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   OLG Düsseldorf, 27.09.2001 - I-8 U 181/00   

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https://dejure.org/2001,3019
OLG Düsseldorf, 27.09.2001 - I-8 U 181/00 (https://dejure.org/2001,3019)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 27.09.2001 - I-8 U 181/00 (https://dejure.org/2001,3019)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 27. September 2001 - I-8 U 181/00 (https://dejure.org/2001,3019)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Anspruch auf Vergütung ärztlicher Leistungen; Honorarberechnung bei einer Lebertransplantation; Verordnungslücke ; Abrechnungsgrundlage

  • Judicialis

    GOÄ § 5; ; GOÄ § 6 Abs. 2; ; GOÄ § 12; ; GOÄ § 12 Abs. 4; ; BGB § 611; ; BGB § 612; ; ZPO § 97 Abs. 1; ; ZPO § 708 Nr. 10; ; ZPO § 711; ; ZPO § 546

  • rewis.io
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Angemessene Vergütung für ärztliche Leistungen nach der GOÄ - hier: Lebertransplantation

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (5)

  • IWW (Kurzinformation)

    Analogabrechnung - Regelungslücke in der GOÄ muss durch analoge Bewertungen ausgefüllt werden

  • Zahnärztekammer Nordrhein PDF, S. 113 (Leitsatz / Kurzmitteilung)

    § 6 GOZ - GOÄ und Analogien

    Teil einer Urteilssammlung im PDF-Format

  • aerzteblatt.de (Kurzinformation)

    "Ausfüllungsbedürftige Regelungslücke"

  • rpmed.de (Kurzinformation)

    Gebührenordnungrecht - Sachgerechte Honorierung

  • rpmed.de (Kurzinformation)

    Sachgerechte Honorierung

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (8)

  • BGH, 18.09.2003 - III ZR 389/02

    Abrechnung einer PET-Untersuchung mehrerer Körperregionen

    Soweit die Revision eine derartige Befugnis unter Hinweis auf eine Regelungslücke bejaht, die sich daraus ergeben soll, daß das Gebührenverzeichnis wegen einer wesentlichen Änderung der Verhältnisse so wenig sachgerecht ist, daß der Regelungscharakter verlorengegangen ist (vgl. auch OLG Düsseldorf, MedR 2002, 310), ist ihr nicht zu folgen.
  • OLG Köln, 12.01.2009 - 5 U 163/08

    Höhe des Arzthonorars für eine Lebertransplantation

    Dies hat der Kläger selbst vorgetragen (vgl. etwa: S. 2 seines Schriftsatzes vom 14. April 2008, Bl. 71 ff., 72 d. A.) und ergibt sich im übrigen aus der vom Kläger selbst mit Schriftsatz vom 8. Juli 2008 (Bl. 96 f. d. A.) vorgelegten Stellungnahme des Bundesministers für Gesundheit vom 9. Juli 2001 (Bl. 98 d. A.) gegenüber dem OLG Düsseldorf in dem dortigen Verfahren 8 U 181/00 (vgl. Urteil des OLG Düsseldorf in diesem Verfahren vom 27. September 2001, MedR 2002, 310).

    Einem Vorgehen nach § 522 Abs. 2 ZPO steht auch der Umstand nicht entgegen, dass das OLG Düsseldorf mit Urteil vom 27. September 2001 (MedR 2002, 310) in Bezug auf Lebertransplantationen und die Nr. 3184 des Gebührenverzeichnisses der GOÄ entschieden hat, dass eine Regelungslücke in dem Gebührenverzeichnis der GOÄ auch dann vorliege, wenn die in einem Gebührentatbestand des Gebührenverzeichnisses der GOÄ für eine Behandlung vorgesehene Vergütung so unangemessen niedrig und damit so wenig sachgerecht sei, dass diese Norm ihren Regelungscharakter verloren habe (a. a. O., Juris.Rn. 21, 22).

  • BGH, 18.09.2003 - III ZR 416/02

    Abrechnung der Positronen-Emmisions-Tomograhie bei Untersuchung mehrerer Organe

    Es kann auch keine Rede davon sein, daß die Regelung der Nr. 5488, 5489 so wenig sachgerecht wäre, daß der Regelungscharakter der Gebührenordnung, wie die Revision meint, nicht beachtet werden müßte (vgl. zu diesem Gesichtspunkt in einem anderen Bereich der Gebührenordnung für Ärzte OLG Düsseldorf MedR 2002, 310 f).
  • VG Münster, 09.01.2020 - 5 K 1316/18
    Eine der Klägerin günstigere Bewertung ergibt sich auch nicht aus der von ihr herangezogenen Rechtsprechung des Oberlandesgerichts Düsseldorf (Urteil vom 27. September 2001 - 8 U 181/00).

    Dies hat der Kläger selbst vorgetragen (vgl. etwa: S. 2 seines Schriftsatzes vom 14. April 2008, Bl. 71 ff., 72 d. A.) und ergibt sich im übrigen aus der vom Kläger selbst mit Schriftsatz vom 8. Juli 2008 (Bl. 96 f. d. A.) vorgelegten Stellungnahme des Bundesministers für Gesundheit vom 9. Juli 2001 (Bl. 98 d. A.) gegenüber dem OLG Düsseldorf in dem dortigen Verfahren 8 U 181/00 (vgl. Urteil des OLG Düsseldorf in diesem Verfahren vom 27. September 2001, MedR 2002, 310).

  • OLG Düsseldorf, 04.12.2007 - 4 U 48/07

    Anspruchbegehren eines Versicherten einer privaten Krankheitskostenversicherung

    Zwar wird in der Rechtsprechung teilweise die Ansicht vertreten, eine ausfüllungsbedürftige Lücke liege auch dann vor, wenn das Recht zwar formell eine Regelung enthält, diese aber wegen einer wesentlichen Änderung der Verhältnisse so wenig sachgerecht ist, dass der Regelungscharakter verloren gegangen ist, so dass in diesen Fälle abweichend von der ausdrücklichen Regelung der GOÄ eine analoge Anwendung der die Maßnahme regelnden GOÄ-Nummer bzw. anderer GOÄ-Nummern in Betracht komme (vgl. OLG Düsseldorf MedR 2002, Seite 310).
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 27.01.2003 - L 4 SF 17/02

    Stundensätze von Gutachtern; Begrenzung der Entschädigung der gerichtlich

    Eine solche Annahme erscheint in den Fällen gerechtfertigt, in denen das Recht zwar formell eine Regelung enthält, diese wegen einer wesentlichen Änderung der Verhältnisse aber nicht mehr verfassungskonform ist (vgl. OLG Düsseldorf, Urteil vom 27. September 2001 - 8 U 181/00 - in MedR 2002, 310 f.).
  • OLG Hamm, 08.09.2004 - 3 U 90/04
    Mit dem Landgericht teilt auch der Senat die Auffassung des Oberlandesgerichts Düsseldorf (MedR 2002, 310) nicht, dass sich allein aus der fehlenden Sachgerechtigkeit eine ausfüllungsbedürftige Regelungslücke ergeben kann.
  • LG Hagen, 23.03.2012 - 1 S 239/11

    Gesonderte Abrechnung des Einsatzes einer Navigationstechnik bei der Exstirpation

    sachgerecht sind (OLG Düsseldorf, MedR 2002, 310).
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