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   OLG Frankfurt, 05.06.2018 - 8 U 171/17   

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https://dejure.org/2018,17041
OLG Frankfurt, 05.06.2018 - 8 U 171/17 (https://dejure.org/2018,17041)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 05.06.2018 - 8 U 171/17 (https://dejure.org/2018,17041)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 05. Juni 2018 - 8 U 171/17 (https://dejure.org/2018,17041)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 212 Abs. 1 Nr. 1 ; BGB § 203 S. 1
    Argentinien; Inhaberschuldverschreibung

  • rechtsportal.de

    BGB § 212 Abs. 1 Nr. 1 ; BGB § 203 S. 1
    Unterbrechung der Verjährung des Anspruchs auf Rückzahlung von Inhaberschuldverschreibungen durch öffentliche Kundgabe der Absicht, Altanleihen unter bestimmten Bedingungen zurückzukaufen

  • ZIP-online.de(Leitsatz frei, Volltext 3,90 €)

    Kein Neubeginn der Verjährung mangels Anerkenntnisses der in den Altanleihen verbrieften Forderungen durch Kundgabe der Absicht des Rückkaufs der Altanleihen unter bestimmten Bedingungen zu einem bestimmten Preis

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Anforderungen an ein Anerkenntnis gemäß § 212 Abs. 1 Nr. 1 BGB

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • ZIP 2018, 2272
  • NZG 2018, 999
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (9)

  • BVerfG, 27.05.2010 - 1 BvR 2643/07

    Verletzung des Anspruchs auf effektiven Rechtsschutz durch Nichtzulassung der

    Auszug aus OLG Frankfurt, 05.06.2018 - 8 U 171/17
    Dies ist dann der Fall, wenn die Sache eine klärungsbedürftige und klärungsfähige Rechtsfrage aufwirft, die sich in einer unbestimmten Vielzahl weiterer Fälle stellen kann und deshalb das abstrakte Interesse der Allgemeinheit an der einheitlichen Entwicklung und Handhabung des Rechts berührt (vgl. BVerfG, Beschluss vom 04. November 2008 - 1 BvR 2587/06, NJW 2009, 572, 573; Beschluss vom 27. Mai 2010 - 1 BvR 2643/07, FamRZ 2010, 1235, 1236; Beschluss vom 29. September 2010 - 1 BvR 2649/06, juris; BGH, Beschluss vom 04. Juli 2002 - V ZB 16/02, NJW 2002, 3029).

    Klärungsbedürftig sind dabei solche Rechtsfragen, deren Beantwortung zweifelhaft ist oder zu denen unterschiedliche Auffassungen vertreten werden und die noch nicht oder nicht hinreichend höchstrichterlich geklärt sind (vgl. BVerfG, Beschluss vom 19. Juli 2007 - 1 BvR 650/03, NJW-RR 2008, 26, 29; Beschluss vom 27. Mai 2010 - 1 BvR 2643/07, FamRZ 2010, 1235, 1236; OLG Frankfurt am Main, Urteil vom 03. September 2013 - 15 U 92/12, ZEV 2013, 674, 677).

  • BGH, 08.05.2002 - I ZR 28/00

    Führen von Vergleichsverhandlungen als Anerkenntnis; Pflicht zur Vernehmung eines

    Auszug aus OLG Frankfurt, 05.06.2018 - 8 U 171/17
    Erforderlich ist jedoch stets, dass das Verhalten des Schuldners das Bewusstsein vom Bestehen der Schuld klar und unzweideutig zum Ausdruck bringt (BGH, Urteil vom 08. Februar 2002 - I ZR 28/00, NJW-RR 2002, 1433 - zitiert nach beck-online).

    In der Regel ist aber davon auszugehen, dass Vergleichsverhandlungen unter Aufrechterhaltung der beiderseitigen Rechtsstandpunkte geführt werden und dass die dabei abgegebenen Erklärungen deshalb nach dem Scheitern der Verhandlungen keine Wirkung mehr haben (BGH, Urteil vom 08. Februar 2002 - I ZR 28/00, NJW-RR 2002, 1433 [BGH 08.05.2002 - I ZR 28/00] - zitiert nach beck-online).

  • BGH, 31.01.2014 - III ZR 84/13

    Verneinung eines Verschuldens der Mitglieder des Gutachterausschusses bei der

    Auszug aus OLG Frankfurt, 05.06.2018 - 8 U 171/17
    Verhandlungen schweben, wenn der in Anspruch genommene Erklärungen abgibt, die dem Gläubiger die Annahme gestatten, der Schuldner lasse sich auf Erörterungen über die Berechtigung der Ansprüche ein (BGH, Beschluss vom 31. Januar 2014 - III ZR 84/13, BeckRS 2014, 03762 - zitiert nach beck-online).
  • OLG Frankfurt, 15.04.2011 - 19 U 213/10

    Anlageberatung: Verjährung von Schadensersatzansprüchen nach § 37 a WpHG

    Auszug aus OLG Frankfurt, 05.06.2018 - 8 U 171/17
    Die Einladung zur Teilnahme am Rückkaufprogramm stellt kein Angebot dar, über den Anspruch zu verhandeln, sondern begründet lediglich für den Anleihegläubiger die Entscheidungsmöglichkeit, das Vergleichsangebot anzunehmen oder nicht (so auch zu einem Vergleichsangebot bei Lehman-Zertifikaten: OLG Frankfurt am Main, Urteil vom 15. April 2011 - 19 U 213/10, BeckRS 2012, 10116 - zitiert nach beck-online).
  • BVerfG, 29.09.2010 - 1 BvR 2649/06

    Teilweise erfolgreiche Verfassungsbeschwerde gegen die Nichtzulassung einer

    Auszug aus OLG Frankfurt, 05.06.2018 - 8 U 171/17
    Dies ist dann der Fall, wenn die Sache eine klärungsbedürftige und klärungsfähige Rechtsfrage aufwirft, die sich in einer unbestimmten Vielzahl weiterer Fälle stellen kann und deshalb das abstrakte Interesse der Allgemeinheit an der einheitlichen Entwicklung und Handhabung des Rechts berührt (vgl. BVerfG, Beschluss vom 04. November 2008 - 1 BvR 2587/06, NJW 2009, 572, 573; Beschluss vom 27. Mai 2010 - 1 BvR 2643/07, FamRZ 2010, 1235, 1236; Beschluss vom 29. September 2010 - 1 BvR 2649/06, juris; BGH, Beschluss vom 04. Juli 2002 - V ZB 16/02, NJW 2002, 3029).
  • BGH, 04.07.2002 - V ZB 16/02

    Zulässigkeit einer Rechtsbeschwerde zur Fortbildung des Rechts und zur Sicherung

    Auszug aus OLG Frankfurt, 05.06.2018 - 8 U 171/17
    Dies ist dann der Fall, wenn die Sache eine klärungsbedürftige und klärungsfähige Rechtsfrage aufwirft, die sich in einer unbestimmten Vielzahl weiterer Fälle stellen kann und deshalb das abstrakte Interesse der Allgemeinheit an der einheitlichen Entwicklung und Handhabung des Rechts berührt (vgl. BVerfG, Beschluss vom 04. November 2008 - 1 BvR 2587/06, NJW 2009, 572, 573; Beschluss vom 27. Mai 2010 - 1 BvR 2643/07, FamRZ 2010, 1235, 1236; Beschluss vom 29. September 2010 - 1 BvR 2649/06, juris; BGH, Beschluss vom 04. Juli 2002 - V ZB 16/02, NJW 2002, 3029).
  • OLG Frankfurt, 03.09.2013 - 15 U 92/12

    Verjährung von Pflichtteilsansprüchen

    Auszug aus OLG Frankfurt, 05.06.2018 - 8 U 171/17
    Klärungsbedürftig sind dabei solche Rechtsfragen, deren Beantwortung zweifelhaft ist oder zu denen unterschiedliche Auffassungen vertreten werden und die noch nicht oder nicht hinreichend höchstrichterlich geklärt sind (vgl. BVerfG, Beschluss vom 19. Juli 2007 - 1 BvR 650/03, NJW-RR 2008, 26, 29; Beschluss vom 27. Mai 2010 - 1 BvR 2643/07, FamRZ 2010, 1235, 1236; OLG Frankfurt am Main, Urteil vom 03. September 2013 - 15 U 92/12, ZEV 2013, 674, 677).
  • BVerfG, 04.11.2008 - 1 BvR 2587/06

    Keine Zurückweisung nach § 522 Abs. 2 Satz 1 Nr. 2 ZPO bei umstrittenen,

    Auszug aus OLG Frankfurt, 05.06.2018 - 8 U 171/17
    Dies ist dann der Fall, wenn die Sache eine klärungsbedürftige und klärungsfähige Rechtsfrage aufwirft, die sich in einer unbestimmten Vielzahl weiterer Fälle stellen kann und deshalb das abstrakte Interesse der Allgemeinheit an der einheitlichen Entwicklung und Handhabung des Rechts berührt (vgl. BVerfG, Beschluss vom 04. November 2008 - 1 BvR 2587/06, NJW 2009, 572, 573; Beschluss vom 27. Mai 2010 - 1 BvR 2643/07, FamRZ 2010, 1235, 1236; Beschluss vom 29. September 2010 - 1 BvR 2649/06, juris; BGH, Beschluss vom 04. Juli 2002 - V ZB 16/02, NJW 2002, 3029).
  • BVerfG, 19.07.2007 - 1 BvR 650/03

    Verletzung des Anspruchs auf effektiven Rechtsschutz durch Nichtzulassung der

    Auszug aus OLG Frankfurt, 05.06.2018 - 8 U 171/17
    Klärungsbedürftig sind dabei solche Rechtsfragen, deren Beantwortung zweifelhaft ist oder zu denen unterschiedliche Auffassungen vertreten werden und die noch nicht oder nicht hinreichend höchstrichterlich geklärt sind (vgl. BVerfG, Beschluss vom 19. Juli 2007 - 1 BvR 650/03, NJW-RR 2008, 26, 29; Beschluss vom 27. Mai 2010 - 1 BvR 2643/07, FamRZ 2010, 1235, 1236; OLG Frankfurt am Main, Urteil vom 03. September 2013 - 15 U 92/12, ZEV 2013, 674, 677).
  • OLG Frankfurt, 07.06.2018 - 8 U 153/17

    Verjährung des Darlehensrückzahlungsanspruches

    In der Regel ist aber davon auszugehen, dass Vergleichsverhandlungen unter Aufrechterhaltung der beiderseitigen Rechtsstandpunkte geführt werden und dass die dabei abgegebenen Erklärungen deshalb nach dem Scheitern der Verhandlungen keine Wirkung mehr haben (vgl. etwa BGH, Urteil vom 08.02.2002 - I ZR 28/00, NJW-RR 2002, 1433, 1434; Senat, Urteil vom 05.06.2018 - 8 U 171/17, Entscheidungsumdruck, S. 7).
  • FG Baden-Württemberg, 14.03.2019 - 3 K 2728/17

    Maßstab für die Prüfung des Vorliegens einer Steuerhinterziehung im

    Auf der Grundlage der daraufhin erlassenen Verordnung Nr. 256/2002 vom 6. Februar 2002 zur Umstrukturierung der Verbindlichkeiten und Schuldenzahlungen der argentinischen Regierung wurde der Auslandsschuldendienst ausgesetzt, um ihn neu zu ordnen (so die beiden BGH-Urteile vom 24. Februar 2015 XI ZR 47/14 und 193/14, juris; vgl. hierzu auch den begründeten Nichtannahmebeschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats des BVerfG vom 3. Juli 2019 2 BvR 824/15, 2 BvR 825/14 zu den beiden von der Republik Argentinien erhobenen Verfassungsbeschwerden; vgl. zur Argentinien-Krise ferner OLG Frankfurt, Urteil vom 5. Juni 2018 8 U 171/17, NZG 2018, 999, wonach der argentinische Senat und die argentinische Abgeordnetenkammer durch Gesetz Nr. 25.561 am 12. Dezember 2001 den öffentlichen Notstand auf den o.g. Gebieten erklärten und der Exekutive u.a. Befugnisse zur Umstrukturierung der Staatsschulden übertrugen, was auf der Grundlage der Verordnung Nr. 256/2002, in Kraft getreten am 9. Februar 2002, dergestalt umgesetzt wurde, dass die Beklagte u.a. Zahlungen gegenüber privaten Gläubigern einstellte.
  • OLG Frankfurt, 25.03.2020 - 13 U 198/18

    Verjährung von Ansprüchen nach § 637 Abs. 3 BGB

    Er muss berechtigterweise darauf vertrauen dürfen, der Schuldner werde sich nicht auf den Ablauf der Verjährungsfrist berufen (BGH, Urteil vom 24.1.2019 - IX ZR 233/17; Beschluss vom 6.11.2018 - XI ZR 369/18; OLG Frankfurt am Main, Urteil vom 5.6.2018 - 8 U 171/17 ).
  • OLG Frankfurt, 15.01.2020 - 13 U 198/18

    Verzicht auf förmliche Abnahme durch Bezahlung der Schlussrechnung!

    Er muss berechtigterweise darauf vertrauen dürfen, der Schuldner werde sich nicht auf den Ablauf der Verjährungsfrist berufen (BGH, Urteil vom 24.1.2019 - IX ZR 233/17; Beschluss vom 6.11.2018 - XI ZR 369/18; OLG Frankfurt am Main, Urteil vom 5.6.2018 - 8 U 171/17).
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Rechtsprechung
   OLG Celle, 18.12.2017 - 8 U 171/17   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2017,67739
OLG Celle, 18.12.2017 - 8 U 171/17 (https://dejure.org/2017,67739)
OLG Celle, Entscheidung vom 18.12.2017 - 8 U 171/17 (https://dejure.org/2017,67739)
OLG Celle, Entscheidung vom 18. Dezember 2017 - 8 U 171/17 (https://dejure.org/2017,67739)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • IWW
  • kneip.law PDF

    Gebäudeversicherung: Versagung der Neuwertspitze, da geplantes Mehrfamilienhaus nicht mit der im Zeitpunkt des Brandes erfolgten Nutzung vergleichbar; neue Planung in 2. Instanz wegen Ablauf der 3-Jahres-Frist irrelevant

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Die Tücken der Neuwertentschädigung in der Gebäudeversicherung

Besprechungen u.ä.

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Die Tücken der Neuwertentschädigung in der Gebäudeversicherung (IBR 2019, 1101)

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (9)

  • OLG Celle, 02.06.1989 - 8 U 34/88
    Auszug aus OLG Celle, 18.12.2017 - 8 U 171/17
    Das ist insbesondere dann denkbar, wenn der Versicherer jegliche Ersatzpflicht geleugnet hat (vgl. BGH, Urteil vom 6. Dezember 1978 - IV ZR 129/77, juris, Rn. 33 f.; Senat, Urteil vom 2. Juni 1989, r+s 1990, 93).

    In dem vom Senat 1989 entschiedenen Fall (Urteil vom 2. Juni 1989, a. a. O.) verneinte der Versicherer seine Leistungspflicht noch im Berufungsverfahren, mehr als vier Jahre nach dem Schadensfall.

    Als angemessen wird üblicherweise eine Frist von 18 Monaten ab Wegfall des Hindernisses angesehen (Senat, Urteil vom 2. Juni 1989, a. a. O.; OLG Hamm,.

  • OLG Hamm, 16.12.1988 - 20 U 123/88

    Fristablauf; Neuwert; Neuwertanteil; Feuerversicherung; Versicherungssumme;

    Auszug aus OLG Celle, 18.12.2017 - 8 U 171/17
    Gleiches scheint für den vom OLG Hamm entschiedenen Fall zu gelten (Urteil vom 16. Dezember 1988 - 20 U 123/88, juris).

    Urteil vom 16. Dezember 1988, a. a. O., Rn. 56; Gierschek in Dietz/F./Gierschek, a. a. O., § 13 A Rn. 115 f.).

  • BGH, 06.12.1978 - IV ZR 129/77

    Verstoß des Versicherers gegen Treu und Glauben durch Berufung auf

    Auszug aus OLG Celle, 18.12.2017 - 8 U 171/17
    Das ist insbesondere dann denkbar, wenn der Versicherer jegliche Ersatzpflicht geleugnet hat (vgl. BGH, Urteil vom 6. Dezember 1978 - IV ZR 129/77, juris, Rn. 33 f.; Senat, Urteil vom 2. Juni 1989, r+s 1990, 93).

    In dem vom BGH 1978 entschiedenen Fall erkannte der Versicherer eine Leistungspflicht dem Grunde nach erstmals etwa einen Monat vor Fristablauf an (BGH, Urteil vom 6. Dezember 1978, a. a. O., Rn. 12).

  • LG Arnsberg, 03.09.2015 - 8 O 63/15

    Unzulässiger Disclaimer und Abweichung der Produktbilder von der tatsächlichen

    Auszug aus OLG Celle, 18.12.2017 - 8 U 171/17
    Der Kläger nahm die Beklagte vor dem Landgericht V. - 8 O 63/15 - auf Zahlung der Zeitwertentschädigung in Anspruch.

    Das Landgericht hat die Klage nach Beiziehung der Akten 8 O 63/15 abgewiesen.

  • LG Verden, 28.06.2017 - 8 O 342/16

    Gebäudeversicherung: Versagung der Neuwertspitze, da geplantes Mehrfamilienhaus

    Auszug aus OLG Celle, 18.12.2017 - 8 U 171/17
    8 O 342/16 Landgericht V.

    das Urteil des Landgerichts V. vom 28. Juli 2017 (Az. 8 O 342/16) aufzuheben [abzuändern],.

  • BGH, 18.02.2002 - II ZR 355/00

    Schadensminderungspflicht des Geschädigten bei Spekulationsverlusten

    Auszug aus OLG Celle, 18.12.2017 - 8 U 171/17
    Neben Kosten der Rechtsverfolgung wird als Verzugsschaden beispielsweise der Gewinn behandelt, der dem Gläubiger entgeht, weil dieser infolge der verzögerten Leistung des Schuldners Aktien nicht zu einem bestimmten Zeitpunkt kaufen und sodann wieder - unter Erzielung eines Spekulationsgewinns - verkaufen kann (vgl. BGH, Urteil vom 18. Februar 2002 - II ZR 355/00, juris, Rn. 11).
  • BGH, 21.02.1990 - IV ZR 298/88

    Gebäudeversicherung: Wann besteht Anspruch auf Neuwertentschädigung?

    Auszug aus OLG Celle, 18.12.2017 - 8 U 171/17
    21. Februar 1990 - IV ZR 298/88, juris, Rn. 8; Gierschek in Dietz/F./Gierschek, Wohngebäudeversicherung, 3. Aufl., § 13 A Rn. 99; Halbach in Rüffer/Halbach/, Versicherungsvertragsgesetz, 3. Aufl., § 93 Rn. 5).
  • OLG Hamm, 06.11.1991 - 20 U 176/91

    Keine Wiederherstellung bei veränderter Zweckbestimmung L

    Auszug aus OLG Celle, 18.12.2017 - 8 U 171/17
    Bei einem Wohn- und Geschäftsgebäude einerseits und einem reinen Wohngebäude andererseits kann eine gleichartige Zweckbestimmung nicht angenommen werden (so auch OLG Hamm, Urteil vom 6. November 1991 - 20 U 176/91, juris, Rn. 11, für den Fall der Ersetzung eines Gebäudes mit Gaststätte und Einliegerwohnung für den Wirt durch ein Gebäude mit zwei Mietwohnungen).
  • BGH, 20.04.2016 - IV ZR 415/14

    Wohngebäudeversicherung: Auslegung der strengen Wiederherstellungsklausel in der

    Auszug aus OLG Celle, 18.12.2017 - 8 U 171/17
    Wollte man dem Versicherungsnehmer diesen Zugriff auf die Neuwertentschädigung für das abgebrannte Haus ungeachtet der Art und Zweckbestimmung des neu errichteten Gebäudes zur freien Verwendung gestatten, wäre auch dadurch das subjektive Risiko erhöht, weil Versicherungsnehmer dann ebenfalls versucht sein könnten, zur Teilfinanzierung eines Neubauvorhabens den Versicherungsfall vorsätzlich herbeizuführen (BGH, Urteil vom 20. April 2016 - IV ZR 415/14, juris, Rn. 11 f., zu § 28 (7) VGB 2010).
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Rechtsprechung
   OLG Bamberg, 30.01.2018 - 8 U 171/17   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2018,61151
OLG Bamberg, 30.01.2018 - 8 U 171/17 (https://dejure.org/2018,61151)
OLG Bamberg, Entscheidung vom 30.01.2018 - 8 U 171/17 (https://dejure.org/2018,61151)
OLG Bamberg, Entscheidung vom 30. Januar 2018 - 8 U 171/17 (https://dejure.org/2018,61151)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de
  • BAYERN | RECHT

    BGB § 281 Abs. 2
    Strenge Anforderungen an eine ernsthafte und endgültige Erfüllungsverweigerung

  • rewis.io

    Streitwert, Vollstreckbarkeit, Hinweisbeschluss, Berufungsverfahren, Schriftsatz, Einwendungen, Anwendung, Vorsitzender, GKG, f.d.A, ZPO, Urteils, Auffassung, II

  • baurechtsiegen.de

    Schadensersatzanspruch wegen nicht vollständig ausgeführter Dacherneuerungsarbeiten

  • ibr-online

    Besser einmal zu viel, als einmal zu wenig!

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Besprechungen u.ä.

  • ibr-online (Entscheidungsbesprechung)

    Besser einmal zu viel als einmal zu wenig! (IBR 2020, 71)

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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (1)

  • OLG Brandenburg, 09.02.2005 - 4 U 128/04

    Werkvertrag: Schadensersatzanspruch des Bestellers wegen Erfüllungsverweigerung

    Auszug aus OLG Bamberg, 30.01.2018 - 8 U 171/17
    Der Kläger vertritt in seiner Stellungnahme vom 17.01.2018 die Ansicht, der Senat weiche mit seiner im Hinweisbeschluss zur Frage der "endgültigen Leistungsverweigerung" dargelegten Rechtsauffassung von der im Urteil vom 09.02.2005, Az.: 4 U 128/04, vertretenen Rechtsauffassung des OLG Brandenburg ab.
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Rechtsprechung
   OLG Bamberg, 09.01.2018 - 8 U 171/17   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2018,61152
OLG Bamberg, 09.01.2018 - 8 U 171/17 (https://dejure.org/2018,61152)
OLG Bamberg, Entscheidung vom 09.01.2018 - 8 U 171/17 (https://dejure.org/2018,61152)
OLG Bamberg, Entscheidung vom 09. Januar 2018 - 8 U 171/17 (https://dejure.org/2018,61152)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • BAYERN | RECHT

    ZPO § 139 Abs. 4, § 522 Abs. 2 S. 1 Nr. 1
    Keine endgültige Erfüllungsweigerung des Werkunternehmers trotz unberechtigter Leistungseinstellung

  • rewis.io

    Wechselseitige Ansprüche aus Werkvertrag

  • ibr-online

    Besser einmal zu viel, als einmal zu wenig!

  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (6)

  • LG Bochum, 27.08.2008 - 9 S 73/08

    Aufforderungen zur umgehenden Beseitigung der geschilderten Mängel als

    Auszug aus OLG Bamberg, 09.01.2018 - 8 U 171/17
    Hätte das Gericht einen solchen Hinweis erteilt, hätte sich der Kläger auf Rechtsprechung, etwa auf eine Entscheidung des Landgerichts Bochum vom 27.08.2008, Az.: I-9 S 73/08, berufen.
  • BGH, 12.02.2014 - XII ZR 76/13

    Beendigung des Geschäftsraummietvertrages: Vermieteranspruch auf Geldersatz statt

    Auszug aus OLG Bamberg, 09.01.2018 - 8 U 171/17
    Die Weigerung muss als das letzte Wort des Schuldners aufzufassen sein, so dass ausgeschlossen erscheint, dass er sich von einer Fristsetzung umstimmen lässt (vgl. BGH NJW 2006, 1195; BGHZ 200, 133; BGHZ 209, 270).
  • BGH, 18.03.2016 - V ZR 89/15

    Schadensersatzanspruch des Eigentümers einer Sache bei Verweigerung der

    Auszug aus OLG Bamberg, 09.01.2018 - 8 U 171/17
    Die Weigerung muss als das letzte Wort des Schuldners aufzufassen sein, so dass ausgeschlossen erscheint, dass er sich von einer Fristsetzung umstimmen lässt (vgl. BGH NJW 2006, 1195; BGHZ 200, 133; BGHZ 209, 270).
  • BGH, 21.12.2005 - VIII ZR 49/05

    Rechtsstellung des Gebrauchtwagenkäufers; Obliegenheit zur Nacherfüllung

    Auszug aus OLG Bamberg, 09.01.2018 - 8 U 171/17
    Die Weigerung muss als das letzte Wort des Schuldners aufzufassen sein, so dass ausgeschlossen erscheint, dass er sich von einer Fristsetzung umstimmen lässt (vgl. BGH NJW 2006, 1195; BGHZ 200, 133; BGHZ 209, 270).
  • BGH, 10.03.2011 - VII ZR 35/08

    Rechtliches Gehör: Gelegenheit zur Stellungnahme in der Berufungsinstanz

    Auszug aus OLG Bamberg, 09.01.2018 - 8 U 171/17
    a) Es entspricht ständiger höchst- und obergerichtlicher Rechtsprechung, dass ein Gericht in Erfüllung seiner prozessualen Fürsorgepflicht gemäß § 139 Abs. 4 ZPO Hinweise auf seiner Ansicht nach entscheidungserhebliche Umstände, die die betroffene Partei erkennbar für unerheblich gehalten hat, grundsätzlich so frühzeitig vor der mündlichen Verhandlung erteilen muss, dass die Partei die Gelegenheit hat, ihre Prozessführung darauf einzurichten und schon für die anstehende mündliche Verhandlung ihren Sachvortrag zu ergänzen und die danach erforderlichen Beweise anzutreten (vgl. etwa BGH in BauR 2011, 1200; in BauR 2013, 1727).
  • BGH, 04.07.2013 - VII ZR 192/11

    Berufung im Werklohnprozess: Umfang der Hinweispflicht des Gerichts;

    Auszug aus OLG Bamberg, 09.01.2018 - 8 U 171/17
    a) Es entspricht ständiger höchst- und obergerichtlicher Rechtsprechung, dass ein Gericht in Erfüllung seiner prozessualen Fürsorgepflicht gemäß § 139 Abs. 4 ZPO Hinweise auf seiner Ansicht nach entscheidungserhebliche Umstände, die die betroffene Partei erkennbar für unerheblich gehalten hat, grundsätzlich so frühzeitig vor der mündlichen Verhandlung erteilen muss, dass die Partei die Gelegenheit hat, ihre Prozessführung darauf einzurichten und schon für die anstehende mündliche Verhandlung ihren Sachvortrag zu ergänzen und die danach erforderlichen Beweise anzutreten (vgl. etwa BGH in BauR 2011, 1200; in BauR 2013, 1727).
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