Rechtsprechung
OLG Düsseldorf, 28.06.2001 - 8 U 138/00 |
Zitiervorschläge
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Kurzfassungen/Presse
- Zahnärztekammer Nordrhein , S. 204 (Leitsatz / Kurzmitteilung)
§ 10 GOZ - Fälligkeit und Abrechnung der Vergütung - Rechnung
Teil einer Urteilssammlung im PDF-Format
Wird zitiert von ... (3)
- VG Stuttgart, 11.03.2013 - 13 K 4557/11 28.06.2001 (AZ.: 8 U 138/00) und vom 13.05.2002, AZ.: 8 U 32/01) benannt, die ebenfalls eine Mehrfach abrechnung der GOZ-Nr. 203 in einer Sitzung bejaht haben wenn es sich um ge trennte selbständige Leistungen handelt bzw. um Einzeimaßnahmen in jeweils unter schiedliche Behandlungsphasen.
- OLG Düsseldorf, 14.03.2005 - 8 U 33/04
Zur Zulässigkeit der Überschreitung des 2,3 fachen Satzes der Gebührenordnung für …
Sie entsprechen den Anforderungen von § 2 Abs. 2 Satz 3 GOZ, wonach sie außer der notwendigen Feststellung, dass eine Erstattung der Vergütung durch Erstattungsstellen möglicherweise nicht in vollem Umfang gewährleistet ist, keine weiteren Erklärungen enthalten dürfen (…vgl. z. B. Senat, Urt. v. 13.05.2002 - 8 U 32/01-;… Urt. v. 21.03.2002 - 8 U 118/01-; Urt. v. 28.06.2001 - 8 U 138/00 -). - OLG Düsseldorf, 21.03.2002 - 8 U 118/01
Wirksamkeit einer Honorarvereinbarung mit einem Zahnarzt; Angemessenheit von …
Wie der Senat bereits mehrfach entschieden hat (8 U 1/99; 8 U 15/99; 8 U 138/00), ist für das Vorliegen einer Individualvereinbarung maßgebend, dass sie auf das individuelle Behandlungserfordernis des Patienten abgestimmt ist.