterschiedliche Gefahrklassen für Golfvereine und Golfbetreibergesellschaften

    Auszug aus LSG Schleswig-Holstein, 26.11.2003 - L 8 U 119/02
    Das Unfallversicherungsrecht hat nicht zum Ziel, einzelne Unternehmen - evtl. verschiedener Gewerbezweige mit derselben Unfallgefahr zusammenzufassen (Schleswig-Holsteinisches Landessozialgericht, Urteil vom 19. Juni 2002, Breith. 2003, 129).
  • BSG, 24.06.2003 - B 2 U 21/02 R

    Gesetzliche Unfallversicherung - Beitragsveranlagung - Gefahrtarif 1998 -

    Auszug aus LSG Schleswig-Holstein, 26.11.2003 - L 8 U 119/02
    Streitgegenstand des Verfahrens sind neben den Veranlagungsbescheiden auch die Beitragsbescheide, da diese für die Kalenderjahre 1998 und 1999 Eingang in den hier angefochtenen Widerspruchsbescheid vom 25. Mai 2000 gefunden haben (vgl. Bundessozialgericht, Urteil vom 24. Juni 2003 - B 2 U 21/02 R -).
  • BSG, 14.12.1967 - 2 RU 60/65

    Zugang einer Einschreibesendung - Aushändigung an Postabholer - Zugangszeitpunkt

    Auszug aus LSG Schleswig-Holstein, 26.11.2003 - L 8 U 119/02
    Ähnlich wie dem Gesetzgeber ist den ihre Angelegenheiten selbst regelnden öffentlich rechtlichen Körperschaften als Stellen der mittelbaren Staatsverwaltung, somit auch den Trägern der Sozialversicherung, ein nicht zu eng bemessener Entscheidungs- und Gestaltungsspielraum eingeräumt, soweit sie innerhalb der ihnen erteilten gesetzlichen Ermächtigung Recht setzen (BSGE 13, 189 = SozR Nr. 2 zu § 915 RVO; BSGE 27, 237, 240 = SozR Nr. 1 zu § 730 RVO; BSG SozR Nr. 4 zu § 725 RVO; BSG SozR 2200 § 725 Nr. 10; SozR 2200 § 734 Nr. 5; BSG Urteil vom 21. August 1991 - 2 RU 54/90 - NZA 1992, 335 f; BSG Urteil vom 18. Oktober 1994 - 2 RU 6/94 - SGb 1995, 253, 255).
  • BSG, 13.12.1960 - 2 RU 67/58

    Gesonderte Veranlagung der Geflügelzucht eines landwirtschaftlichen Betriebes in

    Auszug aus LSG Schleswig-Holstein, 26.11.2003 - L 8 U 119/02
    Ähnlich wie dem Gesetzgeber ist den ihre Angelegenheiten selbst regelnden öffentlich rechtlichen Körperschaften als Stellen der mittelbaren Staatsverwaltung, somit auch den Trägern der Sozialversicherung, ein nicht zu eng bemessener Entscheidungs- und Gestaltungsspielraum eingeräumt, soweit sie innerhalb der ihnen erteilten gesetzlichen Ermächtigung Recht setzen (BSGE 13, 189 = SozR Nr. 2 zu § 915 RVO; BSGE 27, 237, 240 = SozR Nr. 1 zu § 730 RVO; BSG SozR Nr. 4 zu § 725 RVO; BSG SozR 2200 § 725 Nr. 10; SozR 2200 § 734 Nr. 5; BSG Urteil vom 21. August 1991 - 2 RU 54/90 - NZA 1992, 335 f; BSG Urteil vom 18. Oktober 1994 - 2 RU 6/94 - SGb 1995, 253, 255).
  • BSG, 21.08.1991 - 2 RU 54/90

    Arbeitnehmerüberlassung - Gefahrtarifstelle - Unfallversicherungsbeitrag

    Auszug aus LSG Schleswig-Holstein, 26.11.2003 - L 8 U 119/02
    Ähnlich wie dem Gesetzgeber ist den ihre Angelegenheiten selbst regelnden öffentlich rechtlichen Körperschaften als Stellen der mittelbaren Staatsverwaltung, somit auch den Trägern der Sozialversicherung, ein nicht zu eng bemessener Entscheidungs- und Gestaltungsspielraum eingeräumt, soweit sie innerhalb der ihnen erteilten gesetzlichen Ermächtigung Recht setzen (BSGE 13, 189 = SozR Nr. 2 zu § 915 RVO; BSGE 27, 237, 240 = SozR Nr. 1 zu § 730 RVO; BSG SozR Nr. 4 zu § 725 RVO; BSG SozR 2200 § 725 Nr. 10; SozR 2200 § 734 Nr. 5; BSG Urteil vom 21. August 1991 - 2 RU 54/90 - NZA 1992, 335 f; BSG Urteil vom 18. Oktober 1994 - 2 RU 6/94 - SGb 1995, 253, 255).
  • OLG Hamburg, 11.05.2000 - 3 U 121/99
    Auszug aus LSG Schleswig-Holstein, 26.11.2003 - L 8 U 119/02
    Die Aussichtslosigkeit der Rechtsverfolgung ergibt sich daraus, dass die Bünde der Steuerzahler in keinem Bundesland vor den Sozialgerichten Erfolg hatten (LSG Mecklenburg-Vorpommern, a.a.O., SG Potsdam, Urteil vom 1. August 2000 - S 3 U 121/99; SG Gotha, Urteil vom 22. Februar 2002 - S 17 U 2232/01; SG Hannover, Urteil vom 12. September 2002 - S 36 U 319/99) und auch der erkennende Senat bereits in einem vergleichbaren Fall betreffend den Haus- und Grundstückseigentümerverband (Urteil vom 11. September 2003 - L 8 U 117/02) ebenso entschieden hatte.
  • BSG, 18.10.1984 - 2 RU 31/83

    Arbeitsunfall - Zuschläge - Durchschnittsunfallbelastungsziffer

  • BVerfG, 10.05.1972 - 1 BvR 286/65

    Honorarverteilung

  • LSG Hessen, 28.01.2014 - L 3 U 180/10
    Die ehemals selbständigen Tarifstellen, die unter einem neuen Oberbegriff in der neuen Tarifstelle 11 zusammengefasst wurden und zu denen der Kläger nicht gehörte (vgl. Schleswig-Holsteinisches LSG, Urt. v. 26.11.2003, L 8 U 119/02, juris, Rn. 33 ff.), sind auch nach dem Willen des Satzungsgebers nur Beispiele für eine wirtschaftliche oder politische Interessenvertretung.
  • LSG Bayern, 16.06.2021 - L 17 U 310/20

    Innerer Zusammenhang mit versicherter Tätigkeit bei tätlichem Angriff sowie

    Die Höhe der festgesetzten Kostenbeteiligung hat der Senat unter Beachtung der gesetzlichen Mindesthöhe durch Schätzung des letztlich von den Steuerzahlern zu tragenden Kostenaufwandes für das Berufungsverfahren festgesetzt (vgl. zur Kostenhöhe LSG Schleswig-Holstein, Urteil vom 26.11.2003 - L 8 U 119/02, juris Rn. 41).
  • LSG Bayern, 16.06.2022 - L 17 U 310/20

    Arbeitsunfall bei vorsätzlichem tätlichem Angriff; Missbräuchlichkeit der

    Die Höhe der festgesetzten Kostenbeteiligung hat der Senat unter Beachtung der gesetzlichen Mindesthöhe durch Schätzung des letztlich von den Steuerzahlern zu tragenden Kostenaufwandes für das Berufungsverfahren festgesetzt (vgl. zur Kostenhöhe LSG Schleswig-Holstein, Urteil vom 26.11.2003 - L 8 U 119/02, juris Rn. 41).
  • SG Würzburg, 29.09.2020 - S 5 U 147/20

    Feststellung eines Unfalls als Arbeitsunfall

    Die Höhe der festgesetzten Kostenbeteiligung hat das Gericht unter Wahrung der gesetzlichen Mindesthöhe bzw. oberhalb dieser durch Schätzung des letztlich von den Steuerzahlern zu tragenden Kostenaufwandes für das Klageverfahren festgesetzt (vgl. zur Gerichtshöhe LSG Schleswig-Holstein 26.11.2003, L 8 U 119/02 juris Rn 41).
  • LSG Bayern, 21.07.2022 - L 18 SB 140/18

    Missbrauchsgebühr in sozialgerichtlichen Verfahren

    Die Höhe der festgesetzten Kostenbeteiligung hat der Senat unter Beachtung der gesetzlichen Mindesthöhe durch Schätzung des letztlich von den Steuerzahlern zu tragenden Kostenaufwandes für das Berufungsverfahren festgesetzt (vgl. zur Kostenhöhe LSG Schleswig-Holstein, Urteil vom 26.11.2003 - L 8 U 119/02, juris Rn. 41).
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Rechtsprechung
   KG, 18.08.2003 - 8 U 119/02   

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https://dejure.org/2003,9000
KG, 18.08.2003 - 8 U 119/02 (https://dejure.org/2003,9000)
KG, Entscheidung vom 18.08.2003 - 8 U 119/02 (https://dejure.org/2003,9000)
KG, Entscheidung vom 18. August 2003 - 8 U 119/02 (https://dejure.org/2003,9000)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de
  • Wolters Kluwer

    Unrechtmäßiger Abzug der Mehrwertsteuer und der Betriebskostenvorschüsse; Schadensersatzanspruch wegen Mietzinsausfalls für ein Garagenmietverhältnis; Anspruch auf Ersatz des Kündigungsfolgeschadens

  • Judicialis

    BGB § 326 Abs. 1 Satz 2

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 326 Abs. 1 Satz 2
    Kündigungsfolgeschaden; Dauer des Kündigungsfolgeschadens bis zur nächsten Beendigungsmöglichkeit des Mietverhältnisses

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Gewerberaummietrecht

  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 11.02.1987 - VIII ZR 27/86

    Umsatzsteuerpflicht von Schadensersatzleistungen des Leasingnehmers nach

    Auszug aus KG, 18.08.2003 - 8 U 119/02
    Die Schadensersatzzahlung, die die Beklagten als Mieter als Ausgleich für den Kündigungsfolgeschaden zu zahlen haben, steht nicht mehr im Austauschverhältnis mit einer Leistung des Klägers und Vermieters und begründet für diesen daher keinen steuerpflichtigen Umsatz (Bub/Treier, Handbuch der Geschäfts- und Wohnraummiete, 3. Auflage, IV, Rdnr. 142 a; BGH in NJW 1987, 1690).
  • BGH, 15.09.1997 - II ZR 94/96

    Rechtsnatur eines Benutzungsüberlassungsvertrages

    Auszug aus KG, 18.08.2003 - 8 U 119/02
    Es ist vielmehr so, dass sich der Schadensersatzanspruch nur auf den Zeitraum erstreckt, für den der Zahlungsschuldner ohne Kündigungsmöglichkeit an den Vertrag gebunden gewesen wäre (BGH in MDR 1998, 95; OLG Düsseldorf in DWW 1991, 19).
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Rechtsprechung
   OLG Oldenburg, 31.10.2002 - 8 U 119/02   

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https://dejure.org/2002,36831
OLG Oldenburg, 31.10.2002 - 8 U 119/02 (https://dejure.org/2002,36831)
OLG Oldenburg, Entscheidung vom 31.10.2002 - 8 U 119/02 (https://dejure.org/2002,36831)
OLG Oldenburg, Entscheidung vom 31. Oktober 2002 - 8 U 119/02 (https://dejure.org/2002,36831)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    Anspruch auf Werklohn für den Dachgeschossausbau in einer Wohnung; Abschluss eines Werkvertrags nach den Grundsätzen der Duldungsvollmacht; Feststellung der Höhe des Werklohnanspruchs mit Hilfe eines Sachverständigengutachtens

  • Wolters Kluwer

    Anspruch auf Werklohn für den Dachgeschossausbau in einer Wohnung; Abschluss eines Werkvertrags nach den Grundsätzen der Duldungsvollmacht; Feststellung der Höhe des Werklohnanspruchs mit Hilfe eines Sachverständigengutachtens

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Rechtsprechung
   OLG Oldenburg, 14.11.2002 - 8 U 119/02   

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https://dejure.org/2002,21388
OLG Oldenburg, 14.11.2002 - 8 U 119/02 (https://dejure.org/2002,21388)
OLG Oldenburg, Entscheidung vom 14.11.2002 - 8 U 119/02 (https://dejure.org/2002,21388)
OLG Oldenburg, Entscheidung vom 14. November 2002 - 8 U 119/02 (https://dejure.org/2002,21388)
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Volltextveröffentlichung

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • rechtsportal.de (Leitsatz)

    ZPO § 286 § 531 Abs. 2 Nr. 2
    Beweiswert eines Privatgutachtens

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