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   KG, 22.01.2004 - 8 U 193/03   

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https://dejure.org/2004,8088
KG, 22.01.2004 - 8 U 193/03 (https://dejure.org/2004,8088)
KG, Entscheidung vom 22.01.2004 - 8 U 193/03 (https://dejure.org/2004,8088)
KG, Entscheidung vom 22. Januar 2004 - 8 U 193/03 (https://dejure.org/2004,8088)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Anspruch auf Zahlung rückständigen Mietzinses; Optionsrecht auf Übernahme eines Hauptmietverhältnisses; Einheitliches Mietobjekt Gaststätte und Wohnung; Voraussetzungen der Mietzahlungspflicht

  • Judicialis

    BGB § 286; ; BGB § 288; ; BGB § 537 n.F.; ; BGB § 552 a.F.; ; BGB § 1922; ; ZPO § 531 Abs. 2

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Mietvertrag: Abgrenzung zwischen Option und Vorvertrag

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Gewerberaummietrecht

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (1)

  • BGH, 18.03.1981 - VIII ZR 66/80

    Rechtsstellung der Parteien eines Vorvertrages

    Auszug aus KG, 22.01.2004 - 8 U 193/03
    Im Wesen des Vorvertrages liegt es aber, dass die Vertragsbedingungen nicht vollständig festgelegt sind und ein Verhandlungsspielraum verbleibt, der bei Abschluss des Hauptvertrages auszufüllen ist (Bub/Treier/Reinstorf, a.a.O., II, Rdnr. 143; Wolf/Eckert/Ball, Handbuch des gewerblichen Miet-, Pacht- und Leasingrechts, 8. Auflage, Rdnr. 77; BGH WM 1981, 695).
  • OLG Saarbrücken, 27.01.2016 - 2 U 71/14

    Veräußerung einer vermieteten Gewerbefläche: Identität von Veräußerer und

    Beiden Optionen ist gemeinsam, dass die Ausübung des Rechtes in der freien Entschließung des Optionsberechtigten liegt (BGH, Urteil vom 19. März 1969 - VIII ZR 66/67 -, BGHZ 52, 25; Dettmann in: Bub/Treier, Handbuch der Geschäfts- und Wohnraummiete, 4. Aufl., Kapitel II, Rdnr. 416 ff; Häublein aaO, § 535, Rdnr. 24, m.w.N.; Lützenkirchen in: Erman, BGB, 14. Aufl., Vorbem., Rdnr. 64; Kammergericht, KGR Berlin 2004, 284).
  • KG, 09.01.2006 - 8 U 111/05

    Subjektive Unmöglichkeit: Rückgabe einer Mietsache und Vorenthalten der Mieträume

    Es lässt sich auch aus der Führung des Vorprozesses vor dem Landgericht Berlin und dem Berufungsrechtsstreit vor dem Senat (AZ: 12 O 466/02 / 8 U 193/03) nicht entnehmen.
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