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   OLG Dresden, 05.12.2007 - 8 U 1412/07   

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https://dejure.org/2007,6645
OLG Dresden, 05.12.2007 - 8 U 1412/07 (https://dejure.org/2007,6645)
OLG Dresden, Entscheidung vom 05.12.2007 - 8 U 1412/07 (https://dejure.org/2007,6645)
OLG Dresden, Entscheidung vom 05. Dezember 2007 - 8 U 1412/07 (https://dejure.org/2007,6645)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Justiz Sachsen

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  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Ansprüche auf Zahlung rückständiger Raten und auf Schadensersatz nach vom Leasingnehmer schuldhaft veranlasster vorzeitiger Beendigung eines Leasingvertrages; Wirksamkeit der Klausel eines Finanzierungsleasinggebers über die uneingeschränkte Empfangsvollmacht mehrerer ...

  • Judicialis

    BGB § 307 Abs. 1 Satz 1

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 307 Abs. 1 Satz 1
    Mangel der Schriftform beim Verbraucherleasing - Unwirksame formularmäße Erteilung einer Empfangsvollmacht an mehrere Leasingnehmer

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • MDR 2008, 311
  • ZMR 2008, 290
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (7)

  • BGH, 28.01.1993 - IX ZR 259/91

    Formwidrigkeit der Telefax-Bürgschaftserklärung

    Auszug aus OLG Dresden, 05.12.2007 - 8 U 1412/07
    a) Die Annahme des formgerechten Leasingantrages des Beklagten vom 17.02.2006 musste ihrerseits schriftlich erfolgen (§§ 500, 492 Abs. 1 Satz 3 BGB) und als empfangsbedürftige Willenserklärung auch in dieser Form dem Beklagten zugehen (vgl. nur BGHZ 121, 224).
  • BGH, 08.11.2005 - XI ZR 34/05

    Anwendung des VerbrkrG auf die Mithaftungsübernahme des geschäftsführenden

    Auszug aus OLG Dresden, 05.12.2007 - 8 U 1412/07
    Ein solcher Ausnahmefall liegt vor, wenn eine Partei sich unter Berufung auf den Formmangel ihrer vertraglichen Verpflichtung entziehen will, obwohl sie längere Zeit aus dem Vertrag geldwerte Vorteile in erheblichem Umfang gezogen hat (zuletzt etwa BGH, Urteil vom 08.11.2005 - XI ZR 34/05, BGHZ 165, 43, 53 m.w.N.).
  • BGH, 12.09.2001 - VIII ZR 109/00

    Geltung der Rücktrittsfiktion für einen lediglich mithaftenden Verbraucher

    Auszug aus OLG Dresden, 05.12.2007 - 8 U 1412/07
    Sie deckt sich im Übrigen mit der Vorläuferregelung in § 3 Abs. 2 Nr. 1 VerbrKrG a.F., die die Folgen- und Heilungsvorschrift des § 6 VerbrKrG a.F. ebenfalls von den auf Finanzierungsleasingverträge anwendbaren Vorschriften ausnahm (vgl. dazu OLG Rostock NJW-RR 2006, 341; vgl. ferner BGH, Urteil vom 12.09.2001 - VIII ZR 109/00, WM 2001, 2162 unter II 2 a aa, wo lediglich für den atypischen Fall des vorgesehenen Eigentumserwerbs des Leasingnehmers eine richtlinienkonforme Auslegung des § 3 Abs. 2 Nr. 1 VerbrKrG a.F. die Heranziehbarkeit der Regelungen in § 6 Abs. 2, Abs. 3 VerbrKrG a.F. ergab).
  • BGH, 27.04.2004 - XI ZR 49/03

    BGH erklärt Klauseln über Entgelte für die Übertragung von Wertpapieren in ein

    Auszug aus OLG Dresden, 05.12.2007 - 8 U 1412/07
    Ein solcher Verzicht wäre zwar möglich gewesen und ist - stillschweigend - insbesondere beim Schuldbeitritt eines Verbrauchers zu einem Kreditvertrag anzunehmen, ohne dass damit der Schutzzweck der Formvorschrift unterlaufen wird (eingehend BGH, Urteil vom 27.04.2004 - XI ZR 49/03, WM 2004, 1381 unter II 1).
  • OLG Rostock, 05.07.2005 - 3 U 191/04

    Verbraucherkredit bei Existenzgründung

    Auszug aus OLG Dresden, 05.12.2007 - 8 U 1412/07
    Sie deckt sich im Übrigen mit der Vorläuferregelung in § 3 Abs. 2 Nr. 1 VerbrKrG a.F., die die Folgen- und Heilungsvorschrift des § 6 VerbrKrG a.F. ebenfalls von den auf Finanzierungsleasingverträge anwendbaren Vorschriften ausnahm (vgl. dazu OLG Rostock NJW-RR 2006, 341; vgl. ferner BGH, Urteil vom 12.09.2001 - VIII ZR 109/00, WM 2001, 2162 unter II 2 a aa, wo lediglich für den atypischen Fall des vorgesehenen Eigentumserwerbs des Leasingnehmers eine richtlinienkonforme Auslegung des § 3 Abs. 2 Nr. 1 VerbrKrG a.F. die Heranziehbarkeit der Regelungen in § 6 Abs. 2, Abs. 3 VerbrKrG a.F. ergab).
  • BGH, 22.06.1989 - III ZR 72/88

    Formularmäßige Vereinbarung von Vollmachts- und Lohnabtretungsklauseln

    Auszug aus OLG Dresden, 05.12.2007 - 8 U 1412/07
    Das hat der Bundesgerichtshof für eine vergleichbare Klausel über die gegenseitige Bevollmächtigung gesamtschuldnerisch haftender Darlehensnehmer zur Entgegennahme aller Erklärungen der Bank bereits zutreffend entschieden und eingehend begründet (Urteil vom 22.06.1989 - III ZR 72/88, BGHZ 108, 98 unter I 1).
  • BGH, 10.09.1997 - VIII ARZ 1/97

    Wirksamkeit einer formularmäßigen gegenseitigen Bevollmächtigung der Mieter zur

    Auszug aus OLG Dresden, 05.12.2007 - 8 U 1412/07
    An dieser Beurteilung ändert der Rechtsentscheid des Bundesgerichtshofes vom 10.09.1997 - VIII ARZ 1/97 (BGHZ 136, 314) nichts.
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