Rechtsprechung
OLG Hamm, 17.07.2002 - 8 U 19/02 |
Volltextveröffentlichungen (8)
- openjur.de
- NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Auszahlung eines Spielcasinogewinns; Wirksamkeit eines Spielvertrages bei beantragter Selbstsperre; Fehlende Zugangskontrollen; Beschränkung des Vertragsangebots; "Protestatio facto contraria"
- Judicialis
BGB § 812; ; BGB § 814; ; DÜG § 1; ; AGBG § 2; ; AGBG § 3; ; AGBG § 8; ; AGBG §§ 9 ff.; ; ZPO § 97 Abs. 1; ; ZPO § 708 Nr. 10; ; ZPO § 711; ; ZPO § 713
- rewis.io
- RA Kotz
Spielcasino: Selbstsperre - trotzdem Anspruch auf Auszahlung eines Gewinns
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Selbstsperre: Anspruch auf Gewinnauszahlung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- LG Bielefeld, 14.12.2001 - 7 O 200/01
- OLG Hamm, 17.07.2002 - 8 U 19/02
Papierfundstellen
- NJW-RR 2002, 1634
Wird zitiert von ... (5) Neu Zitiert selbst (5)
- BGH, 31.10.1995 - XI ZR 6/95
Haftung der Spielbank für die unterlassene Überwachung einer auf eigenen Wunsch …
Auszug aus OLG Hamm, 17.07.2002 - 8 U 19/02
Da die Beklagte keinem Kontrahierungszwang unterliegt (vgl. BGH NJW 1996, 248), kann sie frei den Personenkreis bestimmen, mit dem sie in vertragliche Beziehungen treten will.Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes (BGH NJW 1996, 248) ist die Spielbank einem gesperrten Spieler gegenüber nicht verpflichtet, die Sperre auch wirksam durchzusetzen.
- BGH, 13.02.1985 - IVb ZR 72/83
Arztbehandlungsvertrag und Schlüsselgewalt
Auszug aus OLG Hamm, 17.07.2002 - 8 U 19/02
Dies ist insoweit zweifelhaft, als zum Teil die Auffassung vertreten wird, AGB könnten nur Regelungen sein, die den Inhalt eines Vertrages zum Gegenstand haben (BGH NJW 1985, 1394), nicht aber solche, die das Zustandekommen des Vertrages betreffen. - BGH, 09.05.2000 - VI ZR 173/99
Notwendigkeit einer Krankenhausbehandlung
Auszug aus OLG Hamm, 17.07.2002 - 8 U 19/02
Der Erklärende setzt sich dann in Widerspruch mit seinem eigenen tatsächlichen Verhalten (BGH DB 1970, 1686; BGH MDR 2000, 956, 957). - BGH, 23.03.1988 - VIII ZR 175/87
Zustandekommen eines Vertrages mit dem Abschlußvertreter
Auszug aus OLG Hamm, 17.07.2002 - 8 U 19/02
Selbst wenn man hier jedoch eine dem AGB-Gesetz unterfallende Vertragsabschlußklausel annehmen wollte (vgl. dazu BGH NJW 1988, 1908, 1909), wäre diese nach § 2 AGBG wirksam in den Vorgang des Vertragsschlusses einbezogen worden. - BGH, 20.04.1970 - III ZR 247/68
Voraussetzungen einer die Erbengemeinschaft beeinträchtigenden Schenkung …
Auszug aus OLG Hamm, 17.07.2002 - 8 U 19/02
Der Erklärende setzt sich dann in Widerspruch mit seinem eigenen tatsächlichen Verhalten (BGH DB 1970, 1686; BGH MDR 2000, 956, 957).
- OLG Hamm, 16.11.2016 - 12 U 52/16
Internetangebot nur für Gewerbetreibende?
Dafür bedarf es neben deutlicher Hinweise an geeigneter Stelle auch, dass der Ausschluss von Verträgen mit Verbrauchern in erheblichem Maße sichergestellt ist (OLG Hamm MMR 2012, 596, Tz. 31; OLGR Hamm 2008, 673, Tz. 31 f.; NJW-RR 2002, 1634 f.). - OLG Hamm, 28.02.2008 - 4 U 196/07
Umgehung des Verbraucherschutzes durch Ausrichtung eines Angebots auf Ebay nur …
Insofern stellt sich der Sachverhalt entscheidend auch anders dar als in der Spielsperreentscheidung des 8. Zivilsenats vom 17.07.2002 (in NJW-RR 2002, 1634), nach der für beschränkte Spieler kein wirksamer Spielvertrag zustande kommen soll, zumal der gesperrte Spieler dort selbst die Spielsperre veranlasst hatte und an den Zugängen zum dortigen Automatensaal entsprechende Hinweise aufgestellt waren. - OLG Hamm, 07.10.2002 - 13 U 119/02
Rechtsnatur und Wirkungen einer vereinbarten Spielsperre in einem Spielkasino
Diese in der Rechtsprechung vertretene Auffassung (BGH NJW 1996, 248; LG Leipzig NJW-RR 00, 1343; OLG Hamm, Urteil vom 17.07.2002 - 8 U 19/02; OLG Hamm Urteil vom 30.08.2001 - 22 U 39/01 - NJW-RR 2002, 447) überzeugt jedenfalls im vorliegenden Fall nicht. - KG, 30.06.2003 - 8 U 237/02
Gewinnauszahlungsanspruch gegen die Spielbank bei Selbstsperre eines Spielers
Damit hat die Beklagte hinreichend zum Ausdruck gebracht, dass sie mit gesperrten Spielern nicht in vertragliche Beziehungen treten will und sie gleichzeitig auch auf die Konsequenzen hingewiesen (vgl. auch OLG Hamm, Urteil vom 17.07.2002 - 8 U 19/02, OLG Hamm- Report 2003, 1ff.). - OLG Hamm, 07.10.2002 - 13 U 19/02
Zu einem Anspruch auf Rückerstattung geleisteter Einsätze bei Vereinbarung einer …
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Rechtsprechung
OLG Düsseldorf, 10.10.2002 - 8 U 19/02 |
Volltextveröffentlichungen (8)
- Wolters Kluwer
Schmerzensgeldanspruch wegen zahnärztlichem Behandlungsfehler; Beweis über Vitalität eines Zahns; Rückschluss vom Auftreten einer Vereiterung auf einen Behandlungsfehler durch Einsetzen des Inlays in einen abgestorbenen Zahn; Ärztliche Pflicht zur Führung von ...
- Judicialis
BGB § 823 Abs. 1 (a.F.); ; BGB § 847 Abs. 1 (a.F.); ; ZPO § 97 Abs. 1; ; ZPO § 708 Nr. 10; ; ZPO § 713
- rewis.io
- rechtsportal.de
BGB § 823 Abs. 1; BGB § 847 Abs. 1
Zum Behandlungsfehler und zur Dokumentationspflicht des behandelten Zahnarztes bei Routinemaßnahmen, wenn im Anschluss an die Behandlung der behandelte Zahn vereitert - juris (Volltext/Leitsatz)
Besprechungen u.ä.
- IWW (Entscheidungsbesprechung)
Arztrecht - Dokumentation dient nicht der späteren Rechtsverfolgung
Verfahrensgang
- LG Duisburg, 20.12.2001 - 9 O 377/99
- OLG Düsseldorf, 10.10.2002 - 8 U 19/02
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (1)
- BGH, 23.03.1993 - VI ZR 26/92
Schlußfolgerungen aus nicht dokumentierter Kontrolluntersuchung auf …
Auszug aus OLG Düsseldorf, 10.10.2002 - 8 U 19/02
Eine Dokumentation, die medizinisch nicht in dieser Weise erforderlich ist, ist auch nicht aus Rechtsgründen geboten (vgl. BGH, VersR 1993, 836).
Rechtsprechung
SG Neuruppin, 13.05.2004 - S 8 U 19/02 |
Verfahrensgang
- LSG Berlin-Brandenburg - L 31 U 475/08
- SG Neuruppin, 13.05.2004 - S 8 U 19/02
- BSG, 08.09.2009 - B 2 U 113/09 B
Wird zitiert von ...
- BSG, 08.09.2009 - B 2 U 113/09 B
Bestimmung des Streitwerts im sozialgerichtlichen Verfahren; Streitigkeit gegen …
S 8 U 19/02 (SG Neuruppin).