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   KG, 16.09.2002 - 8 U 201/01   

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https://dejure.org/2002,10861
KG, 16.09.2002 - 8 U 201/01 (https://dejure.org/2002,10861)
KG, Entscheidung vom 16.09.2002 - 8 U 201/01 (https://dejure.org/2002,10861)
KG, Entscheidung vom 16. September 2002 - 8 U 201/01 (https://dejure.org/2002,10861)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Anspruch auf Minderung des Mietzinses; Erfordernis der Tauglichkeit der Mietsache in einem Generalmietvertrag; Mietminderungen von Untermietern; Unvermietbarkeit von Wohnungen; Erheblichkeitsgrenze bei der Haftung des Vermieters für Sachmängel; Mangelhaftigkeit einer ...

  • Wolters Kluwer
  • Judicialis

    BGB § 535; ; BGB § 545; ; BGB § 537; ; ZPO § 97; ; ZPO § 543 Abs. 2 Nr. 2; ; ZPO § 708 Nr. 10; ; ZPO § 711

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 535; BGB § 545; BGB § 537
    Zu der Frage, nach welchem Maßstab die Wesentlichkeitsgrenze

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ...

  • KG, 14.04.2003 - 8 U 398/01

    Abgrenzung Verwalter-Zwischenmietvertrag; Zwischenmietvertrag; Minderung durch

    Nach der Rechtsprechung des Senats (vgl. Urteil vom 16.09.2002 - 8 U 201/01- , unveröffentlicht) führt die Minderung des Mietzinses im Rahmen der Mietverhältnisse zwischen dem Zwischenvermieter (hier: Beklagte) und den Wohnraummietern nicht automatisch zu einer Minderung des Mietzinses des Zwischenmietvertrages im Verhältnis zum Hauptvermieter (hier: Klägerin).
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