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   OLG Saarbrücken, 14.06.2007 - 8 U 157/06 - 39   

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https://dejure.org/2007,8433
OLG Saarbrücken, 14.06.2007 - 8 U 157/06 - 39 (https://dejure.org/2007,8433)
OLG Saarbrücken, Entscheidung vom 14.06.2007 - 8 U 157/06 - 39 (https://dejure.org/2007,8433)
OLG Saarbrücken, Entscheidung vom 14. Juni 2007 - 8 U 157/06 - 39 (https://dejure.org/2007,8433)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Bestehen einer Eigentumsvermutung zugunsten eines sein Eigentum bestreitenden Pfandgläubigers; Erlangung von Fremdbesitz als Grund für eine Nichtanwendung der Eigentumsvermutung zugunsten eines Besitzers; Freie richterliche Beweiswürdigung als Maßstab für die Bewertung ...

  • Judicialis

    BGB § 1006 Abs. 1

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 1006 Abs. 1
    Zum Umfang der Eigentumsvermutung nach § 1006 Abs. 1 BGB

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • MDR 2008, 48
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (8)

  • BGH, 16.10.2003 - IX ZR 55/02

    Besitzverhältnisse an einem im unmittelbaren Besitz des Geschäftsführers einer

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 14.06.2007 - 8 U 157/06
    Der Besitzer muss deshalb weder darlegen noch beweisen, dass und auf welcher Grundlage er mit dem Besitz das Eigentum erworben hat (BGH NJW 2004, 217 ff - zitiert nach juris Rn 31; NJW 2002, 2101 f - zitiert nach juris Rn 7).

    Diese Vermutung gilt aber dann nicht, wenn der unmittelbare Besitzer zunächst Fremdbesitzer war, auch wenn er später Eigenbesitzer geworden sein sollte (BGH NJW 2004, 217 ff - zitiert nach juris Rn 28 m. w. N.).

    Hier greift die Eigentumsvermutung des § 1006 BGB ein, die nur durch den Beweis des Gegenteils, § 292 ZPO, widerlegt werden kann (BGH NJW 1994, 939, 945; NJW 2004, 217 ff - zitiert nach juris Rn 30).

  • BGH, 19.01.1994 - IV ZR 207/92

    Behandlung von in Deutschland befindlichen Inhaberaktien an ausländischen

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 14.06.2007 - 8 U 157/06
    Danach wird zu Gunsten des unmittelbaren Besitzers einer beweglichen Sache vermutet, dass er mit der Erlangung des Besitzes Eigentümer geworden ist, dass er bei der Besitzübergabe unbedingtes Eigentum erworben hat und während der Dauer seines Besitzes Eigentümer geblieben ist (BGH NJW-RR 1989, 1453; NJW 1994, 939, 940 - jeweils m. w. N.).

    Hier greift die Eigentumsvermutung des § 1006 BGB ein, die nur durch den Beweis des Gegenteils, § 292 ZPO, widerlegt werden kann (BGH NJW 1994, 939, 945; NJW 2004, 217 ff - zitiert nach juris Rn 30).

  • BGH, 28.09.1987 - II ZR 35/87

    Beweiskraft einer Bankquittung

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 14.06.2007 - 8 U 157/06
    Für diese materielle Beweiskraft gilt der Grundsatz der freien richterlichen Beweiswürdigung (BGH NJW-RR 1988, 881 f - zitiert nach juris Rn 11).
  • BGH, 04.02.2002 - II ZR 37/00

    Widerlegung der Eigentumsvermutung

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 14.06.2007 - 8 U 157/06
    Der Besitzer muss deshalb weder darlegen noch beweisen, dass und auf welcher Grundlage er mit dem Besitz das Eigentum erworben hat (BGH NJW 2004, 217 ff - zitiert nach juris Rn 31; NJW 2002, 2101 f - zitiert nach juris Rn 7).
  • BGH, 26.11.1975 - VIII ZR 112/74

    Wechselndes Eigentum unter Eheleuten an einem Kraftfahrzeug (Kfz); Reichweite der

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 14.06.2007 - 8 U 157/06
    Auf diese Vermutung kann sich auch der Pfändungsgläubiger berufen, sofern diese zu Gunsten des Schuldners wirkt, gegen den er den vollstreckbaren Titel erlangt hat (BGH aaO. Rn 22 m. w. N.; zum früheren Meinungsstand vgl. BGH NJW 1976, 238 f - zitiert nach juris Rn.13).
  • OLG Celle, 09.11.2005 - 16 VA 9/05

    Erforderlichkeit der Erbringung eines Vollbeweises zur Widerlegung der

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 14.06.2007 - 8 U 157/06
    Etwas anderes ergibt sich auch nicht aus der Entscheidung des OLG Celle (OLGR Celle 2006, 70 f).
  • BGH, 11.05.1989 - IX ZR 6/88

    Eigentumsvermutung für den unmittelbaren Eigenbesitzer - Widerlegung einer

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 14.06.2007 - 8 U 157/06
    Danach wird zu Gunsten des unmittelbaren Besitzers einer beweglichen Sache vermutet, dass er mit der Erlangung des Besitzes Eigentümer geworden ist, dass er bei der Besitzübergabe unbedingtes Eigentum erworben hat und während der Dauer seines Besitzes Eigentümer geblieben ist (BGH NJW-RR 1989, 1453; NJW 1994, 939, 940 - jeweils m. w. N.).
  • OLG Koblenz, 08.04.2004 - 5 U 1545/03

    Auskehrung des Erlöses durch den Insolvenzverwalter nach Veräußerung einer im

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 14.06.2007 - 8 U 157/06
    Nicht vergleichbar ist auch der vom OLG Koblenz entschiedene Fall (ZInsO 2004, 929 f), denn dieses hat die Anwendbarkeit des § 1006 BGB deshalb verneint, weil die Schuldnerin bei Besitzerlangung keinen Eigen- sondern nur Fremdbesitz erworben hatte.
  • LG Leipzig, 30.10.2014 - 4 T 606/14

    Erteilung einer zweiten vollstreckbaren Ausfertigung durch Glaubhaftmachung des

    Der Vorsitzende teilt insoweit die Auffassung des Oberlandesgerichtes München (a.a.O.; so auch OLG Saarbrücken, MDR 2008, 48 [OLG Saarbrücken 14.06.2007 - 8 U 157/06 39] ), dass diesbezüglich die Anforderungen an die Glaubhaftmachung nicht überspannt werden dürfen, insbesondere nicht bei Verlust der Ausfertigung.
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