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   OLG Dresden, 26.05.2011 - 8 U 1989/10   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2011,4443
OLG Dresden, 26.05.2011 - 8 U 1989/10 (https://dejure.org/2011,4443)
OLG Dresden, Entscheidung vom 26.05.2011 - 8 U 1989/10 (https://dejure.org/2011,4443)
OLG Dresden, Entscheidung vom 26. Mai 2011 - 8 U 1989/10 (https://dejure.org/2011,4443)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • webshoprecht.de

    Zur Zulässigkeit der Bankkosten für eine Benachrichtigung des Schuldners über eine nicht vorhandene Deckung bei der Einzugsermächtigungslastschrift

  • IWW
  • FIS Money Advice (Volltext/Auszüge)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (8)

  • sachsen.de (Pressemitteilung)

    Entgeltforderung für die Benachrichtigung über die Ablehnung der Einlösung einer Einzugsermächtigungslastschrift ist nicht zu beanstanden

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Gebühren für geplatzte Lastschriften

  • Thüringer Oberlandesgericht (Leitsatz)

    Benachrichtigung von Lastschriftablehnung

  • onlineurteile.de (Kurzmitteilung)

    EU-Zahlungsdiensterichtlinie - Dürfen Banken Entgelt verlangen, wenn sie Kunden über die Nichteinlösung einer Lastschrift informieren?

  • zbb-online.com (Leitsatz)

    BGB §§ 307, 675f, 675o; RL 2007/64/EG Art. 4, 65, 86
    Wirksamkeit einer Entgeltklausel für die Unterrichtung über die Nichteinlösung von Einzugsermächtigungslastschriften

  • otto-schmidt.de (Kurzinformation)

    Sparkassen dürfen für Benachrichtigung über Ablehnung der Einlösung einer Einzugsermächtigungslastschrift Entgelt verlangen

  • peter-kehl.de (Kurzinformation)

    OLG Dresden ändert Gebührenverbot für Bankmitteilungen

  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    Entgeltforderung der Bank für Benachrichtigung über Ablehnung der Einlösung einer Einzugsermächtigungslastschrift zulässig

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • ZIP 2011, 2092
  • WM 2011, 1843
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (5)

  • LG Leipzig, 06.12.2010 - 8 O 1140/10

    Eine Benachrichtigungsgebühr bei gescheitertem Lastschrifteinzug ist rechtswidrig

    Auszug aus OLG Dresden, 26.05.2011 - 8 U 1989/10
    8 O 1140/10 LG Leipzig.

    Auf die Berufung der Beklagten wird das Urteil der 8. Zivilkammer des Landgerichts Leipzig vom 06.12.2010 - 8 O 1140/10 - aufgehoben und die Klage abgewiesen.

    Die Klage wird unter Abänderung des am 06.12.2010 verkündeten Urteils des Landgerichts Dresden zum Az.: 8 O 1140/10 abgewiesen.

  • BGH, 28.02.1989 - XI ZR 80/88

    Unterrichtung über die Nichteinlösung der Lastschrift im

    Auszug aus OLG Dresden, 26.05.2011 - 8 U 1989/10
    Die Schuldnerbank (Zahlstelle) sei daher in aller Regel verpflichtet, den Kontoinhaber unverzüglich über die Nichteinlösung einer Lastschrift zu unterrichten, um ihn in die Lage zu versetzen, anderweitig für die rechtzeitige Erfüllung seiner Zahlungsverpflichtungen zu sorgen (BGH NJW 1989, 1671).
  • BGH, 13.02.2001 - XI ZR 197/00

    BGH beanstandet Entgeltklausel einer Bank

    Auszug aus OLG Dresden, 26.05.2011 - 8 U 1989/10
    Die rechtsdogmatische Grundlage, d. h. ob die Pflicht dem Auftragsrecht zu entnehmen ist oder eine unselbstständige vertragliche Nebenpflicht darstellt, hat der Bundesgerichtshof dabei ausdrücklich offen gelassen (BGH Urteil vom 13.10.2001 - XI ZR 197/00, BGHZ 146, 377).
  • LG Halle, 13.05.2005 - 1 S 28/05

    Rechtsunsicherheit beim Widerrufs- und Rückgaberecht im Internethandel - Ist die

    Auszug aus OLG Dresden, 26.05.2011 - 8 U 1989/10
    Zwar ist im Rahmen der Belehrungen über einen Widerspruch bei in einer Haustürsituation abgeschlossenen Geschäften teilweise in der Rechtsprechung die Auffassung vertreten worden, auch die aus einer Verordnung (konkret: BGB-InfoV) stammende Formulierung einer Belehrung könnte unzureichend d.h. nicht hinreichend deutlich sein (vgl. Landgericht Halle, Urteil vom 13.05.2005 - 1 S 28/05, zitiert nach juris).
  • BGH, 21.04.2009 - XI ZR 78/08

    BGH erklärt Nr. 17 Abs. 2 Satz 1 der AGB-Sparkassen für unwirksam

    Auszug aus OLG Dresden, 26.05.2011 - 8 U 1989/10
    Die Unterscheidung zwischen beiden ist danach zu treffen, ob es sich um die Bestimmung des Preises für eine vertragliche Hauptleistung bzw. für eine rechtlich nicht geregelte, zusätzlich angebotene Sonderleistung handelt oder ob die Regelung eine Bezahlung für die Erfüllung gesetzlich oder nebenvertraglich begründeter eigener Pflichten des Klauselverwenders oder für ein Tätigwerden in dessen eigenem Interesse betrifft (vgl. BGH, Urteil vom 21.04.2009, XI ZR 78/08, BvR 2009, 345 [347]; Nobbe WM 2008, 185 [186] je m.w.N.).
  • BGH, 22.05.2012 - XI ZR 290/11

    Entgeltklauseln für die Benachrichtigung des Kunden über die Nichteinlösung einer

    Das Berufungsgericht, dessen Urteil unter anderem in WM 2011, 1843 veröffentlicht ist, hält die beanstandete Entgeltklausel für wirksam.
  • LG Leipzig, 06.12.2010 - 8 O 1140/10
    Hinweis: vgl. das Berufungsurteil des OLG Dresden vom 26.05.2011, 8 U 1989/10.
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