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Rechtsprechung
   OLG Oldenburg, 30.09.2004 - 8 U 152/04   

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https://dejure.org/2004,4257
OLG Oldenburg, 30.09.2004 - 8 U 152/04 (https://dejure.org/2004,4257)
OLG Oldenburg, Entscheidung vom 30.09.2004 - 8 U 152/04 (https://dejure.org/2004,4257)
OLG Oldenburg, Entscheidung vom 30. September 2004 - 8 U 152/04 (https://dejure.org/2004,4257)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • openjur.de
  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    § 823 Abs. 1 BGB; § 781 BGB
    Eingriff in den eingerichteten und ausgeübten Gewerbebetrieb eines Landwirts; Behinderung des Zugangs zu landwirtschaftlich bewirtschafteten Grundstücken aufgrund eines Umbaus an Bahnübergängen; Anforderungen an einen betriebsbezogenen Eingriff

  • IWW
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Eingriff in den eingerichteten und ausgeübten Gewerbebetrieb eines Landwirts; Behinderung des Zugangs zu landwirtschaftlich bewirtschafteten Grundstücken aufgrund eines Umbaus an Bahnübergängen; Anforderungen an einen betriebsbezogenen Eingriff

  • Judicialis

    BGB § 823 Abs. 1; ; BGB § 781

  • VersR (via Owlit)(Abodienst, Leitsatz frei)

    BGB § 823 Abs. 1; BGB § 781
    Keine Schadensersatzpflicht der Bahn gegenüber Landwirten wegen neu eingeführter Beschrankung vormals unbeschrankter Bahnübergänge

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 823 Abs. 1; BGB § 781
    Kein rechtswidriger Eingriff in den eingerichteten und ausgeübten Gewerbebetrieb bei Umwandlung von unbeschrankten Bahnübergänge in solche mit abschließbaren Hecktoren

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Recht des Grundstückeigentümers auf Bahnübergänge?

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • onlineurteile.de (Kurzmitteilung)

    Bahn ändert private Bahnübergänge - Landwirt bekommt keine Entschädigung für höheren Zeitaufwand

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2005, 614
  • VersR 2005, 980
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (6)

  • BGH, 18.01.1983 - VI ZR 270/80

    Deliktische Ansprüche des Erwerbers einer Kfz-Hebebühne wegen Nichteignung für

    Auszug aus OLG Oldenburg, 30.09.2004 - 8 U 152/04
    2) Im übrigen kommen als "betriebsbezogene" Beeinträchtigungen nur solche Beeinträchtigungen in Betracht, die die Grundlage des Betriebes bedrohen oder gerade den Funktionszusammenhang der Betriebsmittel auf längere Zeit aufheben oder seine Tätigkeit als solche in Frage stellen (vgl. BGH NJW 1983, 812 ff, 813; MüKomm/Mertens, BGB, 3. Aufl., Rz. 491 zu § 823 BGB).
  • BGH, 10.12.2002 - VI ZR 171/02

    Schadensersatz für die Verletzung eines Partners eines Eiskunstlaufpaares

    Auszug aus OLG Oldenburg, 30.09.2004 - 8 U 152/04
    Ein derart begrenzter Eingriff liegt nicht vor, wenn es zu Störungen im Betriebsablauf aufgrund eines schädigenden Ereignisses kommt, das in keinerlei Beziehung zu dem Betrieb steht, mag dadurch auch eine für das Funktionieren des Betriebs maßgebliche Person oder Sache betroffen sein (vgl. BGH NJW 2003, 1040/1041).
  • BGH, 29.01.1985 - VI ZR 130/83

    Anspruch auf Unterlassung einer Aufforderung zum kollektiven Vertragsbruch

    Auszug aus OLG Oldenburg, 30.09.2004 - 8 U 152/04
    Es muss sich um einen Eingriff handeln, dem eine Schadensgefahr eigen ist und der über eine bloße Belästigung oder eine sozialübliche Behinderung hinausgeht (vgl. BGH NJW 1985, 1620).
  • BGH, 15.11.1982 - II ZR 206/81

    Schadensersatzansprüche wegen Ausfalls einer Schiffahrtsstraße

    Auszug aus OLG Oldenburg, 30.09.2004 - 8 U 152/04
    1) Nach der gefestigten Rechtsprechung des BGH (vgl. BGHZ 29, 65 ff, 74; BGHZ 55, 153 ff, 161; 86, 152, ff. 156) kommt eine Haftung für einen Eingriff in den eingerichteten und ausgeübten Gewerbetrieb nur in Betracht, wenn der Eingriff sich irgendwie gegen den Betrieb als solchen richtet, also betriebsbezogen ist und nicht vom Gewerbetrieb ohne weiteres ablösbare Rechte oder Rechtsgüter betrifft.
  • BGH, 21.12.1970 - II ZR 133/68

    Verkehrssicherungspflicht des Unterhaltspflichten für ein Gewässer

    Auszug aus OLG Oldenburg, 30.09.2004 - 8 U 152/04
    1) Nach der gefestigten Rechtsprechung des BGH (vgl. BGHZ 29, 65 ff, 74; BGHZ 55, 153 ff, 161; 86, 152, ff. 156) kommt eine Haftung für einen Eingriff in den eingerichteten und ausgeübten Gewerbetrieb nur in Betracht, wenn der Eingriff sich irgendwie gegen den Betrieb als solchen richtet, also betriebsbezogen ist und nicht vom Gewerbetrieb ohne weiteres ablösbare Rechte oder Rechtsgüter betrifft.
  • BGH, 09.12.1958 - VI ZR 199/57

    Eingriff in einen eingerichteten und ausgeübten Gewerbebetrieb durch

    Auszug aus OLG Oldenburg, 30.09.2004 - 8 U 152/04
    1) Nach der gefestigten Rechtsprechung des BGH (vgl. BGHZ 29, 65 ff, 74; BGHZ 55, 153 ff, 161; 86, 152, ff. 156) kommt eine Haftung für einen Eingriff in den eingerichteten und ausgeübten Gewerbetrieb nur in Betracht, wenn der Eingriff sich irgendwie gegen den Betrieb als solchen richtet, also betriebsbezogen ist und nicht vom Gewerbetrieb ohne weiteres ablösbare Rechte oder Rechtsgüter betrifft.
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OLG Rostock, Entscheidung vom 28.01.2005 - 8 U 152/04 (https://dejure.org/2005,49399)
OLG Rostock, Entscheidung vom 28. Januar 2005 - 8 U 152/04 (https://dejure.org/2005,49399)
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