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   OLG Celle, 19.11.2018 - 8 U 139/18   

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https://dejure.org/2018,47875
OLG Celle, 19.11.2018 - 8 U 139/18 (https://dejure.org/2018,47875)
OLG Celle, Entscheidung vom 19.11.2018 - 8 U 139/18 (https://dejure.org/2018,47875)
OLG Celle, Entscheidung vom 19. November 2018 - 8 U 139/18 (https://dejure.org/2018,47875)
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Volltextveröffentlichungen (3)

Kurzfassungen/Presse (9)

  • niedersachsen.de (Pressemitteilung)

    Versicherer muss nachvollziehbare Begründung geben, wenn er aus einer Berufsunfähigkeits-Zusatzversicherung nicht mehr zahlen will

  • onlineurteile.de (Kurzmitteilung)

    Versicherungsnehmer nicht (mehr) berufsunfähig? - Will eine Versicherung ihre Leistungen einstellen, muss sie das gut begründen

  • haufe.de (Kurzinformation)

    Stopp für BU-Rente nur mit formell und inhaltliche ausreichender Einstellungsmitteilung

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Versicherer muss Einstellung seiner Leistungspflicht aus Berufsunfähigkeitsversicherung begründen

  • Jurion (Kurzinformation)

    Versicherer muss nachvollziehbare Begründung geben, wenn er aus einer Berufsunfähigkeits-Zusatzversicherung nicht mehr zahlen will

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Berufsunfähigkeitsversicherun für Forstwirt

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Berufsunfähigkeitsversicherung - Leistungseinstellung muss nachvollziehbar begründet werden

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Voraussetzungen der Mitteilung über die Leistungseinstellung

  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    Versicherer muss nachvollziehbare Begründung für Verweigerung von Zahlungen aus Berufsunfähigkeits-Zusatzversicherung angeben - Unterschiedliche Bewertung des unveränderten Gesundheitszustandes durch Gutachter geben Versicherer kein Recht zur Leistungseinstellung

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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (8)

  • BGH, 17.02.1993 - IV ZR 264/91

    Nachprüfungsverfahren zur Leistungspflicht bei der

    Auszug aus OLG Celle, 19.11.2018 - 8 U 139/18
    Aus Sinn und Zweck der Klausel ergibt sich jedoch, dass in der Mitteilung eine nachvollziehbare Begründung für die Leistungseinstellung gegeben werden muss (vgl. BGH VersR 1996, 958; BGH NJW-RR 1993, 721).

    Hierzu gehört der Vergleich des Gesundheitszustandes, wie ihn der Versicherer seinem Anerkenntnis zugrunde gelegt hat, mit dem Gesundheitszustand des Versicherten zum Zeitpunkt der Leistungseinstellung (vgl. BGH VersR 1996, 958; BGH NJW-RR 1993, 721; OLG München NJW-RR 2010, 1619; KG Berlin RuS 2006, 515).

  • BGH, 28.04.1999 - IV ZR 123/98

    Einstellung der Leistungen aus einer BUZ

    Auszug aus OLG Celle, 19.11.2018 - 8 U 139/18
    Dass allein die Bezugnahme auf eine etwaig verbesserte Leistungsfähigkeit hinsichtlich einzelner Teilbereiche der ursprünglich ausgeübten beruflichen Tätigkeit nicht ausreicht, hat der Bundesgerichtshof bereits mit Urteil vom 28. April 1999 (Az. IV ZR 123/98) entschieden.
  • KG, 03.06.2005 - 6 U 224/04

    Berufsunfähigkeitszusatzversicherung: Anforderungen an die Prüfungs- und

    Auszug aus OLG Celle, 19.11.2018 - 8 U 139/18
    Hierzu gehört der Vergleich des Gesundheitszustandes, wie ihn der Versicherer seinem Anerkenntnis zugrunde gelegt hat, mit dem Gesundheitszustand des Versicherten zum Zeitpunkt der Leistungseinstellung (vgl. BGH VersR 1996, 958; BGH NJW-RR 1993, 721; OLG München NJW-RR 2010, 1619; KG Berlin RuS 2006, 515).
  • BGH, 03.11.1999 - IV ZR 155/98

    Berufsunfähigkeits-Zusatzversicherung; Begriff der Berufsunfähigkeit

    Auszug aus OLG Celle, 19.11.2018 - 8 U 139/18
    Ausreichend ist vielmehr der Vortrag im Rechtsstreit selbst, dass und ab welchem Zeitpunkt der Versicherungsnehmer wieder berufsfähig ist, aus welchen veränderten Umständen sich dies ergibt und dass damit der Anspruch auf weitere Versicherungsleistungen wieder entfallen ist (vgl. BGH VersR 2000, 171; OLG Karlsruhe RuS 2015, 81).
  • OLG München, 12.03.2010 - 25 U 4291/09

    Berufsunfähigkeitszusatzversicherung: Anforderungen an die Mitteilung des

    Auszug aus OLG Celle, 19.11.2018 - 8 U 139/18
    Hierzu gehört der Vergleich des Gesundheitszustandes, wie ihn der Versicherer seinem Anerkenntnis zugrunde gelegt hat, mit dem Gesundheitszustand des Versicherten zum Zeitpunkt der Leistungseinstellung (vgl. BGH VersR 1996, 958; BGH NJW-RR 1993, 721; OLG München NJW-RR 2010, 1619; KG Berlin RuS 2006, 515).
  • BGH, 30.03.2011 - IV ZR 269/08

    Berufsunfähigkeitszusatzversicherung: Verweisbarkeit auf anderen Beruf bei

    Auszug aus OLG Celle, 19.11.2018 - 8 U 139/18
    Mit einem zeitlich unbefristeten und der Sache nach uneingeschränkten Anerkenntnis verliert der Versicherer aber die Möglichkeit, sich später auf das Fehlen der beruflichen oder gesundheitlichen Voraussetzungen des Versicherungsfalls zu berufen oder eine zum Zeitpunkt der Abgabe bereits vorhandene Verweisungsmöglichkeit nachzuschieben (vgl. BGH VersR 2011, 655; Rixecker in: Langheid/Rixecker, VVG, 5. Auflage, § 173, Rn. 1; Lücke in: Prölss/Martin, VVG, 30. Aufl., § 173, Rn. 4).
  • OLG Karlsruhe, 30.09.2014 - 12 U 204/14

    Berufsunfähigkeitsversicherung - Voraussetzungen Nachprüfungsverfahren

    Auszug aus OLG Celle, 19.11.2018 - 8 U 139/18
    Ausreichend ist vielmehr der Vortrag im Rechtsstreit selbst, dass und ab welchem Zeitpunkt der Versicherungsnehmer wieder berufsfähig ist, aus welchen veränderten Umständen sich dies ergibt und dass damit der Anspruch auf weitere Versicherungsleistungen wieder entfallen ist (vgl. BGH VersR 2000, 171; OLG Karlsruhe RuS 2015, 81).
  • BGH, 20.12.2017 - IV ZR 11/16

    Berufsunfähigkeits-Zusatzversicherung: Zumutbarkeitsprüfung bei Verweisung eines

    Auszug aus OLG Celle, 19.11.2018 - 8 U 139/18
    Eine Vergleichstätigkeit ist dann gefunden, wenn die neue Erwerbstätigkeit keine deutlich geringeren Kenntnisse und Fähigkeiten erfordert und in ihrer Vergütung sowie in ihrer sozialen Wertschätzung nicht spürbar unter das Niveau des bislang ausgeübten Berufs absinkt (vgl. BGH VersR 2018, 152).
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