Rechtsprechung
   OLG Celle, 04.04.2005 - 8 U 171/04   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2005,7388
OLG Celle, 04.04.2005 - 8 U 171/04 (https://dejure.org/2005,7388)
OLG Celle, Entscheidung vom 04.04.2005 - 8 U 171/04 (https://dejure.org/2005,7388)
OLG Celle, Entscheidung vom 04. April 2005 - 8 U 171/04 (https://dejure.org/2005,7388)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2005,7388) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (8)

  • openjur.de

    Haftung der Notariatsangestellten beim Mitwirkung an einem Grundstückskaufvertrag als Vertreterin ohne Vertretungsmacht und nachträglicher Verweigerung der Genehmigung durch den Verkäufer

  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    § 179 Abs. 1 BGB; § 179 Abs. 3 S. 1 BGB; § 184 Abs. 1 BGB; § 183 Abs. 1 BGB; § 426 Abs. 1 BGB; § 2 KostO; § 5 KostO; § 141 KostO
    Auftreten einer Notariatsangestellten für den bei der Beurkundung nicht anwesenden Verkäufer auf Bitten ihres Arbeitgebers, des beurkundenden Notars; Erkennbarkeit des Nichtvorliegens einer Vollmacht für den Vertragspartner; Haftung einer Notariatsangestellten als ...

  • Deutsches Notarinstitut

    BGB § 179
    Notariatsangestellter als vollmachtloser Vertreter

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Auftreten einer Notariatsangestellten für den bei der Beurkundung nicht anwesenden Verkäufer auf Bitten ihres Arbeitgebers, des beurkundenden Notars; Erkennbarkeit des Nichtvorliegens einer Vollmacht für den Vertragspartner; Haftung einer Notariatsangestellten als ...

  • Judicialis

    BGB § 179

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Haftung einer Notariatsangestellten beim Abschluss eines Grundstückskaufvertrages als Vertreterin ohne Vertretungsmacht

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Notarrecht - Haftung einer Notariatsangestellten

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Besprechungen u.ä.

  • Alpmann Schmidt | RÜ(Abo oder Einzelheftbestellung) (Fallmäßige Aufbereitung - für Studienzwecke)

    Haftung des Vertreters ohne Vertretungsmacht bei fahrlässiger Unkenntnis des Vertragspartners

Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (3)

  • OLG Celle, 12.09.2003 - Not 24/03

    Verletzung von Dienstpflichten durch Anwaltsnotar; Verweis im Wege einer

    Auszug aus OLG Celle, 04.04.2005 - 8 U 171/04
    In derartigen Fällen, in denen lediglich erklärt wird, noch eine Genehmigung des Vertretenen beizubringen, wird deshalb eine Haftung des Vertreters aus § 179 Abs. 1 BGB wegen des Ausschlusstatbestandes des § 179 Abs. 3 S. 1 BGB verneint (OLG Celle DNotZ 2004, 716, 717; OLG Köln JMBl. NRW 1971, 270; Palandt-Heinrichs, 64. Aufl., § 179 Rdnr. 4; Münchener Kommentar - Schramm, BGB, 4. Aufl., § 179 Rdnr. 40).

    Teilweise wird dies bejaht (OLG Celle DNotZ 2004, 716, 717, allerdings ohne Begründung; OLG Köln JMBl. NRW 1971, 270, 271; Palandt, § 179 Rdnr. 4).

    Auch wird in der Rechtsprechung eine Haftung dann angenommen, wenn der als Vertreter ohne Vertretungsmacht Auftretende die Genehmigung zu Unrecht als sicher oder sehr wahrscheinlich hinstellt, obwohl dies für ihn selbst zweifelhaft sein muss (vgl. OLG Celle DNotZ 2004, 716, 717; OLG Köln, a. a. O.) Eine derartige schuldhaft abgegebene Zusage der Beklagten, die Genehmigung werde mit Sicherheit erteilt werden, liegt hier indessen nicht vor.

  • BGH, 02.02.2000 - VIII ZR 12/99

    Fahrlässige Unkenntnis vom Fehlen der Vertretungsmacht

    Auszug aus OLG Celle, 04.04.2005 - 8 U 171/04
    Behauptet der Vertreter deshalb ausdrücklich oder schlüssig, die für die Vornahme des Rechtsgeschäfts erforderliche Vollmacht zu haben, darf der Vertragspartner daran grundsätzlich glauben (BGH NJW 2000, 1407, 1408).

    Der BGH hat diese Frage bisher ausdrücklich offen gelassen (NJW 2000, 1407, 1408).

  • LG Bochum, 21.06.1989 - 6 O 100/89

    Grenzen der Architektenvollmacht

    Auszug aus OLG Celle, 04.04.2005 - 8 U 171/04
    Das gilt selbst dann, wenn dem Vertreter Vorsatz vorzuwerfen ist (LG Bochum NJW-RR 1989, 1365; Palandt, a. a. O.).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht