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   OLG Koblenz, 26.03.2010 - 8 U 1325/05   

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https://dejure.org/2010,29473
OLG Koblenz, 26.03.2010 - 8 U 1325/05 (https://dejure.org/2010,29473)
OLG Koblenz, Entscheidung vom 26.03.2010 - 8 U 1325/05 (https://dejure.org/2010,29473)
OLG Koblenz, Entscheidung vom 26. März 2010 - 8 U 1325/05 (https://dejure.org/2010,29473)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Eingetretene und künftig noch eintretende Aufwendungen und Schäden sind bei Mängeln in Form einer technischen Verfügbarkeit der Windkraftanlage mit nur einem Wert von 72,25% zu ersetzen; Ersatz von eingetretenen und künftig noch eintretenden Aufwendungen und Schäden bei ...

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Nachweis von AGB: Reicht Vorlage von nur zwei Verträgen?

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Besprechungen u.ä.

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Nachweis von AGB: Reicht die Vorlage von nur zwei Verträgen aus? (IBR 2012, 19)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BauR 2011, 1863
 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (9)

  • BGH, 27.11.2003 - VII ZR 53/03

    Begriff der Allgemeinen Geschäftsbedingungen; Formularmäßiger Ausschluss von

    Auszug aus OLG Koblenz, 26.03.2010 - 8 U 1325/05
    Handelt es sich um einen Vertrag, der nach seiner inhaltlichen Gestaltung aller Lebenserfahrung nach für eine mehrfache Verwendung entworfen wurde und vom Bauträger gestellt worden ist, so spricht der erste Anschein für einen vom Bauträger verwendeten Formularvertrag, der der Kontrolle durch das AGB- Gesetz unterliegt (BGH, a.a.O.; NJW 2004, 502).

    Kann der Verwender den Anschein nicht widerlegen, bleibt ihm der Nachweis, dass die Klauseln im Einzelnen ausgehandelt worden sind (BGH NJW 2004, 502).

  • BGH, 14.05.1992 - VII ZR 204/90

    Vollstreckungsgegenklage bei notariell beurkundeter Unterwerfungserklärung -

    Auszug aus OLG Koblenz, 26.03.2010 - 8 U 1325/05
    Das Vorliegen von Allgemeinen Geschäftsbedingungen ist grundsätzlich vom Vertragspartner des Verwenders darzulegen und zu beweisen (BGH NJW 1992, 2160).
  • BGH, 22.01.2004 - VII ZR 419/02

    Rechtsfolgen vertraglicher Abweichungen von der VOB/B

    Auszug aus OLG Koblenz, 26.03.2010 - 8 U 1325/05
    Abgesehen davon wäre dazu die Abweichung in einem Kernbereich nicht einmal erforderlich gewesen, da bereits grundsätzlich jede inhaltliche Abweichung von der VOB/B als eine Störung des von ihr beabsichtigten Interessenausgleichs zu bewerten ist und die Inhaltskontrolle nach dem AGB-Gesetz eröffnet (BGH, Urteil vom 22. Januar 2004 - Az.: VII ZR 419/02 -).
  • BGH, 17.10.2003 - V ZR 84/02

    Schadensmindernde Berücksichtigung von Steuervorteilen; Darlegungs- und

    Auszug aus OLG Koblenz, 26.03.2010 - 8 U 1325/05
    Ist eine Feststellungsklage in zulässiger Weise erhoben worden, so ist der Kläger nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs nicht gehalten, zur Leistungsklage überzugehen, wenn der Schaden bezifferbar wird (BGH NJW-RR 2004, 79 m.w.N.).
  • BGH, 27.10.1983 - I ARZ 334/83

    Allgemeiner Gerichtsstand des Konkursverwalters

    Auszug aus OLG Koblenz, 26.03.2010 - 8 U 1325/05
    Daraus folgt, dass der Insolvenzverwalter - in Aktiv- wie in Passivprozessen - kraft gesetzlicher Prozessstandschaft die Rechte der Insolvenzgläubiger und des Gemeinschuldners an der Masse in eigener Parteistellung unter Ausschluss des Gemeinschuldners wahrzunehmen hat (BGHZ 88, 331 m.w.N.).
  • BGH, 07.05.1987 - VII ZR 366/85

    Isolierte formularmäßige Vereinbarung der Gewährleistungsregelung der VOB/B bei

    Auszug aus OLG Koblenz, 26.03.2010 - 8 U 1325/05
    Voraussetzung ist allerdings, dass die VOB als Ganzes vereinbart worden ist (Palandt/Heinrichs, 61. Aufl., § 11 AGBG Rdnr. 71; § 9 AGBG Rdnr. 141; BGHZ 96, 133; 100, 391).
  • BGH, 24.04.1997 - VII ZR 110/96

    Verpflichtung des Auftragnehmers zur Nachbesserung; Unverhältnismäßigkeit der

    Auszug aus OLG Koblenz, 26.03.2010 - 8 U 1325/05
    Der Auftragnehmer kann allenfalls zu einer bestimmten Nachbesserung verpflichtet sein, wenn nur durch diese der Mangel nachhaltig beseitigt und der vertraglich geschuldete Zustand erreicht werden kann (BGH NJW-RR 1997, 1106).
  • RG, 27.03.1917 - V 109/17

    1. Kann das Ansichbringen entwendeter Vordrucke für Gutscheine (Bons), die ein

    Auszug aus OLG Koblenz, 26.03.2010 - 8 U 1325/05
    (13) Am Rotorblatt befinden sich einige Lunker sowie zum Teil flächige Oberflächenbeschädigungen auf der Blattnase, beginnend in 6 m Entfernung von der Spitze bis hin zur Spitze (Bild Nr. 109/17).
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 22.02.2010 - L 6 AS 104/10
    Auszug aus OLG Koblenz, 26.03.2010 - 8 U 1325/05
    (9) Am Rotorblatt befinden sich weitere deutliche Hinterkanten-Beschädigungen bei R 7, 5 (Länge 20 cm; Bild Nr. 109/8), bei R 13, 5 (Länge 30 cm: Bild Nr. 109/9 und 109/10) und R 14 (Länge 50 cm: Bild Nr. 109/11 und 109/12).
  • OLG Frankfurt, 19.02.2014 - 4 U 252/12

    Schadenersatzanspruch wegen Verzug mit teilweiser Freigabe von

    Für die Absicht der Mehrfachverwendung genügt bereits die tatsächliche Verwendung bei einem weiteren Bauvorhaben (OLG Koblenz IBR 2012, 19).
  • OLG Düsseldorf, 18.06.2013 - 24 U 148/12

    Ansprüche wegen Verletzung eines Patents betreffend teilaromatische

    Das kann z.B. der Fall sein, wenn der Vertrag zahlreiche formelhafte Klauseln enthält, die nicht auf die individuelle Vertragssituation abgestimmt sind (vgl. BGH, NJW 2004, 502; OLG Koblenz, Urteil vom 26.03.2010, 8 U 1325/05, bei Juris).
  • OLG Köln, 08.12.2022 - 7 U 43/22

    Sicherungsabrede im Vertrag geht Bürgschaftsmuster vor!

    Aus den beiden Verträgen folgt auch unter Berücksichtigung ihrer drucktechnischen Gestaltung der Anschein eines zur Mehrfachverwendung entwickelten Vertrages (vgl. zum Anscheinsbeweis OLG Koblenz, Urteil vom 26.03.2010 - 8 U 1325/05 -, Rn. 240, juris; BGHZ 118, 238; Grüneberg, BGB, 81. Aufl. 2022, § 305 Rn 239).
  • OLG Köln, 08.12.2022 - 7 U 43/224

    Formularmäßige Vereinbarung der Stellung einer Vertragserfüllungsbürgschaft durch

    Aus den beiden Verträgen folgt auch unter Berücksichtigung ihrer drucktechnischen Gestaltung der Anschein eines zur Mehrfachverwendung entwickelten Vertrages (vgl. zum Anscheinsbeweis OLG Koblenz, Urteil vom 26.03.2010 - 8 U 1325/05 -, Rn. 240, juris; BGHZ 118, 238; Grüneberg, BGB, 81. Aufl. 2022, § 305 Rn 239).
  • OLG Köln, 12.01.2023 - 7 U 43/22
    Aus den beiden Verträgen folgt auch unter Berücksichtigung ihrer drucktechnischen Gestaltung der Anschein eines zur Mehrfachverwendung entwickelten Vertrages (vgl. zum Anscheinsbeweis OLG Koblenz, Urteil vom 26.03.2010 - 8 U 1325/05 -, Rn. 240, juris; BGHZ 118, 238; Grüneberg, BGB, 81. Aufl. 2022, § 305 Rn 239).
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