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Rechtsprechung
   OLG Celle, 14.06.2010 - 8 U 21/09   

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https://dejure.org/2010,4553
OLG Celle, 14.06.2010 - 8 U 21/09 (https://dejure.org/2010,4553)
OLG Celle, Entscheidung vom 14.06.2010 - 8 U 21/09 (https://dejure.org/2010,4553)
OLG Celle, Entscheidung vom 14. Juni 2010 - 8 U 21/09 (https://dejure.org/2010,4553)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • openjur.de

    Zeugnisverweigerungsrecht: Reichweite; Tragung der außergerichtlichen Kosten des Zeugen im Zwischenverfahren

  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    § 384 Nr. 2 ZPO; § 387 ZPO
    Umfang des Zeugnisverweigerungsrechts; Pflicht des Zeugen zum Erscheinen bei schriftlich erklärter Zeugnisverweigerung; Kosten des Zeugen im Zwischenverfahren wegen der Zeugnisverweigerung

  • IWW
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Umfang des Zeugnisverweigerungsrechts; Pflicht des Zeugen zum Erscheinen bei schriftlich erklärter Zeugnisverweigerung; Kosten des Zeugen im Zwischenverfahren wegen der Zeugnisverweigerung

  • RA Kotz (Volltext/Leitsatz)

    Zeugnisverweigerungsrecht - Umfang

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    ZPO § 384 Nr. 2; ZPO § 387
    Umfang des Zeugnisverweigerungsrechts; Pflicht des Zeugen zum Erscheinen bei schriftlich erklärter Zeugnisverweigerung; Kosten des Zeugen im Zwischenverfahren wegen der Zeugnisverweigerung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (12)Neu Zitiert selbst (17)

  • LG Hildesheim, 23.05.2007 - 25 KLs 5413 Js 18030/06

    Pflicht eines Geschäftsführers bzw. eines Niederlassungsleiters eines

    Auszug aus OLG Celle, 14.06.2010 - 8 U 21/09
    Dem Zeugnisverweigerungsrecht des Zeugen W. steht entgegen der Ansicht der Klägerin weder ein Strafklageverbrauch nach Art. 103 Abs. 3 GG wegen dessen Verurteilungen in den Verfahren vor dem Landgericht Hildesheim (Aktenzeichen 25 KLs 5413 Js 18030/06 und Aktenzeichen 25 KLs 5413 Js 29109/07) noch eine etwaig eingetretene Verfolgungsverjährung der ihm in dem Verfahren zu dem Aktenzeichen 4212 Js 27241/07 vorgeworfenen Straftaten entgegen.

    Soweit die Klägerin mit ihren Fragen unter 2. a) bis e) darauf abzielt, in Erfahrung zu bringen, ob und wenn ja, ab wann der Beklagten dieses Rechtsstreits Zahlungsverzögerungen bei H. und/oder das dort betriebene Schneeballsystem bekannt gewesen ist, würde sich der Zeuge W. im Hinblick auf das gegen ihn geführte Ermittlungsverfahren wegen Bestechung im geschäftlichen Verkehr mit deren Beantwortung deshalb der Gefahr der Strafverfolgung bzw. der Beweiserleichterung aussetzen können, weil jedenfalls bislang nicht - und zwar weder in dem durch das Urteil des Landgerichts Hildesheim vom 23. Mai 2007 abgeschlossenen Strafverfahren (Az.: 25 KLs 5413 Js 18030/06) noch durch den Senat in den bislang zum H.-Komplex ergangenen Entscheidungen (Urteile vom 19. September 2008 zu 8 U 11/08 [VersR 2008, 1532] und 8 U 63/08, vom 29. Januar 2009 zu 8 U 41/08 [veröffentlicht bei juris], 8 U 93/08 und 8 U 94/08, vom 26. März 2009 zu 8 U 170/08, vom 27. Mai 2009 zu 8 U 180/08 und 8 U 192/08, vom 19. Juni 2009 zu 8 U 213/08, vom 19. November 2009 zu 8 U 15/09, vom 22. Dezember 2009 zu 8 U 55/09 und 8 U 54/09 sowie vom 18. Februar 2010 zu 8 U 2/09 und 8 U 25/09) - festgestellt worden ist, dass die Beklagte und insbesondere der Zeuge S. bereits vor dem Zusammenbruch des Schneeballsystems im Februar 2006 tatsächlich Kenntnis davon hatte, dass die Zahlungen nicht taggleich und fristgerecht eingingen.

    Das Zeugnisverweigerungsrecht des Zeugen W. nach § 384 Nr. 2 ZPO entfällt auch nicht wegen eines vermeintlich eingetretenen Strafklageverbrauchs nach Art. 103 Abs. 3 GG aufgrund der Verurteilungen des Zeugen W. durch das Urteil des Landgericht Hildesheim vom 23. Mai 2007 (Az.: 25 KLs 5413 Js 18030/06) und/oder vom 31. Oktober 2008 (Az.: 25 Kls 5413 Js 29109/07).

    Eine solche Sperrwirkung ist durch die Urteile des Landgerichts Hildesheim vom 23. Mai 2007 (Az.: 25 KLs 5413 Js 18030/06) und vom 31. Oktober 2008 (Az.: 25 KLs 5413 Js 29109/07) deshalb auch nur hinsichtlich der Tatvorwürfe eingetreten, die tatsächlich Gegenstand der von der Staatsanwaltschaft Hannover erhobenen Anklagen und der Urteile des Landgerichts Hildesheim gewesen sind.

    a) In dem Verfahren 25 KLs 5413 Js 18030/06 vor dem Landgericht Hildesheim lauteten die Vorwürfe gegen den Zeugen W. darauf, in 161 Fällen gemeinschaftlich mit den dort Mitangeklagten und gewerbsmäßig handelnd in der Zeit von Februar 2001 bis Februar 2006 veranlasst zu haben, dass Gelder, die von H. bei deren Kunden abgeholt worden waren und diesen zustanden, auf Geschäftskonten der H.-Gesellschaften überwiesen wurden.

    Das Landgericht Hildesheim hat die Anklage in dem Verfahren 25 KLs 5413 Js 18030/06 zugelassen, die Hauptverhandlung eröffnet und den Zeugen W. wegen Untreue in 156 rechtlich zusammentreffenden Fällen in Tateinheit mit vorsätzlicher Verletzung der Insolvenzantragspflicht, Untreue und vorsätzlichem Bankrott verurteilt.

  • LG Hildesheim, 31.10.2008 - 25 KLs 5413 Js 29109/07

    Ex-Heros-Chef: Elf Jahre Knast

    Auszug aus OLG Celle, 14.06.2010 - 8 U 21/09
    Diese Tatvorwürfe seien nicht Gegenstand der beiden Verfahren vor dem Landgericht Hildesheim (Az.: 25 Kls 5413 Js 18030/06 und 25 Kls 5413 Js 29109/07) gewesen, weshalb kein Strafklageverbrauch eingetreten sei.

    Dem Zeugnisverweigerungsrecht des Zeugen W. steht entgegen der Ansicht der Klägerin weder ein Strafklageverbrauch nach Art. 103 Abs. 3 GG wegen dessen Verurteilungen in den Verfahren vor dem Landgericht Hildesheim (Aktenzeichen 25 KLs 5413 Js 18030/06 und Aktenzeichen 25 KLs 5413 Js 29109/07) noch eine etwaig eingetretene Verfolgungsverjährung der ihm in dem Verfahren zu dem Aktenzeichen 4212 Js 27241/07 vorgeworfenen Straftaten entgegen.

    Das Zeugnisverweigerungsrecht des Zeugen W. nach § 384 Nr. 2 ZPO entfällt auch nicht wegen eines vermeintlich eingetretenen Strafklageverbrauchs nach Art. 103 Abs. 3 GG aufgrund der Verurteilungen des Zeugen W. durch das Urteil des Landgericht Hildesheim vom 23. Mai 2007 (Az.: 25 KLs 5413 Js 18030/06) und/oder vom 31. Oktober 2008 (Az.: 25 Kls 5413 Js 29109/07).

    Eine solche Sperrwirkung ist durch die Urteile des Landgerichts Hildesheim vom 23. Mai 2007 (Az.: 25 KLs 5413 Js 18030/06) und vom 31. Oktober 2008 (Az.: 25 KLs 5413 Js 29109/07) deshalb auch nur hinsichtlich der Tatvorwürfe eingetreten, die tatsächlich Gegenstand der von der Staatsanwaltschaft Hannover erhobenen Anklagen und der Urteile des Landgerichts Hildesheim gewesen sind.

    b) In dem durch das Urteil vom 31. Oktober 2008 abgeschlossenen Verfahren (Az.: 25 KLs 5413 Js 29109/07) vor dem Landgericht Hildesheim war der Zeuge W. wegen Geldentnahmen für zum Teil private Zwecke durch Einlösung von Barschecks von einem Konto der H.-Gruppe in 38 Fällen angeklagt (S. 68 des Strafurteils), welche ihm der dort Mitangeklagte H. ausgestellt hatte.

  • BVerfG, 06.02.2002 - 2 BvR 1249/01

    Zum Auskunftsverweigerungsrecht über bereits rechtskräftig abgeurteilte Taten -

    Auszug aus OLG Celle, 14.06.2010 - 8 U 21/09
    Letztlich müsse er sich auch nicht zu verjährten Taten äußern, weil solche Angaben im Sinne einer "Mosaiktheorie" (BVerfG, NJW 2002, 1411) einzelne Bausteine zu nicht verjährten Taten liefern könnten.

    Denn nach der zum Auskunftsverweigerungsrecht nach § 55 StPO ergangenen höchstrichterlichen Rechtssprechung genügt für die Begründung eines solchen Auskunftsverweigerungsrechts die Gefahr, dass der Zeuge Auskünfte über "Teilstücke in einem mosaikartig zusammengesetzten Beweisgebäude" (BVerfG NJW 2002, 1411; BGH NJW 1999, 1413) geben und damit zugleich potentielle Beweismittel gegen sich selbst liefern müsste.

    Im Übrigen hat der Zeuge W. zu Recht darauf hingewiesen, dass selbst die Beantwortung entsprechender Fragen aus - unterstellt - verjährten Zeiträumen ein "Teilstück in einem mosaikartigen Beweisgebäude" (vgl. BVerfG NJW 2002, 1411; BGH NJW 1999, 1413) betreffend Taten in nicht verjährter Zeit darstellen können und er schon deshalb auch insoweit zur Zeugnisverweigerung berechtigt ist.

  • BGH, 17.04.1984 - 1 StR 116/84

    Anwendung des Grundsatzes "ne bis in idem" - Misshandlung eines Schutzbefohlenen

    Auszug aus OLG Celle, 14.06.2010 - 8 U 21/09
    Dessen ungeachtet richtet sich die Reichweite des Strafklageverbrauchs nach Art. 103 Abs. 3 GG nach dem prozessualen Tatbegriff des § 264 StPO (vgl. BGH NStZ 1984, 469).

    Unter einer "Tat" im Sinne von Art. 103 GG und § 264 StPO ist der geschichtliche - und damit zeitlich und sachverhaltlich begrenzte - Vorgang zu verstehen, auf welchen Anklage und Eröffnungsbeschluss hinweisen und innerhalb dessen der Angeklagte als Täter oder Teilnehmer einen Straftatbestand verwirklicht haben soll (BVerfG NJW 1981, 1433; BGH NStZ 1984, 469; vgl. auch Pfeiffer/Hannich in: Karlsruher Kommentar zur StPO, 6. Aufl. 2008, Einleitung Rdnr. 170 m. w. N.).

  • BGH, 13.11.1998 - StB 12/98

    Zeugnisverweigerungsrecht des Zeugen bei Beteiligungsverdacht auch bei möglichem

    Auszug aus OLG Celle, 14.06.2010 - 8 U 21/09
    Denn nach der zum Auskunftsverweigerungsrecht nach § 55 StPO ergangenen höchstrichterlichen Rechtssprechung genügt für die Begründung eines solchen Auskunftsverweigerungsrechts die Gefahr, dass der Zeuge Auskünfte über "Teilstücke in einem mosaikartig zusammengesetzten Beweisgebäude" (BVerfG NJW 2002, 1411; BGH NJW 1999, 1413) geben und damit zugleich potentielle Beweismittel gegen sich selbst liefern müsste.

    Im Übrigen hat der Zeuge W. zu Recht darauf hingewiesen, dass selbst die Beantwortung entsprechender Fragen aus - unterstellt - verjährten Zeiträumen ein "Teilstück in einem mosaikartigen Beweisgebäude" (vgl. BVerfG NJW 2002, 1411; BGH NJW 1999, 1413) betreffend Taten in nicht verjährter Zeit darstellen können und er schon deshalb auch insoweit zur Zeugnisverweigerung berechtigt ist.

  • OLG Celle, 19.09.2008 - 8 U 11/08

    Beschränkung des Versicherungsschutzes auf den Verlust von Bargeld unter

    Auszug aus OLG Celle, 14.06.2010 - 8 U 21/09
    Soweit die Klägerin mit ihren Fragen unter 2. a) bis e) darauf abzielt, in Erfahrung zu bringen, ob und wenn ja, ab wann der Beklagten dieses Rechtsstreits Zahlungsverzögerungen bei H. und/oder das dort betriebene Schneeballsystem bekannt gewesen ist, würde sich der Zeuge W. im Hinblick auf das gegen ihn geführte Ermittlungsverfahren wegen Bestechung im geschäftlichen Verkehr mit deren Beantwortung deshalb der Gefahr der Strafverfolgung bzw. der Beweiserleichterung aussetzen können, weil jedenfalls bislang nicht - und zwar weder in dem durch das Urteil des Landgerichts Hildesheim vom 23. Mai 2007 abgeschlossenen Strafverfahren (Az.: 25 KLs 5413 Js 18030/06) noch durch den Senat in den bislang zum H.-Komplex ergangenen Entscheidungen (Urteile vom 19. September 2008 zu 8 U 11/08 [VersR 2008, 1532] und 8 U 63/08, vom 29. Januar 2009 zu 8 U 41/08 [veröffentlicht bei juris], 8 U 93/08 und 8 U 94/08, vom 26. März 2009 zu 8 U 170/08, vom 27. Mai 2009 zu 8 U 180/08 und 8 U 192/08, vom 19. Juni 2009 zu 8 U 213/08, vom 19. November 2009 zu 8 U 15/09, vom 22. Dezember 2009 zu 8 U 55/09 und 8 U 54/09 sowie vom 18. Februar 2010 zu 8 U 2/09 und 8 U 25/09) - festgestellt worden ist, dass die Beklagte und insbesondere der Zeuge S. bereits vor dem Zusammenbruch des Schneeballsystems im Februar 2006 tatsächlich Kenntnis davon hatte, dass die Zahlungen nicht taggleich und fristgerecht eingingen.
  • OLG Celle, 19.09.2008 - 8 U 63/08

    Beschränkung des Versicherungsschutzes auf den Verlust von Bargeld unter

    Auszug aus OLG Celle, 14.06.2010 - 8 U 21/09
    Soweit die Klägerin mit ihren Fragen unter 2. a) bis e) darauf abzielt, in Erfahrung zu bringen, ob und wenn ja, ab wann der Beklagten dieses Rechtsstreits Zahlungsverzögerungen bei H. und/oder das dort betriebene Schneeballsystem bekannt gewesen ist, würde sich der Zeuge W. im Hinblick auf das gegen ihn geführte Ermittlungsverfahren wegen Bestechung im geschäftlichen Verkehr mit deren Beantwortung deshalb der Gefahr der Strafverfolgung bzw. der Beweiserleichterung aussetzen können, weil jedenfalls bislang nicht - und zwar weder in dem durch das Urteil des Landgerichts Hildesheim vom 23. Mai 2007 abgeschlossenen Strafverfahren (Az.: 25 KLs 5413 Js 18030/06) noch durch den Senat in den bislang zum H.-Komplex ergangenen Entscheidungen (Urteile vom 19. September 2008 zu 8 U 11/08 [VersR 2008, 1532] und 8 U 63/08, vom 29. Januar 2009 zu 8 U 41/08 [veröffentlicht bei juris], 8 U 93/08 und 8 U 94/08, vom 26. März 2009 zu 8 U 170/08, vom 27. Mai 2009 zu 8 U 180/08 und 8 U 192/08, vom 19. Juni 2009 zu 8 U 213/08, vom 19. November 2009 zu 8 U 15/09, vom 22. Dezember 2009 zu 8 U 55/09 und 8 U 54/09 sowie vom 18. Februar 2010 zu 8 U 2/09 und 8 U 25/09) - festgestellt worden ist, dass die Beklagte und insbesondere der Zeuge S. bereits vor dem Zusammenbruch des Schneeballsystems im Februar 2006 tatsächlich Kenntnis davon hatte, dass die Zahlungen nicht taggleich und fristgerecht eingingen.
  • OLG Celle, 19.11.2009 - 8 U 15/09

    Eintrittspflicht einer Transportversicherung für ein Werttransportunternehmen bei

    Auszug aus OLG Celle, 14.06.2010 - 8 U 21/09
    Soweit die Klägerin mit ihren Fragen unter 2. a) bis e) darauf abzielt, in Erfahrung zu bringen, ob und wenn ja, ab wann der Beklagten dieses Rechtsstreits Zahlungsverzögerungen bei H. und/oder das dort betriebene Schneeballsystem bekannt gewesen ist, würde sich der Zeuge W. im Hinblick auf das gegen ihn geführte Ermittlungsverfahren wegen Bestechung im geschäftlichen Verkehr mit deren Beantwortung deshalb der Gefahr der Strafverfolgung bzw. der Beweiserleichterung aussetzen können, weil jedenfalls bislang nicht - und zwar weder in dem durch das Urteil des Landgerichts Hildesheim vom 23. Mai 2007 abgeschlossenen Strafverfahren (Az.: 25 KLs 5413 Js 18030/06) noch durch den Senat in den bislang zum H.-Komplex ergangenen Entscheidungen (Urteile vom 19. September 2008 zu 8 U 11/08 [VersR 2008, 1532] und 8 U 63/08, vom 29. Januar 2009 zu 8 U 41/08 [veröffentlicht bei juris], 8 U 93/08 und 8 U 94/08, vom 26. März 2009 zu 8 U 170/08, vom 27. Mai 2009 zu 8 U 180/08 und 8 U 192/08, vom 19. Juni 2009 zu 8 U 213/08, vom 19. November 2009 zu 8 U 15/09, vom 22. Dezember 2009 zu 8 U 55/09 und 8 U 54/09 sowie vom 18. Februar 2010 zu 8 U 2/09 und 8 U 25/09) - festgestellt worden ist, dass die Beklagte und insbesondere der Zeuge S. bereits vor dem Zusammenbruch des Schneeballsystems im Februar 2006 tatsächlich Kenntnis davon hatte, dass die Zahlungen nicht taggleich und fristgerecht eingingen.
  • OLG Celle, 26.03.2009 - 8 U 170/08

    AVB Transportversicherung

    Auszug aus OLG Celle, 14.06.2010 - 8 U 21/09
    Soweit die Klägerin mit ihren Fragen unter 2. a) bis e) darauf abzielt, in Erfahrung zu bringen, ob und wenn ja, ab wann der Beklagten dieses Rechtsstreits Zahlungsverzögerungen bei H. und/oder das dort betriebene Schneeballsystem bekannt gewesen ist, würde sich der Zeuge W. im Hinblick auf das gegen ihn geführte Ermittlungsverfahren wegen Bestechung im geschäftlichen Verkehr mit deren Beantwortung deshalb der Gefahr der Strafverfolgung bzw. der Beweiserleichterung aussetzen können, weil jedenfalls bislang nicht - und zwar weder in dem durch das Urteil des Landgerichts Hildesheim vom 23. Mai 2007 abgeschlossenen Strafverfahren (Az.: 25 KLs 5413 Js 18030/06) noch durch den Senat in den bislang zum H.-Komplex ergangenen Entscheidungen (Urteile vom 19. September 2008 zu 8 U 11/08 [VersR 2008, 1532] und 8 U 63/08, vom 29. Januar 2009 zu 8 U 41/08 [veröffentlicht bei juris], 8 U 93/08 und 8 U 94/08, vom 26. März 2009 zu 8 U 170/08, vom 27. Mai 2009 zu 8 U 180/08 und 8 U 192/08, vom 19. Juni 2009 zu 8 U 213/08, vom 19. November 2009 zu 8 U 15/09, vom 22. Dezember 2009 zu 8 U 55/09 und 8 U 54/09 sowie vom 18. Februar 2010 zu 8 U 2/09 und 8 U 25/09) - festgestellt worden ist, dass die Beklagte und insbesondere der Zeuge S. bereits vor dem Zusammenbruch des Schneeballsystems im Februar 2006 tatsächlich Kenntnis davon hatte, dass die Zahlungen nicht taggleich und fristgerecht eingingen.
  • OLG Celle, 29.01.2009 - 8 U 93/08

    Eintrittspflicht der Transportversicherung eines Werttransportunternehmens wegen

    Auszug aus OLG Celle, 14.06.2010 - 8 U 21/09
    Soweit die Klägerin mit ihren Fragen unter 2. a) bis e) darauf abzielt, in Erfahrung zu bringen, ob und wenn ja, ab wann der Beklagten dieses Rechtsstreits Zahlungsverzögerungen bei H. und/oder das dort betriebene Schneeballsystem bekannt gewesen ist, würde sich der Zeuge W. im Hinblick auf das gegen ihn geführte Ermittlungsverfahren wegen Bestechung im geschäftlichen Verkehr mit deren Beantwortung deshalb der Gefahr der Strafverfolgung bzw. der Beweiserleichterung aussetzen können, weil jedenfalls bislang nicht - und zwar weder in dem durch das Urteil des Landgerichts Hildesheim vom 23. Mai 2007 abgeschlossenen Strafverfahren (Az.: 25 KLs 5413 Js 18030/06) noch durch den Senat in den bislang zum H.-Komplex ergangenen Entscheidungen (Urteile vom 19. September 2008 zu 8 U 11/08 [VersR 2008, 1532] und 8 U 63/08, vom 29. Januar 2009 zu 8 U 41/08 [veröffentlicht bei juris], 8 U 93/08 und 8 U 94/08, vom 26. März 2009 zu 8 U 170/08, vom 27. Mai 2009 zu 8 U 180/08 und 8 U 192/08, vom 19. Juni 2009 zu 8 U 213/08, vom 19. November 2009 zu 8 U 15/09, vom 22. Dezember 2009 zu 8 U 55/09 und 8 U 54/09 sowie vom 18. Februar 2010 zu 8 U 2/09 und 8 U 25/09) - festgestellt worden ist, dass die Beklagte und insbesondere der Zeuge S. bereits vor dem Zusammenbruch des Schneeballsystems im Februar 2006 tatsächlich Kenntnis davon hatte, dass die Zahlungen nicht taggleich und fristgerecht eingingen.
  • OLG Celle, 29.01.2009 - 8 U 41/08

    Eintrittspflicht des Transportversicherers von Werttransporten bei Einzahlung

  • OLG Celle, 29.01.2009 - 8 U 94/08

    Geldtransportversicherung: Versicherungsschutz für Buchgeld; stofflicher Zugriff

  • BGH, 18.06.2003 - 5 StR 489/02

    Bochumer Urteil gegen Bauinvestor teilweise aufgehoben

  • BVerfG, 08.01.1981 - 2 BvR 873/80

    Kriminelle Vereinigung

  • BGH, 18.10.1993 - II ZR 255/92

    Umfang eines Zeugnisverweigerungsrechts

  • BGH, 08.04.2008 - VIII ZB 20/06

    Zulässigkeit der Auskunftsverweigerung eines bereits erstinstanzlich vernommenen

  • BVerfG, 08.10.1974 - 2 BvR 747/73

    Rechtsbeistand

  • BGH, 21.09.2011 - IV ZR 38/09

    HEROS II

    Ihre auf § 384 Nr. 2 ZPO gestützte, umfassende Aussageverweigerung in einem anderen Rechtsstreit aus dem HEROS-Komplex (vgl. dazu das Zwischenurteil des OLG Celle vom 14. Juni 2010 - 8 U 21/09, juris, betreffend den Zeugen W.  ) führt nicht dazu, die beiden Zeugen im vorliegenden Rechtsstreit als völlig ungeeignete oder unerreichbare Beweismittel i.S. des § 244 Abs. 2 Satz 2 StPO (vgl. zur Bedeutung dieser Vorschrift auch im Zivilprozess: BGH, Urteil vom 17. Februar 1970  III ZR 139/67, BGHZ 53, 245, 258; Zöller/Greger, ZPO, 28. Aufl. § 284 Rn. 8b; Laumen in Prütting/Gehrlein, ZPO § 284 Rn. 35) anzusehen oder die beantragte Beweiserhebung für unzulässig zu erachten.
  • OLG Braunschweig, 19.12.2023 - 3 Kap 1/16

    Kapitalanleger-Musterverfahren; Ausgangsverfahren; Beweisbeschluss; Beweisthemen;

    Für ein Zeugnisverweigerungsrecht genügt, dass Tatsachen, die sich aus der Aussage des Zeugen ergeben, auch nur mittelbar, gegebenenfalls auch nur als "Teilstücke in einem mosaikartig zusammengesetzten Beweisgebäude" einen Tatverdacht begründen können und sich das Zeugnisverweigerungsrecht materiell daher auf solche Angaben erstreckt (vgl. BVerfG, Beschlüsse der 3. Kammer des Zweiten Senats vom 21. April 2010 - 2 BvR 504/08 -, juris, Rn. 19 und vom 6. Februar 2002 - 2 BvR 1249/01 -, juris, Rn. 25; BGH, Beschluss vom 18. Dezember 2012 - StB 16/12 -, juris, Rn. 9 zu § 55 Abs. 1 StPO; OLG Celle, Urteil vom 14. Juni 2010 - 8 U 21/09 -, juris, Rn. 16; OLG Saarbrücken, Beschluss vom 22. April 2014 - 4 W 3/14 -, juris, Rn. 139; jeweils m. w. N.; Scheuch , in: BeckOK ZPO, 49. Edition, Stand 1. Juli 2023, § 384, Rn. 8; die insoweit zu § 55 StPO ergangene höchstrichterliche Rechtsprechung gilt auch für § 384 Nr. 2 Alt. 2 ZPO , vgl. BGH, Beschluss vom 8. April 2008 - VIII ZB 20/06 -, juris, Rn. 14 a. E.; OLG Celle, Urteil vom 14. Juni 2010 - 8 U 21/09 -, juris, Rn. 16).

    Einer Zeugnisverweigerung nach § 384 Nr. 2 Alt. 2 ZPO steht nicht entgegen, dass ein Ermittlungsverfahren bereits unabhängig von etwaigen Angaben des Zeugen im Rahmen einer Beweisaufnahme in diesem Verfahren eingeleitet worden ist, denn es genügt auch die Gefahr der Beweiserleichterung für ein bereits anhängiges Strafverfahren ( OLG Celle, Urteil vom 14. Juni 2010 - 8 U 21/09 -, juris, Rn. 13).

    Maßgeblich sind insoweit nicht beliebige denkbare, sondern nur für das vorliegende Verfahren bedeutsame bzw. sachdienliche Fragen (vgl. BGH, Beschluss vom 27. Juni 2002 - 4 StR 28/02 -, juris, Rn. 7; BGH, Urteil vom 28. November 1997 - 3 StR 114/97 -, BGHSt 43, 321-335 , juris, Rn. 13; OLG Celle, Urteil vom 14. Juni 2010 - 8 U 21/09 -, juris, Rn. 15).

  • OLG Saarbrücken, 22.04.2014 - 4 W 3/14

    Zivilprozess: Umfang des Zeugnisverweigerungsrechts aus sachlichen Gründen

    Es ist daher zu prüfen, ob sachdienliche Fragen zu einem bestimmten Beweisthema an den Zeugen gerichtet werden können, die nicht von einem Zeugnisverweigerungsrecht gemäß § 384 ZPO umfasst sind (vgl. OLG Celle, Urt. v. 14.06.2010 - 8 U 21/09, juris Rdn. 13).

    Ausreichend ist die Gefahr einer Beweiserleichterung für ein bereits anhängiges Strafverfahren (vgl. OLG Celle, Urt. v. 14.06.2010 - 8 U 21/09, juris Rdn. 13; Zöller-Greger, aaO., § 384 ZPO, Rdn. 6).

  • OLG Celle, 11.01.2016 - 13 W 58/15

    Umfang des Zeugnisverweigerungsrechts gem. § 384 Nr. 2 ZPO

    aa) Eine solche Verfolgungsgefahr i. S. des § 384 Nr. 2 ZPO - der insoweit § 55 Abs. 1 StPO entspricht, so dass die zur letztgenannten Vorschrift ergangene Rechtsprechung entsprechend zu berücksichtigen ist (OLG Celle, Urteil vom 14. Juni 2010 - 8 U 21/09, juris Tz. 16) - besteht, wenn eine Ermittlungsbehörde aus der Aussage Tatsachen entnehmen könnte (nicht müsste), die sie zur Einleitung eines Ermittlungsverfahrens oder auch zur Aufrechterhaltung oder Verstärkung eines Tatverdachts veranlassen könnten (BVerfG, Beschluss vom 6. Februar 2002 - 2 BvR 1249/01, juris Tz. 20 m. w. N.; Ignor/Bertheau in: Löwe/Rosenberg, StPO, 26. Aufl, § 55 Rdnr. 10).

    Ausnahmsweise ist der Zeuge aber zu einer umfassenden Verweigerung der Auskunft befugt, wenn seine gesamte in Betracht kommende Aussage mit einem möglicherweise strafbaren oder ordnungswidrigen Verhalten in so engem Zusammenhang steht, dass im Umfang der vorgesehenen Vernehmungsgegenstände nichts übrig bleibt, wozu er ohne die Gefahr der Verfolgung wegen einer Straftat oder Ordnungswidrigkeit wahrheitsgemäß aussagen könnte (BVerfG, a. a. O. Tz. 20; BGH, Beschluss vom 8. April 2008 - VIII ZB 20/06, juris Tz. 17; BGH, Beschluss vom 27. Juni 2002 - 4 StR 28/02, juris Tz. 9; OLG Celle, Urteil vom 14. Juni 2010 - 8 U 21/09, juris Tz. 14 f.; Ignor/Bertheau a. a. O., Rdnr. 6; Senge a. a. O. Rdnr. 2).

  • LAG Düsseldorf, 02.11.2015 - 14 Sa 800/15

    Umfang des Auskunftsverweigerungsrechts eines Zeugen im Arbeitsgerichtsprozess im

    Denn die Beantwortung von Fragen aus - unterstellt - verjährten Zeiträumen kann ein Teilstück in einem mosaikartigen Beweisgebäude betreffend Taten in nicht verjährter Zeit darstellen (vgl. OLG Celle, Urteil vom 14.06.2010 - 8 U 21/09, Rn. 34, juris).

    Für das Zeugnisverweigerungsrecht nach der Vorschrift in § 384 Nr. 2, Alt. 2 ZPO, die hinsichtlich des Rechts, das Zeugnis über solche Fragen zu verweigern, deren Beantwortung dem Zeugen die Gefahr zuziehen würde, wegen einer Straftat oder Ordnungswidrigkeit verfolgt zu werden, mit der Bestimmung in § 55 StPO wortgleich ist, kann nichts anderes gelten (OLG Celle, Urteil vom 14.06.2010 - 8 U 21/09, Rn. 16, juris).

    Die Beklagte hat die Kosten des Zwischenstreits zu tragen, einschließlich der notwendigen Auslagen des Zeugen H., die ihm als Partei des Zwischenstreits entstanden sind (vgl. OLG Celle, Urteil vom 14.06.2010 - 8 U 21/09, Rn. 37, juris).

  • BGH, 08.12.2011 - IV ZR 5/10

    Geld- und Valorentransportversicherung: Anfechtung des Versicherungsvertrags

    Ihre auf § 384 Nr. 2 ZPO gestützte, umfassende Aussageverweigerung in einem anderen Rechtsstreit aus dem HEROS-Komplex (vgl. dazu das Zwischenurteil des OLG Celle vom 14. Juni 2010 - 8 U 21/09, juris, betreffend den Zeugen W.   ) führt nicht dazu, die beiden Zeugen im vorliegenden Rechtsstreit als völlig ungeeignete oder unerreichbare Beweismittel i.S. des § 244 Abs. 2 Satz 2 StPO anzusehen oder die beantragte Beweiserhebung für unzulässig zu erachten (vgl. dazu Senatsbeschluss vom 21. September 2011 aaO Rn. 1518).
  • BGH, 09.11.2011 - IV ZR 40/09

    Geld- und Werttransportversicherung: Beginn der Jahresfrist für eine Anfechtung

    Ihre auf § 384 Nr. 2 ZPO gestützte, umfassende Aussageverweigerung in einem anderen Rechtsstreit aus dem HEROS-Komplex (vgl. dazu das Zwischenurteil des OLG Celle vom 14. Juni 2010  8 U 21/09, juris, betreffend den Zeugen W.    ) führt nicht dazu, die beiden Zeugen im vorliegenden Rechtsstreit als völlig ungeeignete oder unerreichbare Beweismittel i.S. des § 244 Abs. 2 Satz 2 StPO anzusehen oder die beantragte Beweiserhebung für unzulässig zu erachten (vgl. dazu Senatsbeschluss vom 21. September 2011 aaO Rn. 15-18).
  • BGH, 07.12.2011 - IV ZR 33/09

    Kriterien zur Beurteilung eines ursächlichen Zusammenhangs zwischen Täuschung und

    Ihre auf § 384 Nr. 2 ZPO gestützte, umfassende Aussageverweigerung in einem anderen Rechtsstreit aus dem HEROS-Komplex (vgl. dazu das Zwischenurteil des OLG Celle vom 14. Juni 2010 - 8 U 21/09, juris, betreffend den Zeugen W.) führt nicht dazu, die beiden Zeugen im vorliegenden Rechtsstreit als völlig ungeeignete oder unerreichbare Beweismittel i. S. des § 244 Abs. 2 Satz 2 StPO anzusehen oder die beantragte Beweiserhebung für unzulässig zu erachten (vgl. dazu Senatsbeschluss vom 21. September 2011 aaO Rn. 15 - 18).
  • BGH, 07.12.2011 - IV ZR 179/10

    Klage des Versicherten einer Geld- und Valorentransportversicherung:

    Ihre auf § 384 Nr. 2 ZPO gestützte, umfassende Aussageverweigerung in einem anderen Rechtsstreit aus dem HEROS-Komplex (vgl. dazu das Zwischenurteil des OLG Celle vom 14. Juni 2010 - 8 U 21/09, juris, betreffend den Zeugen W.    ) führt nicht dazu, die beiden Zeugen im vorliegenden Rechtsstreit als völlig ungeeignete oder unerreichbare Beweismittel i.S. des § 244 Abs. 2 Satz 2 StPO anzusehen oder die beantragte Beweiserhebung für unzulässig zu erachten (vgl. dazu Senatsbeschluss vom 21. September 2011 aaO Rn. 15 - 18).
  • OLG Düsseldorf, 13.03.2014 - 14 W 18/14

    Begründetheit der Zeugnisverweigerung wegen Selbstbelastung bei Einstellung des

    Der nach § 3 ZPO zu schätzende Gegenstandswert des Zwischenstreits und damit auch des Beschwerdeverfahrens über das Zeugnisverweigerungsrecht ist mit einem Streitwert von 1 Mio EUR, was in etwa einer Quote von 1/5 des Streitwertes der Hauptsache entspricht, zu bemessen, da sich die Beweisfrage auf die gesamte Hauptsache bezieht (vgl. hierzu auch: OLG Köln, Beschluss vom 14. Oktober 2008 - 19 W 19/08, OLGR Köln 2009, 565-565; OLG Celle, Urteil vom 14. Juni 2010 - 8 U 21/09, Prozessrecht aktiv 2010, 157-158).
  • OLG Düsseldorf, 16.05.2012 - 15 U 96/08

    Haftung des Präsidenten einer Apothekerkammer wegen Schmiergeldzahlungen beim

  • LG Limburg, 30.12.2019 - 2 O 252/17
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Rechtsprechung
   OLG Celle, 05.05.2011 - 8 U 21/09   

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OLG Celle, Entscheidung vom 05.05.2011 - 8 U 21/09 (https://dejure.org/2011,61999)
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