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   OLG Celle, 26.01.2012 - 8 U 186/11   

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https://dejure.org/2012,1809
OLG Celle, 26.01.2012 - 8 U 186/11 (https://dejure.org/2012,1809)
OLG Celle, Entscheidung vom 26.01.2012 - 8 U 186/11 (https://dejure.org/2012,1809)
OLG Celle, Entscheidung vom 26. Januar 2012 - 8 U 186/11 (https://dejure.org/2012,1809)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de

    Englische Lebensversicherung

  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    § 280 BGB; § 199 BGB; (a.F.) ; § 12 Abs. 1 VVG
    Zurechnung von Beratungsfehlern eines Versicherungsmaklers bei Vermittlung einer englischen Lebensversicherung

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Zurechnung von Beratungsfehlern eines Versicherungsmaklers bei Vermittlung einer englischen Lebensversicherung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 280; BGB § 199; VVG (a.F.) § 12 Abs. 1
    Zurechnung von Beratungsfehlern eines Versicherungsmaklers bei Vermittlung einer englischen Lebensversicherung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Die englische Lebensversicherung und der Beratungsfehler des Maklers

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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (16)

  • BGH, 27.10.2009 - XI ZR 337/08

    "Optimistische Erwartung" als Grundlage einer Anlageempfehlung

    Auszug aus OLG Celle, 26.01.2012 - 8 U 186/11
    Der Berater schuldet nicht nur eine zutreffende, vollständige und verständliche Mitteilung von Tatsachen, sondern darüber hinaus eine fachmännische Bewertung, um eine den Anleger und der Anlage gerecht werdende Empfehlung abgeben zu können (BGH, NJW-RR 2010, 115, zitiert nach juris, Rdnr. 15; Palandt-Grüneberg, 70. Aufl. 2011, § 280, Rdnr. 47).

    Ein etwaig fehlerhafter Prospekt der Beklagten wäre jedoch nicht im Rahmen der vorvertraglichen Aufklärungspflicht und der Haftung hieraus dem Anlagevermittler bzw. -berater anzulasten, sondern nur zu prüfen, inwieweit er die darin enthaltenen Angaben auf seine innere Schlüssigkeit hin überprüft hat bzw. überprüfen musste (vgl. BGH, NJW-RR 2010, 115 ff.).

    Da die Bedingungen und der Versicherungsschein - wie bereits ausgeführt - die Funktionsweise der Anlage mit den Risiken im Grundsatz wiedergeben, kommt es darauf an, ob die vom Vermittler genannte Prognose/Renditeerwartung unvertretbar erscheint, weil die zur Grundlage gemachten Vorjahresrenditen falsch, die zugrundeliegenden Informationen insoweit fehlerhaft waren (vgl. hierzu BGH, VersR 2011, 74, zitiert nach juris, Rdnr. 19, für aufklärungspflichtige Fehler des Prospekts bei einem Beratervertrag) und ob der Vermittler dies hätte erkennen können und müssen.

  • BGH, 13.01.2000 - III ZR 62/99

    Haftung des Vermittlers von Kapitalanlagen

    Auszug aus OLG Celle, 26.01.2012 - 8 U 186/11
    Zwischen ihm und dem Interessenten kommt stillschweigend ein Auskunftsvertrag zustande, wenn der Interessent deutlich macht, dass er bei der Anlageentscheidung die besonderen Kenntnisse und Verbindungen des Vermittlers in Anspruch nehmen will und der Vermittler daraufhin tätig wird (BGH, NJW-RR 2000, 998, zitiert nach juris, Rdnrn. 12 f.; Palandt-Grüneberg, a. a. O., Rdnr. 52).

    Auch eine Prüfung des Anlagekonzeptes auf Plausibilität hin schuldet er, insbesondere zur wirtschaftlichen Tragfähigkeit anhand des hierzu zur Verfügung stehenden Informationsmaterials, weil sonst keine sachgerechten Auskünfte erteilt werden können (vgl. BGH, VersR 2001, 240, zitiert nach juris, Rdnr. 15).

  • BGH, 22.09.1999 - IV ZR 15/99

    Wissenszurechnung bei einem Versicherungsmakler

    Auszug aus OLG Celle, 26.01.2012 - 8 U 186/11
    a) Ein Makler tritt "in erster Linie" als Vertreter bzw. Sachwalter des Versicherungsnehmers auf, der die Interessen seines Kunden wahrzunehmen hat (vgl. BGH, NVersZ 2000, 124, zitiert nach juris, Rdnrn. 12 ff.; Schimikowski, Versicherungsvertragsrecht, 4. Aufl. 2009, Rdnr. 141).

    Maßgeblich ist dabei nicht, ob dem Makler für den Vertrag Vertretungsmacht eingeräumt ist (BGH, a. a. O.), oder auch, ob er Formulare des Versicherers benutzt hat (BGH, NVersZ 2000, 124, für die Wissenszurechnung des Maklers).

  • BGH, 17.11.1998 - VI ZR 32/97

    Kenntnis des Geschädigten von der Person des Ersatzpflichtigen bei deliktischer

    Auszug aus OLG Celle, 26.01.2012 - 8 U 186/11
    Bei Ansprüchen gegen einen Geschäftsherrn wegen Verschuldens eines Gehilfen aus §§ 278, 831, 832 BGB beginnt die Verjährung nicht, bevor nicht die Person des Geschäftsherrn feststeht, oder der Anspruchsinhaber zumindest grob fahrlässig keine Kenntnis hiervon hat (vgl. BGH, NJW 1999, 423).
  • BGH, 03.06.2008 - XI ZR 319/06

    Zu den subjektiven Voraussetzungen des Verjährungsbeginns

    Auszug aus OLG Celle, 26.01.2012 - 8 U 186/11
    aa) Im Falle unzureichender Aufklärung liegt die erforderliche Kenntnis bzw. grob fahrlässige Unkenntnis vor, wenn die dem Geschädigten bekannten Tatsachen ausreichen, um den Schluss auf ein schuldhaftes Fehlverhalten des Anspruchsgegners als naheliegend erscheinen zu lassen (BGH, NJW 2008, 2576,; Palandt-Ellenberger, BGB, 70. Aufl. 2011, § 199 Rdnr. 31).
  • BGH, 16.12.2009 - IV ZR 195/08

    Anspruch eines privat Krankenversicherten gegen einen Krankenversicherer auf

    Auszug aus OLG Celle, 26.01.2012 - 8 U 186/11
    Damit können nach allgemein gültigem juristischem Sprachgebrauch nur solche Ansprüche gemeint sein, die ihre rechtliche Grundlage in dem Versicherungsvertrag haben, also nach ihrer rechtlichen Natur auf dem Versicherungsvertrag beruhen (BGH, VersR 2010, 373 ff., zitiert nach juris, Rdnr. 10).
  • OLG Celle, 08.09.2009 - 8 U 46/09

    Anerkennung eines englischen Vergleichsplanverfahrens im Inland; Verjährung von

    Auszug aus OLG Celle, 26.01.2012 - 8 U 186/11
    Dies gilt für einen Schadensersatzanspruch wegen vorvertraglichen Verschuldens dann nicht, wenn der Rückforderungsanspruch vor Vertragsschluss einsetzt und der Kläger so gestellt werden will, wie er stünde, wenn er diesen Vertrag gar nicht abgeschlossen hätte (BGH, a. a. O., Rdnr. 12; anders noch: OLG Celle, VersR 2010, 612 ff., zitiert nach juris, Rdnrn. 102 f.).
  • OLG München, 18.10.2010 - 21 U 2231/10

    Kapitalanlegerverlust bei Beteiligung an einer Filmfondsgesellschaft: Verjährung

    Auszug aus OLG Celle, 26.01.2012 - 8 U 186/11
    Nach ständiger höchstrichterlicher Rechtsprechung verjähren Ansprüche aus Prospekthaftung im engeren Sinne bei einer gesellschaftsrechtlichen Beteiligung in analoger Anwendung der in gesetzlich geregelten Fällen der Prospekthaftung bestimmten kurzen Verjährung in sechs Monaten ab Kenntnis des Prospektmangels, spätestens jedoch in drei Jahren nach dem Beitritt (OLG München, Urteil vom 18. Oktober 2010, 21 U 2231/10, zitiert nach juris).
  • BGH, 05.07.1993 - II ZR 194/92

    Prospekthaftung auch bei marktfremden Aktienkäufen

    Auszug aus OLG Celle, 26.01.2012 - 8 U 186/11
    Diese Vermutung sichert das Recht des Anlegers, in eigener Entscheidung und Abwägung über das Für und Wider darüber zu befinden, ob er in ein bestimmtes Projekt investieren will (BGH, a. a. O., BGHZ 123, 106, 112 ff.).
  • BGH, 10.02.2010 - VIII ZR 53/09

    Private Personenversicherung: Wirksamkeit der Abtretung der Provisionsansprüche

    Auszug aus OLG Celle, 26.01.2012 - 8 U 186/11
    gg) Ohne dass es hierauf noch ankäme, würde hinsichtlich der Kausalität eines etwaigen Aufklärungsfehlers für die Kläger als Kunden die Vermutung des aufklärungsrichtigen Verhaltens streiten, weil es der Lebenserfahrung entspricht, dass ein Prospektfehler für die Anlageentscheidung ursächlich geworden ist (BGH, NJW 2010, 2509, zitiert nach juris, Rdnr. 17 m. w. N.).
  • BGH, 22.07.2010 - III ZR 99/09

    Haftung des Anlageberaters: Beginn der Verjährungsfrist bei unterlassener

  • BGH, 24.09.1996 - XI ZR 318/95

    Zurechnung der Erklärungen eines Vermittlers bei der Anwerbung von

  • BGH, 06.03.2008 - III ZR 298/05

    Zur Aufklärungspflicht gegenüber Anlegern

  • BGH, 18.07.2008 - V ZR 70/07

    Zum Beratungsfehler eines Verkäufers bei defizitärer Entwicklung eines Mietpools

  • BGH, 24.11.1995 - V ZR 40/94

    Makler als Erfüllungsgehilfe

  • OLG Bamberg, 09.02.2011 - 8 U 166/10

    Blechschaden am Kotflügel ist bei Gebrauchtem kein Sachmangel!

  • OLG Celle, 26.01.2012 - 8 U 126/11

    Zurechnung von Beratungsfehlern des Versicherungsmaklers im SKR-Modell

    Insoweit unterscheidet sich die Situation bei Vermittlung und Abschluss der Lebensversicherungsverträge der Kläger im Rahmen der SK-Rente sowohl vom sog. "Europlan-Modell" als auch von der alleinigen Vermittlung einer ratierlich anzusparenden Lebensversicherung (so 8 U 186/11).
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