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Rechtsprechung
   OLG Oldenburg, 09.03.2004 - 8 U 19/04   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2004,2627
OLG Oldenburg, 09.03.2004 - 8 U 19/04 (https://dejure.org/2004,2627)
OLG Oldenburg, Entscheidung vom 09.03.2004 - 8 U 19/04 (https://dejure.org/2004,2627)
OLG Oldenburg, Entscheidung vom 09. März 2004 - 8 U 19/04 (https://dejure.org/2004,2627)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • openjur.de

    Zusammenstoß von Radfahrer und Fußgänger: Sorgfaltspflichten des Radfahrers auf kombinierten Fuß- und Radwegen

  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    § 41 Abs. 2 Nr. 5 StVO; § 25 StVO
    Sorgfaltspflichten von Radfahrern gegenüber Fußgängern auf kombinierten Fußwegen und Radwegen sowie auf durch Zusatzschild für Radfahrer freigegebenen Gehwegen; Suchen einer Verständigung mit dem Fußgänger per Blickkontakt bei einer unklaren Verkehrslage; Pflicht zur ...

  • verkehrslexikon.de

    Zu den Sorgfaltsanforderungen an Radfahrer auf kombinierten Fuß- und Radwegen

  • IWW
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Sorgfaltspflichten von Radfahrern gegenüber Fußgängern auf kombinierten Fußwegen und Radwegen sowie auf durch Zusatzschild für Radfahrer freigegebenen Gehwegen; Suchen einer Verständigung mit dem Fußgänger per Blickkontakt bei einer unklaren Verkehrslage; Pflicht zur ...

  • Judicialis

    StVO § 25; ; StVO § 41 Abs. 2 Nr. 5

  • VersR (via Owlit)(Abodienst, Leitsatz frei)

    StVO § 41 Abs. 2 Nr. 5; StVO § 25
    Sorgfaltspflichten gegenüber Fußgängern auf kombiniertem Fuß- und Radweg sowie auf einem für Radfahrer freigegebenen Gehweg

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StVO § 25; StVO § 41 Abs. 2 Nr. 5
    Haftungsverteilung bei Kollision einer Radfahrerin mit einem Fußgänger auf einem kombinierten Fuß- und Radweg

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2004, 890
  • MDR 2004, 1113
  • NZV 2004, 360
  • VersR 2005, 287
 
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Wird zitiert von ... (9)Neu Zitiert selbst (1)

  • OLG Köln, 29.01.2002 - 3 U 117/01

    Anscheinsbeweis zur Unfallursächlichkeit einer alkoholbedingten Fahrunsicherheit

    Auszug aus OLG Oldenburg, 09.03.2004 - 8 U 19/04
    Auf einem Sonderweg, der eine Mischung des Radverkehrs mit den Fußgängern auf einer gemeinsamen Verkehrsfläche bewirkt, haben Radfahrer auf Fußgänger Rücksicht zu nehmen (vgl. OLG Köln VersR 2002, 1040; Hentschel, Straßenverkehrsrecht, 37. Aufl., § 41 StVO RdNr. 83 ff).
  • OLG Hamburg, 08.11.2019 - 1 U 155/18

    Unfall zwischen Fahrradfahrer und Hund auf einem Geh- und Radweg:

    Auf betagte oder unachtsame Fußgänger muss der Radfahrer besondere Rücksicht nehmen; mit Unaufmerksamkeiten oder Schreckreaktionen muss er rechnen (OLG Frankfurt, Urteil vom 9. Oktober 2012, 22 U 10/11, juris, Rdn. 12; OLG Oldenburg, Beschluss vom 9. März 2004, 8 U 19/04, juris, Rdn. 6; KG Berlin, Urteil vom 16. Dezember 1976, 22 U 3319/76, juris, Rdn. 24).

    Entsprechendes gilt für die im Schriftsatz der Beklagten vom 6. November 2019 angeführten Entscheidungen des OLG Frankfurt vom 9. Oktober 2012 (22 U 10/11) und des OLG Oldenburg vom 9. März 2004 (8 U 19/04), bei denen es sich jeweils um eine Kollision eines Radfahrers mit einem Fußgänger auf einem gemeinsamen Geh- und Radweg handelte.

    Aus den oben ausgeführten Gründen weicht das Berufungsgericht mit dem vorliegenden Urteil nicht von den Entscheidungen des OLG Frankfurt vom 9. Oktober 2012 (22 U 10/11) und des OLG Oldenburg vom 9. März 2004 (8 U 19/04) ab.

  • OLG Frankfurt, 09.10.2012 - 22 U 10/11

    Keine Haftung des Fußgängers bei Kollision mit Radfahrer auf gemeinsamem Geh- und

    Auf betagte oder unachtsame Fußgänger muss der Radfahrer besondere Rücksicht nehmen; mit Unaufmerksamkeiten oder Schreckreaktionen muss er rechnen (OLG Oldenburg, NZV 2004, 360 m. w. N.).
  • OLG Düsseldorf, 18.06.2007 - 1 U 278/06

    Fahrrad fahren ohne Helm begründet bei einem Freizeitradler kein Mitverschulden

    c) Die o. g. Unterscheidung in der Kombination von Fuß- und Radwegen verkennt der Beschluss des OLG Oldenburg vom 9. März 2004 zu dem Aktenzeichen 8 U 19/04 (veröffentlicht in NJW-RR 2004, 360 = VersR 2005, 287 = MDR 2004, 1113 = DAR 2004, 588 = NZV 2004, 360).
  • OLG München, 04.10.2013 - 10 U 2020/13

    Mitverschulden eines verbotswidrig in einer Fußgängerzone fahrenden Radfahrers

    Auf einem Sonderweg, der eine Mischung des Radverkehrs mit den Fußgängern auf einer gemeinsamen Verkehrsfläche bewirkt, haben Radfahrer auf Fußgänger Rücksicht zu nehmen (vgl. OLG Oldenburg NJW-RR 2004, 890; OLG Köln VersR 2002, 1040; Hentschel/König/Dauer-König, Straßenverkehrsrecht, 42. Auflage 2013, § 41 StVO Rz. 248 d f.).

    Diese Maßstäbe gelten, wie das OLG Oldenburg in seiner Entscheidung vom 09.03.2004 (NJW-RR 2004, 890) überzeugend ausgeführt hat, erst recht auf Gehwegen, die durch ein Zusatzschild für Radfahrer freigegeben sind.

    Vielmehr hatte sich das abstrakte Gefährdungspotential, das bei nur optisch voneinander getrennten Verkehrsflächen im innerstädtischen Begegnungsverkehr angenommen wird (vgl. BGH MDR 2009, 203, 204; OLG Oldenburg NJW-RR 2004, 890, 891; OLG Köln VersR 2002, 1040; Hentschel/König/Dauer-König, a.a.O., § 41 StVO, Rz. 248 c) bereits dadurch zu einer kritischen Situation verdichtet, dass objektiv das Befahren des Theatervorplatzes mit Fahrrädern verboten war.

  • LG Lübeck, 24.06.2011 - 6 O 497/10

    Mountainbiker - tödliche Kollision mit Fußgänger auf Waldweg - Haftung

    Radfahrer haben auf solchen Wegen die Belange der Fußgänger besonders zu berücksichtigen (vgl. OLG Oldenburg, NJW-RR 2004, 890, Rn. 6 bei juris).
  • OLG Bremen, 14.02.2018 - 1 U 37/17

    Rechtmäßigkeit der Einordnung eines 2 Ortsteile einer Stadt miteinander

    Er muss seine Geschwindigkeit den Straßen- und Wetterverhältnissen anpassen und darf mit seinem Fahrrad nur so schnell fahren, dass er innerhalb übersehbarer Strecke anhalten kann; soweit erforderlich, muss Schrittgeschwindigkeit gefahren werden, damit ein sofortiges Anhalten möglich ist (vgl. OLG Oldenburg (Oldenburg), Beschluss v. 09.03.2004 - 8 U 19/04, juris Rn. 6; LG Lübeck, Urteil v. 24.06.2011 - 6 O 497/10, juris Rn. 36; OLG Celle, Urteil v. 29.03.2001 - 14 U 109/00, juris Rn. 11).
  • OLG Celle, 19.08.2019 - 14 U 141/19

    Fahrlässige Herbeiführung eines Verkehrsunfalls; Verhalten bei unklarer

    Den Belangen der Fußgänger kommt in diesem Fall ein besonderes Gewicht zu; insbesondere darf der Radverkehr nur mit Schrittgeschwindigkeit fahren (vgl. OLG Oldenburg, Beschluss vom 09. März 2004 <8 U 19/04>, Rn. 6f., juris; ebenso: OLG München, Urteil vom 04. Oktober 2013 <10 U 2020/13>, Rn. 25f., juris).
  • AG Erfurt, 19.08.2020 - 5 C 1402/19

    Alleinige Haftung eines Fahrradfahrers bei einem Zusammenstoß mit einem Kind auf

    Den Belangen der Fußgänger kommt in diesem Fall ein besonders erhöhtes Gewicht zu; insbesondere darf der Radverkehr nur mit Schrittgeschwindigkeit fahren (vgl. OLG Oldenburg NZV 2004, S. 360 sowie OLG Celle Az.14 U 141/19; Hinweisbeschluss vom 19.08.2019, jeweils m.w.N. aus Rechtspr. und Lit.).
  • KG, 05.07.2007 - 12 U 195/05

    Kollision von Radfahrer und Inlineskater auf einem gemeinsamen Fuß- und Radweg:

    Das Gebot allgemeiner Rücksichtnahme nach § 1 Abs. 1 StVO wird für die Nutzung gemeinsamer Fuß- und Radwege durch § 41 Abs. 2 Nr. 5 c) StVO dahin konkretisiert, dass dort eine besondere Pflicht der Radfahrer zur Rücksichtnahme auf Fußgänger besteht (OLG Köln, VersR 2002, 1040; OLG Oldenburg, NJW-RR 2004, 890).
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Rechtsprechung
   OLG Köln, 15.07.2004 - 8 U 19/04   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2004,8035
OLG Köln, 15.07.2004 - 8 U 19/04 (https://dejure.org/2004,8035)
OLG Köln, Entscheidung vom 15.07.2004 - 8 U 19/04 (https://dejure.org/2004,8035)
OLG Köln, Entscheidung vom 15. Juli 2004 - 8 U 19/04 (https://dejure.org/2004,8035)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • openjur.de
  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
  • Wolters Kluwer

    Formerfordernis eines Schuldanerkenntnisses; Unterscheidung zwischen deklaratorischem und konstitutivem Schuldanerkenntnis; Voraussetzungen einer Schenkung der Anerkenntnisse; Voraussetzungen für das Vorliegen eines Rechtsgrundes; Verwehrung der Herleitung von Rechten ...

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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (5)

  • BGH, 05.12.1979 - IV ZR 107/78

    Verkennung des Wesen eines bestätigenden (deklaratorischen) Schuldanerkenntnisses

    Auszug aus OLG Köln, 15.07.2004 - 8 U 19/04
    Als Begründung für die Unentgeltlichkeit der Erteilung der Schuldanerkenntnisse hat der insoweit darlegungs- und beweispflichtige Beklagte (vgl. BGH NJW 1980, 1158, 1159; BGH WM 1976, 1053, 1055; Baumgärtel, Handbuch der Beweislast im Privatrecht, Bd. 1 1992, § 781 Rn. 7 m.w.N.) lediglich ausgeführt, dass zwischen den Parteien in Bezug auf das Bauvorhaben T, auf dessen Grundlage im weitesten Sinne die Anerkenntnisse gegeben worden seien, keinerlei vertraglichen Beziehungen bestanden hätten.

    Die von dem Beklagten angeführte Entscheidung des BGH vom 05.12.1979 (NJW 1980, 1158) rechtfertigt keine andere Beurteilung; in jenem Fall war die dem Schuldanerkenntnis zugrunde liegende Schenkung unstreitig und bedurfte daher - anders als hier - keiner näheren Substantiierung.

  • BGH, 04.04.2000 - XI ZR 152/99

    Erklärungeneines GmbH-Geschäftsführers; Länge der Annahmefrist

    Auszug aus OLG Köln, 15.07.2004 - 8 U 19/04
    Möglich ist bei den vorliegenden vertraglichen Konstellationen auch, dass der Beklagte zulässigerweise und rechtlich durchaus wirksam (vgl. dazu BGH NJW 2000, 2984) die Schuldanerkenntnisse für fremde Verbindlichkeiten, hier etwa für Verbindlichkeiten der an dem Bauvorhaben T beteiligten Firma P GmbH, abgegeben hatte (vgl. dazu auch Bl. 64, 165, 211 f GA).
  • BGH, 14.06.1976 - III ZR 105/74

    Anforderungen an das Zustandekommen eines Rechtsgeschäfts bei angeordneter

    Auszug aus OLG Köln, 15.07.2004 - 8 U 19/04
    Als Begründung für die Unentgeltlichkeit der Erteilung der Schuldanerkenntnisse hat der insoweit darlegungs- und beweispflichtige Beklagte (vgl. BGH NJW 1980, 1158, 1159; BGH WM 1976, 1053, 1055; Baumgärtel, Handbuch der Beweislast im Privatrecht, Bd. 1 1992, § 781 Rn. 7 m.w.N.) lediglich ausgeführt, dass zwischen den Parteien in Bezug auf das Bauvorhaben T, auf dessen Grundlage im weitesten Sinne die Anerkenntnisse gegeben worden seien, keinerlei vertraglichen Beziehungen bestanden hätten.
  • BGH, 21.01.2004 - XII ZR 214/00

    Einhaltung der im Mietvertrag vereinbarten Form für die Kündigung; Zugang einer

    Auszug aus OLG Köln, 15.07.2004 - 8 U 19/04
    Obwohl Willenerklärungen durchaus wirksam per Telefax abgegeben werden können und die Übersendung per Telefax den Anforderungen an eine gewillkürte Schriftform gemäß § 127 BGB genügt (vgl. BGH MDR 2004, 560 f), ist nach allgemeiner und zutreffender Meinung, die der Senat teilt, die Schriftform des § 126 BGB durch ein Telefax nicht eingehalten (vgl. Staudinger Marburger, a.a.O., § 780 Rn. 8; Palandt-Heinrichs, a.a.O., § 126 Rn. 11).
  • BGH, 18.10.1990 - IX ZR 258/89

    Anforderungen an die Klarheit und Eindeutigkeit der Wiedergabe von Erklärungen in

    Auszug aus OLG Köln, 15.07.2004 - 8 U 19/04
    Schriftformbedürftig ist sowohl bei einem Schuldversprechen als auch bei einem Schuldanerkenntnis, die jeweils einseitige verpflichtende Verträge sind, nur die Erklärung des Schuldners (vgl. nur BGH NJW 1991, 228; Staudinger-Marburger, a.a.O., § 780 Rn. 9; a.a.O., § 781 Rn. 5; Palandt-Heinrichs, a.a.O., § 780 Rn. 6), hier also die des Beklagten.
  • OLG Hamm, 20.09.2005 - 28 U 39/05

    Formnichtigkeit eines Honorarversprechens

    Honorarvereinbarung; OLG Köln OLGR 2005, 17, betr.
  • LG Bonn, 31.07.2020 - 1 O 30/20

    Rechtsgrund; Schuldanerkenntnis; Beweislast

    Zwar trifft die Beklagten aufgrund der von ihnen erhobenen Einrede (vgl. Palandt/Sprau, aaO., § 821 Rd.2) im Zivilprozess die Darlegungs- und Beweislast für den fehlenden Rechtsgrund ihrer Erklärung vom 22.02.2018 (OLG Saarbrücken, aaO.; OLG Köln, OLG-Report 2005, 17, 18).
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Rechtsprechung
   OLG Koblenz, 06.08.2004 - 8 U 19/04   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2004,27879
OLG Koblenz, 06.08.2004 - 8 U 19/04 (https://dejure.org/2004,27879)
OLG Koblenz, Entscheidung vom 06.08.2004 - 8 U 19/04 (https://dejure.org/2004,27879)
OLG Koblenz, Entscheidung vom 06. August 2004 - 8 U 19/04 (https://dejure.org/2004,27879)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de
  • Justiz Rheinland-Pfalz

    § 633 Abs 3 aF BGB
    Verzug des Werkunternehmers mit Mängelbeseitigung: Anspruch des Auftraggebers auf Vorlage eines Bauzeitenplans und Nachtarbeit; Vorschussanspruch auf voraussichtliche Mängelbeseitigungskosten

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Mangelbeseitigung: Bauzeitenplan und Nachtarbeit notwendig?

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Besprechungen u.ä.

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Mängelbeseitigung: Kann Auftraggeber Vorlage eines Bauzeitenplanes und Nachtarbeit verlangen? (IBR 2005, 368)

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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (5)

  • OLG Düsseldorf, 28.07.1993 - 22 U 67/93

    Nachbesserung nach Fristablauf

    Auszug aus OLG Koblenz, 06.08.2004 - 8 U 19/04
    Nach Ablauf der gemäß § 634 Abs. 1 Satz 1 BGB a.F. gesetzten Frist zur Mängelbeseitigung, der nach § 634 Abs. 1 Satz 3 BGB das Nachbesserungsrecht ausschließt, können die Partner des Werkvertrages wirksam weitere Nachbesserung vereinbaren (OLG Düsseldorf, NJW-RR 1994, 15).
  • BGH, 29.09.1988 - VII ZR 186/87

    Haftung des Ehegatten für Ansprüche aus dem Abschluß eines Bauvertrages;

    Auszug aus OLG Koblenz, 06.08.2004 - 8 U 19/04
    Die isolierte Vereinbarung der Gewährleistung nach VOB/B ist jedoch grundsätzlich unwirksam (BGH NJW-RR 1989, 85).
  • BGH, 13.07.1970 - VII ZR 176/68

    Aufrechnung des Auftraggebers mit Vorschußanspruch zur Mängelbeseitigung gegen

    Auszug aus OLG Koblenz, 06.08.2004 - 8 U 19/04
    Die Aufrechnung mit einem Anspruch aus § 633 Abs. 3 BGB a.F. ist auch zulässig, soweit der Anspruch als Vorschuss geltend gemacht wird (BGHZ 54, 244; NJW-RR 1989, 406; Palandt-Sprau, BGB, 61. Aufl., § 633 Rdnr. 9).
  • BGH, 08.12.1988 - VII ZR 139/87

    Geltendmachung eines Vorschußanspruchs gegen eine Restwerklohnforderung

    Auszug aus OLG Koblenz, 06.08.2004 - 8 U 19/04
    Die Aufrechnung mit einem Anspruch aus § 633 Abs. 3 BGB a.F. ist auch zulässig, soweit der Anspruch als Vorschuss geltend gemacht wird (BGHZ 54, 244; NJW-RR 1989, 406; Palandt-Sprau, BGB, 61. Aufl., § 633 Rdnr. 9).
  • BGH, 06.11.1975 - VII ZR 222/73

    Rechtsfolgen des fruchtlosen Fristablaufs

    Auszug aus OLG Koblenz, 06.08.2004 - 8 U 19/04
    Zwar wird bei einer Fristsetzung mit Ablehnungsandrohung mit Fristablauf das Erfüllungsverhältnis in ein Abrechnungsverhältnis umgewandelt, die Ansprüche aus § 633 Abs. 3 BGB a.F. erlöschen (Palandt, a.a.O. Vorbemerkung vor § 633 Rdnr. 4 a; § 634, Rdnr. 6 BGH NJW 1976, 143).
  • OLG Düsseldorf, 09.11.2018 - 22 U 91/14

    Aufwändige Sanierung erforderlich: Auftragnehmer muss Sanierungskonzept vorlegen!

    Ein Unternehmer muss sich daher nur ausnahmsweise, insbesondere wenn Treu und Glauben dies erfordern, Weisungen von Seiten des Auftraggebers unterwerfen (vgl. OLG Koblenz, Urteil vom 06.08.2004, 8 U 19/04, IBR 2005, 368, Nichtzulassungsbeschwerde zurückgewiesen durch BGH, Beschluss vom 12.05.2005, VII ZR 216/04).
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