Rechtsprechung
| OLG Celle, 12.01.2006 - 8 U 121/05 |
Kurzfassungen/Presse
- Sozietät Spiess und Collegen (Leitsatz)
Pflicht zum Warten bei Beschädigung eines Baumes durch Unfall - Keine Unerheblichkeit des Schadens bei Rindenbeschädigung
Wird zitiert von ...
- LG Saarbrücken, 01.10.2010 - 13 S 75/10
Frage der Leistungsfreiheit des Haftpflichtversicherers nach § 28 Abs. 2 …
Dabei kommt es nicht allein darauf an, ob dem Versicherer Feststellungen zu einer möglichen alkoholbedingten Fahruntüchtigkeit erschwert worden sind (vgl. dazu OLG Celle, Urteil vom 12.01.2006 - 8 U 121/05, Schaden-Praxis 2006, 358).Durch nachträgliche Angaben, deren Wahrheitsgehalt oft nicht überprüft werden kann, ist eine Aufklärung gerade nicht zuverlässig gewährleistet (vgl. BGH…, Urteil vom 01.12.1999 aaO; OLG Celle, Urteil vom 12.01.2006 aaO).
Zum anderen hätte der Beklagte durch diese Information gegenüber seinem Arbeitgeber seinen versicherungsvertraglichen Pflichten nicht Genüge getan, zumal er unstreitig erst am Folgetag zum Unfallort zurückgekehrt ist, um entsprechende Feststellungen vor Ort zu ermöglichen (vgl. dazu OLG Celle, Urteil vom 12.01.2006 aaO; OLG Oldenburg, Urteil vom 30.04.2003 - 3 U 2/03, VersR 2004, 466).
