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   OLG Saarbrücken, 03.04.2008 - 8 U 160/07 - 43   

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OLG Saarbrücken, 03.04.2008 - 8 U 160/07 - 43 (https://dejure.org/2008,5776)
OLG Saarbrücken, Entscheidung vom 03.04.2008 - 8 U 160/07 - 43 (https://dejure.org/2008,5776)
OLG Saarbrücken, Entscheidung vom 03. April 2008 - 8 U 160/07 - 43 (https://dejure.org/2008,5776)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Geltendmachung von Schadenersatzansprüchen wegen Schlechterfüllung eines Anlageberatungsvertrages; § 280 BGB als Rechtsgrundlage für einen Schadensersatzanspruch wegen anwaltlicher Pflichtverletzung; Ursächlichkeit einer von einem Berater begangenen Pflichtverletzung für ...

  • Judicialis

    WpHG § 37a; ; ZPO § ... 287; ; ZPO § 511; ; ZPO § 513; ; ZPO § 517; ; ZPO § 519; ; ZPO § 520; ; ZPO § 540 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1; ; BGB § 249; ; BGB § 254 Abs. 2; ; BGB § 278; ; BGB § 280; ; BGB § 288; ; BGB § 291

  • ra.de
  • FIS Money Advice (Volltext/Auszüge)
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    WpHG § 37a; BGB § 249; BGB § 280
    Empfehlung von Aktien des Neuen Marktes sowie von Argentinien-Anleihen als Altersvorsorge

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Besprechungen u.ä.

  • nomos.de PDF, S. 33 (Entscheidungsbesprechung)

    Unzureichende Beratung bei Altersvorsorge

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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (19)

  • OLG Düsseldorf, 03.12.2002 - 4 U 225/01

    Verstoß eines Krankenversicherers gegen Treu und Glauben durch Berufung auf

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 03.04.2008 - 8 U 160/07
    Dabei hat die Bank ihrer Beratung den Wissensstand des Kunden über Anlagegeschäfte der vorgesehenen Art und dessen Risikobereitschaft und Anlageziel zu Grunde zu legen (BGH NJW 1993, 2433 f. - Bond Anleihe; OLG Saarbrücken OLGR 2003, 136 ff.; OLG Frankfurt OLGR 2005, 797 f. - zitiert nach juris Rz. 23).

    Etwas anderes gilt nur dann, wenn sich bereits aus den dem Anleger übergebenen Aufklärungsunterlagen ein Sachverhalt dartut, der die Vermutung einer insgesamt unvollständigen Aufklärung begründet; in diesem Fall hat dann der Berater die Beweislast dafür, dass ausführliche Risikoinformationen mündlich erteilt worden sind (OLG Saarbrücken OLGR 2003, 136 ff.; SchlHOLG MDR 1997, 130; KG Berlin KGR 2005, 191 ff. - zitiert nach juris Rz. 33).

    Dies lässt dann den Schluss auf eine unzureichende Aufklärung zu und rechtfertigt es deshalb, der Bank den Beweis dafür aufzuerlegen, dass darüber hinaus eine weitergehende mündliche Aufklärung über sämtliche Risiken der Anlage erfolgt ist (OLG Saarbrücken OLGR 2003, 136 ff.).

  • BGH, 19.01.2006 - IX ZR 232/01

    Anforderungen an die Darlegung eines Schadens aus falscher anwaltlicher Beratung;

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 03.04.2008 - 8 U 160/07
    An die Darlegung eines hypothetischen Geschehens dürfen keine übertriebenen Anforderungen gestellt werden (BGH NJW-RR 2006, 923, 925 Tz. 25).

    Dabei muss ihre tatsächliche Vermögenslage derjenigen gegenübergestellt werden, die sich ohne den Fehler des Beklagten ergeben hätte (BGH NJW-RR 2006, 923, 926).

  • OLG Frankfurt, 15.12.2004 - 23 U 281/03

    Bankenhaftung aus Anlageberatung: Beratungspflichten der Bank bei

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 03.04.2008 - 8 U 160/07
    Im Hinblick auf die im Jahr 2000 erzielte Rendite von 7%, deren Höhe von der geschätzten Solvenz des Emittenten abhängt, und den Umstand, dass die Anleihe unter 100% notiert wurde, wäre hier eine besondere Aufklärung über die damit verbundenen Risiken erforderlich gewesen (BGH NJW-RR 2000, 1497 ff. - zitiert nach juris Rz. 16 ff.), auch wenn zu diesem Zeitpunkt (August 2000) diese fortschreitende Verschlechterung der Anlage noch nicht absehbar war (OLG Frankfurt OLGR 2005, 543 ff. - zitiert nach juris Rn. 28 f. für den Zeitpunkt Juli 2001).

    c. Die Aufklärungs- und Beratungspflichtverletzungen waren auch kausal für die Anlageentscheidung der Eheleute V. Nach der Lebenserfahrung ist nämlich davon auszugehen, dass die in einem wesentlichen Punkt unvollständige Auskunft ursächlich für die Anlageentscheidung des geschädigten Anlegers ist (BGH WM 2000, 426 ff. - zitiert nach juris Rn. 30 m. w. N.; KG Berlin KGR 2005, 785 ff. - zitiert nach juris Rn. 36; Saarländisches Oberlandesgericht OLGR Saarbrücken 2003, 136 ff.; OLG Frankfurt OLGR 2005, 543 ff. - zitiert nach juris Rn. 32; Thüringer OLG WM 2005, 1946 ff. - zitiert nach juris Rn. 40).

  • OLG Jena, 17.05.2005 - 5 U 693/04

    Anlegergerechte Beratung

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 03.04.2008 - 8 U 160/07
    c. Die Aufklärungs- und Beratungspflichtverletzungen waren auch kausal für die Anlageentscheidung der Eheleute V. Nach der Lebenserfahrung ist nämlich davon auszugehen, dass die in einem wesentlichen Punkt unvollständige Auskunft ursächlich für die Anlageentscheidung des geschädigten Anlegers ist (BGH WM 2000, 426 ff. - zitiert nach juris Rn. 30 m. w. N.; KG Berlin KGR 2005, 785 ff. - zitiert nach juris Rn. 36; Saarländisches Oberlandesgericht OLGR Saarbrücken 2003, 136 ff.; OLG Frankfurt OLGR 2005, 543 ff. - zitiert nach juris Rn. 32; Thüringer OLG WM 2005, 1946 ff. - zitiert nach juris Rn. 40).
  • BGH, 31.05.1990 - VII ZR 340/88

    Prospekthaftung der Initiatoren eines Bauherrenmodells

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 03.04.2008 - 8 U 160/07
    Unerheblich ist, ob sich gerade das Risiko verwirklicht hat, über welches der Kunde nicht aufgeklärt worden ist (vgl. BGH WM 1990, 1276 [1280]; OLG Karlsruhe OLGR Karlsruhe 2000, 17 [18]).
  • BGH, 09.12.1999 - IX ZR 129/99

    Verjährung des Sekundäranspruchs gegen den Rechtsanwalt

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 03.04.2008 - 8 U 160/07
    Dabei sind auch die Darlegungs- und Beweislastgrundsätze, wie sie für diesen Prozess gelten, zu berücksichtigen (BGH NJW 2000, 1263, 1266; NJW 2001, 2169, 2170).
  • BGH, 06.07.1993 - XI ZR 12/93

    Beratungs- und Prüfungspflichten der Bank bei ausländischen Wertpapieren

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 03.04.2008 - 8 U 160/07
    Dabei hat die Bank ihrer Beratung den Wissensstand des Kunden über Anlagegeschäfte der vorgesehenen Art und dessen Risikobereitschaft und Anlageziel zu Grunde zu legen (BGH NJW 1993, 2433 f. - Bond Anleihe; OLG Saarbrücken OLGR 2003, 136 ff.; OLG Frankfurt OLGR 2005, 797 f. - zitiert nach juris Rz. 23).
  • OLG Frankfurt, 28.01.2005 - 20 W 438/04

    Beschwerdeverfahren in Grundbuchsachen: Fehlerhafte Besetzung der Zivilkammer des

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 03.04.2008 - 8 U 160/07
    Dabei hat die Bank ihrer Beratung den Wissensstand des Kunden über Anlagegeschäfte der vorgesehenen Art und dessen Risikobereitschaft und Anlageziel zu Grunde zu legen (BGH NJW 1993, 2433 f. - Bond Anleihe; OLG Saarbrücken OLGR 2003, 136 ff.; OLG Frankfurt OLGR 2005, 797 f. - zitiert nach juris Rz. 23).
  • BGH, 03.05.2001 - IX ZR 46/00

    Beweislastregeln in einem Haftpflichtprozeß

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 03.04.2008 - 8 U 160/07
    Dabei sind auch die Darlegungs- und Beweislastgrundsätze, wie sie für diesen Prozess gelten, zu berücksichtigen (BGH NJW 2000, 1263, 1266; NJW 2001, 2169, 2170).
  • BGH, 16.06.2005 - IX ZR 27/04

    Haftungsausfüllende Kausalität im Anwaltshaftungsprozess

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 03.04.2008 - 8 U 160/07
    Für diese hypothetische Beurteilung ist maßgeblich, wie dieser Prozess gegen die nach Auffassung des Gerichts, das mit dem Regressanspruch befasst ist, richtigerweise hätte entschieden werden müssen (BGH NJW 2005, 3071, 3072 m. w. N.).
  • BGH, 13.01.2000 - III ZR 62/99

    Haftung des Vermittlers von Kapitalanlagen

  • BGH, 30.09.1993 - IX ZR 73/93

    Anscheinsbeweis bei Rechtsberatungsvertrag

  • KG, 03.05.2005 - 19 U 75/04

    Bankenhaftung aus Anlageberatung: Sekundäre Darlegungspflicht der Bank gegenüber

  • BGH, 19.12.2006 - XI ZR 56/05

    Aufklärungspflichten einer Bank hinsichtlich Rückvergütungen aus

  • BAG, 24.03.1993 - 5 AZR 16/92

    Freistellung am Rosenmontag, Betriebliche Übung

  • BGH, 24.01.2006 - XI ZR 320/04

    Banken müssen die Erfüllung ihrer Beratungs- und Aufklärungspflichten gegenüber

  • BGH, 09.05.2000 - XI ZR 159/99

    Fokker-Anleihe; Aufklärung über Risiko einer Kapitalanlage

  • KG, 20.08.2004 - 25 U 1/04

    Bankenhaftung: Informationspflichten bei Kapitalanlageberatung

  • OLG Schleswig, 13.11.1996 - 4 U 108/94
  • LG Karlsruhe, 02.12.2022 - 6 O 65/18

    Rücktritt nach Lieferung und Montage eines freitragenden, motorbetriebenen

    Sofern sich die Klägerin jedoch nicht gegen das Zurückbehaltungsrecht wehrt, so ist es bei der gebotenen wirtschaftlichen Betrachtungsweise nicht zu berücksichtigen (vgl. OLG Köln, Urteil vom 06.12.2018 - 12 U 144/17, juris, Rn 14; Saarländisches OLG, Urteil vom 03.04.2008 - 8 U 160/07, juris, Rn 54; Hensen, Die Kostenlast beim Zug-um-Zug-Urteil, NJW 1999, 395).
  • OLG Hamm, 02.04.2009 - 27 U 104/07

    Umfang der Auskunfts- und Aufklärungspflichten der Gründungsgesellschafter eines

    Der Kläger verlangt von den Beklagten Schadensersatz wegen seiner Beteiligung als Kommanditist an insgesamt fünf Immobilienfonds in der Rechtsform der Kommanditgesellschaft, von denen drei, nämlich die J KG, die L1- und L KG und der Kommunal- und I3 KG zu je 50% durch die Sparkasse X finanziert wurden (Gegenstand des Rechtsstreits 16 O 652/04 LG Münster = 8 U 160/07 OLG Hamm), während zwei weitere Beteiligungen - Gegenstand des vorliegenden Rechtsstreits - durch die Beklagte zu 3) teilfinanziert wurden.
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