Rechtsprechung
   OLG Bamberg, 04.06.2003 - 8 U 12/02   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2003,6343
OLG Bamberg, 04.06.2003 - 8 U 12/02 (https://dejure.org/2003,6343)
OLG Bamberg, Entscheidung vom 04.06.2003 - 8 U 12/02 (https://dejure.org/2003,6343)
OLG Bamberg, Entscheidung vom 04. Juni 2003 - 8 U 12/02 (https://dejure.org/2003,6343)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2003,6343) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (6)

  • IWW
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Schadensersatz wegen fehlerhafter Planung eines begrünten Flachdaches einschließlich Schutzestrich; Maßgebliches Verschulden eines vom Bauherrn beauftragten Sonderfachmannes; Wissensbereich eines Bauphysikers; Zurechnung des Verschuldens; Übersendung einer prüffähigen ...

  • Judicialis

    ZPO a.F. § 543 Abs. 2 S. 2; ; BGB § 635; ; BGB § 278; ; BGB § 635

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 635; BGB § 278; BGB § 635
    Zur Haftung eines Architekten für Fehler eines Sonderfachmanns (Bauphysiker)

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Haftet Architekt bei Fehlern des Sonderfachmanns?

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Besprechungen u.ä.

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Haftet Architekt bei Fehlern des Sonderfachmanns? (IBR 2004, 151)

Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BauR 2004, 553 (Ls.)
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (8)

  • OLG Zweibrücken, 06.03.2002 - 1 U 209/00

    Umfang des Schadensersatzanspruchs bei Reparatur "im Betrieb" des Geschädigten

    Auszug aus OLG Bamberg, 04.06.2003 - 8 U 12/02
    Sie haben einen Marktwert (vgl. BGH NJW 1970, 1455; BGHZ 131, 226; OLG Zweibrücken NJW-RR 2002, 1246 f.).
  • BGH, 04.03.1971 - VII ZR 204/69

    Haftungsverhältnisse: Architekt-Statiker-Bauunternehmer

    Auszug aus OLG Bamberg, 04.06.2003 - 8 U 12/02
    In einem solchen Fall ist der Bundesgerichtshof (BauR 1971, 265 f.) von einer gesamtschuldnerischen Haftung des Architekten und des die statische Berechnung Ausführenden ausgegangen und hat die Frage des Ausgleichs im Innenverhältnis zwischen ihnen, da nicht streitgegenständlich, dahingestellt lassen (ebenso u.a. OLG München, BauR 2003, 278 f.; OLG Köln IBR 2000, 69; OLG Naumburg IBR 2001, 320).
  • OLG Köln, 14.09.1999 - 22 U 30/99

    Haftung für unerträglich hohe Temperaturen hinter einer Glasfassade

    Auszug aus OLG Bamberg, 04.06.2003 - 8 U 12/02
    In einem solchen Fall ist der Bundesgerichtshof (BauR 1971, 265 f.) von einer gesamtschuldnerischen Haftung des Architekten und des die statische Berechnung Ausführenden ausgegangen und hat die Frage des Ausgleichs im Innenverhältnis zwischen ihnen, da nicht streitgegenständlich, dahingestellt lassen (ebenso u.a. OLG München, BauR 2003, 278 f.; OLG Köln IBR 2000, 69; OLG Naumburg IBR 2001, 320).
  • OLG München, 19.06.2002 - 27 U 951/01

    Verantwortlichkeit des Architekten für Mängel einer Durchführung in der

    Auszug aus OLG Bamberg, 04.06.2003 - 8 U 12/02
    In einem solchen Fall ist der Bundesgerichtshof (BauR 1971, 265 f.) von einer gesamtschuldnerischen Haftung des Architekten und des die statische Berechnung Ausführenden ausgegangen und hat die Frage des Ausgleichs im Innenverhältnis zwischen ihnen, da nicht streitgegenständlich, dahingestellt lassen (ebenso u.a. OLG München, BauR 2003, 278 f.; OLG Köln IBR 2000, 69; OLG Naumburg IBR 2001, 320).
  • OLG Naumburg, 25.04.2001 - 5 U 10/01

    Gesamtschuld zwischen bauleitendem Architekten und Fachplaner!

    Auszug aus OLG Bamberg, 04.06.2003 - 8 U 12/02
    In einem solchen Fall ist der Bundesgerichtshof (BauR 1971, 265 f.) von einer gesamtschuldnerischen Haftung des Architekten und des die statische Berechnung Ausführenden ausgegangen und hat die Frage des Ausgleichs im Innenverhältnis zwischen ihnen, da nicht streitgegenständlich, dahingestellt lassen (ebenso u.a. OLG München, BauR 2003, 278 f.; OLG Köln IBR 2000, 69; OLG Naumburg IBR 2001, 320).
  • OLG Düsseldorf, 17.09.1973 - 5 U 88/72

    Statiker als Erfüllungsgehilfe des Bauherrn gegenüber seinem Architekten

    Auszug aus OLG Bamberg, 04.06.2003 - 8 U 12/02
    Demgegenüber vertreten mehrere Oberlandesgerichte und ein Teil des Schrifttums (OLG Düsseldorf, BauR 1974, 357f.; OLG Celle, BauR 1985, 244; OLG Frankfurt, NJW-RR 1990, 1497; Niestrate, 2000, Die Architektenhaftung, Rdnr. 162; Werner/Pastor, Der Bauprozeß, 10. Aufl., Rdnr. 1984, 2463) die Meinung, der Bauherr sei - jedenfalls bei größeren Bauvorhaben, die den Einsatz von Sonderfachleuten/Statikern erfordere - verpflichtet, dem planenden Architekten eine einwandfreie Statik zur Verfügung zu stellen.
  • OLG Koblenz, 17.12.1996 - 3 U 1058/95

    Darf der Architekt dem Sonderfachmann blind vertrauen?

    Auszug aus OLG Bamberg, 04.06.2003 - 8 U 12/02
    Allerdings trifft den Architekten für Fehler des Sonderfachmanns eine Mitverantwortung, wenn er einen Mangel in der Vorgabe/Planung nicht beanstandet, der ihm nach den vom Architekten zu erwartenden Kenntnissen erkennbar war (vgl. BGH a.a.O., 824; OLG Köln NJW-RR 1994, 1110; OLG Koblenz NJW-RR 1997, 595 f.).
  • OLG Köln, 16.03.1994 - 27 U 3/94

    Keine Haftung des Architekten bei Fehler des Sonderfachmanns

    Auszug aus OLG Bamberg, 04.06.2003 - 8 U 12/02
    Allerdings trifft den Architekten für Fehler des Sonderfachmanns eine Mitverantwortung, wenn er einen Mangel in der Vorgabe/Planung nicht beanstandet, der ihm nach den vom Architekten zu erwartenden Kenntnissen erkennbar war (vgl. BGH a.a.O., 824; OLG Köln NJW-RR 1994, 1110; OLG Koblenz NJW-RR 1997, 595 f.).
  • OLG Frankfurt, 22.03.2011 - 14 U 29/07

    Mängelbeseitigungskosten und Schadenersatz im Zusammenhang mit Sanierung einer

    Zwar scheidet eine Haftung des Architekten grundsätzlich aus, wenn der Bauherr neben dem Architekten einen Sonderfachmann einschaltet, um fachspezifische Fragen zu klären; der Architekt haftet in diesen Fällen nur dann, wenn Fehler auf seinen unzureichenden Vorgaben beruhen, wenn er einen unzulässigen Sonderfachmann auswählt oder wenn die Mängel für ihn nach dem von ihm zu erwartenden Fachwissen erkennbar gewesen wären (OLG Köln, Urteil vom 07.05.1998 - 18 U 217/97 - Baurecht 1999, 429; BGH Urteil vom 14.02.2001 - VII ZR 176/99, zitiert nach Juris Rdn. 18; OLG Bamberg, Urteil vom 04.06.2003 - 8 U 12/02 - IBR 2004, 151).

    Er ist aber für einen Fehler des Sonderfachmanns ebenso verantwortlich, wenn er einen Mangel nicht beanstandet, obwohl er diesen nach den von einem Architekten zu erwartenden Kenntnissen hätte erkennen können (OLG Bamberg Urteil vom 04.06.2003 - 8 U 12/02 - zitiert nach Juris).

  • OLG Brandenburg, 27.06.2018 - 4 U 203/16

    Umfang der Bauaufsichtspflicht des Architekten; Anscheinsbeweis für die

    Ein Bauplanungsfehler des Architekten liegt insbesondere vor, wenn sein Entwurf fehlerhafte Konstruktionen aufweist, also nicht den anerkannten Regeln der Technik entspricht respektive gegen DIN-Normen verstößt (siehe nur OLG Bamberg, Urteil vom 04.06.2003 - 8 U 12/02, juris Rn. 19 ff.; OLG Naumburg, Urteil vom 26.11.1999 - 6 U 1476/97, juris Rn. 8).
  • LG Marburg, 07.02.2022 - 2 O 27/21

    Nicht selbst geplante Drainagearbeiten sind besonders überwachungspflichtig!

    Ein Architekt ist für Fehler von Sonderfachleuten (mit-) verantwortlich, wenn er einen Mangel in der Vorgabe / Planung nicht beanstandet, der ihm nach den vom Architekten zu erwartenden Kenntnissen erkennbar war (Urteil des OLG Bamberg vom 04.06.2003, Az. 8 U 12/02, Rn. 25 m.w.N., zitiert nach juris); derartige Kenntnisse in Bezug auf Gebäudeabdichtung einschließlich Drainagearbeiten sind ausweislich der sachverständigen Ausführungen bei der Beklagten zu 1. als Architektin zu erwarten.
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht