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   OLG Koblenz, 25.01.2002 - 8 U 1842/00   

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https://dejure.org/2002,2695
OLG Koblenz, 25.01.2002 - 8 U 1842/00 (https://dejure.org/2002,2695)
OLG Koblenz, Entscheidung vom 25.01.2002 - 8 U 1842/00 (https://dejure.org/2002,2695)
OLG Koblenz, Entscheidung vom 25. Januar 2002 - 8 U 1842/00 (https://dejure.org/2002,2695)
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Volltextveröffentlichungen (11)

  • JurPC

    BGB § 12
    Vallendar.de

  • aufrecht.de
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Geltendmachung eines Anspruchs auf Löschung eines Domain-Namens; Verletzung des Namensrechts durch Verwendung als Domain-Namen; Kriterien für die Bestimmung des Domaininhabers und damit für die Bestimmung der Passivlegitimation; Notwendigkeit einer Interessenabwägung bei ...

  • Kanzlei Flick

    Vallendar.de

  • online-und-recht.de
  • afs-rechtsanwaelte.de (Volltext und Kurzanmerkung)

    Die Domain "vallendar.de"

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 12
    Namensschutz einer Gemeinde gegenüber Registrierung ihres Namens als Domain-Name im Internet

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (4)

  • heise.de (Pressebericht, 25.01.2002)

    "First come, first served" auch bei Orts-Domains

  • heise.de (Pressebericht, 25.01.2002)

    Keinen absoluten Namensschutz für Städte und Gemeinden bei Domain-Adressen

  • jurawelt.com (Pressemitteilung)

    Stadt Vallendar unterliegt im "Domain-Streit"

  • beck.de (Leitsatz)

    Vallendar.de

Besprechungen u.ä. (2)

  • afs-rechtsanwaelte.de (Volltext und Kurzanmerkung)

    Die Domain "vallendar.de"

  • 123recht.net (Entscheidungsanmerkung)

    Domains bei gleichberechtigten Namensrechtsinhabern

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • MMR 2002, 466
  • K&R 2002, 201
  • ZUM 2002, 477
 
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (5)

  • OLG München, 11.07.2001 - 27 U 922/00

    Boos.de

    Auszug aus OLG Koblenz, 25.01.2002 - 8 U 1842/00
    Kurzbezeichnungen unter Weglassung der Gesellschaftsform oder zusätzlicher Namensbestandteile sind vielmehr die Regel (OLG München, Urteil vom 11. Juli 2001 - 27 U 922/00).

    In Bezug auf Städtenamen hat bisher - soweit ersichtlich - nur das OLG München in seinem Urteil vom 11. Juli 2001 - 27 U 922/00 - einen ähnlichen Fall entschieden und dabei dahingestellt sein lassen, ob die Rechtsprechung zur Kurzbezeichnung von Wirtschaftsunternehmen auf Städtenamen übertragen werden könne, weil jedenfalls - in dem dort zu entscheidenden Fall - der klagenden Stadt eine überragende Bedeutung nicht zukomme.

  • BGH, 22.11.2001 - I ZR 138/99

    Domainnamen: Deutsche Shell gewinnt Streit um "shell.de"

    Auszug aus OLG Koblenz, 25.01.2002 - 8 U 1842/00
    Dem muss sich bei einem Streit von zwei Gleichnamigen grundsätzlich auch der bekanntere Namensträger unterwerfen (BGH, Urteil vom 22. November 2001 - I ZR 138/99).

    Die Entscheidung ist zwischenzeitlich von dem Bundesgerichtshof (Urteil vom 22. November 2001 - I ZR 138/99) bestätigt worden.

  • BGH, 21.11.1996 - I ZR 149/94

    "NetCom"; Unterscheidungskraft eines Firmenbestandteils

    Auszug aus OLG Koblenz, 25.01.2002 - 8 U 1842/00
    Ein Rechtsgrundsatz, dass nur bundesweit bekannten Firmen das Recht eines namensrechtlich geschützten Schlagwortes zukommt, existiert nicht (BGH NJW 1997, 1928).
  • OLG Hamm, 13.01.1998 - 4 U 135/97

    Verwendung eines Firmenschlagwortes als Internet-Domain-Adresse durch einen

    Auszug aus OLG Koblenz, 25.01.2002 - 8 U 1842/00
    Die Domain-Adresse hat vielmehr über ihre Registrierungsfunktion hinaus auch eine Kennzeichnungsfunktion, indem sie die unter der Domain-Adresse registrierte Person oder Einrichtung von anderen Internet-Teilnehmern abgrenzen soll (OLG Hamm NJW-RR 1998, 909, 910).
  • BGH, 29.10.1992 - I ZR 264/90

    Namens- und firmenrechtsfähigkeit der Vor-GmbH - Verwechslungsgefahr bei

    Auszug aus OLG Koblenz, 25.01.2002 - 8 U 1842/00
    Zwar wird im Falle der Gleichnamigkeit und bei Bestehen von Verwechslungsgefahr demjenigen Namensträger Priorität eingeräumt, der den Namen, wenn auch in anderer Rechtsform, als Erster benutzt hat (BGH NJW 1993, 459).
  • OLG Köln, 15.08.2008 - 6 U 51/08

    Keine Haftung des Admin-C

    Die Haftung des Admin-C abgelehnt haben demgegenüber das OLG Koblenz (in MMR 2002, 466 - vallendar.de) für den Fall einer namensverletzenden Domaineintragung sowie der 7. Zivilsenat des Hans.OLG Hamburg (in MMR 2007, 601, 602 - Haftung des Admin-C eines Suchmaschinenbetreibers) und das KG (in MMR 2006, 392, 393 - Störerhaftung des Admin-C eines ausländischen Suchmaschinenbetreibers) in Konstellationen von mit der Domain verknüpften rechtsverletzenden Webinhalten.
  • OLG Brandenburg, 15.10.2018 - 1 U 14/17

    Unterlassungsanspruch wegen Persönlichkeitsrechtsverletzung im Internet: Haftung

    In anderen Entscheidungen wurde eine Haftung auch insoweit abgelehnt, weil der Admin-C keine gesetzlich geregelte Funktion ausübe und der Domaininhaber der allein materiell Berechtigte und damit auch Verpflichtete sei (vgl. OLG Düsseldorf, GRUR-RR 2009, 337, 338; OLG Köln, GRUR-RR 2009, 27, 29; OLG Koblenz, MMR 2002, 466).
  • LG Bonn, 23.02.2005 - 5 S 197/04

    Haftung des Admin-C für rechtswidrige Inhalte

    Gegen die Einordnung als Störer wenden sich das OLG Koblenz (Urteil vom 25.01.2002, 8 U 1842/00; zitiert nach juris) und das LG Kassel (Urteil vom 15.11.2002, 7 O 343/02, n. rk.).
  • AG Bonn, 24.08.2004 - 4 C 252/04

    Bewerbung von "Gratis"-Visitenkarten im Internet; Abmahnung als fremdes Geschäft;

    98/2004, Abs. 16 ff.; a.A. OLG Koblenz, MMR 2002, 466 ff.; dem folgend Flechsig, Subdomain: Sicher versteckt und unerreichbar?, MMR 2002, 347, 351).
  • LG Osnabrück, 23.09.2005 - 12 O 3937/04

    Anspruch einer Stadt auf Unterlassung der Nutzung der Domain mit dem Städtenamen

    § 12 BGB umfasst nicht nur die ausgeschriebenen Namen, sondern auch Kurzbezeichnungen (vgl. OLG Koblenz MMR 02, 466, 467).
  • LG Oldenburg, 17.12.2003 - 5 S 651/03

    Unterlassungsanspruch hinsichtlich eines im Zusammenhang mit einem gemeindlichen

    Danach hat eine Gemeinde bzw. ein Gemeindeteil ohne überragende überregionale Bedeutung zwar keinen Vorrang gegenüber den Namensrechten einer natürlichen oder juristischen Person, steht aber ebensowenig diesen nach, so dass bei Gleichnamigkeit insbesondere der Grundsatz der Priorität anzuwenden ist (vgl. OLG Koblenz MMR 2002, 466 [OLG Koblenz 25.01.2002 - 8 U 1842/00]-468; LG Augsburg MMR 2001, 243 [LG Augsburg 15.11.2000 - 6 O 3536/00] , LG Freiburg BWGZ 2002, 182, LG Erfurt CR 2002, 302).
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