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   OLG Dresden, 10.02.2003 - 8 U 1974/02   

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https://dejure.org/2003,5147
OLG Dresden, 10.02.2003 - 8 U 1974/02 (https://dejure.org/2003,5147)
OLG Dresden, Entscheidung vom 10.02.2003 - 8 U 1974/02 (https://dejure.org/2003,5147)
OLG Dresden, Entscheidung vom 10. Februar 2003 - 8 U 1974/02 (https://dejure.org/2003,5147)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • Justiz Sachsen

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  • IWW
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Gerichtsstand für Verbrauchersachen; Klage aus Gewinnzusagen; Internationale Zuständigkeit ; Gericht am Wohnort des Verbrauchers ; Vornahme einer Bestellung; Gewinnversprechen i.S.d. § 661a Bürgerliches Gesetzbuch (BGB); Geschwollene Formulierungen; Erfundene Titel angeblich ...

  • unalex.eu

    Art. 15 Brüssel I-VO, allgemeine Grundsätze EuGVÜ
    Zuständigkeit für Verbrauchersachen - Verbrauchersachen - Gewinnzusagen und Verbrauchergerichtsstand

  • Judicialis

    BGB § 661a; ; EuGVÜ Art. 13 Abs. 1 Nr. 3; ; EuGVVO Art. 15

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 661a
    Internationale Zuständigkeit; Voraussetzungen für das Vorliegen eines Gewinnversprechens im Sinne des § 661a BGB

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Besprechungen u.ä.

  • nomos.de PDF, S. 49 (Entscheidungsbesprechung)

    § 661a BGB; Art. 13 Abs. 1 Nr. 3, 14 Abs. 1 EuGVÜ; Art. 15 EuGVVO
    Gewinnzusage - internationale Zuständigkeit - Verbrauchersachen

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • ZIP 2003, 685
  • NJ 2003, 487
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 28.11.2002 - III ZR 102/02

    Fehlende internationale Zuständigkeit als Revisionsgrund; Internationaler

    Auszug aus OLG Dresden, 10.02.2003 - 8 U 1974/02
    An der internationalen Zuständigkeit des Gerichts am Wohnort des Verbrauchers (Art. 13 Abs. 1 Nr. 3 EuGVÜ bzw. Art. 15 EuGVVO) für Klagen aus Gewinnzusagen gibt es nach den Entscheidungen des EuGH vom 11.07.2002 (C-96/00) und des BGH vom 28.11.2002 (III ZR 102/02) keine ernst zu nehmenden Zweifel mehr.

    Schließlich hat zwischenzeitlich auch der Bundesgerichtshof in gleicher Weise entschieden und festgestellt, dass für die auf eine Gewinnzusage gestützte Klage die internationale Zuständigkeit am Wohnsitz des klagenden Verbrauchers unabhängig vom Vorliegen einer Bestellung besteht (Urteil des Bundesgerichtshofs vom 28. November 2002, Az.: III ZR 102/02).

  • EuGH, 11.07.2002 - C-96/00

    Gabriel

    Auszug aus OLG Dresden, 10.02.2003 - 8 U 1974/02
    An der internationalen Zuständigkeit des Gerichts am Wohnort des Verbrauchers (Art. 13 Abs. 1 Nr. 3 EuGVÜ bzw. Art. 15 EuGVVO) für Klagen aus Gewinnzusagen gibt es nach den Entscheidungen des EuGH vom 11.07.2002 (C-96/00) und des BGH vom 28.11.2002 (III ZR 102/02) keine ernst zu nehmenden Zweifel mehr.

    Jedenfalls für den hier vorliegenden Fall einer Warenbestellung durch den Verbraucher wurde diese Auffassung bestätigt durch das Urteil des Europäischen Gerichtshofs vom 11.07.2002, Az.: C-96/00.

  • OLG Dresden, 19.12.2001 - 8 U 2256/01

    Gewinnzusage; Gerichtsstand

    Auszug aus OLG Dresden, 10.02.2003 - 8 U 1974/02
    Bereits mit Urteil vom 19.12.2001 (rechtskräftig durch Rücknahme der Revision; Az. des BGH III ZR 139/02) hat der Senat selbst für den Fall, dass es nicht zu einer Bestellung gekommen ist - vorliegend war dies der Fall - entschieden, dass der Gerichtsstand für Verbrauchersachen gemäß Art. 13 Abs. 1 Nr. 3 EuGVÜ (jetzt Art. 15 EuGVVO) gegeben ist (das Urteil des Senates mit dem Az.: 8 U 2256/01 ist u.a. abgedruckt in OLG-Report 2002, 281; Iprax 2002, 421; Neue Justiz 2002, 542 mit Anmerkungen Schreiber; VuR 2002, 187; vgl. auch Besprechung von Feuchtmeyer in NJW 2002, 3598).
  • OLG Brandenburg, 23.09.2003 - 11 U 33/03

    Zur Auszahlungspflicht bei einem versprochenen Gewinn eines niederländischen

    Die in den Niederlanden ansässige Beklagte kann vor einem deutschen Gericht verklagt werden, weil in der Bundesrepublik Deutschland entweder die internationale Zuständigkeit für Verbrauchersachen (Art. 13, 14 EuGVÜ) oder der unerlaubten Handlung (Art. 5 Nr. 3 EuGVÜ) begründet ist (BGH NJW 2003, 426 ff m.w.N.; OLG Celle vom 06.12.2002, 8 W 273/02, zitiert nach Juris; OLG Dresden, 8 U 1974/02, zitiert nach Juris; OLG Hamm MDR 2003, 17; OLG Stuttgart MDR 2003, 350).

    Geschwollene Formulierungen und erfundene Titel angeblich Beteiligter sind bei Gewinnzusagen nicht geeignet, den Eindruck des Empfängers, er habe gewonnen, in Frage zustellen (OLG Dresden, Urteil vom 10.02.2003, 8 U 1974/02).

  • OLG Dresden, 23.12.2003 - 8 W 781/03

    Keine Prozesskostenhilfe bei lediglich hinreichender Aussicht auf Obsiegen im

    So wurde in einem gegen die hiesige Beklagte gerichteten Verfahren beim Senat (Urteil vom 10.02.2003, 8 U 1974/02, abgedr. in OLG-Report 2003, 304 und OLG-NL 2004, 2) im Rahmen der Vollstreckung durch ein in den Niederlanden eingeschaltetes Inkassobüro festgestellt, dass es sich bei der Beklagten offenbar um eine Briefkastenfirma ("Postorderfirma") handelt, bei der nichts zu holen sei.
  • LG Braunschweig, 17.09.2004 - 4 O 663/03

    Allgemeiner Gerichtsstand; anwendbares Recht; Auslandsbezug; ausländischer Staat;

    Soweit die Rechtsprechung teilweise auf der alten Fassung des Art. 13 Abs. 1 Nr. 3 EuGVÜ ergangen ist, sollte die Neuregelung nach Art. 15 EuGVVO den Rechtsschutz des Verbrauchers verbessern, so dass die Rechtsprechung nunmehr ohne weiteres auf die nahezu inhaltsgleiche Neuregelung in Art. 15 EuGVVO zu erstrecken ist (siehe auch OLG Dresden, Beschluss vom 20.02.2003, EWiR 2003, 695 bis 696).
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