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   OLG Dresden, 09.02.2007 - 8 U 2197/06   

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https://dejure.org/2007,6815
OLG Dresden, 09.02.2007 - 8 U 2197/06 (https://dejure.org/2007,6815)
OLG Dresden, Entscheidung vom 09.02.2007 - 8 U 2197/06 (https://dejure.org/2007,6815)
OLG Dresden, Entscheidung vom 09. Februar 2007 - 8 U 2197/06 (https://dejure.org/2007,6815)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Justiz Sachsen

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  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Wirksamkeit der Allgmeinen Geschäftsbedingungen eines Leasinggebers in einem Kilometerabrechnungsvertrag mit der Gestattung einer Abrechnung nach Restwertgrundsätzen für den Fall vorzeitiger Vertragsbeendigung wegen Zahlungsverzuges; Vorliegen einer unangemessenen ...

  • Judicialis

    BGB § 307 Abs. 1 Satz 1; ; BGB § 307 Abs. 2 Nr. 1

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Abwicklung eines wegen Zahlungsverzuges vorzeitig gekündigten Pkw-Leasingvertrags mit Kilometerabrechnung - Abrechnung nach Restwertgrundsätzen; Mehrkilometerausgleich

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • anwaltonline.com (Kurzinformation)

    Leasingvertrag und Mehrkilometerausgleich bei Kündigung

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • MDR 2007, 1069
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (4)

  • BGH, 14.07.2004 - VIII ZR 367/03

    Berechnung des Kündigungsschadens bei außerordentlicher Kündigung eines

    Auszug aus OLG Dresden, 09.02.2007 - 8 U 2197/06
    Selbst wenn das auf die Ermittlung des zu ersetzenden Kündigungsschadens bezogene Klauselwerk der Klägerin - um solches handelt es sich auch bei den zuletzt zitierten Regelungen - insgesamt weder überraschend noch intransparent sein sollte (vgl. hierzu etwa BGH NJW 2004, 2823 unter II 2 a aa; BGH WM 1995, 438 unter II 1), hält es jedenfalls einer Inhaltskontrolle gemäß § 307 Abs. 1 Satz 1, Abs. 2 Nr. 1 BGB (§ 9 Abs. 1, Abs. 2 Nr. 1 AGBG a.F.) nicht stand.

    b) Die Klägerin ist deshalb gehalten, ihren ersatzfähigen Nichterfüllungsschaden nach den vom Landgericht zutreffend dargestellten Grundsätzen, die nach höchstrichterlicher, vom Senat in ständiger Praxis geteilter Rechtsprechung für die Abrechnung vorzeitig beendeter Kilometerabrechnungsverträge gelten (grundlegend OLG Celle NJW-RR 1994, 743, 744, gebilligt in BGH WM 1995, 438 unter II 2; BGH NJW 2004, 2823 unter II 2 a bb m.w.N.), konkret darzulegen und ggf. zu beweisen.

  • BGH, 11.01.1995 - VIII ZR 61/94

    Schadensberechnung nach fristloser Kündigung des Leasingvertrages; Behandlung der

    Auszug aus OLG Dresden, 09.02.2007 - 8 U 2197/06
    Selbst wenn das auf die Ermittlung des zu ersetzenden Kündigungsschadens bezogene Klauselwerk der Klägerin - um solches handelt es sich auch bei den zuletzt zitierten Regelungen - insgesamt weder überraschend noch intransparent sein sollte (vgl. hierzu etwa BGH NJW 2004, 2823 unter II 2 a aa; BGH WM 1995, 438 unter II 1), hält es jedenfalls einer Inhaltskontrolle gemäß § 307 Abs. 1 Satz 1, Abs. 2 Nr. 1 BGB (§ 9 Abs. 1, Abs. 2 Nr. 1 AGBG a.F.) nicht stand.

    b) Die Klägerin ist deshalb gehalten, ihren ersatzfähigen Nichterfüllungsschaden nach den vom Landgericht zutreffend dargestellten Grundsätzen, die nach höchstrichterlicher, vom Senat in ständiger Praxis geteilter Rechtsprechung für die Abrechnung vorzeitig beendeter Kilometerabrechnungsverträge gelten (grundlegend OLG Celle NJW-RR 1994, 743, 744, gebilligt in BGH WM 1995, 438 unter II 2; BGH NJW 2004, 2823 unter II 2 a bb m.w.N.), konkret darzulegen und ggf. zu beweisen.

  • OLG Celle, 05.01.1994 - 2 U 177/91

    Kfz-Leasingvertrag; Kündigung wegen Zahlungsverzugs; Schaden des Leasinggebers;

    Auszug aus OLG Dresden, 09.02.2007 - 8 U 2197/06
    b) Die Klägerin ist deshalb gehalten, ihren ersatzfähigen Nichterfüllungsschaden nach den vom Landgericht zutreffend dargestellten Grundsätzen, die nach höchstrichterlicher, vom Senat in ständiger Praxis geteilter Rechtsprechung für die Abrechnung vorzeitig beendeter Kilometerabrechnungsverträge gelten (grundlegend OLG Celle NJW-RR 1994, 743, 744, gebilligt in BGH WM 1995, 438 unter II 2; BGH NJW 2004, 2823 unter II 2 a bb m.w.N.), konkret darzulegen und ggf. zu beweisen.
  • BGH, 22.03.1989 - VIII ZR 155/88

    Anspruch des Leasinggebers auf Nutzungsentschädigung bei verspäteter Rückgabe des

    Auszug aus OLG Dresden, 09.02.2007 - 8 U 2197/06
    Der Beklagte schuldet diesen Betrag unmittelbar vertraglich in Gestalt rückständiger Leasingraten (Juni 2004 und 01.-13.01.2005); für die ein oder zwei Tage zwischen Zugang des Kündigungsschreibens vom 10.01.2005 und Rückgabe des Fahrzeuges am 13.01.2005 ergibt sich der anteilige Anspruch dabei aus § 546a Abs. 1 BGB (ebenfalls brutto; vgl. BGHZ 107, 123 zu § 557 Abs. 1 BGB a.F.).
  • OLG Düsseldorf, 29.06.2009 - 24 U 208/08

    Kündigung und Abrechnung eines Leasingvertrages über einen Pkw

    auch auf die nach § 546 a BGB geschuldete Entschädigung zu entrichten (vgl. BGHZ 104, 285; OLG Dresden MDR 2007, 1069; Palandt/Weidenkaff, a.a.O., § 546 a Rdnr. 11).

    Die Vereinbarung des Übergangs von der Kilometer-Abrechnung zur Restwert-Abrechnung für den Fall der vorzeitigen Vertragsbeendigung in AGB kann als überraschende Klausel im Sinne von § 305 c Abs. 1 BGB, wegen Verstoßes gegen die Unklarheitenregel des § 305 c Abs. 2 BGB oder wegen unangemessener Benachteiligung nach § 307 Abs. 1 BGB unwirksam sein (vgl. BGH NJW 2004, 2823; NJW 2001, 2165; NJW 1995, 954; OLG Celle NJW-RR 1994, 743; Senat ZMR 2006, 363; OLG Dresden MDR 2007, 1069; OLG Oldenburg DAR 2003, 460).

    Dann ist darüber hinaus der Zinsvorteil abzuziehen, der dem Leasinggeber durch die vorzeitige Möglichkeit zur Verwertung des Leasingfahrzeugs entsteht (vgl. zur Schadensberechnung insgesamt BGH NJW 2004, 2823; NJW 1995, 954; Senat ZMR 2006, 363; OLG Dresden MDR 2007, 1069; OLG Oldenburg DAR 2003, 460).

  • OLG Brandenburg, 28.05.2014 - 4 U 114/13

    Kfz-Leasingvertrag mit Kilometerabrechnung: Wirksamkeit einer Regelung über eine

    Eine solche formularmäßige Umstellung von einem Vertrag mit Kilometerabrechnung auf einen Restwertabrechnungsvertrag wird von namhafter Stimme in der Literatur als überraschend i.S.d. § 305 c BGB angesehen (Münchner Kommentar zum BGB bei beck.online, 6. Aufl. 2012, Finanzierungsleasing Rdnr. 136), die höchst- und obergerichtliche Rechtsprechung hat sich insoweit noch nicht positioniert (offen gelassen von BGH, Urteil vom 14. Juli 2004 - VIII ZR 367/03 - Rdnr. 18, und von OLG Dresden, Urteil vom 9. Februar 2007 - 8 U 2197/06 - Rdnr. 16).

    Sich dieses, von ihr selbst "heraufbeschworenen", risikoverteilungstypischen Nachteils für den Fall zu befreien, dass es zur vorzeitigen Vertragsbeendigung kommt, benachteiligt den Leasingnehmer unangemessen (ebenso: OLG Dresden, Urteil vom 9. Februar 2007 - 8 U 2197/06 - ).

  • OLG Dresden, 08.10.2008 - 8 U 1232/08

    Ansprüche des Leasinggebers nach Kündigung des Verbraucherleasingvertrages wegen

    Den erstinstanzlich zuerkannten Mehrkilometerausgleich (479,74 EUR) schuldet der Beklagte, weil ein Leasinggeber auf unmittelbar vertraglicher Grundlage auch im Falle vorzeitiger Beendigung des Kilometerabrechnungsvertrages Ausgleich jedenfalls in dem Umfang gesondert verlangen kann, in dem die vereinbarte Gesamtlaufleistung für die reguläre Vertragsdauer bereits überschritten ist (Senat, Urteil vom 09.02.2007 - 8 U 2197/06, OLGR 2007, 344).
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