Weitere Entscheidung unten: OLG Celle, 04.01.2007

Rechtsprechung
   OLG Braunschweig, 20.12.2007 - 8 U 134/06   

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https://dejure.org/2007,6575
OLG Braunschweig, 20.12.2007 - 8 U 134/06 (https://dejure.org/2007,6575)
OLG Braunschweig, Entscheidung vom 20.12.2007 - 8 U 134/06 (https://dejure.org/2007,6575)
OLG Braunschweig, Entscheidung vom 20. Dezember 2007 - 8 U 134/06 (https://dejure.org/2007,6575)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • baurechtstipps.de (Entscheidungsbesprechung und Volltext)

    Sowiesokosten

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Begründung der Sowiesokosten

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Mangelhafte Werkleistung aufgrund nicht genehmigungsfähigen Brandschutzes wegen fehlender Wärmeabzugsfläche; Hinweispflichten des Werkunternehmers zur Gewährleistung des geschuldeten Werkerfolgs bei gewünschten Einzelmaßnahmen der Bauherrin; Möglichkeit der ...

Besprechungen u.ä. (2)

  • baurechtstipps.de (Entscheidungsbesprechung und Volltext)

    Sowiesokosten

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Mängelbeseitigung: Sowieso-Kosten auch bei Pauschalpreisvertrag möglich! (IBR 2008, 264)

Papierfundstellen

  • MDR 2008, 911
  • BauR 2008, 1323
  • BauR 2008, 878
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (7)

  • BGH, 23.01.1997 - VII ZR 171/95

    Voraussetzungen eines Schadensersatzanspruchs des Bauherrn gegen den Architekten

    Auszug aus OLG Braunschweig, 20.12.2007 - 8 U 134/06
    Die Pflichtverletzung der Beklagten wäre nur dann schadensursächlich, wenn die Klägerin, die insofern darlegungs- und beweispflichtig ist (vgl. BGH Baurecht 1997, 494, 497; Senat, Baurecht 2003, 1066, 1068), nachweist, dass bei zutreffender Aufklärung über die Erforderlichkeit der Oberlichter und die daraus resultierenden Kosten die XXX diesen Vertrag nicht abgeschlossen oder aber Einsparungen am Bau-Soll als Ausgleich vorgenommen hätte.

    Hierzu bedarf es der Darlegung eines hypothetischen Ablaufs, nämlich der tatsächlich nicht getroffenen Entscheidung der XXX zur Gestaltung des Bauvorhabens bei früherer Information über die zusät2tIIch erforderlichen Oberlichter und deren Kosten (vgl. BGH Baurecht 1997, 494.497; Senat a. a. O.).

    Hier verbietet sich eine typisierende Betrachtungsweise, wonach davon auszugehen ist, dass sich bei geschuldeter Aufklärung der Auftraggeber sachgerecht verhalten hätte (vgl. BGH Baurecht 1997, 494, 497; Senat a. a. O.).

  • BGH, 30.06.1994 - VII ZR 116/93

    Rechte und Pflichten eines Baubetreuers

    Auszug aus OLG Braunschweig, 20.12.2007 - 8 U 134/06
    Grundsätzlich gilt, dass Schadensersatzansprüche um diejenigen Mehrkosten zu kürzen sind, um die das Werk bei ordnungsgemäßer Ausführung von vornherein teurer gewesen wäre (vgl. BGH Baurecht 1994, 776, 779; BGH Baurecht 1984, 510, 512; BGH Baurecht 1999, 37, 38).

    Hat der Auftragnehmer daher den Erfolg pauschal ohne jede Leistungsbeschreibung oder Leistungsverzeichnis versprochen, so können Sowieso-Kosten nur in dem Umfang entstehen, in dem die Pauschalierung überschritten wird (vgl. BGH Baurecht 1994, 776, 779).

  • BGH, 17.05.1984 - VII ZR 169/82

    Begriff des Fehlers beim Werkvertrag; Vorteilsausgleich bei verzögerter

    Auszug aus OLG Braunschweig, 20.12.2007 - 8 U 134/06
    Grundsätzlich gilt, dass Schadensersatzansprüche um diejenigen Mehrkosten zu kürzen sind, um die das Werk bei ordnungsgemäßer Ausführung von vornherein teurer gewesen wäre (vgl. BGH Baurecht 1994, 776, 779; BGH Baurecht 1984, 510, 512; BGH Baurecht 1999, 37, 38).

    Hat der Auftragnehmer einen bestimmten Erfolg zu einem bestimmten Preis versprochen, so bleibt er an seine Zusage selbst dann gebunden, wenn sich die beabsichtigte Ausführungsart nachträglich als unzureichend erweist und aufwändigere Maßnahmen erforderlich werden (vgl. BGH Baurecht 1984, 510, 512).

  • BGH, 16.07.1998 - VII ZR 350/96

    Erfolgshaftung des Werkunternehmers; Mangelhaftigkeit eines Werks wegen

    Auszug aus OLG Braunschweig, 20.12.2007 - 8 U 134/06
    Grundsätzlich gilt, dass Schadensersatzansprüche um diejenigen Mehrkosten zu kürzen sind, um die das Werk bei ordnungsgemäßer Ausführung von vornherein teurer gewesen wäre (vgl. BGH Baurecht 1994, 776, 779; BGH Baurecht 1984, 510, 512; BGH Baurecht 1999, 37, 38).

    In diesen Fällen ist daher von Sowieso-Kosten auszugehen (vgl. BGH Baurecht 1999, 37, 38).

  • OLG Braunschweig, 07.02.2002 - 8 U 10/01

    Abstandnahme; Architektenhaftung; Architektenvertrag; Aufgabe;

    Auszug aus OLG Braunschweig, 20.12.2007 - 8 U 134/06
    Die Pflichtverletzung der Beklagten wäre nur dann schadensursächlich, wenn die Klägerin, die insofern darlegungs- und beweispflichtig ist (vgl. BGH Baurecht 1997, 494, 497; Senat, Baurecht 2003, 1066, 1068), nachweist, dass bei zutreffender Aufklärung über die Erforderlichkeit der Oberlichter und die daraus resultierenden Kosten die XXX diesen Vertrag nicht abgeschlossen oder aber Einsparungen am Bau-Soll als Ausgleich vorgenommen hätte.
  • BGH, 19.07.2004 - II ZR 218/03

    Persönliche Haftung der Vorstandsmitglieder einer Aktiengesellschaft für

    Auszug aus OLG Braunschweig, 20.12.2007 - 8 U 134/06
    Auch ein geminderter Wahrscheinlichkeitsmaßstab greift in diesen Situationen nicht ein (vgl. BGH WM 2004, 1731).
  • BGH, 04.12.1986 - VII ZR 197/85

    Übernahme einer Höchstpreisgarentie durch einen Architekten

    Auszug aus OLG Braunschweig, 20.12.2007 - 8 U 134/06
    Erforderlich wäre insofern, dass zwischen den Parteien Einigkeit bestanden hat, dass bei Überschreitung der Höchstpreisgrenze der Bauunternehmer den Mehrbetrag selbst zu tragen hat (vgl. BGH NJW-RR 1987, 337).
  • OLG Stuttgart, 17.03.2010 - 3 U 160/09

    Abgrenzung von Unternehmer- und Verbraucherhandeln bei Abschluss eines

    Richtet sich die Kalkulation des Unternehmers - wie vorliegend - nach einem konkreten Leistungsverzeichnis, sind dann später notwendige Zusatzarbeiten gesondert zu vergüten (OLG Braunschweig BauR 2008, 1323; OLG Schleswig-Holstein BauR 2000, 1201).
  • OLG Dresden, 07.07.2010 - 1 U 1570/09

    Mangelhaftigkeit von Hauseingangstüren bei fehlender Eignung der Türkonstruktion

    Der Auftragnehmer darf nicht mit den Kosten von Maßnahmen belastet werden, um die das Werk bei ordnungsgemäßer Ausführung von vornherein teurer geworden wäre (BGH, BauR 1990, 360, 362; OLG Braunschweig, IBR 2008, 264).
  • OLG Frankfurt, 26.03.2015 - 15 U 256/13
    Dem steht auch die von den Beklagten angeführte Entscheidung des OLG Braunschweig (IBR 2008, 264) nicht entgegen.
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Rechtsprechung
   OLG Celle, 04.01.2007 - 8 U 134/06   

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https://dejure.org/2007,25300
OLG Celle, 04.01.2007 - 8 U 134/06 (https://dejure.org/2007,25300)
OLG Celle, Entscheidung vom 04.01.2007 - 8 U 134/06 (https://dejure.org/2007,25300)
OLG Celle, Entscheidung vom 04. Januar 2007 - 8 U 134/06 (https://dejure.org/2007,25300)
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (13)

  • OLG Oldenburg, 15.09.2004 - 3 U 43/04

    Leistungsfreiheit des Versicherers wegen Verletzung der Aufklärungsobliegenheit

    Auszug aus OLG Celle, 04.01.2007 - 8 U 134/06
    Allein die Möglichkeit der Beklagten, über eine versicherungsübergreifende Datenbank entsprechende Vorschäden abzufragen, genügt jedoch zur Beseitigung des Aufklärungsbedürfnisses des Versicherers nicht (vgl. Urteil des Senats vom 10. November 1994 - 8 U 162/93 -, veröffentlicht in: VersR 1995, 1347; OLG Bremen VersR 1998, 1149, 1150; OLG Saarbrücken r + s 2006, 277 und 1998, 139 f.; OLGR Oldenburg 2004, 549, 550; OLG Stuttgart r + s 2006, 64, 65).

    Ein solches Wissen muss sich der Versicherer vielmehr nur dann zurechnen lassen, wenn ihm der betreffende Vorschaden bei der Bearbeitung des Versicherungsfalls aufgrund organisatorischer Maßnahmen unweigerlich bekannt wird, etwa weil ein entsprechendes EDV-Programm diesen dem Erstbearbeiter automatisch anzeigt (vgl. OLGR Oldenburg 2004, 549, 550).

  • BGH, 05.12.2001 - IV ZR 225/00

    Rechtsfolgen vorsätzlich falscher Angaben des Versicherungsnehmers bei

    Auszug aus OLG Celle, 04.01.2007 - 8 U 134/06
    Sie zielen darauf ab zu erfahren, welche Schäden vorher, also vor dem angezeigten Versicherungsfall, an dem Fahrzeug aufgetreten waren; denn frühere Schäden können, wie allgemein bekannt ist, den Marktwert eines Fahrzeugs auch dann beeinflussen, wenn sie repariert sind (vgl. BGH VersR 2002, 173 [BGH 05.12.2001 - IV ZR 225/00] ).

    Sie können dazu führen, dass eine den Wert des Fahrzeugs übersteigende Entschädigung gezahlt wird (vgl. BGH VersR 2002, 173, 174 [BGH 05.12.2001 - IV ZR 225/00] ).

  • OLG Stuttgart, 24.11.2005 - 7 U 124/05

    Kfz-Kaskoversicherung: Verletzung der Auskunftsobliegenheit bezüglich Vorschäden;

    Auszug aus OLG Celle, 04.01.2007 - 8 U 134/06
    Allein die Möglichkeit der Beklagten, über eine versicherungsübergreifende Datenbank entsprechende Vorschäden abzufragen, genügt jedoch zur Beseitigung des Aufklärungsbedürfnisses des Versicherers nicht (vgl. Urteil des Senats vom 10. November 1994 - 8 U 162/93 -, veröffentlicht in: VersR 1995, 1347; OLG Bremen VersR 1998, 1149, 1150; OLG Saarbrücken r + s 2006, 277 und 1998, 139 f.; OLGR Oldenburg 2004, 549, 550; OLG Stuttgart r + s 2006, 64, 65).
  • OLG Saarbrücken, 22.03.2006 - 5 U 405/05

    Berufung des Fahrzeugversicherers auf Leistungsfreiheit wegen verschwiegener

    Auszug aus OLG Celle, 04.01.2007 - 8 U 134/06
    Allein die Möglichkeit der Beklagten, über eine versicherungsübergreifende Datenbank entsprechende Vorschäden abzufragen, genügt jedoch zur Beseitigung des Aufklärungsbedürfnisses des Versicherers nicht (vgl. Urteil des Senats vom 10. November 1994 - 8 U 162/93 -, veröffentlicht in: VersR 1995, 1347; OLG Bremen VersR 1998, 1149, 1150; OLG Saarbrücken r + s 2006, 277 und 1998, 139 f.; OLGR Oldenburg 2004, 549, 550; OLG Stuttgart r + s 2006, 64, 65).
  • OLG Celle, 10.11.1994 - 8 U 162/93

    Falsche Angaben zu Vorschäden und zum Kaufpreis L

    Auszug aus OLG Celle, 04.01.2007 - 8 U 134/06
    Allein die Möglichkeit der Beklagten, über eine versicherungsübergreifende Datenbank entsprechende Vorschäden abzufragen, genügt jedoch zur Beseitigung des Aufklärungsbedürfnisses des Versicherers nicht (vgl. Urteil des Senats vom 10. November 1994 - 8 U 162/93 -, veröffentlicht in: VersR 1995, 1347; OLG Bremen VersR 1998, 1149, 1150; OLG Saarbrücken r + s 2006, 277 und 1998, 139 f.; OLGR Oldenburg 2004, 549, 550; OLG Stuttgart r + s 2006, 64, 65).
  • BGH, 26.01.2005 - IV ZR 239/03

    Anforderungen an die Verweigerung der Leistung durch den Versicherer wegen einer

    Auszug aus OLG Celle, 04.01.2007 - 8 U 134/06
    Fehlt dagegen ein Aufklärungsbedürfnis des Versicherers, weil die maßgeblichen Umstände bereits bekannt sind, verletzen unzulängliche Angaben des Versicherungsnehmers keine schutzwürdigen Interessen des Versicherers und können deshalb auch die Sanktion der Leistungsfreiheit nicht rechtfertigen (vgl. BGH NJW 2005, 1185, 1186 m. w. N.).
  • OLG Bremen, 29.07.1997 - 3 U 160/96

    Anspruch auf eine Versicherungsleistung aus einem Vollkaskovertrag bei Diebstahl

    Auszug aus OLG Celle, 04.01.2007 - 8 U 134/06
    Allein die Möglichkeit der Beklagten, über eine versicherungsübergreifende Datenbank entsprechende Vorschäden abzufragen, genügt jedoch zur Beseitigung des Aufklärungsbedürfnisses des Versicherers nicht (vgl. Urteil des Senats vom 10. November 1994 - 8 U 162/93 -, veröffentlicht in: VersR 1995, 1347; OLG Bremen VersR 1998, 1149, 1150; OLG Saarbrücken r + s 2006, 277 und 1998, 139 f.; OLGR Oldenburg 2004, 549, 550; OLG Stuttgart r + s 2006, 64, 65).
  • BGH, 07.12.1983 - IVa ZR 231/81

    Rechtsfolgen einer vorsätzlichen Obliegenheitsverletzung; Berufung des

    Auszug aus OLG Celle, 04.01.2007 - 8 U 134/06
    Nach den Grundsätzen der sog. Relevanz-Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (vgl. BGH VersR 1984, 228 [BGH 07.12.1983 - IVa ZR 231/81] ) tritt bei vorsätzlichen, aber für den Versicherer folgenlos gebliebenen Verletzungen der Aufklärungspflicht Leistungsfreiheit allerdings nur ein, wenn die Verletzung generell geeignet war, die Interessen des Versicherers ernsthaft zu gefährden (a) und wenn dem Versicherungsnehmer ein nicht nur geringfügiges Verschulden zur Last fällt (c).
  • BGH, 21.01.1998 - IV ZR 10/97

    Anspruch aus der Kasko-Versicherung bei Obliegenheitsverletzung - Entwendetes

    Auszug aus OLG Celle, 04.01.2007 - 8 U 134/06
    b) Die erteilten Belehrungen in beiden Fragebögen sind inhaltlich zutreffend und entsprechen den Anforderungen (vgl. BGH VersR 1998, 447 [BGH 21.01.1998 - IV ZR 10/97] ).
  • OLG Köln, 22.04.1997 - 9 U 131/96

    Zulässige Abweichung des tatsächlichen Kilometerstandes von den Angaben in der

    Auszug aus OLG Celle, 04.01.2007 - 8 U 134/06
    Zu der mit ca. 165 000 km angegebenen Gesamtlaufleistung ist dem Kläger zwar zuzugeben, dass es einer unter 10 % liegenden Abweichung von der tatsächlichen Laufleistung, insbesondere jenseits einer Gesamtlaufleistung von 100 000 km, in der Regel der versicherungsrechtlichen Relevanz fehlt (vgl. OLG Köln r + s 1997, 317, 318).
  • OLG Celle, 25.03.2004 - 8 U 225/02

    Versicherungsvertragsrecht: Verletzung der Aufklärungsobliegenheit in der

  • BGH, 17.03.1993 - IV ZR 11/92

    Anforderungen an die Darlegung des äußeren Bildes eines Diebstahls

  • OLG Köln, 17.10.1985 - 5 U 229/84

    Obliegenheitsverletzung; Versicherer; Beweislast; Schadenabwicklung;

  • OLG Celle, 09.08.2007 - 8 U 62/07

    Rückforderung einer geleisteten Versicherungssumme wegen fehlendem Rechtsgrund;

    Hierzu gehört auch die Pflicht, den Versicherer wahrheitsgemäß und vollständig über solche Umstände zu unterrichten, die für die Feststellung und die Regulierung des Schadens von Bedeutung sind (OLG Celle RuS 2006, 446 sowie Urteil vom 4. Januar 2007, 8 U 134/06).
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