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   OLG Celle, 26.02.2009 - 8 U 150/08   

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OLG Celle, 26.02.2009 - 8 U 150/08 (https://dejure.org/2009,3521)
OLG Celle, Entscheidung vom 26.02.2009 - 8 U 150/08 (https://dejure.org/2009,3521)
OLG Celle, Entscheidung vom 26. Februar 2009 - 8 U 150/08 (https://dejure.org/2009,3521)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • openjur.de

    Berufsunfähigkeitszusatzversicherung: Vereinbarung einer Erwerbsunfähigkeitsklausel; Beweislast für mündliche Antragsergänzungen gegenüber einem Versicherungsagenten

  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    Auslegung einer Erwerbsunfähigkeitsklausel in der Berufsunfähigkeitsversicherung

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Auslegung einer Erwerbsunfähigkeitsklausel in der Berufsunfähigkeitsversicherung

  • Judicialis

    BBBUZ § 2; ; VVG § 172 n. F.

  • VersR (via Owlit)(Abodienst, Leitsatz frei)

    BB-BUZ § 2 ; VVG § 172
    Die Vereinbarung einer Erwerbsunfähigkeitsklausel verstößt nicht gegen § 307 BGB

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BB-BUZ § 2; VVG § 172 n.F.
    Auslegung einer Erwerbsunfähigkeitsklausel in der Berufsunfähigkeitsversicherung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • VersR 2009, 914
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (17)

  • OLG Saarbrücken, 21.06.2006 - 5 U 720/05

    Auslegung einer Allgemeinen Versicherungsbedingung

    Auszug aus OLG Celle, 26.02.2009 - 8 U 150/08
    Da die Beklagte das Antragsformular vorformuliert hatte, kommt es in entsprechender Anwendung von § 305 c Abs. 2 BGB darauf an, wie der Versicherungsnehmer als Antragsteller das Formular verstehen durfte (BGH VersR 2002, 1089. OLG Saarbrücken VersR 2007, 235).

    c) Gegen die Wirksamkeit der Erwerbsunfähigkeitsklausel bestehen auch inhaltlich keine Bedenken (OLG Saarbrücken VersR 2007, 235. OLG Koblenz NJW-RR 2004, 30).

  • OLG Koblenz, 15.11.2002 - 10 U 106/02

    Wachmann im öffentlichen Dienst Diensthundeführer Hundeallergie

    Auszug aus OLG Celle, 26.02.2009 - 8 U 150/08
    Diese Beweislast für eine ergänzende mündliche Erklärung auf Erweiterung des Versicherungsschutzes trifft den Versicherungsnehmer auch dann, wenn der Agent des Versicherers den Antrag ausgefüllt hat (BGH VersR 2002, 1089. OLG Saarbrücken, a. a. O.. OLG Koblenz NJW-RR 2004, 30).

    c) Gegen die Wirksamkeit der Erwerbsunfähigkeitsklausel bestehen auch inhaltlich keine Bedenken (OLG Saarbrücken VersR 2007, 235. OLG Koblenz NJW-RR 2004, 30).

  • BGH, 20.06.1963 - II ZR 199/61

    Haftung des Versicherers

    Auszug aus OLG Celle, 26.02.2009 - 8 U 150/08
    Hiernach besteht eine Haftung des Versicherers, wenn sein Abschluss oder Vermittlungsagent bei Vertragsschluss falsche Auskünfte über Inhalt oder Bedeutung der Versicherungsbedingungen oder sonstige vertragswesentliche Punkte abgibt und der Antragsteller hierauf vertrauen darf (BGHZ 40, 22, 24 f.. VersR 2001, 1502. Urteil des Senats vom 13. September 2007 - 8 U 29/07 , VersR 2008, 60).

    Beide Rechtsinstitute stehen vielmehr nebeneinander, weil sie sowohl hinsichtlich ihrer Voraussetzungen wie auch ihrer Rechtsfolgen unterschiedlich sind (BGH VersR 1963, 768.1972, 530).

  • BGH, 03.07.2002 - IV ZR 145/01

    Darlegungs- und Beweislast für mündliche Willenserklärungen im Rahmen des

    Auszug aus OLG Celle, 26.02.2009 - 8 U 150/08
    Da die Beklagte das Antragsformular vorformuliert hatte, kommt es in entsprechender Anwendung von § 305 c Abs. 2 BGB darauf an, wie der Versicherungsnehmer als Antragsteller das Formular verstehen durfte (BGH VersR 2002, 1089. OLG Saarbrücken VersR 2007, 235).

    Diese Beweislast für eine ergänzende mündliche Erklärung auf Erweiterung des Versicherungsschutzes trifft den Versicherungsnehmer auch dann, wenn der Agent des Versicherers den Antrag ausgefüllt hat (BGH VersR 2002, 1089. OLG Saarbrücken, a. a. O.. OLG Koblenz NJW-RR 2004, 30).

  • BGH, 12.06.1996 - IV ZR 118/95

    Verlagerung der Tätigkeit des mitarbeitenden Betriebsinhabers als Verweisung auf

    Auszug aus OLG Celle, 26.02.2009 - 8 U 150/08
    Abgesehen davon, dass die Klägerin bereits nicht konkret zur Ausgestaltung ihrer zuletzt ausgeübten Tätigkeit und den damit verbundenen gesundheitlichen Beeinträchtigungen als Tischlerin bzw. Verkäuferin in einem Möbelgeschäft vorgetragen hat (zu den Anforderungen an eine entsprechende Arbeitsplatzbeschreibung vgl. BGHZ 119, 263, 266. VersR 2005, 676. NJW-RR 1996, 345. VersR 1996, 1090, 1091.1995, 1473, 1474.1992, 1386. OLG Koblenz VersR 2004, 989), kommt es auf eine Berufunfähigkeit der Klägerin bereits deshalb nicht an, weil hier abweichend eine Erwerbsunfähigkeitsklausel vereinbart wurde.
  • BGH, 23.05.1989 - IVa ZR 72/88

    Beweislast des Versicherers für eine Anzeigeobliegenheitsverletzung; Ausfüllung

    Auszug aus OLG Celle, 26.02.2009 - 8 U 150/08
    Insoweit muss der Versicherer sich nach den Grundsätzen der "Auge-und-Ohr-Rechtsprechung" (vgl. BGHZ 107, 322) dasjenige zurechnen lassen, was dem Agenten mündlich als Antragsänderung bzw. -ergänzung mitgeteilt wurde.
  • BGH, 19.09.2001 - IV ZR 235/00

    Zurechnung der Kenntnis des Agenten

    Auszug aus OLG Celle, 26.02.2009 - 8 U 150/08
    Fertigt der Versicherer dann einen Versicherungsschein aus, der inhaltlich nicht dem vom Agenten entgegengenommenen und mündlich ergänzten Antrag entspricht, so liegt darin keine unveränderte Annahme des Antrages mit der Folge, dass § 5 VVG a. F. Anwendung findet (BGH VersR 2001, 1498. Prölss/Martin, VVG, 27. Aufl., § 5 Rdnr. 15. Römer/Langheid, VVG 2. Aufl., § 5 Rdnr. 16. HKVVG/Münkel, § 69 Rdnr. 23 f.).
  • BGH, 26.09.2001 - IV ZR 220/00

    Inanspruchnahme der Beamtenklausel in der BUZ durch einen Soldaten

    Auszug aus OLG Celle, 26.02.2009 - 8 U 150/08
    Hiernach besteht eine Haftung des Versicherers, wenn sein Abschluss oder Vermittlungsagent bei Vertragsschluss falsche Auskünfte über Inhalt oder Bedeutung der Versicherungsbedingungen oder sonstige vertragswesentliche Punkte abgibt und der Antragsteller hierauf vertrauen darf (BGHZ 40, 22, 24 f.. VersR 2001, 1502. Urteil des Senats vom 13. September 2007 - 8 U 29/07 , VersR 2008, 60).
  • OLG Köln, 12.03.1992 - 5 U 145/91

    Aufklärungspflicht des VV, Ausschluss der Vertrauenshaftung durch

    Auszug aus OLG Celle, 26.02.2009 - 8 U 150/08
    Sie kann ferner auch in einem Unterlassen bestehen, wenn der Agent die für ihn erkennbaren unzutreffenden Vorstellungen des Versicherungsnehmers erkennt, ohne diesen zu widersprechen und den Versicherungsnehmer zutreffend aufzuklären (OLG Stuttgart VersR 2004, 1161. OLG Nürnberg r+s 1999, 165. OLG Köln r+s 1992, 220, 221.1991, 113, 114. OLG Koblenz VersR 1980, 915).
  • OLG Koblenz, 11.03.2004 - 10 U 744/03

    Rüge einer Verletzung der gerichtlichen Hinweispflicht ; Notwendigkeit eines

    Auszug aus OLG Celle, 26.02.2009 - 8 U 150/08
    Abgesehen davon, dass die Klägerin bereits nicht konkret zur Ausgestaltung ihrer zuletzt ausgeübten Tätigkeit und den damit verbundenen gesundheitlichen Beeinträchtigungen als Tischlerin bzw. Verkäuferin in einem Möbelgeschäft vorgetragen hat (zu den Anforderungen an eine entsprechende Arbeitsplatzbeschreibung vgl. BGHZ 119, 263, 266. VersR 2005, 676. NJW-RR 1996, 345. VersR 1996, 1090, 1091.1995, 1473, 1474.1992, 1386. OLG Koblenz VersR 2004, 989), kommt es auf eine Berufunfähigkeit der Klägerin bereits deshalb nicht an, weil hier abweichend eine Erwerbsunfähigkeitsklausel vereinbart wurde.
  • OLG Nürnberg, 26.03.1998 - 8 U 1935/97

    Ausschluß der Verweisung auf einen vergleichbaren Beruf in der

  • BGH, 30.09.1992 - IV ZR 227/91

    Konkrete Feststellungen zur Berufsausübung als Grundlage sachverständiger

  • OLG Celle, 13.09.2007 - 8 U 29/07

    Anspruch eines Arbeitnehmers als Versicherter gegen einen Versicherer aus einer

  • BGH, 29.11.1995 - IV ZR 233/94

    Darlegungs- und Beweislast des Versicherungsnehmers bei Inanspruchnahme der

  • OLG Stuttgart, 09.06.2004 - 7 U 211/03

    Vertrauenshaftung des Versicherers: Umfang der Auskunfts- und Beratungspflichten

  • BGH, 22.09.2004 - IV ZR 200/03

    Anorderungen an den Nachweis der Berufungsunfähigkeit

  • OLG Koblenz, 28.03.1980 - 10 U 450/79

    Gewohnheitsrechtliche Erfüllungshaftung

  • OLG Saarbrücken, 02.09.2020 - 5 U 1/20

    1. Zur Auslegung der Bedingungen einer privaten Erwerbsunfähigkeitsversicherung,

    Solche Verträge sind rechtlich zulässig (Rixecker, in: Beckmann/Matusche-Beckmann, a.a.O., § 46 Rn. 63 m.w.N.; vgl. jetzt auch § 177 VVG n.F.); ihr Abschluss ist insbesondere dann sachgerecht, wenn der Versicherte - wie es auch hier der Fall war - noch keine Ausbildung abgeschlossen hat, mithin keine Berufsausübung existiert, die die bisherige Lebensstellung geprägt haben könnte (vgl. Senat, Urteil vom 21. Juni 2006 - 5 U 720/05-105, VersR 2007, 235; OLG Celle, VersR 2009, 914 jew. zu einer sog. "Erwerbsunfähigkeitsklausel").

    Durch das Abstellen auf den hergebrachten Begriff der "Erwerbsunfähigkeit", der freilich im geltenden Sozialrecht keine Entsprechung mehr findet, weshalb Parallelen insoweit nicht unbesehen gezogen werden dürfen (vgl. Rixecker, in: Beckmann/Matusche-Beckmann, a.a.O., § 46 Rn. 64), wird für den Versicherten erkennbar, dass Leistungen nicht schon bei Vorliegen von Berufsunfähigkeit in einem konkreten ausgeübten Beruf gewährt werden, sondern nur dann, wenn er auf dem Arbeitsmarkt überhaupt keiner oder nur einer geringfügigen Beschäftigung nachgehen kann (OLG Celle, VersR 2009, 914; Lücke, in: Prölss/Martin, a.a.O., § 177 Rn. 1; Dörner, in: MünchKomm-VVG 2. Aufl., § 177 Rn. 4; Ernst, in: Ernst/Rogler, a.a.O., § 177 VVG Rn. 16).

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