Weitere Entscheidung unten: OLG Nürnberg, 20.06.2007

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   OLG Nürnberg, 29.06.2007 - 8 U 158/07   

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OLG Nürnberg, 29.06.2007 - 8 U 158/07 (https://dejure.org/2007,6565)
OLG Nürnberg, Entscheidung vom 29.06.2007 - 8 U 158/07 (https://dejure.org/2007,6565)
OLG Nürnberg, Entscheidung vom 29. Juni 2007 - 8 U 158/07 (https://dejure.org/2007,6565)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • IWW
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Geltendmachung eines Anspruchs aus einer Fahrzeugvollversicherung wegen eines Unfallschadens; Abgrenzung eines Autorennens von einer Gleichmäßigkeitsprüfung hinsichtlich eines Risikoausschlusses in der Kfz-Haftpflichtversicherung; Unterscheidung einer ...

  • Judicialis

    AKB § 2 b Nr. 3 b

  • VersR (via Owlit)(Abodienst, Leitsatz frei)

    AKB § 2 b Abs. 3 b
    Eine Gleichmäßigkeitsprüfung ist nicht vom Ausschluss für Veranstaltungen zur Erzielung von Höchstgeschwindigkeiten umfasst

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    AKB § 2b Nr. 3b
    Leistungsfreiheit der Kfz-Versicherung nach den AKB bei Autorennen

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • onlineurteile.de (Kurzmitteilung)

    Porsche zu Schrott gefahren - Zur "Rennklausel" in der Kfz-Versicherung

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2007, 1668
  • NZV 2008, 300
  • VersR 2008, 207
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 04.12.1990 - VI ZR 300/89

    Schadensersatzansprüche wegen mangelnder Sicherung einer Rally-Rennstrecke -

    Auszug aus OLG Nürnberg, 29.06.2007 - 8 U 158/07
    Zwar besteht nach einer Entscheidung des BGH vom 4.12.1990 (NJW-RR 91, 472), die zu einem Bergrennen ergangen ist, gem. § 2 Abs. 3 b AKB "ein Risikoausschluss in der Kfz-Haftpflichtversicherung bei der Beteiligung an einem Autorennen.
  • BGH, 01.04.2003 - VI ZR 321/02

    Haftungsausschluß für Fahrzeugschäden bei einem Autorennen

    Auszug aus OLG Nürnberg, 29.06.2007 - 8 U 158/07
    Im Zusammenhang mit einer Gleichmäßigkeitsprüfung hat der BGH außerdem in der Entscheidung vom 1.4.2003 (BGHZ 154, 316) - ergänzend ("Hinzu kommt folgendes:...") ausgeführt, dass "der Zweck der ....erörterten Regelungen von Haftungsbeschränkungen bei Rennen darin" bestehe, "Veranstaltungen, bei denen Kraftfahrzeuge nicht - wie im öffentlichen Straßenverkehr - in einer den Verkehrsregeln angepassten Weise benutzt werden und dadurch in ungewöhnlichem Maße gesteigerte Risiken eintreten, einer gesonderten Behandlung zu unterziehen" sind.
  • OLG Bamberg, 23.02.2010 - 1 U 161/09

    Unfallversicherung: Leistungsausschluss bei einem Verkehrsunfall nach

    Selbst wenn man den Sachvortrag der Beklagten zugrunde legt, wonach der Kläger versucht habe, schneller als der neben ihm fahrende Zeuge H. zu sein, der mit seinem Motorrad den X-Ring in W. in gleicher Fahrtrichtung befuhr, so handelt es sich doch nicht um eine solche "Veranstaltung" i.S.v. § 2 Abs. 1 (5) AUB 98. Die regelmäßig im Straßenverkehr stattfindenden Versuche von Verkehrsteilnehmern, an anderen Verkehrsteilnehmern vorbei zu fahren, diese zu überholen bzw. die Versuche der jeweils anderen Verkehrsteilnehmer, eben dies zu verhindern, sind selbst dann, wenn dies unter Missachtung oder Verletzung von Vorschriften der StVO geschieht, keine "Veranstaltung", sondern allenfalls ein privates "Kräftemessen" oder ein bloßes Ausleben von Egoismen (vgl. hierzu auch OLG Nürnberg VersR 2008, 207; Prölss/Martin VVG, 27. Aufl. Rdnr. 62 zu § 2b AKB).
  • OLG Frankfurt, 15.10.2014 - 7 U 202/13

    Rennklausel und Gleichmäßigkeitsprüfung

    Das Oberlandesgericht Nürnberg hält den Wortlaut, dass es auf die Höchstgeschwindigkeit "ankommen" müsse, für maßgeblich und hält deshalb eine Gleichmäßigkeitsprüfung, bei der der Sieg nur von der Gleichmäßigkeit abhängt, nicht für eine derartige Fahrveranstaltung (U. v. 29.6.2007, Az. 8 U 158/07).
  • LG Frankfurt/Main, 22.07.2013 - 8 O 272/12
    Eine Rennveranstaltung im Sinne der Ziff. A.2.8.2 AKB 2011 liegt aber nur vor, wenn es (in irgendeiner Weise) auf die Erzielung einer Höchstgeschwindigkeit ankommt (vgl. bspw. auch LG München, Urteil v. 02.11.200, 10 O 1955/11, DAR 2012, 24, juris-Rn. 25; OLG Nürnberg, Urteil v. 29.06.2007, NJW-RR 2007, 1668, juris-Rn. 22 ff.).
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OLG Nürnberg, 20.06.2007 - 8 U 158/07 (https://dejure.org/2007,35392)
OLG Nürnberg, Entscheidung vom 20.06.2007 - 8 U 158/07 (https://dejure.org/2007,35392)
OLG Nürnberg, Entscheidung vom 20. Juni 2007 - 8 U 158/07 (https://dejure.org/2007,35392)
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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ...

  • LG München II, 02.11.2011 - 10 O 1955/11

    Vollkaskoversicherung: Leistungsausschluss bei Kraftfahrzeugschaden bei Teilnahme

    Insoweit kann auf die Ausführungen des Oberlandesgerichts Nürnberg in dessen Urteil vom 20.06.2007, Gz.: 8 U 158/07 verwiesen werden.

    Sie beinhaltete nämlich keine schlechthin unentschuldbare Pflichtverletzung, die das gewöhnliche Maß erheblich überstiegen hätte (vgl. auch OLG Nürnberg, Urteil vom 20.06.2007, Gz.: 8 U 158/07).

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