Rechtsprechung
OLG Köln, 24.07.2003 - 8 U 16/03 |
Volltextveröffentlichungen (9)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Schadensersatzanspruch wegen Aufklärungspflichtverletzung bei der Empfehlung einer Geldanlage; Rechtsbindungswille bei unentgeltlicher Tätigkeit des Anlageberaters; Umfang der Informationspflicht im Hinblick auf fehlende Kapitalabsicherung; Mitverschulden des Anlegers
- Judicialis
BGB § 254; ; BGB § 662; ; BGB § 675 Abs. 2; ; BGB § 675 Abs. 1
- rewis.io
- VersR (via Owlit)(Abodienst, Leitsatz frei)
BGB § 662; BGB § 675
Empfehlung einer Kapitalanlage neben einem bestehenden Beratungsvertrag ist keine unverbindliche Gefälligkeit - rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
BGB §§ 662 675
Empfehlung einer Kapitalanlage neben bestehendem Beratungsvertrag ist keine unverbindliche Gefälligkeit - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (2)
- IWW (Kurzinformation)
Beratungspflicht bei stiller Beteiligung
- Evers OK-Vertriebsrecht(Abodienst) (Leitsatz)
Haftung des Kapitalanlagevermittlers, Bank- und Kreditsicherungsrecht, Empfehlung einer Kapitalanlage neben bestehendem Beratungsvertrag, keine unverbindliche Gefälligkeit
Verfahrensgang
- LG Aachen, 04.02.2003 - 1 O 523/02
- OLG Köln, 24.07.2003 - 8 U 16/03
Papierfundstellen
- VersR 2005, 1396
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (3)
- BGH, 06.07.1993 - XI ZR 12/93
Beratungs- und Prüfungspflichten der Bank bei ausländischen Wertpapieren
Auszug aus OLG Köln, 24.07.2003 - 8 U 16/03
Lagen dem Beklagten objektive Daten nicht vor oder verfügte er mangels Einholung entsprechender Informationen insoweit nur über unzureichende Kenntnisse, musste er dies dem Kläger zumindest offen legen und über Informationslücken unterrichten (ständige Rechtsprechung, vgl. nur BGHZ 123, 126 f; BGH ZIP 2000, 355 ff.; BGH MDR 2002, 1247 f.). - BGH, 13.01.2000 - III ZR 62/99
Haftung des Vermittlers von Kapitalanlagen
Auszug aus OLG Köln, 24.07.2003 - 8 U 16/03
Lagen dem Beklagten objektive Daten nicht vor oder verfügte er mangels Einholung entsprechender Informationen insoweit nur über unzureichende Kenntnisse, musste er dies dem Kläger zumindest offen legen und über Informationslücken unterrichten (ständige Rechtsprechung, vgl. nur BGHZ 123, 126 f; BGH ZIP 2000, 355 ff.; BGH MDR 2002, 1247 f.). - BAG, 12.11.1998 - 8 AZR 365/97
Entschädigung wegen Geschlechtsdiskriminierung bei Einstellung einer …
Auszug aus OLG Köln, 24.07.2003 - 8 U 16/03
Ausgehend von den vom Landgericht zutreffend aufgezeigten Grundsätzen, wonach sich der Berater zwar grundsätzlich nach Treu und Glauben nicht darauf berufen kann, dass der Beratene seinem Rat nicht ohne eigene Nachprüfung hätte folgen dürfe, es dem Anlageinteressenten gleichwohl obliegt, sich ihm aufdrängende Unklarheiten zumindest durch Rückfragen oder gar eigene Nachforschungen zu beseitigen (vgl. dazu auch OLG Köln MDR 1999, 389, 891), rechtfertigt sich ein Mitverschulden gemäss § 254 BGB deshalb, weil sich dem Kläger mögliche Zweifel an der Gewährung der Ausfallbürgschaften aufdrängen mussten.
Rechtsprechung
OLG Hamburg, 03.12.2003 - 8 U 16/03 |
Verfahrensgang
- LG Hamburg, 18.12.2002 - 319 O 285/99
- OLG Hamburg, 03.12.2003 - 8 U 16/03
- BGH, 17.11.2005 - IX ZR 8/04