Rechtsprechung
OLG Oldenburg, 13.03.2003 - 8 U 161/02 |
Volltextveröffentlichungen (7)
- openjur.de
Haftung für Kapitalanlegerverluste: Risikotragung des Erwerbers ausländischer Anleihen bei unvollständigen Informationen
- Entscheidungsdatenbank Niedersachsen
§ 823 Abs. 2 BGB; § 263 StGB; § 826 BGB; § 88 BörsG a.F.; § 89 BörsG a.F.; § 32 ZPO
Informationspflichten beim Erwerb ausländischer Anleihen; Eintritt in einen Währungsswap (Swap-Vertrag); Kenntnis von Risiken durch Börsenbriefe; Gerichtsstand bei unerlaubten Handlungen - Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Informationspflichten beim Erwerb ausländischer Anleihen; Eintritt in einen Währungsswap (Swap-Vertrag); Kenntnis von Risiken durch Börsenbriefe; Gerichtsstand bei unerlaubten Handlungen
- Judicialis
- FIS Money Advice (Volltext/Auszüge)
- rechtsportal.de
Erwerb von Anteilen trotz Unkenntnis des Risiken eines Swap-Vertrages - Umfang der Aufklärungspflicht
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (2)
- zbb-online.com (Leitsatz)
BGB §§ 280, 823 Abs. 2; StGB § 263; KAGG § 8d Abs. 1 Nr. 5
Kein Beratungsvertrag durch Antwort der konsortialführenden Bank auf gezielte Frage des Anlegers nach Ausgestaltung einer Anleihe - rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)
Zustandekommen eines Beratungsvertrages beim Erwerb ausländischer Anleihen
Verfahrensgang
- LG Oldenburg, 22.08.2002 - 16 O 3336/01
- OLG Oldenburg, 13.03.2003 - 8 U 161/02
Papierfundstellen
- NJW-RR 2003, 1047
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (4)
- BGH, 10.12.2002 - X ARZ 208/02
Prüfungskompetenz des Gerichts im Gerichtsstand der unerlaubten Handlung
Auszug aus OLG Oldenburg, 13.03.2003 - 8 U 161/02
Hierzu hat der Bundesgerichtshof in seinem Beschluss vom 10. Dezember 2002, Az. X ARZ 208/02, entschieden, dass das gemäß § 32 ZPO örtlich zuständige Gericht den Rechtsstreit unter allen in Betracht kommenden rechtlichen Gesichtspunkten zu entscheiden habe, wenn im Gerichtsstand der unerlaubten Handlung ein einheitlicher prozessualer Anspruch geltend gemacht werde (vgl. BGH, NJW 2003, 828). - BGH, 01.10.2002 - XI ZR 71/02
Verfahrensrecht - Revision: Nichtzulassung trotz offensichtlicher Rechtsfehler
Auszug aus OLG Oldenburg, 13.03.2003 - 8 U 161/02
Die Voraussetzungen für die Zulassung der Revision nach § 543 Abs. 2 ZPO liegen nicht vor (vgl. auch BGH, MDR 2003, 104 ff.). - BGH, 27.06.1989 - XI ZR 52/88
Informationspflichten von Banken untereinander bei Ablösung eines notleidenden …
Auszug aus OLG Oldenburg, 13.03.2003 - 8 U 161/02
Stützt ein Anleger seine Investitionsentscheidung auf unvollständige Informationen, obwohl die Möglichkeit zusätzlicher Unterrichtung besteht, so hat er die sich daraus ergebenden Verluste selbst zu tragen (BGH, NJW 1989, 2882 ff.). - BGH, 28.02.1996 - XII ZR 181/93
Internationale Zuständigkeit bei Ansprüchen aus der Auflösung eines Verlöbnisses
Auszug aus OLG Oldenburg, 13.03.2003 - 8 U 161/02
Soweit der Kläger auch vertragliche Schadensersatzansprüche geltend macht, sind sie in seinem Verhältnis zu seiner unstreitigen Vertragspartnerin, der L... , nicht Gegenstand des Rechtsstreits (vgl. BGHZ 132, 105, 111).
- LG Hamburg, 16.04.2004 - 318 O 34/03
Verjährung von Schadensersatzansprüchen wegen fehlerhafter Anlageberatung
Nicht aber war die Zedentin dazu bereit, das darüber hinaus gegebene hohe und im vorliegenden Fall eingetretene Risiko auf sich zu nehmen, dass wegen der unabhängig von der Fälligkeit der Anleihe und der Entwicklung der Verhältnisse des Anleiheschuldners bzw. Emittenten jederzeit möglichen Beendigung des Swapvertrags es zu einer verlustreichen vorzeitigen Rückzahlung der Anleihe kommen würde (hierzu Kamlab, WM 1998, 1429 [1430 ff., 1436 ff.]; OLG Oldenburg, NJW-RR 2003, 1047).