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   KG, 05.12.2005 - 8 U 207/05   

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https://dejure.org/2005,8387
KG, 05.12.2005 - 8 U 207/05 (https://dejure.org/2005,8387)
KG, Entscheidung vom 05.12.2005 - 8 U 207/05 (https://dejure.org/2005,8387)
KG, Entscheidung vom 05. Dezember 2005 - 8 U 207/05 (https://dejure.org/2005,8387)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Antrag auf Wiedereinsetzung in den vorigen Stand gegen Versäumung der Berufungsbegründungsfrist durch Verschulden des Prozessbevollmächtigten

  • Judicialis

    ZPO § 522 Abs. 1; ; ZPO § 233; ; GVG § 119 Abs. 1 Ziff. 1 b)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Fristwahrende Einlegung der Berufung bei einem unzuständigen Gericht?

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Verfahrensrecht - Wiedereinsetzung bei fehlerhaft eingereichter Berufung?

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (6)

  • BVerfG, 20.06.1995 - 1 BvR 166/93

    Die Erteilung einer Rechtsmittelbelehrung ist für Urteile über zivilrechtliche

    Auszug aus KG, 05.12.2005 - 8 U 207/05
    In diesem Sinne hat das Bundesverfassungsgericht das Gericht, das im vorangegangenen Rechtszug mit der Sache befasst war, zur Weiterleitung fehlerhaft bei ihm eingereichter Rechtsmittelschriften für verpflichtet erachtet, weil diesem Gericht die Zuständigkeit für das Rechtsmittel gegen seine eigene Entscheidung bekannt sei und daher die Ermittlung des richtigen Adressaten keinen besonderen Aufwand verursache ( BVerfGE 93, 99, 114 f.).

    Eine Partei kann zudem allenfalls dann auf eine Weiterleitung ihres Schriftsatzes innerhalb der jeweiligen Frist vertrauen, wenn die fristgerechte Weiterleitung im ordentlichen Geschäftsgang ohne weiteres erwartet werden kann (vgl. BVerfGE 93, 99, 115).

  • BVerfG, 03.01.2001 - 1 BvR 2147/00

    Keine Verletzung von GG Art 2 Abs 1 iVm dem Rechtsstaatsprinzip durch

    Auszug aus KG, 05.12.2005 - 8 U 207/05
    Zwar kann das - unzuständige - Gericht unter dem Gesichtspunkt des Anspruchs der Partei auf ein faires Verfahren verpflichtet sein, von sich aus fristgebundene Schriftsätze an das zuständige Gericht weiterzuleiten (BVerfG, Beschl. v. 3.1. 2001 - 1 BvR 2147/00, NJW 2001, 1343).
  • BGH, 26.01.1972 - IV ZB 76/71

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand - Hinweispflicht - Unzuständigkeit -

    Auszug aus KG, 05.12.2005 - 8 U 207/05
    Ein jedes Gericht für verpflichtet zu halten, bei ihm eingegangene Rechtsmittelschriftsätze umgehend darauf hin zu prüfen, ob möglicherweise die Zuständigkeit eines anderen Gerichts gegeben ist, und sodann alsbald Maßnahmen zur Weiterleitung zu ergreifen, würde eine Überspannung der Fürsorgepflicht bedeuten (vgl. auch BGH, NJW 1972, 684 ; VersR 1987, 48, 49; NJW 1987, 440, 441).
  • BGH, 09.07.1986 - IVa ZB 9/86

    Unzuständiges Gericht - Schriftsatz - Weiterleitung - Falsche Adressierung -

    Auszug aus KG, 05.12.2005 - 8 U 207/05
    Ein jedes Gericht für verpflichtet zu halten, bei ihm eingegangene Rechtsmittelschriftsätze umgehend darauf hin zu prüfen, ob möglicherweise die Zuständigkeit eines anderen Gerichts gegeben ist, und sodann alsbald Maßnahmen zur Weiterleitung zu ergreifen, würde eine Überspannung der Fürsorgepflicht bedeuten (vgl. auch BGH, NJW 1972, 684 ; VersR 1987, 48, 49; NJW 1987, 440, 441).
  • OLG Düsseldorf, 07.02.2003 - 14 U 216/02

    Pflicht eines Gerichts zur Weiterleitung einer Rechtsmittelschrift an das

    Auszug aus KG, 05.12.2005 - 8 U 207/05
    Der Senat bezieht sich insoweit auf die Entscheidung des OLG Düsseldorf vom 7.2.2003 - 14 U 216/02, ProzRB 2003, 215, in der es zu einem gleichgelagerten Fall u. a. wie folgt heißt:.
  • BGH, 22.10.1986 - VIII ZB 40/86

    Versäumung der Rechtsmittelfrist durch eine geschäftsunfähige Partei; Zurechnung

    Auszug aus KG, 05.12.2005 - 8 U 207/05
    Ein jedes Gericht für verpflichtet zu halten, bei ihm eingegangene Rechtsmittelschriftsätze umgehend darauf hin zu prüfen, ob möglicherweise die Zuständigkeit eines anderen Gerichts gegeben ist, und sodann alsbald Maßnahmen zur Weiterleitung zu ergreifen, würde eine Überspannung der Fürsorgepflicht bedeuten (vgl. auch BGH, NJW 1972, 684 ; VersR 1987, 48, 49; NJW 1987, 440, 441).
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