Weitere Entscheidung unten: OLG Oldenburg, 07.12.2006

Rechtsprechung
   KG, 05.07.2007 - 8 U 182/06   

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https://dejure.org/2007,2099
KG, 05.07.2007 - 8 U 182/06 (https://dejure.org/2007,2099)
KG, Entscheidung vom 05.07.2007 - 8 U 182/06 (https://dejure.org/2007,2099)
KG, Entscheidung vom 05. Juli 2007 - 8 U 182/06 (https://dejure.org/2007,2099)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • openjur.de
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Annahme eines Vertragsangebotes auf Abschluss eines Mietvertrages über längere Zeit als ein Jahr binnen zwei bis drei Wochen als Wahrung des Schriftformerfordernisses; Änderungen eines geplanten Bauwerkes sowie fehlende Einrichtungspläne als maßgebliche Umstände für die ...

  • zfir-online.de(Leitsatz frei, Volltext 3,90 €)

    BGB §§ 550, 147 Abs. 2, § 126 Abs. 2
    Wahrung der Schriftform für längerfristige Mietverträge bei Annahme des Vertragsangebots innerhalb von zwei bis drei Wochen

Kurzfassungen/Presse

  • rechtsindex.de (Kurzinformation)

    Mietvertrag: Genügt es, wenn man nur Anfangsbuchstaben der Unterschrift lesen kann?

Besprechungen u.ä.

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Bei Vertragsabschluss fehlen vereinbarte "Einrichtungspläne": Schriftlichkeit gewahrt? (IMR 2007, 281)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZM 2007, 731
  • ZMR 2007, 781
 
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Wird zitiert von ... (9)Neu Zitiert selbst (36)

  • BGH, 02.11.2005 - XII ZR 233/03

    Einhaltung der Schriftform bei Mietvertrag mit einer BGB -Gesellschaft

    Auszug aus KG, 05.07.2007 - 8 U 182/06
    Ein für längere Zeit als ein Jahr geschlossener Mietvertrag über ein Grundstück genügt dann der Schriftform des § 550 BGB, wenn sich die wesentlichen Vertragsbedingungen - insbesondere Mietgegenstand, Mietzins sowie Dauer und Vertragsparteien - aus der Vertragsurkunde ergeben (std. Rechtsprechung des BGH; BGH NJW 1999, 2591 = GE 1999, 761; BGH NJW 2000, 1105; BGH NJW 2006, 140).

    Nach der Rechtsprechung des BGH muss der Inhalt des Mietvertrages - so auch des Mietobjektes - bestimmbar sein (BGH Urteil vom 02. November 2005 - XII ZR 233/03, GE 2006, 184 = NJW 2006, 140 =NZM 2006, 104; Urteil vom 02. November 2005 - XII ZR 212/03, NJW 2006, 139).

    Bei der Vermietung "vom Reißbrett" muss die Beschreibung des Mietobjekts besonders genau sein, weil die tatsächliche Ausgestaltung der Räume in diesem Falle bei der Auslegung des Mietvertrages nicht mit herangezogen werden kann (BGH Urteil vom 02. November 2005 - XII ZR 233/03, a.a.O.).

    Soweit die Beklagte auf die Entscheidung des BGH vom 02. November 2005 - XII ZR 233/03 (a.a.O.) verweist, war im dem dort entschiedenen Fall zur Bezeichnung der vermieteten Flächen gerade ein Lageplan nicht beigefügt, so dass nicht festgestellt werden konnte, welche Fläche in dem im Mietvertrag bezeichneten Obergeschoss vermietet wurde.

  • BGH, 21.01.1999 - VII ZR 93/97

    Wahrung der Schriftform bei einer Mehrzahl von Urkunden

    Auszug aus KG, 05.07.2007 - 8 U 182/06
    Nur wenn die Parteien diese Essentialia oder weitere Bestimmungen, die ebenfalls wesentlicher Inhalt des Mietvertrages sein sollen, nicht in diesen selbst aufnehmen, sondern teilweise in andere Schriftstücke auslagern, so dass sich der Gesamtinhalt der mietvertraglichen Vereinbarung erst aus dem Zusammenspiel dieser "verstreuten" Bestimmungen ergibt, müssen sie zur Wahrung der Urkundeneinheit die Zusammengehörigkeit dieser Schriftstücke in geeigneter Weise zweifelsfrei kenntlich machen (BGH MDR 1999, 473).

    Sind die Anlagen wie der Vertrag unterzeichnet und verweisen sie auf ihn, ist die Schriftform gewahrt (BGH NJW 1999, 1104).

    Enthält die Anlage wesentlichen Vertragsinhalt, genügt Verweisung im Vertragstext und Unterzeichnung oder jedenfalls Paraphierung der Anlage durch die Vertragsparteien (BGH NJW 1999, 1104; BGH NJW 2000, 354).

  • BGH, 30.06.1999 - XII ZR 55/97

    Anforderungen der Schriftform des § 566 BGB an die Urkundeneinheit zwischen

    Auszug aus KG, 05.07.2007 - 8 U 182/06
    Ein für längere Zeit als ein Jahr geschlossener Mietvertrag über ein Grundstück genügt dann der Schriftform des § 550 BGB, wenn sich die wesentlichen Vertragsbedingungen - insbesondere Mietgegenstand, Mietzins sowie Dauer und Vertragsparteien - aus der Vertragsurkunde ergeben (std. Rechtsprechung des BGH; BGH NJW 1999, 2591 = GE 1999, 761; BGH NJW 2000, 1105; BGH NJW 2006, 140).

    Dies gilt erst recht für Bestimmungen, die nicht über das hinausgehen, was bereits im Vertragstext selbst seinen Niederschlag gefunden hat, oder die dessen Inhalt nicht modifizieren, sondern lediglich erläutern oder veranschaulichen sollen (BGH NJW 1999, 2591 = GE 1999, 980).

    Der BGH hat für den Fall, dass im Mietvertrag bereits bestimmt ist, dass der Mieter alle Nebenkosten trägt und diese nach der Fläche umgelegt werden, das Schriftformerfordernis für eine Anlage zum Mietvertrag, die die Aufstellung über die einzelnen Betriebskostenarten enthält, verneint (BGH NJW 1999, 2591).

  • BGH, 24.02.2016 - XII ZR 5/15

    Mietvertrag über eine Freifläche zur Errichtung eines Mobilfunkmastes:

    (a) In der obergerichtlichen Rechtsprechung und in der Literatur besteht weitgehend Einigkeit darüber, dass die Annahmefrist des § 147 Abs. 2 BGB bei Mietverträgen - selbst solchen über Gewerberaum mit hohen Mieten und Unternehmen mit komplexer Struktur als Annehmenden - in der Regel zwei bis drei Wochen nicht übersteigt (vgl. etwa OLG Düsseldorf MDR 2009, 1385; OLG Oldenburg Urteil vom 14. Februar 2008 - 8 U 165/07 - juris Rn. 56; KG ZMR 2008, 615, 616 und NZM 2007, 731, 733; OLG Naumburg NZM 2004, 825, 826; OLG Dresden NZM 2004, 826, 828; Bub/Treier/Bub Handbuch der Geschäfts- und Wohnraummiete 4. Aufl. II Rn. 767; Ghassemi-Tabar/Guhling/Weitemeyer/Makowski Gewerberaummiete Vor § 535 BGB Rn. 456; Palandt/Ellenberger BGB 75. Aufl. § 147 Rn. 6; Schmidt-Futterer/Blank Mietrecht 12. Aufl. Vor § 535 BGB Rn. 24).
  • OLG Braunschweig, 17.09.2015 - 9 U 196/14

    Schriftformheilungsklauseln in Gewerberaummietverträgen

    Nur unerhebliche Vertragsänderungen bedürfen nicht der Schriftform des § 550 BGB (Thüringer Oberlandesgericht, Urteil vom 13.03.2008 - 1 U 130/07; Kammergericht, Urteil vom 05.07.2007 - 8 U 182/06).
  • OLG Düsseldorf, 15.06.2009 - 24 U 210/08

    Bemessung der Frist für die Annahme eines Angebotes auf Abschluss eines

    Es werden bei Mietverträgen auch Annahmefristen von einer Woche (Lindner-Figura/Hartl NZM 2003, 750 m.w.N.) bis zu zwei bis drei Wochen genannt (OLG Dresden, NZM 2004, 826 ff.; KG NZM 2007, 731; KG NZM 2008, 576; LG Stendal NJW-RR 2005, 97; siehe auch Palandt/Ellenberger, BGB, 68. Auflage, § 147 Rn. 6).
  • OLG Brandenburg, 25.01.2022 - 3 U 25/21

    Feststellungsklage über das Fortbestehen eines Gewerbemietvertrages; Wirksamkeit

    Die Grenzen sind fließend, unverzichtbar sind die genaue Bezeichnung des Mietobjektes, die Vertragsdauer, der Mietzins sowie die sonstigen gegenseitigen Verpflichtungen (KG Urteil vom 05.07.2007, 8 U 182/06).

    Deshalb müssen auch Arbeiten, zu denen sich die eine oder andere Seite verpflichtet, grundsätzlich beurkundet werden (BGH, Urteil vom 19. April 2000 - XII ZR 334/97, 2000, 2512; KG Urteil vom 05.07.2007, 8 U 182/06).

  • KG, 21.01.2016 - 8 U 164/15

    Geschäftraummietvertrag: Wahrung der Schriftform bei unterschiedlichen Angaben

    Nach ständiger Rechtsprechung des BGH ist die Schriftform des § 550 BGB nur gewahrt, wenn sich die für den Abschluss des Vertrages notwendige Einigung über alle wesentlichen Vertragsbedingungen - insbesondere den Mietgegenstand, den Mietzins sowie die Dauer und die Parteien des Mietverhältnisses - aus einer von beiden Parteien unterzeichneten Urkunde ergibt (std. Rechtsprechung des BGH: vgl. BGH Urteil vom 07.05.2008 - XII ZR 69/06, NJW 2008, 2178; BGH Urteil vom 29.04.2009 - XII ZR 142/07, NZM 2009, 515 = NJW 2009, 2195; BGH Urteil vom 17.06.2015 - XII ZR 98/13, NJW 2015, 2648; vgl. auch Senatsurteil vom 05.07.2007 - 8 U 182/06).
  • OLG Stuttgart, 22.09.2014 - 5 U 70/14

    Mietvertrag über eine Zahnarztpraxis: Schriftformerfordernis bei einer

    d) In der Rechtsprechung ist zwar anerkannt, dass sog. Vereinbarungen über Ausbauarbeiten des Vermieters oder des Mieters unter die Schriftform nach §§ 550 BGB fallen können (vgl. OLG Düsseldorf, NZM 2007, 643; KG NZM 2007, 731).
  • KG, 13.09.2007 - 12 U 36/07

    Gewerberaummiete: Anforderungen an die Wahrung der Schriftform; fehlende

    In seiner Entscheidung vom 5. Juli 2007 (- 8 U 182/06 - WuM 2007, 475) hat der 8. Zivilsenat des Kammergerichts zu dieser Frage ausgeführt:.
  • LG Braunschweig, 09.10.2014 - 22 O 1774/13

    Gewerberaummietrecht: Voraussetzungen einer außerordentlichen Kündigung wegen

    Auch handelt es sich nicht - wie in den vom Thüringer Oberlandesgericht (Urteil vom 13.03.2008, 1 U 130/07, NZM 2008, 572) oder dem vom Kammergericht (Urteil vom 05.07.2007, - 8 U 182/06, Rdnr. 42, NZM 2007, 781 - 782) entschiedenen Fällen um "unwesentliche" Änderungen.
  • LG Berlin, 12.01.2011 - 29 O 199/10

    Hauptmieter haben Anspruch auf Zahlung der rückständigen Miete bzw. einer

    Dass etwaige Annahmefristen für Anträge unter Abwesenden (für Mietvertrag in der Regel 2 bis 3 Wochen, vgl. KG NZM 2007, 731 ) hier nicht eingehalten sind, haben die insoweit darlegungs- und beweisbelasteten Beklagten nicht dargetan, da die näheren Umstände der Vertragsunterzeichnung (wohl unter Anwesenden) nicht vorgetragen sind.
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Rechtsprechung
   OLG Oldenburg, 07.12.2006 - 8 U 182/06   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2006,7880
OLG Oldenburg, 07.12.2006 - 8 U 182/06 (https://dejure.org/2006,7880)
OLG Oldenburg, Entscheidung vom 07.12.2006 - 8 U 182/06 (https://dejure.org/2006,7880)
OLG Oldenburg, Entscheidung vom 07. Dezember 2006 - 8 U 182/06 (https://dejure.org/2006,7880)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de

    Bauvertrag: Schadensersatz wegen Kondenswasserbildung in einem Hähnchenmaststall

  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    § 13 Nr. 7 Abs. 1 VOB/B; § 13 Nr. 7 Abs. 3 VOB/B; § 278 BGB
    Geltendmachung eines Anspruchs auf Werklohn für die Errichtung einer Stahlhalle zum Betrieb eines Hähnchenmaststalls; Geltendmachung von Zweifeln an der Richtigkeit und Vollständigkeit eines Gutachtens eines Sachverständigen; Beweisführung für eine mangelhafte ...

  • Wolters Kluwer

    Geltendmachung eines Anspruchs auf Werklohn für die Errichtung einer Stahlhalle zum Betrieb eines Hähnchenmaststalls; Geltendmachung von Zweifeln an der Richtigkeit und Vollständigkeit eines Gutachtens eines Sachverständigen; Beweisführung für eine mangelhafte ...

Besprechungen u.ä.

  • ibr-online (Entscheidungsbesprechung)

    Trotz Einhaltung der Regeln der Technik: Mangel bei fehlender Verwendungseignung! (IBR 2008, 567)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BauR 2008, 1457
  • BauR 2008, 1494
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (1)

  • BGH, 15.07.2003 - VI ZR 361/02

    Bindung des Berufungsgerichts an erstinstanzlich getroffene Feststellungen;

    Auszug aus OLG Oldenburg, 07.12.2006 - 8 U 182/06
    Zweifel an der Richtigkeit und Vollständigkeit eines Gutachtens können sich dabei aus dem Gutachten selbst oder der Person des Gutachters ergeben, insbesondere wenn das Gutachten in sich widersprüchlich oder unvollständig ist, wenn der Sachverständige erkennbar nicht sachkundig war, sich die Tatsachengrundlage durch zulässigen neuen Sachvortrag geändert hat oder wenn es neue wissenschaftliche Erkenntnismöglichkeiten zur Beantwortung der Sachverständigenfrage gibt (vgl. BGH NJW 2003, 3480, 3481).
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