Weitere Entscheidungen unten: KG, 09.01.2003 | OLG Düsseldorf, 07.04.2005

Rechtsprechung
   OLG Hamm, 05.03.2003 - 8 U 130/02   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2003,12702
OLG Hamm, 05.03.2003 - 8 U 130/02 (https://dejure.org/2003,12702)
OLG Hamm, Entscheidung vom 05.03.2003 - 8 U 130/02 (https://dejure.org/2003,12702)
OLG Hamm, Entscheidung vom 05. März 2003 - 8 U 130/02 (https://dejure.org/2003,12702)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Gemeinschaftliche Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen durch die Gesellschaft gegen einen Mitgesellschafter in der Liquidation; Ausschluss eines Gesellschafters vom Stimmrecht bei der Beschlussfassung ; Unbeachtlichkeit einer Stimmabgabe wegen ...

  • Judicialis

    HGB § 146 I; ; HGB § 150 I; ; HGB § 161 II; ; BGB § 242

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Zur Frage der Vertretung einer KG in Liquidation sowie zu den Voraussetzungen für den Auschluss bestimmter Gesellschafter von der Beschlussfassung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZG 2003, 627
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (5)

  • BGH, 04.11.1982 - II ZR 210/81
    Auszug aus OLG Hamm, 05.03.2003 - 8 U 130/02
    Insbesondere führt die Verhinderung eines zur gemeinschaftlichen Vertretung berufenen Gesellschafters oder das Erlöschen dessen Vertretungsmacht nicht dazu, daß dann alle übrigen Gesellschafter allein Vertretungsmacht haben (BGH WM 1983, 60).

    Die Klägerin wäre in dieser Situation dann ordnungsgemäß vertreten, wenn ein einstimmiger Beschluß zur Prozeßführung gegen den Beklagten und insbesondere zur Bevollmächtigung des Rechtsanwalts G für das Berufungsverfahren gefaßt worden wäre (vgl. RGZ 162, 370, 377), wobei die von der Stimmabgabe ausgeschlossenen Gesellschafter unberücksichtigt bleiben (BGH WM 1983, 60).

    Der insgesamt im Gesellschaftsrecht bestehende Grundsatz, daß ein Stimmverbot bei Interessenskonflikten besteht, daß insbesondere niemand ein Richter in eigener Sache sein darf (BGH WM 1974, 834; WM 1983, 60; Baumbach-Hopt, a.a.O. § 119 Rn. 8 f.), der auch an verschiedenen Stellen normativ verankert ist (z.B. § 113 Abs. 2 HGB, § 47 Abs. 4 GmbHG) gilt auch in der Liquidationsgesellschaft.

  • RG, 20.12.1939 - II 88/39

    1. Ist der Gesellschafter einer offenen Handelsgesellschaft von der Mitwirkung

    Auszug aus OLG Hamm, 05.03.2003 - 8 U 130/02
    Auch die Geltendmachung von Ansprüchen durch die Gesellschaft gegen einen Mitgesellschafter oder die Verfügung über solche Ansprüche können nur gemeinschaftlich erfolgen (RGZ 162, 370, 376 f.; Baumbach-Hopt, HGB, 30. Aufl. § 150 Rn. 3).

    Die Klägerin wäre in dieser Situation dann ordnungsgemäß vertreten, wenn ein einstimmiger Beschluß zur Prozeßführung gegen den Beklagten und insbesondere zur Bevollmächtigung des Rechtsanwalts G für das Berufungsverfahren gefaßt worden wäre (vgl. RGZ 162, 370, 377), wobei die von der Stimmabgabe ausgeschlossenen Gesellschafter unberücksichtigt bleiben (BGH WM 1983, 60).

  • GemSOGB, 17.04.1984 - GmS-OGB 2/83

    Fehlende schriftliche Prozeßvollmacht

    Auszug aus OLG Hamm, 05.03.2003 - 8 U 130/02
    Der Nachweis wirksamer Bevollmächtigung, der nur durch eine schriftliche Vollmachtsurkunde erfolgen kann (GmSOBG, NJW 1984, 2149), ist nicht durch die im Senatstermin vom 03.02.2003 vorgelegte schriftliche Vollmachtsurkunde geführt worden.
  • BGH, 09.05.1974 - II ZR 84/72

    Rechtmäßigkeit einer Geschäftsführungsmaßnahme in einer OHG - Umfang der

    Auszug aus OLG Hamm, 05.03.2003 - 8 U 130/02
    Der insgesamt im Gesellschaftsrecht bestehende Grundsatz, daß ein Stimmverbot bei Interessenskonflikten besteht, daß insbesondere niemand ein Richter in eigener Sache sein darf (BGH WM 1974, 834; WM 1983, 60; Baumbach-Hopt, a.a.O. § 119 Rn. 8 f.), der auch an verschiedenen Stellen normativ verankert ist (z.B. § 113 Abs. 2 HGB, § 47 Abs. 4 GmbHG) gilt auch in der Liquidationsgesellschaft.
  • RG, 11.02.1927 - II 129/26

    Offene Handelsgesellschaft in Liquidation

    Auszug aus OLG Hamm, 05.03.2003 - 8 U 130/02
    Soweit in der Rechtsprechung die gerichtliche Vertretung der Gesellschaft im Passivprozeß gegen einen Gesellschafter durch den anderen Gesellschafter anerkannt worden ist, beruht dies darauf, daß der Gesellschafter und Prozeßgegner den anderen Gesellschafter zur Vertretung ermächtigt hat (RGZ 116, 116, 117; BGH WM 1964, 740, 741) Vorliegend fehlt es an einer solchen Ermächtigung im Sinne des § 150 Abs. 2 S. 2 HGB durch die früheren Kommanditisten Georg und Gisberg K.
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Rechtsprechung
   KG, 09.01.2003 - 8 U 130/02   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2003,6990
KG, 09.01.2003 - 8 U 130/02 (https://dejure.org/2003,6990)
KG, Entscheidung vom 09.01.2003 - 8 U 130/02 (https://dejure.org/2003,6990)
KG, Entscheidung vom 09. Januar 2003 - 8 U 130/02 (https://dejure.org/2003,6990)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • openjur.de
  • Wolters Kluwer

    Anspruch auf Rückgabe der Mietsache; Kündigungsrecht bei Nichtleistung der Kaution

  • grundeigentum-verlag.de(Abodienst, Leitsatz frei)

    Außerordentliche fristlose Kündigung wegen Nichtzahlung der Kaution; Zurückbehaltungsrecht wg. Mietminderung

  • Judicialis

    BGB § 556 a.F.; ; AGBG § 9

  • rechtsportal.de

    BGB § 556 a.F.; AGBG § 9 Abs. 2 Nr. 2
    Zum Kündigungsrecht des Vermieters aufgrund Mietvertragsklausel wegen nicht fristgerechter Zahlung der Mietkaution

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Mietrecht

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (1)

  • OLG München, 17.04.2000 - 3 W 1332/00

    Kündigung des Mietverhältnisses wegen Nichtleistung der vereinbarten Kaution

    Auszug aus KG, 09.01.2003 - 8 U 130/02
    Dieses kann sich weder daraus ergeben, dass der Beklagte Mängel der Mietsache behauptet, wegen derer der Mietzins gemindert sei, noch daraus, dass er einen Schadensersatzanspruch gegen den Vermieter zu haben glaubt (OLG Düsseldorf, ZMR 2000, S.452f; OLG München, NJW-RR 2000, S. 1251; LG Köln, WuM 1993, S.605; Grapentin in Bub/Treier, IV. 191; Eisenschmidt in Schmidt-Futterer, § 537 Rn284; Gellwitzki, "Das Leistungsverweigerungsrecht des Wohn- und Gewerberaummieters bei Gebrauchsstörungen am Mietobjekt, WuM 1999, S. 10, 13).
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Rechtsprechung
   OLG Düsseldorf, 07.04.2005 - I-8 U 130/02   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2005,77290
OLG Düsseldorf, 07.04.2005 - I-8 U 130/02 (https://dejure.org/2005,77290)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 07.04.2005 - I-8 U 130/02 (https://dejure.org/2005,77290)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 07. April 2005 - I-8 U 130/02 (https://dejure.org/2005,77290)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (6)

  • BGH, 30.11.2004 - VI ZR 365/03

    Bagatellschadengrenze - Kfz-Sachverständige dürfen regelmäßig bei Schäden ab 700

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 07.04.2005 - 8 U 130/02
    Die Kosten für das Gutachten Dr. P. in Höhe von DM 2.105,00 (= EUR 1.076,27) haben die Beklagten zu 1) bis 4) zu ersetzen, da die Begutachtung zur zweckentsprechenden Rechtsverfolgung notwendig waren (vgl. BGH, NJW-RR 1989, 953, 956; MDR 2005, 390).

    Für die Frage der Erforderlichkeit und Zweckmäßigkeit einer solchen Begutachtung ist auf die Sicht des Geschädigten zum Zeitpunkt der Beauftragung abzustellen (BGH, MDR 2005, 390).

  • BGH, 22.11.1988 - VI ZR 126/88

    Ersatzfähigkeit elterlicher Zuwendung bei Schadensersatzanspruch eines Kindes

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 07.04.2005 - 8 U 130/02
    Dieser Aufwand ist nach der Rechtsprechung des BGH zu ersetzen, soweit schadensbedingt vermehrte Fürsorgeleistungen ihrer Art nach in vergleichbarer Weise auch von einer fremden Hilfskraft übernommen werden können, es also nicht lediglich um vermehrte elterliche Zuwendung geht (vgl. BGH, NJW 1989, 766, 767; NJW 1999, 2819 f.).
  • BGH, 29.11.1988 - X ZR 112/87

    Ladung des Sachverständigen zur mündlichen Verhandlung - Sorgfaltspflichten einer

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 07.04.2005 - 8 U 130/02
    Die Kosten für das Gutachten Dr. P. in Höhe von DM 2.105,00 (= EUR 1.076,27) haben die Beklagten zu 1) bis 4) zu ersetzen, da die Begutachtung zur zweckentsprechenden Rechtsverfolgung notwendig waren (vgl. BGH, NJW-RR 1989, 953, 956; MDR 2005, 390).
  • BGH, 08.06.1999 - VI ZR 244/98

    Ersatz für Betreuungsleistungen der Eltern eines geschädigten Kindes

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 07.04.2005 - 8 U 130/02
    Dieser Aufwand ist nach der Rechtsprechung des BGH zu ersetzen, soweit schadensbedingt vermehrte Fürsorgeleistungen ihrer Art nach in vergleichbarer Weise auch von einer fremden Hilfskraft übernommen werden können, es also nicht lediglich um vermehrte elterliche Zuwendung geht (vgl. BGH, NJW 1989, 766, 767; NJW 1999, 2819 f.).
  • OLG Hamm, 13.04.1999 - 27 U 278/98

    Kostenersatz für ein zur Kfz-Schadensfeststellung eingeholtes

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 07.04.2005 - 8 U 130/02
    Auf die inhaltliche Richtigkeit des Gutachtens kommt es grundsätzlich nicht an, denn das Risiko ungeeigneter Schadensermittlung ist billigerweise dem Schädiger aufzubürden, solange den Geschädigten hinsichtlich der sorgfältigen Auswahl und zutreffenden Information des Gutachters kein Verschulden trifft (vgl. OLG Hamm, NZV 1999, 377).
  • BGH, 14.09.2004 - VI ZR 186/03

    Anforderungen an die ärztliche Aufklärung bei einer Zwillingsschwangerrschaft

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 07.04.2005 - 8 U 130/02
    Gemäß diesem allgemeinen Grundsatz muss der geburtsleitende Arzt die Patientin über die Vor- und Nachteile einer Schnittentbindung bzw. eines abwartenden Verhaltens aufklären, wenn für den Fall, dass die Geburt vaginal erfolgt, für das Kind ernst zu nehmende Gefahren drohen, daher im Interesse des Kindes gewichtige Gründe für eine Schnittentbindung sprechen und diese unter Berücksichtigung auch der Konstitution und der Befindlichkeit der Mutter in der konkreten Situation eine medizinisch verantwortbare Alternative darstellt (vgl. BGH, NJW 2004, 3703, 3704 m.w.N.).
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