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   OLG Karlsruhe, 02.03.2017 - 8 U 152/15   

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https://dejure.org/2017,11106
OLG Karlsruhe, 02.03.2017 - 8 U 152/15 (https://dejure.org/2017,11106)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 02.03.2017 - 8 U 152/15 (https://dejure.org/2017,11106)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 02. März 2017 - 8 U 152/15 (https://dejure.org/2017,11106)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • openjur.de
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Pflichten des mit der Bauleitung einer zu errichtenden Produktionsstraße beauftragten Architekten; Überprüfung der ihm übergebenen Pläne auf Mängel; Mitverschulden des Auftraggebers bei Zurverfügungstellung unrichtiger Pläne; Prüfungspflichten des Tragwerksplaners

  • Justiz Baden-Württemberg

    § 254 BGB, § 278 BGB, § 280 BGB, § 281 Abs 1 BGB, § 634 Nr 4 BGB
    Haftung des mit der Bauleitung und der Bauaufsicht beauftragten Architekten: Umfang der Überprüfungspflicht von Bauplänen; Mitverschulden des Auftraggebers bei Überlassung mangelhafter Pläne und Zurechnung von Verschulden des planenden Architekten und des ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Pflichten des mit der Bauleitung einer zu errichtenden Produktionsstraße beauftragten Architekten; Überprüfung der ihm übergebenen Pläne auf Mängel; Mitverschulden des Auftraggebers bei Zurverfügungstellung unrichtiger Pläne; Prüfungspflichten des Tragwerksplaners

  • rechtsportal.de

    Pflichten des mit der Bauleitung einer zu errichtenden Produktionsstraße beauftragten Architekten

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Wie intensiv muss der bauleitende Architekt die Baupläne prüfen?

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • baurecht-architektenrecht.info (Kurzinformation)

    Bauleitender Architekt muss Baupläne prüfen!

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Architektenhaftung bei Umsetzung spiegelverkehrten Plans

  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    Mit Bauüberwachung beauftragter Architekt muss Spiegelverkehrtheit eines Bauplans erkennen - Schadensersatzpflicht aufgrund Verletzung der Bauüberwachungspflicht

Besprechungen u.ä.

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Wie intensiv muss der bauleitende Architekt die Baupläne prüfen? (IBR 2017, 385)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2017, 788
  • NZBau 2017, 483
  • BauR 2017, 1250
  • BauR 2017, 2192
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (5)

  • BGH, 27.11.2008 - VII ZR 206/06

    Zurechenbarkeit eines Verschuldens des vom Bauherrn eingesetzten Planers i.R.d.

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 02.03.2017 - 8 U 152/15
    Dazu gehört auch in den durch die Aufgabe vorgegebenen Grenzen die Prüfung der ihm vorgelegten Pläne, ob diese geeignet sind, das Bauwerk mangelfrei entstehen zu lassen (BGHZ 179, 55 Rn. 38).

    Nach §§ 254 Abs. 2 Satz 2, 278 BGB muss er sich die Mitverursachung des Schadens durch den von ihm beauftragten planenden Architekten zurechnen lassen, weil er sich des Architekten zur Erfüllung der ihn aus § 254 Abs. 1 BGB im eigenen Interesse treffenden Obliegenheit bedient hat (BGHZ 179, 55 Rn. 30, 36; BGH BauR 2016, 1943, juris Rn. 14).

    Es kommt für die Haftungsverteilung wesentlich darauf an, ob das Verhalten des Schädigers oder das des Geschädigten den Eintritt des Schadens in erheblich höherem Maße wahrscheinlich gemacht hat (BGHZ 179, 55 Rn. 32).

    Ein vollständiges Zurücktreten der Haftung des aufsichtsführenden Architekten wird deshalb nur in seltenen Ausnahmefälle in Betracht kommen (BGHZ 179, 55 Rn. 39).

  • BGH, 15.05.2013 - VII ZR 257/11

    Haftung des Tragwerksplaners: Mängel der Statik; unzutreffende Angaben des

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 02.03.2017 - 8 U 152/15
    In dem obengenannten "Architektenvertrag", der insgesamt - also auch, soweit der Kläger darin die Tragwerksplanung übernommen hatte (vgl. BGHZ 197, 252 Rn. 11) - als Werkvertrag zu qualifizieren ist (vgl. BGHZ 82, 100, juris Rn. 22 ff.), wurde der Kläger u.a. mit der Bauleitung für das Bauvorhaben (Architektenleistung) beauftragt (Nr. 2a des Vertrages).
  • BGH, 22.10.1981 - VII ZR 310/79

    Bauführung des Architekten: Werkvertrag

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 02.03.2017 - 8 U 152/15
    In dem obengenannten "Architektenvertrag", der insgesamt - also auch, soweit der Kläger darin die Tragwerksplanung übernommen hatte (vgl. BGHZ 197, 252 Rn. 11) - als Werkvertrag zu qualifizieren ist (vgl. BGHZ 82, 100, juris Rn. 22 ff.), wurde der Kläger u.a. mit der Bauleitung für das Bauvorhaben (Architektenleistung) beauftragt (Nr. 2a des Vertrages).
  • OLG Karlsruhe, 09.03.2010 - 19 U 100/09

    Zurechnung von Planungsfehlern eines ursprünglich eingeschalteten Architekten bei

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 02.03.2017 - 8 U 152/15
    Dann kann der Architekt nicht erwarten, dass der Besteller ihm zur Erfüllung der von ihm geschuldeten Planungsleistungen zutreffende Pläne zur Verfügung stellt (BGH a.a.O., Rn. 18 unter Hinweis auf OLG Karlsruhe, Urteil vom 09.03.2010 - 19 U 100/09 -, juris Rn. 65).
  • BGH, 14.07.2016 - VII ZR 193/14

    Architektenhaftung: Vorlage vom Gebäudeplaner erstellter fehlerhafter Pläne an

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 02.03.2017 - 8 U 152/15
    Nach §§ 254 Abs. 2 Satz 2, 278 BGB muss er sich die Mitverursachung des Schadens durch den von ihm beauftragten planenden Architekten zurechnen lassen, weil er sich des Architekten zur Erfüllung der ihn aus § 254 Abs. 1 BGB im eigenen Interesse treffenden Obliegenheit bedient hat (BGHZ 179, 55 Rn. 30, 36; BGH BauR 2016, 1943, juris Rn. 14).
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