Weitere Entscheidung unten: KG, 05.03.2009

Rechtsprechung
   OLG Celle, 12.03.2009 - 8 U 177/08   

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OLG Celle, 12.03.2009 - 8 U 177/08 (https://dejure.org/2009,4498)
OLG Celle, Entscheidung vom 12.03.2009 - 8 U 177/08 (https://dejure.org/2009,4498)
OLG Celle, Entscheidung vom 12. März 2009 - 8 U 177/08 (https://dejure.org/2009,4498)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • openjur.de

    Private Unfallversicherung: Alkoholbedingte Bewusstseinsstörung bei Sturz aus einem Hotelfenster; Anforderungen an eine ärztliche Invaliditätsfeststellung innerhalb der Fünfzehnmonatsfrist

  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    § 2 AUB 88; § 7 AUB 88
    Leistungsfreiheit des privaten Unfallversicherers wegen alkoholbedingter Bewusstseinsstörung; Voraussetzungen der ärztlichen Feststellung der Invalidität

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Leistungsfreiheit des privaten Unfallversicherers wegen alkoholbedingter Bewusstseinsstörung; Voraussetzungen der ärztlichen Feststellung der Invalidität

  • Judicialis

    AUB 88 § 2; ; AUB 88 § 7

  • VersR (via Owlit)(Abodienst, Leitsatz frei)

    AUB 88 § 2; AUB 88 § 7
    Eine alkoholbedingte Bewusstseinsstörung kann sich trotz einer geringeren BAK aus dem konkreten Verhalten des verletzten VN ergeben

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    AUB 88 § 2; AUB 88 § 7
    Leistungsfreiheit des privaten Unfallversicherers wegen alkoholbedingter Bewusstseinsstörung; Voraussetzungen der ärztlichen Feststellung der Invalidität

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • VersR 2009, 1215
 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (12)

  • BGH, 10.10.1990 - IV ZR 231/89

    Ausschluß des Versicherungsschutzes - Alkoholbedingte Bewußtseinsstörung -

    Auszug aus OLG Celle, 12.03.2009 - 8 U 177/08
    Der Unfall muss auf einer Bewusstseinsstörung beruhen, wobei Bewusstseinsstörung nicht mit Bewusstlosigkeit gleichzusetzen ist (vgl. BGHZ 18, 311, 313. BGH, VersR 1985, 583, 584. VersR 1990, 1343, 1344).

    vielmehr muss der Tatrichter diese Voraussetzungen im Wege des Vollbeweises feststellen (vgl. BGH, VersR 1990, 1343, 1344).

    Anders als bei der Frage nach der alkoholbedingten Bewusstseinsstörung können für die Frage, ob die Bewusstseinsstörung ursächlich für den Unfall geworden ist, die Regeln des Anscheinsbeweises Anwendung finden (vgl. BGH, VersR 1990, 1343, 1344).

  • OLG Celle, 27.09.2001 - 8 U 2/01
    Auszug aus OLG Celle, 12.03.2009 - 8 U 177/08
    Nachgeschobene ärztliche Stellungnahmen sind mit der Funktion der Frist nicht vereinbar (vgl. Senat, 8 U 2/01, RuS 2002, 260).

    cc) Was die Frage einer Hinweispflicht des Versicherers betrifft insoweit, als in ärztlichen Angaben nur - was nicht genügt - von der Möglichkeit einer Invalidität die Rede ist, so entspricht es der Rechtsprechung des Senats, dass daraus keine Verpflichtung des Versicherers erwächst (8 U 2/01, RuS 2002, 260 f.).

  • BGH, 30.11.2005 - IV ZR 154/04

    Berufung des Versicherers auf die nicht rechtzeitige Feststellung der Invalidität

    Auszug aus OLG Celle, 12.03.2009 - 8 U 177/08
    Dass es ohne Auswirkungen auf die einzuhaltende Frist für die ärztliche Invaliditätsfeststellung ist, dass der Versicherer die Leistung endgültig abgelehnt hat, entspricht der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (IV ZR 154/04, Urteil vom 30. November 2005) und beruht darauf, dass das Erfordernis fristgerechter ärztlicher Feststellung der Invalidität eine Anspruchsvoraussetzung ist, deren Nichtvorliegen nicht entschuldigt werden kann.

    Vor diesem Hintergrund erscheint das Verhalten der Beklagten auch unter Zugrundelegung des Urteils des Bundesgerichtshofs vom 30. November 2005 (IV ZR 154/04) nicht als rechtsmissbräuchlich.

  • BGH, 08.07.1957 - II ZR 177/56

    Rechtsmittel

    Auszug aus OLG Celle, 12.03.2009 - 8 U 177/08
    Dabei genügt es, dass der Sturz auf der trunkenheitsbedingten Bewusstseinsstörung zumindest mitberuht (vgl. BGH, VersR 1957, 509. Senat, VersR 2002, 1411).

    Zur Entkräftung wäre es erforderlich gewesen, dass konkrete Tatsachen die naheliegende Möglichkeit ergeben hätten, dass auch ein Nüchterner eine solche Gefahrenlage bei Anwendung üblicher Aufmerksamkeit und Sorgfalt nicht gemeistert hätte (vgl. BGH, VersR 1957, 509, 510).

  • OLG Celle, 22.11.2007 - 8 U 161/07

    Ansprüche aus einer Unfallversicherung wegen Invalidität; Erforderlichkeit einer

    Auszug aus OLG Celle, 12.03.2009 - 8 U 177/08
    Es entspricht der Rechtsprechung des Senats (8 U 161/07, Urteil vom 22. November 2007, unter II. 2., m. w. N., rkr.), dass den Anforderungen der AUB nur durch eine schriftliche Feststellung genügt werden kann.
  • LG Lüneburg, 12.01.1989 - 4 S 356/88
    Auszug aus OLG Celle, 12.03.2009 - 8 U 177/08
    Diese grobe Unrichtigkeit der Angaben des Klägers dürfte die Annahme von Vorsatz ohne Weiteres rechtfertigen (s. a. LG Lüneburg, RuS 1991, 251).
  • BGH, 07.03.2007 - IV ZR 137/06

    Voraussetzungen des Anspruchs auf Invaliditätsleistungen in der privaten

    Auszug aus OLG Celle, 12.03.2009 - 8 U 177/08
    Auch eine Leistungsablehnung des Versicherers ändert nichts daran, dass der Anspruch des Versicherungsnehmers nicht entsteht, wenn die Invalidität nicht fristgerecht ärztlich festgestellt worden ist (vgl. nur BGH, IV ZR 137/06, Urteil vom 7. März 2007, unter II. 1., m. w. N.).
  • BGH, 27.02.1985 - IVa ZR 96/83

    Nachweis alkoholbedingter Bewußtseinsstörung

    Auszug aus OLG Celle, 12.03.2009 - 8 U 177/08
    Der Unfall muss auf einer Bewusstseinsstörung beruhen, wobei Bewusstseinsstörung nicht mit Bewusstlosigkeit gleichzusetzen ist (vgl. BGHZ 18, 311, 313. BGH, VersR 1985, 583, 584. VersR 1990, 1343, 1344).
  • KG, 04.02.2003 - 6 W 12/03

    Leistungsfreiheit der Unfallversicherung: Feststellung eines Fenstersturzes

    Auszug aus OLG Celle, 12.03.2009 - 8 U 177/08
    Das Kammergericht hat in einem Beschluss vom 4. Februar 2003 (6 W 12/03, NJW-RR 2003, 976) es für möglich erachtet, dass ohne jedes Gutachten zur Blutalkoholkonzentration eine alkoholbedingte Bewusstseinsstörung aus dem Verhalten des Verletzten geschlossen werden könne.
  • BGH, 24.10.1955 - II ZR 345/53

    Unfallversicherung. Trunkenheit am Steuer

    Auszug aus OLG Celle, 12.03.2009 - 8 U 177/08
    Der Unfall muss auf einer Bewusstseinsstörung beruhen, wobei Bewusstseinsstörung nicht mit Bewusstlosigkeit gleichzusetzen ist (vgl. BGHZ 18, 311, 313. BGH, VersR 1985, 583, 584. VersR 1990, 1343, 1344).
  • OLG Schleswig, 07.02.1991 - 16 U 83/90

    Fenstersturz durch trunkenheitsbedingte Bewußtseinsstörung

  • OLG Celle, 11.04.2002 - 8 U 153/01

    Alkoholbedingter Sturz vom Pferd

  • OLG Karlsruhe, 11.01.2016 - 9 U 98/14

    Leistungsausschlüsse in der Unfallversicherung: Vorsätzliche Straftat;

    (Vgl. z.B. OLG Koblenz, RuS 1992, 179; OLG Koblenz, RuS 2000, 304; KG Berlin, NJW-RR 2003, 976; OLG Rostock, Urteil vom 22.11.2004 - 6 U 219/03 -, zitiert nach juris, OLG Celle, VersR 2009, 1215; Knappmann in Prölss/Martin, VVG, 29. Auflage 2015, Ziff. 5 AUB 2010, RdNr. 11.).

    Im Wege eines Anscheinsbeweises wird bei einer Alkoholisierung eine für den Unfall ursächliche Bewusstseinsstörung dann angenommen, wenn davon auszugehen ist, dass ein Nüchterner die betreffende Situation ohne Schwierigkeiten gemeistert hätte (vgl. beispielsweise OLG Celle, Urteil vom 12.03.2009 - 8 U 177/08 -, RdNr. 47, zitiert nach juris).

  • OLG Saarbrücken, 01.02.2017 - 5 U 45/16

    Unfallversicherung: Leistungsausschluss bei alkoholbedingter Bewusstseinsstörung

    Bei absoluter Fahruntüchtigkeit ist grundsätzlich eine Bewusstseinsstörung im Sinne der Ausschlussklausel gegeben (BGH, Urt. v. 30.10.1985 - IVa ZR 10/84 - VersR 1986, 141; Senat, Urt. v. 30.07.2014 - 5 U 1/14 - zfs 2015, 220; Urt. v. 21.1.2009 - 5 U 249/08 - VersR 2009, 1109; OLG Düsseldorf, VersR 2013, 1166; Knappmann in: Prölss/Martin, VVG, 29. Aufl. 2015, AUB 2010 Ziff. 5, Rdn. 13 [jeweils: kein Gegenbeweis möglich]; OLG Celle, VersR 2009, 1215 [Bewusstseinsstörung "regelmäßig" anzunehmen]; Grimm, Unfallversicherung, 5. Aufl. 2013, Nr. 5 AUB 2010, Rdn. 13).
  • OLG Saarbrücken, 24.03.2010 - 5 U 144/09

    Private Unfallversicherung: Nachweis der Unfallursächlichkeit im Falle einer

    Auch die Umstände des Unfalls und die Art der Verletzungen zwingen nicht zu dem Rückschluss, dass als plausible Unfallursache nur ein unter die Ausschlussklausel fallender Sachverhalt bleibe (vgl. hierzu OLG Celle, VersR 2009, 1215; OLG Hamm, VersR 2009, 349).
  • OLG Saarbrücken, 30.07.2014 - 5 U 1/14

    Versicherer muss für Schäden bei (alkoholisierten) "Auto-Tauziehen" aufkommen

    Bei absoluter Fahruntüchtigkeit ist grundsätzlich eine Bewusstseinsstörung im Sinne der Ausschlussklausel gegeben (BGH, Urt. v. 30.10.1985 - IVa ZR 10/84 - VersR 1986, 141; Senat, Urt. v. 21.1.2009 - 5 U 249/08 - VersR 2009, 1109; OLG Düsseldorf, VersR 2013, 1166 (jeweils: kein Gegenbeweis möglich); OLG Celle, VersR 2009, 1215 (Bewusstseinsstörung "regelmäßig" anzunehmen); Grimm, Unfallversicherung, 5. Aufl. 2013, Nr. 5 AUB 2010, Rdn. 13).
  • OLG Hamm, 20.09.2017 - 20 U 122/17

    Unfallversicherung: Unfall durch Bewusstseinstörung (Alkohol)

    Liegt der BAK-Wert darunter, so lässt sich der Schluss auf eine alkoholbedingte Bewusstseinsstörung erst ziehen, wenn durch das Fehlverhalten des Verletzten belegt ist, dass dieser den Anforderungen der konkreten Gefahrensituation nicht mehr gewachsen war (OLG Celle, Urteil vom 12. März 2009 - 8 U 177/08 -, VersR 2009, 462, Rn. 46; Saarländisches Oberlandesgericht Saarbrücken, Urteil vom 05. April 2006 - 5 U 633/05 -, ZfSch 2006, 338, Rn. 26, juris; OLG Hamm, Urteil vom 02. Oktober 2002 - 20 U 140/01 -, ZfSch 2003, 195, Rn. 51).
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   KG, 05.03.2009 - 8 U 177/08   

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https://dejure.org/2009,4786
KG, 05.03.2009 - 8 U 177/08 (https://dejure.org/2009,4786)
KG, Entscheidung vom 05.03.2009 - 8 U 177/08 (https://dejure.org/2009,4786)
KG, Entscheidung vom 05. März 2009 - 8 U 177/08 (https://dejure.org/2009,4786)
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Volltextveröffentlichungen (11)

  • openjur.de
  • IWW
  • Wolters Kluwer

    Formularmäßige Vereinbarung der Unzulässigkeit zeitweiser Schließungen in einem Gewerberaummietvertrag über ein in einem Einkaufszentrum belegenes Ladengeschäft

  • zfir-online.de(Leitsatz frei, Volltext 3,90 €)

    Unwirksamkeit einzelner Klausel über unzulässige Schließungszeiten im Rahmen formularmäßig vereinbarter Betriebspflicht des Mieters

  • RA Kotz (Volltext/Leitsatz)

    Ladenlokalmietvertrag - zeitweise Schließungen

  • grundeigentum-verlag.de(Abodienst, Leitsatz frei)

    Unzulässiges formularmäßiges Schließungsverbot für Ladengeschäft in Einkaufszentrum; Betriebspflicht

  • Judicialis

    BGB § 307 Abs. 1; ; BGB § 307 Abs. 2 Ziff. 2

  • prewest.de PDF, S. 22

    §§ 307, 535 BGB
    Mietvertrag; Ladengeschäft im Einkaufszentrum EKZ; Betriebspflicht; Unzulässigkeit zeitweiser Schließungen

  • rechtsportal.de

    BGB § 307 Abs. 1; BGB § 307 Abs. 2 Nr. 2
    Formularmäßige Vereinbarung der Unzulässigkeit zeitweiser Schließungen in einem Gewerberaummietvertrag über ein in einem Einkaufszentrum belegenes Ladengeschäft

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    AGB: Verbot von zeitweisen Schließungen unzulässig!

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • mahnerfolg.de (Kurzmitteilung)

    Zu umfangreiche Betriebspflichtregelung unwirksam

  • mietrechtsinfo.de (Leitsatz)

    Formularmäßiges Schließungsverbot für Ladengeschäft

Besprechungen u.ä.

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Einkaufszentrum: Verbot zeitweiser Schließungen per AGB ist unwirksam! (IMR 2009, 424)

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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (8)

  • BGH, 03.11.1999 - VIII ZR 269/98

    Option zur Verlängerung eines Vertrages in AGB

    Auszug aus KG, 05.03.2009 - 8 U 177/08
    Unangemessen ist eine Benachteiligung, wenn der Verwender durch einseitige Vertragsgestaltung missbräuchlich eigene Interessen auf Kosten des Vertragspartners durchzusetzen versucht, ohne von vornherein auch dessen Belange hinreichend zu berücksichtigen (BGHZ 90, 280; NJW 2000, 1110; NJW 2005, 1774).
  • OLG Naumburg, 15.07.2008 - 9 U 18/08

    Wirksamkeit der formularmäßigen Festlegung einer Betriebspflicht bei

    Auszug aus KG, 05.03.2009 - 8 U 177/08
    Die zeitweilige Schließung eines derartigen Geschäftes aus Anlass von Mittagspausen, Ruhetagen oder Betriebsferien ist branchenuntypisch; es ist weder vorgetragen noch ersichtlich, dass die Klägerin ein berechtigtes Interesse an einer derartigen vorübergehenden Schließung haben könnte (vgl. insoweit Bub/Treier, a.a.O., III.A. Rdnr.938; Neuhaus, Handbuch der Geschäftsraummiete, 2. Auflage, Rdnr.228; OLG Naumburg, NZM 2008, 772).
  • BGH, 01.02.2005 - X ZR 10/04

    Unwirksamkeit des Ausschlusses von Ersatz für abhanden gekommene Fahrscheine in

    Auszug aus KG, 05.03.2009 - 8 U 177/08
    Unangemessen ist eine Benachteiligung, wenn der Verwender durch einseitige Vertragsgestaltung missbräuchlich eigene Interessen auf Kosten des Vertragspartners durchzusetzen versucht, ohne von vornherein auch dessen Belange hinreichend zu berücksichtigen (BGHZ 90, 280; NJW 2000, 1110; NJW 2005, 1774).
  • BGH, 29.04.1992 - XII ZR 221/90

    Anforderungen an die Zulässigkeit der Berufung; Voraussetzungen für das Vorliegen

    Auszug aus KG, 05.03.2009 - 8 U 177/08
    Das gilt selbst dann, wenn das Betreiben des Geschäfts unrentabel ist, da die Rentabilität eines in gemieteten Räumen betriebenen Geschäftes bzw. Unternehmens grundsätzlich in die wirtschaftliche Risikosphäre des Mieters fällt und die formularmäßige Vereinbarung einer Betriebspflicht insoweit im Regelfall nicht als unangemessene Benachteiligung des Mieters zu werten ist (Schmidt/ Futterer/ Eisenschmidt, Mietrecht, 9. Auflage, § 535, Rdnr.222; Hamann, Die Betriebspflicht des Mieters bei Geschäftsraummietverhältnissen, ZMR, 2001, 581; Wolf/Eckert/Ball, Handbuch des gewerblichen Miet-, Pacht- und Leasingrechts, 9. Auflage, Rdnr.609; Bub/Treier, Kramer, Handbuch der Geschäfts- und Wohnraummiete, 3. Auflage, III.A, Rdnr.938; Lindner-Figura/Oprée/Stellmann, Geschäftsraummiete, 2. Auflage, Kap.23, Rdnr.17; Gather, Konkurrenzschutz und Betriebspflicht bei der Geschäftsraummiete, DWW 2007, 94; BGH, Urteil vom 19.7.2000, XII ZR 252/98; BGH, NJW-RR 1992, 1032; KG KGR 2003, 315).
  • BGH, 08.03.1984 - IX ZR 144/83

    Vorzeitige Auflösung eines Direktschulvertrages

    Auszug aus KG, 05.03.2009 - 8 U 177/08
    Unangemessen ist eine Benachteiligung, wenn der Verwender durch einseitige Vertragsgestaltung missbräuchlich eigene Interessen auf Kosten des Vertragspartners durchzusetzen versucht, ohne von vornherein auch dessen Belange hinreichend zu berücksichtigen (BGHZ 90, 280; NJW 2000, 1110; NJW 2005, 1774).
  • BGH, 18.06.2008 - VIII ZR 224/07

    Unwirksamkeit einer "Farbwahlklausel" in einem Wohnraummietvertrag ("neutrale,

    Auszug aus KG, 05.03.2009 - 8 U 177/08
    Nach der Rechtsprechung des BGH (NJW 2008, 2499; NJW 1992, 436), der sich der Senat anschließt, ist von einem rechtlichen Interesse auszugehen, wenn der Gegner sich auf die Wirksamkeit einer Vertragsbedingung beruft und sich damit eines Anspruchs gegen die klagende Partei berühmt.
  • BGH, 10.10.1991 - IX ZR 38/91

    Feststellungsinteresse eines Rechtsanwalts an Nichtbestehen einer Regreßpflicht

    Auszug aus KG, 05.03.2009 - 8 U 177/08
    Nach der Rechtsprechung des BGH (NJW 2008, 2499; NJW 1992, 436), der sich der Senat anschließt, ist von einem rechtlichen Interesse auszugehen, wenn der Gegner sich auf die Wirksamkeit einer Vertragsbedingung beruft und sich damit eines Anspruchs gegen die klagende Partei berühmt.
  • BGH, 19.07.2000 - XII ZR 252/98

    Rechtsposition des Mieters eines Ladenlokals nach unbefriedigender

    Auszug aus KG, 05.03.2009 - 8 U 177/08
    Das gilt selbst dann, wenn das Betreiben des Geschäfts unrentabel ist, da die Rentabilität eines in gemieteten Räumen betriebenen Geschäftes bzw. Unternehmens grundsätzlich in die wirtschaftliche Risikosphäre des Mieters fällt und die formularmäßige Vereinbarung einer Betriebspflicht insoweit im Regelfall nicht als unangemessene Benachteiligung des Mieters zu werten ist (Schmidt/ Futterer/ Eisenschmidt, Mietrecht, 9. Auflage, § 535, Rdnr.222; Hamann, Die Betriebspflicht des Mieters bei Geschäftsraummietverhältnissen, ZMR, 2001, 581; Wolf/Eckert/Ball, Handbuch des gewerblichen Miet-, Pacht- und Leasingrechts, 9. Auflage, Rdnr.609; Bub/Treier, Kramer, Handbuch der Geschäfts- und Wohnraummiete, 3. Auflage, III.A, Rdnr.938; Lindner-Figura/Oprée/Stellmann, Geschäftsraummiete, 2. Auflage, Kap.23, Rdnr.17; Gather, Konkurrenzschutz und Betriebspflicht bei der Geschäftsraummiete, DWW 2007, 94; BGH, Urteil vom 19.7.2000, XII ZR 252/98; BGH, NJW-RR 1992, 1032; KG KGR 2003, 315).
  • OLG Hamm, 09.08.2017 - 30 U 53/17

    Betriebspflicht; Allgemeine Geschäftsbedingungen; Einkaufscenter; Klausel;

    Dabei bedarf keiner Entscheidung, ob das Untersagen zeitweiser Schließungen auch für Inventuren einen Mieter im Sinne des § 307 BGB unangemessen benachteiligt oder nicht (so jedenfalls KG Berlin, Urteil vom 05.03.2009 - 8 U 177/08 - Rn. 28).

    Dabei kann dahinstehen, ob eine solche Regelung dann nicht hinreichend transparent ist, wenn der Mietvertrag ein neu gegründetes und noch nicht in Betrieb befindliches Einkaufszentrum beträfe (aus diesem Grunde haben die Transparenz jedenfalls nicht in Frage gestellt BGH, NJW 2007, 2176; KG Berlin, Urteil vom 05.03.2009 - 8 U 177/08 - und LG Kassel, Urteil vom 20.08.2015 - 11 O 4173/15 -, wobei nicht ersichtlich ist, ob und wie lange in den zugrunde liegenden Fällen die Einkaufszentren bereits bestanden).

  • OLG Dresden, 15.07.2015 - 5 U 597/15

    Formularmäßige Vereinbarung einer Betriebspflicht in einem Gewerberaummietvertrag

    Die Beklagten können sich insoweit auf das Urteil des Kammergerichts vom 05.03.2009 (8 U 177/08, NJOZ 2010, 149, Bl. 86-89 dA) berufen, welches in einer vergleichbaren Regelung zur Offenhaltungspflicht in einem Geschäftsraummietvertrag eine unangemessene Benachteiligung des Mieters unter dem Gesichtspunkt erblickt hat, dass dieser mangels Erlaubnis zur vorübergehenden Schließung der Geschäftsräume jedenfalls seine Verpflichtung zur Ausführung von Schönheitsreparaturen nicht ausführen könnte.

    Die Betriebspflicht einerseits und die Offenhaltungspflicht andererseits lassen sich auch inhaltlich voneinander abgrenzen, denn mit der Betriebspflicht wird dem Mieter die Verpflichtung auferlegt, die angemieteten Geschäftsräume zu einem bestimmten Zweck tatsächlich zu nutzen, während die Offenhaltungspflicht regelt, dass er die Geschäftsräume zu bestimmten Zeiten nicht schließen darf (ebenso OLG Naumburg, Urteil vom 15.07.2008, 9 U 18/08, NZM 2008, 772; KG, Urteil vom 05.03.2009, a.a.O.; Beschluss vom 28.01.2013, 8 W 5/13, NZM 2013, 731, Bl. 130-132 dA; Beschluss vom 17.11.2014, 8 U 114/14, ZMR 2015, 117, Bl. 127-130 dA).

  • KG, 28.01.2013 - 8 W 5/13

    Zweck der Vereinbarung einer Betriebspflicht

    Zum einen dürfte das Verbot zeitweiser Schließungen, anders als in dem vom Senat am 5. März 2009 - 8 U 177/08 - entschiedenen Fall wirksam sein, da hier die zeitweise Schließung jedenfalls mit Zustimmung des Vermieters zulässig ist.

    Zum anderen hätte eine etwaige Unwirksamkeit dieses Verbots der zeitweisen Schließung nicht die Unwirksamkeit der übrigen in § 11 enthaltenen Regelung zur Folge (vgl. KG, Grundeigentum 2010, 202).

  • KG, 17.11.2014 - 8 U 114/14

    Kostenentscheidung in der Berufungsinstanz eines einstweiligen

    Zum einen dürfte das Verbot zeitweiser Schließungen, anders als in dem vom Senat am 5. März 2009 - 8 U 177/08 - entschiedenen Fall wirksam sein, da hier stunden- oder tageweise Schließungen jedenfalls mit Zustimmung des Vermieters zulässig sind.

    Zum anderen hätte eine etwaige Unwirksamkeit dieses Verbots der zeitweisen Schließung nicht die Unwirksamkeit der übrigen in § 8 enthaltenen Regelung zur Folge (vgl. KG, Grundeigentum 2010, 202 und KG, MDR 2013, 511).

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