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   OLG Dresden, 08.09.1999 - 8 U 1333/99   

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https://dejure.org/1999,5699
OLG Dresden, 08.09.1999 - 8 U 1333/99 (https://dejure.org/1999,5699)
OLG Dresden, Entscheidung vom 08.09.1999 - 8 U 1333/99 (https://dejure.org/1999,5699)
OLG Dresden, Entscheidung vom 08. September 1999 - 8 U 1333/99 (https://dejure.org/1999,5699)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Leasingvertrag; Kündigung; Anwendbarkeit; VerbrKrG; Widerruf; Frist; Schadensersatz; Nichterfüllung

  • Judicialis

    VerbrKrG § 7 Abs. 1; ; VerbrKrG § 7 Abs. 2

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    VerbrKrG § 7 Abs. 1, Abs. 2
    Rechte des Leasinggebers bei Fremdfinanzierungsleasing

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (10)

  • BGH, 22.11.1995 - VIII ZR 57/95

    Wirksamkeit formularmäßiger Vereinbarungen über die Abrechnung eines vorzeitig

    Auszug aus OLG Dresden, 08.09.1999 - 8 U 1333/99
    Sie benachteiligt den Leasingnehmer unangemessen dadurch, dass sie dem Leasinggeber die uneingeschränkte Möglichkeit sanktionsloser Verwertung zum Händlereinkaufspreis eröffnet, dass infolge der vorzeitigen Vertragsbeendigung ersparte und daher dem Leasingnehmer gutzubringende Aufwendungen nicht berücksichtigt sind und dass sich die Abzinsung der offenen Leasingraten und des Restwertes nicht am vertragsbezogenen Refinanzierungszinssatz orientiert (vgl. zuletzt eingehend BGH WM 1996, 311).

    Obwohl den Leasinggeber die Darlegungslast trifft, hat die Klägerin Vortrag sowohl zum vertragsbezogenen Refinanzierungszinssatz als auch zu ersparten Verwaltungskosten unterlassen (vgl. zuletzt BGH WM 1996, 311).

  • BGH, 10.05.1995 - VIII ZR 264/94

    Behandlung eines mangels ordnungsgemäßer Widerrufsbelehrung schwebend unwirksamen

    Auszug aus OLG Dresden, 08.09.1999 - 8 U 1333/99
    Diese Belehrung ist jedoch inhaltlich unzutreffend, und zwar selbst dann, wenn dem Erstbeklagten eine Durchschrift des Leasingantrages am 04.10.1994 ausgehändigt worden sein sollte (BGHZ 126, 56 = NJW 1994, 1800 unter II 3; bestätigend BGHZ 129, 371 = WM 1995, 1231 unter II 1 a).
  • BGH, 17.12.1992 - I ZR 73/91

    Widerrufsbelehrung - Ausnutzung von Unerfahrenheit; Haustürwiderrufsgesetz -

    Auszug aus OLG Dresden, 08.09.1999 - 8 U 1333/99
    Darüber hinaus enthält die Belehrung zwar - wie von Rechts wegen über den Wortlaut des § 7 Abs. 2 VerbrKrG hinaus erforderlich (grundlegend BGHZ 121, 52) - eine Angabe über den Beginn der Widerrufsfrist ("von heute an gerechnet").
  • BGH, 12.06.1996 - VIII ZR 248/95

    Anspruch des Leasinggebers auf Schadensersatz wegen Nichterfüllung nach Kündigung

    Auszug aus OLG Dresden, 08.09.1999 - 8 U 1333/99
    b) Befand sich damit das Verhältnis der Parteien des Leasingvertrages zunächst in einem Schwebezustand, hat es die Leasinggeberin mit Ausspruch der Kündigung und Rücknahme des Fahrzeuges vor Ablauf der Jahresfrist des § 7 Abs. 2 Satz 3 VerbrKrG endgültig hinfällig gemacht; ihr stehen deswegen weder Erfüllungsansprüche noch Ansprüche auf Schadensersatz wegen Nichterfüllung zu (vgl. zur identischen Fallkonstellation eingehend BGH WM 1996, 1688; ebenso OLG Koblenz WM 1998, 2157).
  • BGH, 27.04.1994 - VIII ZR 223/93

    Anforderungen an Inhalt und drucktechnische Gestaltung der Widerrufsbelehrung

    Auszug aus OLG Dresden, 08.09.1999 - 8 U 1333/99
    Diese Belehrung ist jedoch inhaltlich unzutreffend, und zwar selbst dann, wenn dem Erstbeklagten eine Durchschrift des Leasingantrages am 04.10.1994 ausgehändigt worden sein sollte (BGHZ 126, 56 = NJW 1994, 1800 unter II 3; bestätigend BGHZ 129, 371 = WM 1995, 1231 unter II 1 a).
  • BGH, 25.04.1996 - X ZR 139/94

    Anforderungen an Inhalt und drucktechnische Gestaltung der Belehrung über das

    Auszug aus OLG Dresden, 08.09.1999 - 8 U 1333/99
    Zweifelhaft ist schon, ob die in den Vertragstext eingearbeitete Belehrung drucktechnisch hinreichend deutlich gestaltet ist, um der Aufklärungsfunktion Genüge zu tun (vgl. zuletzt BGH WM 1998, 1439 unter III sowie BGH WM 1996, 1149 unter I 2 b).
  • OLG Dresden, 11.11.1998 - 8 U 3066/97

    Restwertausgleichsansprüche aus einem beendeten Teilamortisationsleasingvertrag;

    Auszug aus OLG Dresden, 08.09.1999 - 8 U 1333/99
    Da die Leasinggeberin dem Beklagten mit einer Fristsetzung von zehn Tagen kein ausreichendes Drittkäuferbenennungsrecht eingeräumt und zudem keinerlei eigene Verwertungsbemühungen außer denen des Verkaufs an den ausliefernden Händler zu dessen Einkaufspreis unternommen hatte, wäre grundsätzlich auf der Grundlage des Verkehrswertes des Fahrzeuges, also des Nettohändlerverkaufspreises, abzurechnen (vgl. Senat, NJW-RR 1999, 703 m.w.N.).
  • BGH, 15.07.1998 - VIII ZR 348/97

    Formularmäßige Abwälzung der Sach- und Gegenleistungsgefahr beim

    Auszug aus OLG Dresden, 08.09.1999 - 8 U 1333/99
    Regelmäßig ist die Einbeziehung der Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Leasinggebers in Fällen wie dem vorliegenden vor allem deswegen von Bedeutung, weil § 323 BGB abbedungen und die Sach- und Gegenleistungsgefahr auf den Leasingnehmer abgewälzt werden soll (vgl. zuletzt BGH WM 1998, 2148).
  • OLG Koblenz, 09.10.1997 - 5 U 511/97

    Anwendbarkeit des VerbrKrG auf Schuldbeitritt

    Auszug aus OLG Dresden, 08.09.1999 - 8 U 1333/99
    b) Befand sich damit das Verhältnis der Parteien des Leasingvertrages zunächst in einem Schwebezustand, hat es die Leasinggeberin mit Ausspruch der Kündigung und Rücknahme des Fahrzeuges vor Ablauf der Jahresfrist des § 7 Abs. 2 Satz 3 VerbrKrG endgültig hinfällig gemacht; ihr stehen deswegen weder Erfüllungsansprüche noch Ansprüche auf Schadensersatz wegen Nichterfüllung zu (vgl. zur identischen Fallkonstellation eingehend BGH WM 1996, 1688; ebenso OLG Koblenz WM 1998, 2157).
  • BGH, 12.05.1998 - XI ZR 285/97

    Anforderungen an die Unterschrift unter die Widerrufsbelehrung

    Auszug aus OLG Dresden, 08.09.1999 - 8 U 1333/99
    Zweifelhaft ist schon, ob die in den Vertragstext eingearbeitete Belehrung drucktechnisch hinreichend deutlich gestaltet ist, um der Aufklärungsfunktion Genüge zu tun (vgl. zuletzt BGH WM 1998, 1439 unter III sowie BGH WM 1996, 1149 unter I 2 b).
  • OLG Dresden, 01.12.1999 - 8 U 2662/99

    Erforderlichkeit einer vertraglich vereinbarten Abmahnung

    Dieser stehen deswegen für die Folgezeit Ansprüche, wie sie aus übergegangenem Recht (weitaus überwiegend) Gegenstand der Klage sind, nicht zu (vgl. BGH WM 1996, 1688; zuletzt Senat, Urteil vom 08.09.1999 - 8 U 1333/99, zur Veröffentlichung bestimmt, m.w.N.).
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