Weitere Entscheidung unten: SG Augsburg, 29.11.2010

Rechtsprechung
   OLG Hamm, 02.02.2011 - 8 U 136/10, I-8 U 136/10   

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OLG Hamm, 02.02.2011 - 8 U 136/10, I-8 U 136/10 (https://dejure.org/2011,7598)
OLG Hamm, Entscheidung vom 02.02.2011 - 8 U 136/10, I-8 U 136/10 (https://dejure.org/2011,7598)
OLG Hamm, Entscheidung vom 02. Februar 2011 - 8 U 136/10, I-8 U 136/10 (https://dejure.org/2011,7598)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Rückforderung gewinnunabhängiger Ausschüttungen eines geschlossenen Immobilienfonds

  • RA Kotz (Volltext/Leitsatz)

    Containerschiff - Rückzahlung von Ausschüttungen

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    HGB § 169
    Rückforderung gewinnunabhängiger Ausschüttungen eines geschlossenen Immobilienfonds

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

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Wird zitiert von ... (7)Neu Zitiert selbst (4)

  • BGH, 20.06.2005 - II ZR 252/03

    Erstattung von Zahlungen zum Ausgleich des negativen Kapitalkontos in der Krise

    Auszug aus OLG Hamm, 02.02.2011 - 8 U 136/10
    Umgekehrt scheidet er aus, wenn diese Regelungen entweder eine solche Erstattungspflicht ausdrücklich verneinen (BGH, Urt. 20.06.2005, II ZR 252/03, NZG 2005, S. 807) oder jedenfalls ein schützenswertes Vertrauen des Kommanditisten darauf begründen, der Gesellschaft die im Wege der "Ausschüttung" erhaltenen Beträge nicht noch einmal zur Verfügung stellen zu müssen (vgl. Gehling, BB 2011, 73, 75, 76).

    Der von dem Beklagten im Verhandlungstermin vor dem Senat zitierten Entscheidung des Bundesgerichtshofs vom 20. Juni 2005 (II ZR 252/03) ist eine andere Beurteilung nicht zu entnehmen.

  • BGH, 21.07.2003 - II ZR 387/02

    Zum kreditfinanzierten Beitritt zu einem geschlossenen Immobilienfonds

    Auszug aus OLG Hamm, 02.02.2011 - 8 U 136/10
    Es entspricht ständiger Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs, dass dem Anleger aufgrund einer Täuschung durch die Initiatoren bzw. die von ihnen eingesetzte Vertriebsorganisation kein Anspruch auf Schadensersatz aus Verhandlungsverschulden gegen die Fondsgesellschaft zusteht (BGH, U. v. 21.7. 2003, II ZR 387/02 BGHZ 156, 46, Juris-Rdnr. 18).
  • BGH, 27.11.2000 - II ZR 218/00

    Inhaltskontrolle von formularmäßigen Gesellschaftsverträgen mit stillen

    Auszug aus OLG Hamm, 02.02.2011 - 8 U 136/10
    Der Senat geht mit dem Bundesgerichtshof davon aus, dass die §§ 305 ff BGB wegen der in § 310 Abs. 4 BGB enthaltenen Regelung auf Gesellschaftsverträge keine Anwendung finden, dass jedoch solche Vertragsbedingungen, die - wie im vorliegenden Fall - für eine Vielzahl von Gesellschaftsbeteiligungen vorformuliert sind, der objektiven Auslegung und dadurch der Inhaltskontrolle ähnlich wie Allgemeine Geschäftsbedingungen unterliegen (s.a. BGH, Urt. vom 27.11.2000, II ZR 218/00, NJW 2001, 1270).
  • BGH, 03.07.1978 - II ZR 54/77

    Inanspruchnahme eines Gesellschafters auf Zahlung rückständiger Beiträge -

    Auszug aus OLG Hamm, 02.02.2011 - 8 U 136/10
    Selbst wenn dieser Verkauf zugleich die Liquidation der Gesellschaft eingeleitet hätte, worauf allerdings die Beschlussfassung der außerordentlichen Gesellschafterversammlung der Klägerin vom 28.01.2010 unter TOP 4 hindeutet, nähme dies dem Rückzahlungsverlangen der Klägerin nur dann seine Berechtigung, wenn der Beklagte dargelegt und bewiesen hätte, dass die Gesellschaft dieser Zahlungen für die Durchführung der Abwicklung nicht mehr bedarf (BGH, Urt. vom 3.7.1978, II ZR 54/77, WM 1978, S. 898).
  • OLG Düsseldorf, 24.10.2012 - 15 U 34/12

    Rückforderung an den Kommanditisten ausgeschütteter Gewinne durch die

    oder ein sonstwie schützenswertes Vertrauen des Klägers als Kommanditist darauf begründet wäre, der Gesellschaft die ausgeschütteten Beträge nicht wieder zur Verfügung stellen zu müssen ( BGH, Urteil vom 20.06.2005, II ZR 252/03, juris Rd. 9; OLG Hamm, Urteil vom 20.06.2011, 8 U 151/10; Urteil vom 2.2.2011, 8 U 136/10 juris Rd. 28 ).

    Dies geschah - wie oben bereits ausgeführt - durch den förmlichen Rückforderungsbeschluss am 24.06.2008 ( vgl. hierzu OLG Hamm, Urteil vom 02.02.2011, I- 8 U 136/10, GWR 2011, 158 ).

  • OLG Hamm, 06.02.2012 - 8 U 28/11

    Rückzahlungsansprüche aus einer Kommanditbeteiligung

    Ein Rückforderungsanspruch besteht jedoch dann nicht, wenn die gesellschaftsvertraglichen Regelungen eine Rückforderung ausschließen (BGH, Urt. v. 20.6. 2005, II ZR 252/03) oder ein schützenswertes Vertrauen des Kommanditisten darauf begründen, der Gesellschaft die im Wege der Ausschüttung erhaltenen Beträge nicht noch einmal zur Verfügung stellen zu müssen (Senat, Urt. v. 2.2. 2011, Az. 8 U 136/10; Urt. v. 9.3. 2011, Az. 8 U 133/10).
  • OLG Hamm, 06.02.2012 - 8 U 27/11

    Rückzahlung von gewinnunabhängigen Ausschüttungen des Kommanditkapitals durch

    Ein Rückforderungsanspruch besteht jedoch dann nicht, wenn die gesellschaftsvertraglichen Regelungen eine Rückforderung ausschließen (BGH, Urteil vom 20.06.2005, II ZR 252/03) oder ein schützenswertes Vertrauen des Kommanditisten darauf begründen, der Gesellschaft die im Wege der Ausschüttung erhaltenen Beträge nicht noch einmal zur Verfügung stellen zu müssen (Senat, Urteil vom 02.02.2011, 8 U 136/10; Urteil vom 09.03.2011, 8 U 133/10).
  • OLG Hamm, 20.06.2011 - 8 U 151/10
    Ein Rückforderungsanspruch besteht jedoch dann nicht, wenn die gesellschaftsvertraglichen Regelungen eine Rückforderung ausschließen (BGH, U. v. 20.6. 2005, II ZR 252/03) oder ein schützenswertes Vertrauen des Kommanditisten darauf begründen, der Gesellschaft die im Wege der Ausschüttung erhaltenen Beträge nicht noch einmal zur Verfügung stellen zu müssen (Gehling, BB 2011, 73, 75 f; Senat, U. v. 2.2. 2011, 8 U 136/10; U. v. 9.3.2011, 8 U 133/10).
  • LG Kleve, 10.02.2012 - 1 O 195/11

    Verpflichtung eines Gesellschafters zur Rückzahlung von Vorausschüttungen bzgl.

    "Grundsätzlich besteht ein auf die Ausschüttungen gerichteter Rückzahlungsanspruch, wenn sich ein solcher den gesellschaftsvertraglichen Regelungen entnehmen lässt (vgl. OLG Hamm GWR 2011, 158 - Leitsatz und Kurzwidergabe, der vollständige Wortlaut ist veröffentlicht bei Juris).
  • OLG Hamm, 21.09.2011 - 8 U 17/11

    Rückforderung gewinnunabhängiger Ausschüttungen durch eine ein Containerschiff

    Ein Rückforderungsanspruch besteht jedoch dann nicht, wenn die gesellschaftsvertraglichen Regelungen eine Rückforderung ausschließen (BGH, U. v. 20.6. 2005, II ZR 252/03) oder ein schützenswertes Vertrauen des Kommanditisten darauf begründen, der Gesellschaft die im Wege der Ausschüttung erhaltenen Beträge nicht noch einmal zur Verfügung stellen zu müssen (Gehling, BB 2011, 73, 75 f; Senat, U. v. 2.2. 2011, 8 U 136/10; U. v. 20.6. 2011, 8 U 151/10).
  • LG Dortmund, 01.07.2011 - 3 O 341/10

    Erwerber einer Fondsbeteiligung kann von den Prospektverantwortlichen die

    Der Hilfsantrag, festzustellen, dass die Beklagten zu 1.) und zu 2.) auch zum Ersatz aller weiteren Schäden verpflichtet sind, soweit sie im Zusammenhang mit dem Erwerb und dem Halten der streitgegenständlichen Fondsbeteiligung stehen, ist gemäß § 256 ZPO zulässig und nach dem oben Gesagten auch begründet, denn der Kläger muss die Ausschüttung, die er erhalten hat, nach der Rechtsprechung des OLG Hamm (8 U 132/10 und 8 U 136/10) und der Rechtsprechung der Kammer (3 O 552/09 und 3 O 226/10) zurückzahlen.
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Rechtsprechung
   SG Augsburg, 29.11.2010 - S 8 U 136/10   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2010,29578
SG Augsburg, 29.11.2010 - S 8 U 136/10 (https://dejure.org/2010,29578)
SG Augsburg, Entscheidung vom 29.11.2010 - S 8 U 136/10 (https://dejure.org/2010,29578)
SG Augsburg, Entscheidung vom 29. November 2010 - S 8 U 136/10 (https://dejure.org/2010,29578)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Sozialgerichtsbarkeit.de

    Unfallversicherung

  • openjur.de
  • Wolters Kluwer

    Vorliegen eines Arbeitsunfalls i.R.v. unentgeltlicher Mithilfe bei Bauarbeiten aufgrund verwandtschaftlicher Beziehungen; Definition und Tatbestandsmerkmale eines Arbeitsunfalls i.S.d. gesetzlichen Unfallversicherung; Vorliegen einer sog. Wie-Beschäftigung sowie ...

  • juris (Volltext/Leitsatz)

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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (7)

  • LSG Bayern, 30.06.2010 - L 2 U 278/09

    Gesetzliche Unfallversicherung - Unfallversicherungsschutz - arbeitnehmerähnliche

    Auszug aus SG Augsburg, 29.11.2010 - S 8 U 136/10
    Entscheidend für die Beurteilung, ob eine Wie-Beschäftigung gegeben ist, ist das Gesamtbild der Tätigkeit (BayLSG, Urteil vom 29. Juli 2009, L 17 U 350/06, und Urteil vom 30. Juni 2010, L 2 U 278/09; LSG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 29. Januar 2009, L 3 U 107/07).
  • LSG Bayern, 29.07.2009 - L 17 U 350/06

    Gesetzliche Unfallversicherung - Unfallversicherungsschutz - arbeitnehmerähnliche

    Auszug aus SG Augsburg, 29.11.2010 - S 8 U 136/10
    Entscheidend für die Beurteilung, ob eine Wie-Beschäftigung gegeben ist, ist das Gesamtbild der Tätigkeit (BayLSG, Urteil vom 29. Juli 2009, L 17 U 350/06, und Urteil vom 30. Juni 2010, L 2 U 278/09; LSG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 29. Januar 2009, L 3 U 107/07).
  • LSG Berlin-Brandenburg, 29.01.2009 - L 3 U 107/07

    Gesetzliche Unfallversicherung - Unfallversicherungsschutz - nicht gewerbsmäßige

    Auszug aus SG Augsburg, 29.11.2010 - S 8 U 136/10
    Entscheidend für die Beurteilung, ob eine Wie-Beschäftigung gegeben ist, ist das Gesamtbild der Tätigkeit (BayLSG, Urteil vom 29. Juli 2009, L 17 U 350/06, und Urteil vom 30. Juni 2010, L 2 U 278/09; LSG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 29. Januar 2009, L 3 U 107/07).
  • BSG, 02.02.1978 - 8 RU 66/77

    Relative Fahruntüchtigkeit - Alkohol im Verkehr - WesentlicheUnfallursache -

    Auszug aus SG Augsburg, 29.11.2010 - S 8 U 136/10
    Eine solche Wahrscheinlichkeit ist anzunehmen, wenn nach vernünftiger Abwägung aller Umstände den für den Zusammenhang sprechenden Faktoren ein deutliches Übergewicht zukommt, so dass darauf die richterliche Überzeugung gestützt werden kann (BSG, BSGE 45, 285; 60, 58).
  • BSG, 19.03.1986 - 9a RVi 2/84

    Impfopferversorgung - Kriegsopferversorgung - Impfung - Schädigungsfolge -

    Auszug aus SG Augsburg, 29.11.2010 - S 8 U 136/10
    Eine solche Wahrscheinlichkeit ist anzunehmen, wenn nach vernünftiger Abwägung aller Umstände den für den Zusammenhang sprechenden Faktoren ein deutliches Übergewicht zukommt, so dass darauf die richterliche Überzeugung gestützt werden kann (BSG, BSGE 45, 285; 60, 58).
  • BSG, 04.09.2007 - B 2 U 28/06 R

    Gesetzliche Unfallversicherung - Arbeitsunfall - sachlicher Zusammenhang -

    Auszug aus SG Augsburg, 29.11.2010 - S 8 U 136/10
    Das Entstehen von länger andauernden Unfallfolgen ist keine Voraussetzung für die Anerkennung eines Arbeitsunfalls, sondern für die Gewährung einer Verletztenrente (BSG, Urteil vom 4. September 2007, B 2 U 28/06 R).
  • BSG, 05.02.2008 - B 2 U 3/07 R

    Gesetzliche Unfallversicherung - Unternehmer - Bauherr - Mitunternehmer - nicht

    Auszug aus SG Augsburg, 29.11.2010 - S 8 U 136/10
    Diese verschafft dem Betreffenden nämlich keine Stellung wie ein Beschäftigter, sofern sich aus den tatsächlichen Verhältnissen ergibt, dass die Tätigkeit tatsächlich nicht arbeitnehmerähnlich ausgeübt worden ist (vgl. BSG, Urteil vom 5. Februar 2008, B 2 U 3/07 R; LSG Berlin-Brandenburg, a.a.O.).
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