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Rechtsprechung
   OLG Düsseldorf, 12.09.2019 - I-8 U 140/17   

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https://dejure.org/2019,38887
OLG Düsseldorf, 12.09.2019 - I-8 U 140/17 (https://dejure.org/2019,38887)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 12.09.2019 - I-8 U 140/17 (https://dejure.org/2019,38887)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 12. September 2019 - I-8 U 140/17 (https://dejure.org/2019,38887)
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Volltextveröffentlichungen (7)

Kurzfassungen/Presse

  • christmann-law.de (Kurzinformation)

    Chefarzt darf weitere Behandlung auf externe Radiologen auslagern und abrechnen

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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (9)

  • LG Stade, 20.05.2015 - 4 S 45/14

    Honorararzt: Mit Klinik standardmäßig kooperierende externe Radiologie kann kein

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 12.09.2019 - 8 U 140/17
    Vor dem Hintergrund, dass sich die Praxis der Zedentin auf dem Gelände der Klinik befinde, sei davon auszugehen, dass ein der Entscheidung des Landgerichts Stade vom 20.05.2015 - 4 S 45/14 - entsprechender Kooperationsvertrag bestehe; dem Internet sei zu entnehmen, dass eine enge Kooperation mit dem A... B... bestehe.

    Gerade weil der Gesetzgeber den Kreis der liquidationsberechtigten Wahlärzte kontinuierlich eingeengt hat, dabei aber dem klaren Wortlaut des § 17 Abs. 3 Satz 1 KHEntgG nach daran festgehalten hat, dass sich eine Wahlarztvereinbarung auf die von liquidationsberechtigten Krankenhausärzten "veranlassten" Leistungen von Ärzten und ärztlich geleiteten Einrichtungen "außerhalb" des Krankenhauses erstreckt, besteht kein Grund, diese vom Gesetzgeber gewählten eindeutigen Abgrenzungskriterien nicht anzuwenden (vgl. auch Dahm, MedR 2016, 282 ff., in Anmerkung zum Urteil des Landgerichts Stade vom 20.05.2015 - 4 S 45/14 - ).

  • BGH, 01.07.1993 - V ZR 235/92

    Einheitliches Rechtsmittel der Hauptpartei und Streithelfer

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 12.09.2019 - 8 U 140/17
    Die (einheitliche - vgl. BGH, Beschluss v. 01.07.1993 - V ZR 235/92 - ; Beschluss v. 10.11.1988 - VII ZB 8/88 - ) Berufung, die nach der Rücknahmeerklärung der Beklagten zulässigerweise allein noch von der Streithelferin geführt wird, ist unbegründet.
  • BGH, 10.01.2019 - III ZR 325/17

    Wahlleistungsvereinbarung mit Honorararzt: Abschließende Festlegung des Kreises

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 12.09.2019 - 8 U 140/17
    Dort wird herausgearbeitet, dass der Gesetzgeber den Kreis der liquidationsberechtigten Wahlärzte kontinuierlich eingeengt hat und zu keinem Zeitpunkt Drittärzten "ohne Veranlassung" durch einen liquidationsberechtigten Krankenhausarzt ein eigenes Liquidationsrecht einräumen wollte (BGH a.a.O. Tz. 30; ebenso BGH, Urteil v. 10.01.2019 - III ZR 325/17 - , juris Tz. 17).
  • BGH, 22.07.2004 - III ZR 355/03

    Umfang der Unterrichtungspflicht eines Krankenhauses vor Abschluss einer

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 12.09.2019 - 8 U 140/17
    Die Patienteninformation bedurfte keiner Unterschrift (vgl. BGH, Urteil v. 22.07.2004 - III ZR 355/03 - , juris Tz. 17; s. auch BGH, Urteil v. 04.11.2004 - III ZR 201/04 - , juris Tz. 3, 20, 35).
  • BGH, 10.11.1988 - VII ZB 8/88

    Fortführung der Berufung durch den Streithelfer

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 12.09.2019 - 8 U 140/17
    Die (einheitliche - vgl. BGH, Beschluss v. 01.07.1993 - V ZR 235/92 - ; Beschluss v. 10.11.1988 - VII ZB 8/88 - ) Berufung, die nach der Rücknahmeerklärung der Beklagten zulässigerweise allein noch von der Streithelferin geführt wird, ist unbegründet.
  • BGH, 19.02.1998 - III ZR 169/97

    Rechtsfolgen der Unwirksamkeit einer Vereinbarung über wahlärztliche Leistungen

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 12.09.2019 - 8 U 140/17
    Zwischen der Zedentin und der Erblasserin ist es zum Abschluss eines Behandlungsvertrags zumindest dadurch gekommen, dass die Erblasserin die Behandlung durch die Zedentin unstreitig in Anspruch genommen hat (zur Möglichkeit eines mündlich oder konkludent geschlossenen Arztzusatzvertrages s. BGH, Urteil v. 19.02.1998 - III ZR 169/97 - , juris Tz. 21).
  • BGH, 16.10.2014 - III ZR 85/14

    Keine Liquidation wahlärztlicher Leistungen durch im Krankenhaus nicht fest

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 12.09.2019 - 8 U 140/17
    d) Der Sachverhalt ist nach alledem abzugrenzen von demjenigen, der der Entscheidung des Bundesgerichtshofs vom 16.10.2014 (III ZR 85/14) zugrunde lag (im Folgenden: Honorararztfall).
  • BGH, 04.11.2004 - III ZR 201/04

    Ziffer

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 12.09.2019 - 8 U 140/17
    Die Patienteninformation bedurfte keiner Unterschrift (vgl. BGH, Urteil v. 22.07.2004 - III ZR 355/03 - , juris Tz. 17; s. auch BGH, Urteil v. 04.11.2004 - III ZR 201/04 - , juris Tz. 3, 20, 35).
  • BGH, 04.11.2010 - III ZR 323/09

    Krankenhausbehandlung: Anspruch eines externen Arztes gegen einen

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 12.09.2019 - 8 U 140/17
    Dem entspricht die Entscheidung des Bundesgerichtshofs vom 04.11.2010 (III ZR 323/09).
  • OLG Bamberg, 04.04.2022 - 4 U 306/21

    Rückforderung von Arzthonoraren durch einen Krankenkostenversicherer wegen extern

    Es kommt auch nicht darauf an, ob der externe Arzt das besondere Vertrauen des (primären) Wahlarztes genießt (Anschluss BVerfG, Beschluss vom 03.03.2015, Az. 1 BvR 3226/14, GesR 2015, 340 = MedR 2015, 591 = BeckRS 2015, 43653; entgegen OLG Düsseldorf, Urteil v. 12.09.2019, Az. I-8 U 140/17, GesR 2019, 708 = MedR 2020, 584).

    Die Qualifikation einer ärztlichen Leistung als allgemeine Krankenhausleistungen oder Wahlleistungen lässt sich jedoch sinnvollerweise nicht nach der Art der vorgenommenen ärztlichen Leistung vornehmen, sondern nur danach, ob die jeweilige ärztliche Leistung (nach einer wirksamen Wahlleistungsvereinbarung mit dem Krankenhaus) entweder durch einen Wahlarzt vorgenommen wurde oder (im Rahmen der sogenannten Wahlarztkette) durch weitere an der Behandlung des Patienten beteiligte angestellte oder verbeamtete liquidationsberechtigte Ärzte des Krankenhauses oder durch Ärzte und ärztlich geleitete Einrichtungen außerhalb des Krankenhauses, wenn diese von den vorgenannten Ärzten beauftragt wurden (Spickhoff/Starzer, Medizinrecht, 3. Aufl. 2018, KHEntgG § 17 Rn. 11, OLG Düsseldorf (Urt. v. 12.9.2019 - 8 U 140/17, BeckRS 2019, 33228 Rn. 20).

    Der Senat teilt in diesem Punkt nicht die Auffassung des OLG Düsseldorf (Urt. v. 12.9.2019 - 8 U 140/17, BeckRS 2019, 33228 Rn. 18) wonach der Gesetzgeber aufgrund der Einbeziehung von vom liquidationsberechtigten Krankenhausarzt veranlassten Leistungen von Ärzten und ärztlich geleiteten Einrichtungen außerhalb des Krankenhauses in eine Wahlarztkette, zu erkennen gegeben habe, dass dem Vertrauen auf die besonderen Erfahrungen und die herausgehobene Kompetenz des liquidationsberechtigten Krankenhausarztes auch dann Rechnung getragen werde, wenn dieser Arzt eine Behandlung durch Drittärzte veranlasst, die das besondere Vertrauen des liquidationsberechtigten Krankenhausarztes genießen (Vertrauenskette).

  • OLG Bamberg, 03.05.2022 - 4 U 306/21

    Rückforderung von Arzthonoraren durch einen Krankenkostenversicherer wegen extern

    Es kommt auch nicht darauf an, ob der externe Arzt das besondere Vertrauen des (primären) Wahlarztes genießt (Anschluss BVerfG, Beschluss vom 03.03.2015, Az. 1 BvR 3226/14, GesR 2015, 340 = MedR 2015, 591 = BeckRS 2015, 43653; entgegen OLG Düsseldorf, Urteil v. 12.09.2019, Az. I-8 U 140/17, GesR 2019, 708 = MedR 2020, 584).

    Allein die vom OLG Düsseldorf in der Entscheidung vom 12.09.2019 (Az. 8 U 140/17) vertretene Ansicht, dass auch die sogenannte Wahlarztkette als eine "Vertrauenskette" betrachtet werden müsse, teilt der Senat nicht und sieht sich hier in Übereinstimmung mit der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts (Beschluss vom 03.03.2005 - 1 BvR 3226/14).

  • OLG Dresden, 15.12.2020 - 4 U 524/19

    Geburtsklinik haftet für Behandlungsfehler eines Kooperationspartners bei der

    Der Behandlungsvertrag des Patienten mit dem Krankenhaus umfasst grundsätzlich alle notwendigen Behandlungsleistungen einschließlich der Leistungen, die ein Krankenhaus von einem Dritten bezieht (§ 2 Abs. 2 Satz 2 Nr. 2 KHEngG; OLG Düsseldorf, Urteil vom 12.09.2012 - I 8 U 140/17; vgl. BSG, Urteil vom 12.11.2013 - B 1. KR 22/12 R - jeweils wie alle weiteren Entscheidungen nach juris).
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Rechtsprechung
   OLG Karlsruhe, 26.03.2019 - 8 U 140/17   

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https://dejure.org/2019,19886
OLG Karlsruhe, 26.03.2019 - 8 U 140/17 (https://dejure.org/2019,19886)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 26.03.2019 - 8 U 140/17 (https://dejure.org/2019,19886)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 26. März 2019 - 8 U 140/17 (https://dejure.org/2019,19886)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de
  • Wolters Kluwer

    Verzinsung; Meldepflicht; Energie; Elektrizitätsversorgungsunternehmen; Übertragungsnetzbetreiber; Letztverbraucher; Prognose; privilegiert...

  • Justiz Baden-Württemberg

    § 60 Abs 4 S 2 EEG 2014, § 74 S 1 EEG 2014
    Voraussetzungen der Pflicht zur Verzinsung der EEG-Umlage

  • rechtsportal.de

    EEG § 74 Abs. 2
    Zinsanspruch nach dem EEG

  • rechtsportal.de

    EEG § 60 Abs. 4 S. 2; EEG § 74
    Verzinsung; Meldepflicht; Energie; Elektrizitätsversorgungsunternehmen; Übertragungsnetzbetreiber; Letztverbraucher; Prognose; privilegiert; Bürgerliches Recht; Wirtschaftsrecht; Energiewirtschaftsrecht; Zu den Voraussetzungen einer Verzinsungspflicht nach § 60 Abs. 4 Satz ...

  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (7)Neu Zitiert selbst (9)

  • OLG Dresden, 12.09.2017 - 9 U 455/17
    Auszug aus OLG Karlsruhe, 26.03.2019 - 8 U 140/17
    Denn das Unterlassen der Korrektur einer in der Vergangenheit geschuldeten und bereits erfolgten Meldung stellt keinen neuerlichen Verstoß gegen gesetzliche Mitteilungspflichten dar, sondern bewirkt nur, dass der bereits begangene Verstoß fortwirkt (vgl. OLG Dresden, Urteil vom 12.09.2017 - 9 U 455/17 -, juris Rn. 8).
  • BGH, 19.11.2014 - VIII ZR 79/14

    Anspruch auf Zahlung von Abschlägen auf die zu erwartende Einspeisevergütung:

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 26.03.2019 - 8 U 140/17
    Für solche Lücken hat der Bundesgerichtshof betont, dass die allgemeinen zivilrechtlichen Vorschriften zur Anwendung kommen, wenn das EEG oder gegebenenfalls andere energiewirtschaftsrechtliche Vorschriften keine Sonderregelungen enthalten (BGH, Urteil vom 19.11.2014 - VIII ZR 79/14 -, juris Rn. 46).
  • BVerfG, 14.08.1996 - 2 BvR 2088/93

    Verfassungsrechtliche Prüfung der Aufrechnung mit Verfahrenskosten gegen den

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 26.03.2019 - 8 U 140/17
    Die Analogie ist verfassungsrechtlich im Grundsatz zulässig, jedoch für Eingriffe des Staates in die Rechtssphäre des Bürgers verboten, so z.B. im Strafrecht zum Nachteil des Täters, aber auch im Steuer- und Verwaltungsrecht (BVerG, Kammerbeschluss vom 14.08.1996 - 2 BvR 2088/93 -, juris Rn.13).
  • BGH, 22.10.2014 - XII ZB 385/13

    Stufenklage auf Trennungsunterhalt: Erfüllung des Auskunftsanspruchs durch

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 26.03.2019 - 8 U 140/17
    Anders liegt es, wenn der Auskunftsschuldner eine erkennbar unvollständige Auskunft erteilt (vgl. BGH, Beschluss vom 22.10.2014 - XII ZB 385/13 -, juris Rn. 15 ff.).
  • LG Wuppertal, 10.03.2017 - 2 O 186/16

    Zahlung von Fälligkeitszinsen auf die in der EEG-Jahresabrechnung 2014

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 26.03.2019 - 8 U 140/17
    (1) Die inhaltlich fehlerhafte Meldung von Energiemengen - sei es in Form der Meldung einer (nicht ganz offensichtlich) zu niedrigen Gesamtliefermenge oder in Form der fehlerhaften Verteilung der Gesamtliefermenge auf die verschiedenen Letztverbraucher-Kategorien - stellt keine vom Wortlaut des § 60 Abs. 4 S. 2 EEG 2014 umfasste teilweise Nichtmeldung dar (a.A. LG Wuppertal, Urteil vom 10.03.2017 - Az. 2 O 186/16 -, juris Rn. 22; AG München, Urteil vom 20.01.2017 - 191 C 5166/16 -, juris Rn. 14 ff.).
  • BGH, 13.03.2018 - II ZR 158/16

    Auslegung des § 73 Abs. 3 GmbHG als ein Schutzgesetz im Sinne des § 823 Abs. 2

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 26.03.2019 - 8 U 140/17
    a) Voraussetzung der entsprechenden Anwendung einer Vorschrift sind eine Gesetzeslücke im Sinne einer planwidrigen Unvollständigkeit des Gesetzes und eine vergleichbare Interessenlage (BGH, Urteil vom 13.03.2018 - II ZR 158/16 -, juris Rn. 31).
  • AG München, 20.01.2017 - 191 C 5166/16
    Auszug aus OLG Karlsruhe, 26.03.2019 - 8 U 140/17
    (1) Die inhaltlich fehlerhafte Meldung von Energiemengen - sei es in Form der Meldung einer (nicht ganz offensichtlich) zu niedrigen Gesamtliefermenge oder in Form der fehlerhaften Verteilung der Gesamtliefermenge auf die verschiedenen Letztverbraucher-Kategorien - stellt keine vom Wortlaut des § 60 Abs. 4 S. 2 EEG 2014 umfasste teilweise Nichtmeldung dar (a.A. LG Wuppertal, Urteil vom 10.03.2017 - Az. 2 O 186/16 -, juris Rn. 22; AG München, Urteil vom 20.01.2017 - 191 C 5166/16 -, juris Rn. 14 ff.).
  • BGH, 04.05.1988 - VIII ZR 196/87

    Ermächtigung des Ladenangestellten zu Ankäufen

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 26.03.2019 - 8 U 140/17
    Gleichwohl wäre die Grenze des möglichen Wortsinns, die für die eigentliche, auch die extensive Auslegung eine Schranke darstellt (BGH, Urteil vom 04.05.1988 - VIII ZR 196/87 -, juris Rn. 9), überschritten, wenn man § 60 Abs. 4 S. 2 EEG 2014 dahingehend auslegen würde, dass auch die Schlechterfüllung in Form der inhaltlich fehlerhaften Meldung von Liefermengen nach § 74 EEG 2014 unter diese Vorschrift fiele.
  • OLG Stuttgart, 01.02.2018 - 2 U 104/17

    Erneuerbare Energien: Voraussetzungen für die Fälligkeit der Abschlagsforderungen

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 26.03.2019 - 8 U 140/17
    Denn Abschlagsforderungen gemäß § 60 Abs. 1 S. 4 EEG 2014 werden erst nach Zugang eines Zahlungsverlangens und Ablauf eines angemessenen Zeitraums zur Prüfung und Ausführung der Zahlung fällig (OLG Stuttgart, Urteil vom 01.02.2018 - 2 U 104/17 -, juris Rn. 46 ff.).
  • OLG Düsseldorf, 20.05.2019 - 27 U 1/18

    EEG -Umlage

    Die abweichende Rechtsansicht des Oberlandesgerichts Karlsruhe (Urteil vom 26.03.2019 - 8 U 140/17), dass auf den Zeitraum vom 01.01.

    Der Senat teilt insoweit nicht die Rechtsauffassung des Oberlandesgerichts Karlsruhe (Urteil vom 26.03.2019 - 8 U 140/17), eine solche Auslegung gehe über den Wortlaut der Norm hinaus.

    Das gesetzgeberische Ziel, einen Verstoß gegen Meldepflichten zu sanktionieren und nicht sogar noch zu belohnen (vgl. BT-Drs. 17/8877, S. 24), würde dann in vielen Fällen verfehlt (vgl. auch OLG Karlsruhe, Urteil vom 26.03.2019 - 8 U 140/17).

    Die gelieferte Energiemenge beschreibt einen in der Vergangenheit liegenden Liefervorgang (so wohl auch OLG Dresden, Urteil vom 12.09.2017 - 9 U 455/17, zitiert nach juris, Tz. 5; OLG Karlsruhe, Urteil vom 26.03.2019 - 8 U 140/17).

    Der Senat legt seiner Entscheidung andere Rechtssätze zugrunde als das Oberlandesgericht Dresden in seinem Urteil vom 12.09.2017 - 9 U 455/17 - und das Oberlandesgericht Karlsruhe in seinem Urteil vom 26.03.2019 - 8 U 140/17.

  • OLG Düsseldorf, 20.05.2019 - 27 U 12/18
    Die abweichende Rechtsansicht des Oberlandesgerichts Karlsruhe (Urteil vom 26.03.2019 - 8 U 140/17), dass auf den Zeitraum vom 01.01.

    Der Senat teilt insoweit nicht die Rechtsauffassung des Oberlandesgerichts Karlsruhe (Urteil vom 26.03.2019 - 8 U 140/17), eine solche Auslegung gehe über den Wortlaut der Norm hinaus.

    Das gesetzgeberische Ziel, einen Verstoß gegen Meldepflichten zu sanktionieren und nicht sogar noch zu belohnen (vgl. BT-Drs. 17/8877, S. 24), würde dann in vielen Fällen verfehlt (vgl. auch OLG Karlsruhe, Urteil vom 26.03.2019 - 8 U 140/17).

    Die gelieferte Energiemenge beschreibt einen in der Vergangenheit liegenden Liefervorgang (so wohl auch OLG Dresden, Urteil vom 12.09.2017 - 9 U 455/17, zitiert nach juris, Tz. 5; OLG Karlsruhe, Urteil vom 26.03.2019 - 8 U 140/17).

    Der Senat legt seiner Entscheidung andere Rechtssätze zugrunde als das Oberlandesgericht Dresden in seinem Urteil vom 12.09.2017 - 9 U 455/17 - und das Oberlandesgericht Karlsruhe in seinem Urteil vom 26.03.2019 - 8 U 140/17.

  • OLG Düsseldorf, 20.05.2019 - 27 U 13/17
    Die abweichende Rechtsansicht des Oberlandesgerichts Karlsruhe (Urteil vom 26.03.2019 - 8 U 140/17), dass auf den Zeitraum vom 01.01.

    Der Senat teilt insoweit nicht die Rechtsauffassung des Oberlandesgerichts Karlsruhe (Urteil vom 26.03.2019 - 8 U 140/17), eine solche Auslegung gehe über den Wortlaut der Norm hinaus.

    Das gesetzgeberische Ziel, einen Verstoß gegen Meldepflichten zu sanktionieren und nicht sogar noch zu belohnen (vgl. BT-Drs. 17/8877, S. 24), würde dann in vielen Fällen verfehlt (vgl. auch OLG Karlsruhe, Urteil vom 26.03.2019 - 8 U 140/17).

    § 60 Abs. 4 Satz 2 EEG 2014 erfasst darüber hinaus nach seinem Sinn und Zweck auch den sich hier in weit stärkerem Maße auswirkenden Fall, dass das Elektrizitätsversorgungsunternehmen - wie hier die Beklagte - große Liefermengen an privilegierte Letztverbraucher mitteilt, für welche die EEG-Umlage nicht in vollem Umfang anfällt, obwohl Lieferungen an privilegierte Letztverbraucher in dem gemeldeten Umfang tatsächlich nicht angefallen sind (ebenso Cosack, in: Frenz/Müggenborg/Cosack/Henning/Schomerus, EEG, 5. Aufl., § 60 Rn. 124; in diesem Sinne wohl auch OLG Karlsruhe, Urteil vom 26.03.2019 - 8 U 140/17).

    Der Senat legt seiner Entscheidung andere Rechtssätze zugrunde als das Oberlandesgericht Dresden in seinem Urteil vom 12.09.2017 - 9 U 455/17 - und das Oberlandesgericht Karlsruhe in seinem Urteil vom 26.03.2019 - 8 U 140/17.

  • OLG Düsseldorf, 20.05.2019 - 27 U 11/17

    Anspruch auf Zahlung einer EEG -Umlage

    Die abweichende Rechtsansicht des Oberlandesgerichts Karlsruhe (Urteil vom 26.03.2019 - 8 U 140/17), dass auf den Zeitraum vom 01.01.

    Der Senat teilt insoweit nicht die Rechtsauffassung des Oberlandesgerichts Karlsruhe (Urteil vom 26.03.2019 - 8 U 140/17), eine solche Auslegung gehe über den Wortlaut der Norm hinaus.

    Das gesetzgeberische Ziel, einen Verstoß gegen Meldepflichten zu sanktionieren und nicht sogar noch zu belohnen (vgl. BT-Drs. 17/8877, S. 24), würde dann in vielen Fällen verfehlt (vgl. auch OLG Karlsruhe, Urteil vom 26.03.2019 - 8 U 140/17).

    § 60 Abs. 4 Satz 2 EEG 2014 erfasst darüber hinaus nach seinem Sinn und Zweck auch den sich hier in weit stärkerem Maße auswirkenden Fall, dass das Elektrizitätsversorgungsunternehmen - wie hier die Beklagte - große Liefermengen an privilegierte Letztverbraucher mitteilt, für welche die EEG-Umlage nicht in vollem Umfang anfällt, obwohl Lieferungen an privilegierte Letztverbraucher in dem gemeldeten Umfang tatsächlich nicht angefallen sind (ebenso Cosack, in: Frenz/Müggenborg/Cosack/Henning/Schomerus, EEG, 5. Aufl., § 60 Rn. 124; in diesem Sinne wohl auch OLG Karlsruhe, Urteil vom 26.03.2019 - 8 U 140/17).

    Der Senat legt seiner Entscheidung andere Rechtssätze zugrunde als das Oberlandesgericht Dresden in seinem Urteil vom 12.09.2017 - 9 U 455/17 - und das Oberlandesgericht Karlsruhe in seinem Urteil vom 26.03.2019 - 8 U 140/17.

  • OLG Hamm, 10.02.2020 - 2 U 87/19

    Fälligkeitszinsen gemäß dem EEG ; Nachtragsforderung EEG -Umlage; Pflicht zur

    Denn das Unterlassen der Korrektur einer in der Vergangenheit geschuldeten und bereits erfolgten Meldung stellt keinen neuerlichen Verstoß gegen gesetzliche Mitteilungspflichten dar, sondern bewirkt nur, dass der bereits begangene Verstoß fortwirkt (vgl. OLG Karlsruhe, Urteil vom 26.03.2019 - 8 U 140/17; OLG Dresden, Urteil vom 12.09.2017 - 9 U 455/17).

    Soweit in der obergerichtlichen Rechtsprechung vertreten wird, § 37 Abs. 5 EEG 2012 finde nur auf die vollständige Nichtmeldung der gelieferten Strommengen Anwendung, während in nachträglichen Korrekturen lediglich eine Schlechtleistung des Auskunftsanspruchs zu sehen sei, es sei denn, es werde eine erkennbar unvollständige oder zu niedrige Meldung erteilt (zu § 60 Abs. 4 Satz 2 EEG 2014: OLG Karlsruhe, Urteil vom 26.03.2019 - 8 U 140/17), folgt der erkennende Senat dem nicht.

    Soweit die Klägerin anführt, die Meldepflichtverletzung müsse kausal für den verzögerten Eintritt der Fälligkeit sein (so auch: OLG Karlsruhe, Urteil vom 26.03.2019 - 8 U 140/17, dort Rn. 20), was, weil die Meldepflichten nur ein Weg seien, die gelieferten Strommengen festzustellen, nicht der Fall sei, ist dem nicht zu folgen.

    Der Umstand, dass ihr erst im Laufe des Folgejahres alle relevanten Informationen vorliegen, entbindet die Klägerin zur Überzeugung des Senats jedenfalls nicht von ihrer Pflicht, ihren monatlichen Liefermeldungen gegenüber der Beklagten Feststellungen über die tatsächliche Liefersituation einerseits und Schätzungen auf der Grundlage vorhandener Erkenntnisse bzw. einzuholender Informationen andererseits zugrunde zu legen (OLG Karlsruhe, Urteil vom 25.03.2019 - 8 U 140/17).

    Die Frage des Anwendungsbereichs und der Voraussetzungen des Anspruch auf Fälligkeitszinsen - sowohl aus § 37 Abs. 5 EEG 2012 als auch § 60 Abs. 4 EEG 2014 - ist von grundsätzlicher Bedeutung und wird in der obergerichtlichen Rechtsprechung unterschiedlich beurteilt (vgl. OLG Karlsruhe, Urteil vom 26.03.2019 - 8 U 140/17).

  • BGH, 18.02.2020 - XIII ZR 13/19

    EEG-Umlage-Verzinsung II - Fälligkeitszinsen bei unterlassener Mitteilung der

    Entgegen der auch vom OLG Karlsruhe (Urteil vom 26. März 2019 - 8 U 140/17, juris Rn. 14 ff.) vertretenen Ansicht der Revision ist die Klage nicht deshalb unschlüssig, weil die Klägerin bei der Zinsforderung nicht zwischen der Zeit vor und nach Inkrafttreten des § 60 Abs. 4 EEG 2014 unterschieden hat.
  • BGH, 18.02.2020 - XIII ZR 10/19

    Verstoß gegen die Mitteilungspflicht nach § 74 S. 1 EEG 2014; Streit um die

    Entgegen der auch vom OLG Karlsruhe (Urteil vom 26. März 2019 - 8 U 140/17, juris Rn. 14 ff.) vertretenen Ansicht der Revision ist die Klage nicht deshalb unschlüssig, weil die Klägerin bei der Zinsforderung nicht zwischen der Zeit vor und nach Inkrafttreten des § 60 Abs. 4 EEG 2014 unterschieden hat.
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