Weitere Entscheidung unten: OLG Hamm, 26.05.1999

Rechtsprechung
   OLG Braunschweig, 11.03.2004 - 8 U 17/99   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2004,21517
OLG Braunschweig, 11.03.2004 - 8 U 17/99 (https://dejure.org/2004,21517)
OLG Braunschweig, Entscheidung vom 11.03.2004 - 8 U 17/99 (https://dejure.org/2004,21517)
OLG Braunschweig, Entscheidung vom 11. März 2004 - 8 U 17/99 (https://dejure.org/2004,21517)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • IWW
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Honoraranspruch für Änderungsleistungen

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Besprechungen u.ä. (4)

  • IWW (Entscheidungsbesprechung)

    Regenwasser- und Schmutzwasserkanal, Verkehrsanlage - Getrennte Honorarabrechnung höchstrichterlich anerkannt

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Getrennte Honorarabrechnung bei Kanalisation eines Baugebiets mit Trennsystem? (IBR 2005, 690)

  • ibr-online (Entscheidungsbesprechung)

    Nebenkostenpauschale mit 15% des Nettohonorars unangemessen hoch? (IBR 2005, 553)

  • ibr-online (Entscheidungsbesprechung)

    Honorar für wiederholt erbrachte Grundleistungen bei der Erschließung eines Baugebiets? (IBR 2005, 599)

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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 25.09.2003 - VII ZR 13/02

    Vereinbarung einer Nebenkostenpauschale im Architektenvertrag

    Auszug aus OLG Braunschweig, 11.03.2004 - 8 U 17/99
    Ob die Vereinbarung über eine Nebenkostenpauschale wegen deren Höhe unwirksam ist, beurteilt sich nach allgemeinem Vertragsrecht und damit nach § 138 BGB (BGH BauR 2004, 356).

    Liegt ein grobes, besonders krasses Missverhältnis vor, rechtfertigt dieser Umstand regelmäßig den Schluss auf eine verwerfliche Gesinnung und damit auf einen sittenwidrigen Charakter der Vereinbarung (BGH BauR 2004, 356, 357).

  • BGH, 04.10.1976 - VIII ZR 139/75

    Alleinvertrieb von Markenerzeugnissen - Rechtsverhältnis zwischen einem

    Auszug aus OLG Braunschweig, 11.03.2004 - 8 U 17/99
    Die Frage, ob das Gebot der Prozesswirtschaftlichkeit die Zulassung einer in zweiter Instanz erhobenen Widerklage gebietet, ist zu verneinen, wenn das Berufungsgericht bei Zulassung der Widerklage erstmals über einen völlig neuen Streitstoff befinden müsste (BGH NJW 1961, 362; 1977, 49).
  • BGH, 23.11.1960 - V ZR 102/59

    Widerklage in der Berufungsinstanz

    Auszug aus OLG Braunschweig, 11.03.2004 - 8 U 17/99
    Die Frage, ob das Gebot der Prozesswirtschaftlichkeit die Zulassung einer in zweiter Instanz erhobenen Widerklage gebietet, ist zu verneinen, wenn das Berufungsgericht bei Zulassung der Widerklage erstmals über einen völlig neuen Streitstoff befinden müsste (BGH NJW 1961, 362; 1977, 49).
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Rechtsprechung
   OLG Hamm, 26.05.1999 - 8 U 17/99   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1999,12427
OLG Hamm, 26.05.1999 - 8 U 17/99 (https://dejure.org/1999,12427)
OLG Hamm, Entscheidung vom 26.05.1999 - 8 U 17/99 (https://dejure.org/1999,12427)
OLG Hamm, Entscheidung vom 26. Mai 1999 - 8 U 17/99 (https://dejure.org/1999,12427)
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Volltextveröffentlichungen (4)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZG 1999, 1234
 
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Wird zitiert von ... (4)

  • AG Brandenburg, 31.03.2021 - 31 C 189/19

    Beachtung des Gleichbehandlungsgrundsatzes beim Ausschluss eines

    Es ist nur nicht berufen, die Zweckmäßigkeit des Ausschusses und die Ermessensausübung des zuständigen Organs der Genossenschaft zu beurteilen ( OLG Brandenburg , Urteil vom 28.12.2017, Az.: 6 U 40/16, u.a. in: GesR 2018, Seiten 430 f.; OLG Hamm , Urteil vom 26.05.1999, Az.: 8 U 17/99, u.a. in: NZG 1999, Seiten 1234 f.; LG Bonn , Urteil vom 08.01.2013, Az.: 18 O 63/12, u.a. in: BeckRS 2013, Nr. 5886 = "juris" ).

    Insbesondere ist die Festlegung eines Ausschlussgrundes nur wirksam, wenn er zur ungestörten Verwirklichung des Förderzwecks der eG und zur Sicherung ihrer Funktionsfähigkeit sachlich gerechtfertigt und erforderlich ist ( BGH , Beschluss vom 10.11.1992, Az.: KVR 26/91, u.a. in: NJW 1993, Seiten 1710 ff.; OLG Hamm , Urteil vom 26.05.1999, Az.: 8 U 17/99, u.a. in: NZG 1999, Seiten 1234 f. ).

    Dabei hat sich die gerichtliche Prüfung zwar darauf zu beschränken, ob sich die Ermessensausübung innerhalb der von Recht und Gesetz gezogenen Grenzen hält, da es nicht Aufgabe des Gerichts ist, die Zweckmäßigkeit des Ausschlusses zu beurteilen und seine eigene Ermessensausübung an die Stelle derjenigen der Genossenschaft zu setzen ( OLG Brandenburg , Urteil vom 28.12.2017, Az.: 6 U 40/16, u.a. in: GesR 2018, Seiten 430 f.; OLG Hamm , Urteil vom 26.05.1999, Az.: 8 U 17/99, u.a. in: NZG 1999, Seiten 1234 f. ).

  • OLG Brandenburg, 28.12.2017 - 6 U 40/16

    Ärztliche Genossenschaft: Sekundäre Darlegungslast eines Augenarztes bei

    Es ist aber nicht berufen, die Zweckmäßigkeit des Ausschusses und die Ermessensausübung des zuständigen Organs der Genossenschaft zu beurteilen (OLG Hamm, Urt. v. 26.05.1999 - 8 U 17/99, NZG 1999, 1234, zit. nach juris Rn 28).

    Es ist nicht Aufgabe des Gerichts, die Zweckmäßigkeit des Ausschlusses zu beurteilen und seine eigene Ermessensausübung an die Stelle derjenigen der Genossenschaft zu setzen (OLG Hamm, Urt. v. 26.05.1999 - 8 U 17/99, NZG 1999, 1234, zit. nach juris Rn 28).

  • LG Karlsruhe, 31.07.2009 - 6 O 250/08

    Wohnungsgenossenschaft: Ausschluss eines Mitglieds wegen des Vorwurfs von

    Im gerichtlichen Verfahren ist der Ausschließungsbeschluss lediglich auf seine formelle Rechtmäßigkeit und sachliche Berechtigung, nicht jedoch auf Zweckmäßigkeit und Ermessensausübung hin zu überprüfen (vgl. OLG Hamm, Urt. v. 26. mai 1999, 8 U 17/99, in NZG 1999, 1234, veröffentlicht in Juris, Rn. 28; Hettrich/ Pöhlmann/Gräser/Röhrich, aaO., Rn 24 zu § 68).
  • AG Hamburg-St. Georg, 11.06.2020 - 925 C 201/18

    Prüfungsumfang bei Ausschluss aus der Genossenschaft?

    Das Gericht prüft dabei den Ausschluss "nur" auf seine sachliche Rechtfertigung, nicht auf die Zweckmäßigkeit und die Ermessensausübung (OLG Hamm, NZG 1999, 1234; Pöhlmann/Fandrich/Bloehs, GenG, § 68 Rn. 40).
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