Weitere Entscheidung unten: SG Magdeburg, 21.02.2007

Rechtsprechung
   KG, 28.11.2005 - 8 U 125/05   

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https://dejure.org/2005,3357
KG, 28.11.2005 - 8 U 125/05 (https://dejure.org/2005,3357)
KG, Entscheidung vom 28.11.2005 - 8 U 125/05 (https://dejure.org/2005,3357)
KG, Entscheidung vom 28. November 2005 - 8 U 125/05 (https://dejure.org/2005,3357)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • openjur.de
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Anspruch auf rückständigen Mietzins und Nachzahlungen aus Betriebskostenabrechnungen; Anforderungen an eine ordnungsgemäße Betriebskostenabrechnung; Abweichung der vereinbarten von der tatsächlichen Wohnfläche; Vereinbarung im Mietvertrag über die zugrunde gelegte ...

  • grundeigentum-verlag.de(Abodienst, Leitsatz frei)

    Betriebskostenabrechnung nach vereinbarter Wohnfläche; Dachbegrünung keine Gartenpflegekosten; Heizkostenabrechnung ohne Berücksichtigung von Balkonen und Terrassen

  • Judicialis

    BGB § 259; ; BGB § 556 a; ; BGB § 315; ; MHG § 4; ; HeizKostV § 7; ; HeizKostV § 7 Abs. 1 Abs. 1; ; HeizKostV § 7 Abs. 1; ; WoFlV § 4 Nr. 4

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Mietvertrag: Umlegungsmaßstab für die Betriebskostenabrechnung

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Betriebskostenabrechnung: Wohnfläche, Dachbegrünung, Heizkosten

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • rechtsindex.de (Kurzinformation)

    § 556a BGB
    Keine Heizkosten für Balkonfläche

  • onlineurteile.de (Kurzmitteilung)

    Ist ein Balkon nicht beheizbar bleibt er bei der Verteilung der Heizkosten nach Wohnfläche "außen vor"

  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    Kammergericht zur Maßgeblichkeit der vereinbarten Fläche für die Betriebskostenabrechnung - Unterscheidung zwischen ausdrücklicher Festlegung der Flächengröße oder nur "beschreibender" Flächengröße

Besprechungen u.ä.

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Mietnebenkostenabrechnung: Auf richtigen Abrechnungsmaßstab achten! (IMR 2006, 1012)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZM 2006, 296
  • ZMR 2006, 284
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (15)

  • OLG Frankfurt, 10.05.2000 - 20 REMiet 2/97

    Bezugnahme auf die II. Berechnungs-VO im Mietvertrag

    Auszug aus KG, 28.11.2005 - 8 U 125/05
    Ob die Umlage der Betriebskosten sachlich zutreffend ist, ist demgegenüber regelmäßig eine Frage der inhaltlichen Richtigkeit der Abrechnung und nicht ihrer formellen Darstellung und betrifft allein die materielle Berechtigung des Kostenansatzes (BGH Urteil vom 19. Januar 2005 - VIII ZR 116/04 - OLG Düsseldorf GE 2003, 879; OLG Düsseldorf GE 2000, 888 = DWW 2000, 193).

    Grundsätzlich ist die im Mietvertrag vereinbarte Wohnfläche maßgebend (Kinne/Schach/Bieber, Miet- und Mietprozessrecht, 4. Auflage; § 556 a BGB, Rdnr. 1; Staudinger/Weitemeyer, BGB, 2003, § 556 a BGB, Rdnr. 19; OLG Düsseldorf GE 2000, 888; LG Hannover WuM 1990, 228; LG Köln WuM 1993, 362).).

    Eine Ausnahme kommt aber in Betracht, wenn die Parteien im Mietvertrag ausdrücklich geregelt haben, dass es in jedem Fall bei der zugrunde gelegten Fläche sein Bewenden haben soll, um spätere Streitigkeiten ein für alle Mal auszuschließen (vgl. OLG Düsseldorf, GE 2000, 888; so auch Schmidt/Futterer/Langenberg. § 556 a BGB, a.a.O., Rdnr. 29, der eine ausdrückliche individualvertragliche Abrede für erforderlich hält; vgl. Staudinger/Weitemeyer, a.a.O., b § 556 a BGB, Rdnr. 19 für tatsächlich größere Wohnfläche).

  • LG Köln, 20.03.1991 - 10 S 8/91

    Wirksamkeit einer Nebenkostenabrechnung

    Auszug aus KG, 28.11.2005 - 8 U 125/05
    Grundsätzlich ist die im Mietvertrag vereinbarte Wohnfläche maßgebend (Kinne/Schach/Bieber, Miet- und Mietprozessrecht, 4. Auflage; § 556 a BGB, Rdnr. 1; Staudinger/Weitemeyer, BGB, 2003, § 556 a BGB, Rdnr. 19; OLG Düsseldorf GE 2000, 888; LG Hannover WuM 1990, 228; LG Köln WuM 1993, 362).).

    Nach einer Meinung hat die vereinbarte Fläche Vorrang (Beuermann, Miete- und Mieterhöhung bei preisfreiem Wohnraum, 1999, § 4 MHG, Rdnr. 23 b; Lammel, Wohnraummietrecht, 2. Auflage, § 556 a BGB, Rdnr. 24; LG Hannover WuM 1990, 228, wenn die vereinbarte Fläche für den Mieter günstiger ist; LG Köln WuM 1993, 362).

  • LG Hannover, 04.10.1989 - 11 S 8/89
    Auszug aus KG, 28.11.2005 - 8 U 125/05
    Grundsätzlich ist die im Mietvertrag vereinbarte Wohnfläche maßgebend (Kinne/Schach/Bieber, Miet- und Mietprozessrecht, 4. Auflage; § 556 a BGB, Rdnr. 1; Staudinger/Weitemeyer, BGB, 2003, § 556 a BGB, Rdnr. 19; OLG Düsseldorf GE 2000, 888; LG Hannover WuM 1990, 228; LG Köln WuM 1993, 362).).

    Nach einer Meinung hat die vereinbarte Fläche Vorrang (Beuermann, Miete- und Mieterhöhung bei preisfreiem Wohnraum, 1999, § 4 MHG, Rdnr. 23 b; Lammel, Wohnraummietrecht, 2. Auflage, § 556 a BGB, Rdnr. 24; LG Hannover WuM 1990, 228, wenn die vereinbarte Fläche für den Mieter günstiger ist; LG Köln WuM 1993, 362).

  • LG Köln, 20.03.1986 - 1 S 505/85
    Auszug aus KG, 28.11.2005 - 8 U 125/05
    Das ist der Fall, wenn alle Freiflächen eines Gebäudes gleich groß sind; denn hier führt die Nichtberücksichtigung der Freiflächen zu einer entsprechenden prozentual höheren Belastung pro Quadratmeter (LG Köln WuM 1987, 359).
  • LG Berlin, 10.05.2005 - 63 S 170/04
    Auszug aus KG, 28.11.2005 - 8 U 125/05
    Dann aber haben die Parteien für den Fall der Einhaltung der Toleranzgrenze nach oben und unten eine bestimmte Fläche fest vereinbart mit der Folge, dass die zugrundegelegte Fläche maßgeblich sein soll (vgl. LG Berlin GE 2005, 995 für Verneinung der Minderung bei Vereinbarung einer bestimmten Mietfläche).
  • BGH, 19.01.2005 - VIII ZR 116/04

    Anforderungen an die Wahrung der Abrechnungsfrist

    Auszug aus KG, 28.11.2005 - 8 U 125/05
    Ob die Umlage der Betriebskosten sachlich zutreffend ist, ist demgegenüber regelmäßig eine Frage der inhaltlichen Richtigkeit der Abrechnung und nicht ihrer formellen Darstellung und betrifft allein die materielle Berechtigung des Kostenansatzes (BGH Urteil vom 19. Januar 2005 - VIII ZR 116/04 - OLG Düsseldorf GE 2003, 879; OLG Düsseldorf GE 2000, 888 = DWW 2000, 193).
  • LG Karlsruhe, 28.04.1995 - 9 S 199/94
    Auszug aus KG, 28.11.2005 - 8 U 125/05
    Die Kosten der Dachbegrünung sind daher eher vergleichbar mit den Kosten für die Instandhaltung eines konventionellen Daches als mit den Kosten für die Pflege eines allen Mietern zur Verfügung stehenden Gartens (LG Karlsruhe WuM 1996, 230; vgl. auch Kinne ZMR 2001, 1, 6).
  • LG Hamburg, 26.06.1990 - 16 S 336/89
    Auszug aus KG, 28.11.2005 - 8 U 125/05
    Die im Mietvertrag angegebene Wohnfläche ist dann deswegen nicht maßgebend, weil sie die Mietsache nur beschreibt (Kinne/Schach/Bieber, a.a.O., LG Mannheim WuM 1989, 11; LG Düsseldorf DWW 1989, 26; LG Hamburg WuM 1990, 497; LG Berlin GE 1994, 763).
  • BGH, 23.11.1981 - VIII ZR 298/80

    Inhalt der Nebenkostenabrechung

    Auszug aus KG, 28.11.2005 - 8 U 125/05
    Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs muss eine Betriebskostenabrechnung den allgemeinen Anforderungen des § 259 BGB entsprechen, die Abrechnung muss eine geordnete Zusammenstellung der Gesamtkosten, Angabe und Erläuterung der zugrunde gelegten Verteilungsschlüssel, Berechnung des Anteils des Mieters und Abzug der vom Mieter geleisteten Vorauszahlungen enthalten (BGH NJW 1982, 573).
  • BGH, 24.03.2004 - VIII ZR 44/03

    Abweichung der anrechenbaren von der im Mietvertrag angegebenen Wohnfläche

    Auszug aus KG, 28.11.2005 - 8 U 125/05
    Dies ist vor dem Hintergrund zu sehen, dass Vereinbarungen der Parteien über die Wohnfläche oder auch die Bezugnahme auf andere Regelungen und ihre Berechnung nach der Rechtsprechung des BGH ausdrücklich für möglich gehalten werden (BGH VIII ZR 44/03, GE 2004, 680).
  • BGH, 21.01.2004 - VIII ZR 137/03

    Abrechung von Heizkosten bei Leerstand von Mietwohnungen

  • LG Freiburg, 16.06.1988 - 3 S 31/88

    Keine Mietminderung bei fehlenden Sicherheitsvorkehrungen in Altbau - keine

  • AG Münster, 23.02.1983 - 6 C 28/83
  • AG Hamburg, 27.03.1986 - 41 C 2013/86
  • LG Mannheim, 27.07.1988 - 4 S 167/87
  • LG Frankfurt/Main, 17.05.2018 - 13 S 91/16

    Soll für die nach der Wohnfläche umzulegenden Betriebskosten statt den

    Insoweit entspricht es allgemeiner Auffassung, dass in derartigen Fällen nur der Maßstab "beheizte Räume" der Billigkeit entspricht (vgl. KG WuM 2006, 35; Riecke/Schmid § 7 Heizkostenverordnung Rdnr. 13; Schmidt-Futterer/Lammel § 7 Heizkostenverordnung Rdnr. 17 ff.; Jennißen § 16 Rn. 111a; jew. mwN).
  • LG Schwerin, 30.09.2009 - 6 T 48/09

    Wohnungseigentum: Wohnfläche als Abrechnungsmaßstab für verbrauchsunabhängige

    Da nicht alle Wohnungen über einen Balkon verfügen, hätten die verbrauch suna bhängigen Kosten nach der beheizten Fläche verteilt werden müssen (vgl. zum Vorstehenden KG, Urteil vom 28.11.2005,8 U 125/05, Rdn. 21, zitiert nach juris).
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Rechtsprechung
   SG Magdeburg, 21.02.2007 - S 8 U 125/05   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2007,73552
SG Magdeburg, 21.02.2007 - S 8 U 125/05 (https://dejure.org/2007,73552)
SG Magdeburg, Entscheidung vom 21.02.2007 - S 8 U 125/05 (https://dejure.org/2007,73552)
SG Magdeburg, Entscheidung vom 21. Februar 2007 - S 8 U 125/05 (https://dejure.org/2007,73552)
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