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   KG, 19.01.2006 - 8 U 22/05   

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https://dejure.org/2006,4558
KG, 19.01.2006 - 8 U 22/05 (https://dejure.org/2006,4558)
KG, Entscheidung vom 19.01.2006 - 8 U 22/05 (https://dejure.org/2006,4558)
KG, Entscheidung vom 19. Januar 2006 - 8 U 22/05 (https://dejure.org/2006,4558)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • openjur.de
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Schadensersatzanspruch wegen unberechtigten Ausbaus von Gegenständen aus den Mieträumen ; Fristlose Kündigung auf Grund Zahlungsverzugs; Inhalt des Mietverhältnisses bei Vertragsfortführung; Zweck einer Abrede über die neue Verhandlung der Miethöhe bei Ausübung eines ...

  • grundeigentum-verlag.de(Abodienst, Leitsatz frei)

    Schadensersatz wegen unberechtigter Wegnahme von Mietereinbauten; formularmäßiger Ausschluß des Wegnahmerechts des Mieters; Aufwendungsersatzansprüche des Mieters nach Eigentumswechsel; Schönheitsreparaturen ohne Fristenplan; Anspruch auf Geldersatz für nicht ...

  • Judicialis

    BGB § 95 Abs. 2; ; BGB § ... 133; ; BGB § 157; ; BGB § 204 Abs. 1 Nr. 1; ; BGB § 249; ; BGB § 249 Abs. 2 Satz 1; ; BGB § 258 Satz 1; ; BGB § 280; ; BGB § 280 Abs. 1; ; BGB § 280 Abs. 1 Satz 2; ; BGB § 280 Abs. 3; ; BGB § 281; ; BGB § 281 Abs. 2; ; BGB § 286; ; BGB § 286 Abs. 1 Satz 2; ; BGB § 286 Abs. 2 Nr. 1; ; BGB § 288 Abs. 1; ; BGB § 315; ; BGB § 535 Abs. 2; ; BGB § 539 Abs. 1; ; BGB § 539 Abs. 2; ; BGB § 545; ; BGB § 546 Abs. 1; ; BGB § 546 a Abs. 1; ; BGB § 547 a Abs. 3 a.F.; ; BGB § 548; ; BGB § 548 Abs. 1; ; BGB § 552 Abs. 1 n.F.; ; BGB § 552 Abs. 2; ; BGB § 566 n.F.; ; BGB § 566 Abs. 1; ; BGB § 568 a.F.; ; BGB § 571 a.F.; ; BGB § 571 Abs. 1 a.F.; ; BGB § 578 n.F.; ; BGB § 578 Abs. 2 n.F.; ; BGB § 670; ; BGB §§ 677 ff; ; BGB § 683; ; BGB § 812; ; ZPO § 287; ; ZPO § 343 Satz 1; ; ZPO § 529 Abs. 1 Nr. 2; ; ZPO § 531 Abs. 2; ; ZPO § 531 Abs. 2 Satz 1 Nr. 3; ; ZPO § 531 Abs. 2 Nr. 3; ; ZPO § 533 Nr. 2; ; EGBGB Art. 229 § 5 Satz 2; ; AGBG § 9

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Zur Höhe des Mietzinses

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • arztrecht-aktuell.de (Kurzinformation)

    Kein Wegnahmerecht des Mieters an wertverbessernden Modernisierungsarbeiten

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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (28)

  • BGH, 12.06.1991 - XII ZR 17/90

    Mieteransprüche bei Feuerversicherung des Vermieters für Geschäftsgebaude

    Auszug aus KG, 19.01.2006 - 8 U 22/05
    Für diesen ist nicht erheblich, ob die Gegenstände durch die Verbindung mit den Räumen in das Eigentum des Vermieters übergegangen sind (§§ 93, 94 BGB) oder nicht; nach der Rechtsprechung des BGH besteht eine Vermutung dafür, dass eine Verbindung beweglicher Sachen mit dem Gebäude, die der Mieter "zur Befriedigung seiner Bedürfnisse" vornimmt, nur zu einem vorübergehenden Zweck erfolgt, so dass sie als Scheinbestandteile gemäß § 95 Abs. 2 BGB nicht in das Eigentum des Vermieters übergehen (BGH NJW 1991, 3031; NJW 1969, 40).

    Denn mangels eines Wegnahmerechts steht dem Vermieter ein dauerndes Besitzrecht an den vom Mieter eingefügten Gegenständen zu (vgl. für den Fall eines verjährten Wegnahmeanspruchs BGHZ 81, 146 ff = NJW 1981, 2564, 2565; BGHZ 101, 37 ff = NJW 1987, 2861, 2862 f.; erst recht muss dies gelten, wenn der Mieter keine Einrichtung im Sinne von § 539 Abs. 2 BGB angebracht hat, so dass er von vornherein nicht wegnehmen darf und auf einen etwaigen Ausgleichsanspruch gegen den Vermieter beschränkt ist, vgl. dazu BGH NJW 1991, 3031, 3032 unter 3.).

    Da der Erwerber in Bezug auf ein etwaiges Wegnahmerecht des Mieters in die Rechtsstellung des Veräußerers eintritt (vgl. BGH NJW 1991, 3031, 3033; Bub/Treier/Scheuer, Handbuch der Geschäfts- und Wohnraummiete, 3. Aufl., V Rn. 257), hätten die Klägerinnen sich die Kenntnis der Verkäuferin verschaffen müssen, wozu sie auf Grund eines kaufvertraglichen Auskunftsanspruchs über die rechtlichen Verhältnisse der Kaufsache (vgl. die ausdrückliche Kodifizierung in § 444 BGB a.F.) auch in der Lage waren.

    Bei seiner Auslegung ist zu beachten, dass nach zutreffender und ganz herrschender Auffassung im Falle einer Einrichtung nur ein Wegnahmerecht des Mieters - mit der Folge seiner Rückbaupflicht, § 258 Satz 1 BGB - und nicht etwa wahlweise ein Zahlungsanspruch aus Geschäftsführung ohne Auftrag (§ 539 Abs. 1 BGB) oder ungerechtfertigter Bereicherung (§ 812 BGB) besteht; letztere Ansprüche kommen nur in Betracht, wenn ein Wegnahmerecht nicht greift (vgl. BGH NJW 1991, 3031, 3032 unter 3.; Schmidt-Futterer/Langenberg, Mietrecht, 8. Aufl., § 539 Rn. 9; Sternel, Mietrecht, 3. Aufl., IV Rn. 619; Palandt/Weidenkaff, BGB, 64. Aufl., § 539 Rn. 8; a.A. Staudinger/Emmerich, BGB, Neubearbeitung 2003, § 539 Rn. 26).

    Dies hat zur Folge, dass sie mangels einer solchen besonderen Vereinbarung, die sich im hiesigen Mietvertrag nicht findet, nur - innerhalb einer spätestens nach Kenntnis vom Eigentümerwechsel beginnenden Verjährungsfrist gemäß § 548 BGB- gegen den früheren Vermieter gerichtet werden können (vgl. BGH NJW 1965, 1225; NJW 1968, 888 unter II.3.; NJW 1991, 3031, 3033 unter 3.; Sternel, a.a.O., Rn. II 603, 607).

  • BGH, 19.11.1997 - XII ZR 281/95

    Unterbrechung der Verjährung durch Klage auf Ersatz von Mietausfallschaden

    Auszug aus KG, 19.01.2006 - 8 U 22/05
    Im Auszug ohne Vornahme der geschuldeten Handlungen liegt grundsätzlich - und vorliegend zweifellos - eine ernsthafte und endgültige Erfüllungsverweigerung (vgl. BGH NJW 1998, 1303, 1304; Palandt/Heinrichs, a.a.O., § 281 Rn. 14).

    Der Anspruch auf Ersatz des Mietausfalls, der infolge des nicht vertragsgerechten Zustands der Mietsache bei Vertragsende entstanden ist, folgt vorliegend nicht nur als Verzugsschaden wegen Nichtausführung geschuldeter Schönheitsreparaturen aus § 286 BGB (vgl. dazu etwa BGH NJW 1998, 1303, 1304), sondern - im Umfang von zwei Monatsmieten - als Teil des Schadensersatzanspruchs wegen unberechtigter Veränderung bzw. Zerstörung des baulichen Zustands der Räume aus den §§ 280 Abs. 1, 249 Abs. 2 Satz 1 BGB.

  • BGH, 14.10.1987 - VIII ZR 246/86

    Passivlegitimation bei Ansprüchen des Mieters nach Veräußerung des

    Auszug aus KG, 19.01.2006 - 8 U 22/05
    Sie entstehen im Zeitpunkt der Aufwendung und werden - sofern der Mietvertrag nicht etwa regelt, dass sie erst mit dem tatsächlichen Ausscheiden des Mieters aus dem Mietverhältnis geltend gemacht werden können, vgl. BGH NJW 1988, 705 - sofort fällig.

    Ein gegen den Erwerber bestehender Anspruch auf Zahlung einer angemessenen Entschädigung zur Abwendung eines Wegnahmerechts gemäß § 552 Abs. 1 BGB n.F. (vgl. BGH NJW 1988, 705) kann im Wege der Vorteilsausgleichung nicht in Ansatz gebracht werden, da ein Wegnahmerecht, wie oben ausgeführt, nicht bestand.

  • BGH, 25.06.1980 - VIII ZR 260/79

    Ergänzende Auslegung eines Pachtvertrages; Verpflichtung des Pächters zur

    Auszug aus KG, 19.01.2006 - 8 U 22/05
    In Bezug auf die Kosten zur Ausführung unterlassener Schönheitsreparaturen (Streichen von Wänden und Decken) geht die Rechtsprechung des BGH davon aus, dass der Anspruch des Vermieters auch bei Umbauabsicht fortbesteht, jedoch wegen des in der Regel anzunehmenden Entgeltcharakters der übernommenen Pflicht des Mieters im Wege ergänzender Vertragsauslegung vom Anspruch auf Naturalherstellung in eine Geldforderung in Höhe des Betrages übergeht, den der Mieter ohne Umbau zur Erfüllung der Schönheitsreparaturpflicht aufzuwenden gehabt hätte (BGHZ 77, 301 ff = NJW 1980, 2347; BGHZ 92, 363 ff = NJW 1985, 480, 482; BGHZ 151, 53 ff = NJW 2002, 2383).

    Der BGH stellt in den genannten Entscheidungen, in denen eine ergänzende Vertragsauslegung angenommen wurde, darauf ab, dass der Vermieter entsprechend seinem "bereits bei Beendigung des ..Vertrags gefassten Entschluss" die Sache alsbald umbaut (NJW 1980, 2347), bzw. dass der Mieter "bei Auszug die ihm obliegenden Schönheitsreparaturen nicht ausführt, weil der Vermieter die Mieträume anschließend umbauen will" (NJW 2002, 2583).

  • BGH, 16.09.1998 - XII ZR 136/96

    Rechte des Mieters bei vorzeitiger Vertragsauflösung

    Auszug aus KG, 19.01.2006 - 8 U 22/05
    "Einrichtungen" sind von sonstigen Aufwendungen abzugrenzen, die der Erhaltung, Wiederherstellung oder Verbesserung des Mietobjekts dienen und zu Zahlungsansprüchen gemäß §§ 539 Abs. 1, 677 ff BGB oder § 812 BGB (vgl. BGH ZMR 1999, 93, 94), nicht aber zu einem Wegnahmerecht führen (vgl. Sternel, Mietrecht, 3. Aufl., Rn. II 602 und IV 602; Schmidt-Futterer/Langenberg, Mietrecht, 8. Aufl., § 539 Rn. 9, 10).

    Dementsprechend wurden ähnliche Fälle, in denen der Mieter die Räume durch umfangreiche Investitionen erst in einen zeitgerechten und nutzbaren Zustand versetzt hat, in der Rechtsprechung unter dem Aspekt eines Aufwendungsersatz- oder Bereicherungsanspruchs des Mieters behandelt, und nicht unter dem eines Wegnahmerechts (vgl. BGH NJW-RR 1993, 522; ZMR 1999, 93; OLG München ZMR 1997, 236 ff).

  • BGH, 13.05.1987 - VIII ZR 136/86

    Hemmung der Verjährung des Wegnahmeduldungsanspruchs des Mieters bei

    Auszug aus KG, 19.01.2006 - 8 U 22/05
    Denn mangels eines Wegnahmerechts steht dem Vermieter ein dauerndes Besitzrecht an den vom Mieter eingefügten Gegenständen zu (vgl. für den Fall eines verjährten Wegnahmeanspruchs BGHZ 81, 146 ff = NJW 1981, 2564, 2565; BGHZ 101, 37 ff = NJW 1987, 2861, 2862 f.; erst recht muss dies gelten, wenn der Mieter keine Einrichtung im Sinne von § 539 Abs. 2 BGB angebracht hat, so dass er von vornherein nicht wegnehmen darf und auf einen etwaigen Ausgleichsanspruch gegen den Vermieter beschränkt ist, vgl. dazu BGH NJW 1991, 3031, 3032 unter 3.).

    Nach BGHZ 101, 37 ff = NJW 1987, 2861 sind unter Einrichtungen bewegliche Sachen zu verstehen, die mit der Mietsache "zusätzlich" verbunden werden, um deren wirtschaftlichem Zweck zu dienen, jedenfalls dann, wenn sie nur zu einem vorübergehenden Zweck eingefügt werden und nicht in das Eigentum des Vermieters übergehen.

  • BGH, 20.01.1993 - VIII ZR 22/92

    Aufwendungsersatzanspruch des Mieters wegen der Instandsetzung des Mietobjekts

    Auszug aus KG, 19.01.2006 - 8 U 22/05
    Dementsprechend wurden ähnliche Fälle, in denen der Mieter die Räume durch umfangreiche Investitionen erst in einen zeitgerechten und nutzbaren Zustand versetzt hat, in der Rechtsprechung unter dem Aspekt eines Aufwendungsersatz- oder Bereicherungsanspruchs des Mieters behandelt, und nicht unter dem eines Wegnahmerechts (vgl. BGH NJW-RR 1993, 522; ZMR 1999, 93; OLG München ZMR 1997, 236 ff).
  • BGH, 14.02.1968 - VIII ZR 2/66
    Auszug aus KG, 19.01.2006 - 8 U 22/05
    Dies hat zur Folge, dass sie mangels einer solchen besonderen Vereinbarung, die sich im hiesigen Mietvertrag nicht findet, nur - innerhalb einer spätestens nach Kenntnis vom Eigentümerwechsel beginnenden Verjährungsfrist gemäß § 548 BGB- gegen den früheren Vermieter gerichtet werden können (vgl. BGH NJW 1965, 1225; NJW 1968, 888 unter II.3.; NJW 1991, 3031, 3033 unter 3.; Sternel, a.a.O., Rn. II 603, 607).
  • BFH, 07.03.2002 - III R 22/01

    Ausbildungshilfe - Öffentliche Kasse - Ausbildungsfreibetrag - Grundsatz der

    Auszug aus KG, 19.01.2006 - 8 U 22/05
    Der BGH stellt in den genannten Entscheidungen, in denen eine ergänzende Vertragsauslegung angenommen wurde, darauf ab, dass der Vermieter entsprechend seinem "bereits bei Beendigung des ..Vertrags gefassten Entschluss" die Sache alsbald umbaut (NJW 1980, 2347), bzw. dass der Mieter "bei Auszug die ihm obliegenden Schönheitsreparaturen nicht ausführt, weil der Vermieter die Mieträume anschließend umbauen will" (NJW 2002, 2583).
  • BGH, 19.03.1965 - V ZR 268/62

    Eintritt des Erwerbers eines Grundstücks in die sich während der Dauer seines

    Auszug aus KG, 19.01.2006 - 8 U 22/05
    Dies hat zur Folge, dass sie mangels einer solchen besonderen Vereinbarung, die sich im hiesigen Mietvertrag nicht findet, nur - innerhalb einer spätestens nach Kenntnis vom Eigentümerwechsel beginnenden Verjährungsfrist gemäß § 548 BGB- gegen den früheren Vermieter gerichtet werden können (vgl. BGH NJW 1965, 1225; NJW 1968, 888 unter II.3.; NJW 1991, 3031, 3033 unter 3.; Sternel, a.a.O., Rn. II 603, 607).
  • BGH, 17.05.1984 - VII ZR 169/82

    Begriff des Fehlers beim Werkvertrag; Vorteilsausgleich bei verzögerter

  • BGH, 15.11.1967 - VIII ZR 150/65

    Schönheitsreparaturen an Mieträumen

  • BGH, 05.12.1969 - V ZR 24/67

    Schadensersatz infolge der Überbauung einer Grundstücksgrenze - Vermögensnachteil

  • OLG München, 21.04.1995 - 21 U 5722/94

    Begriff der notwendigen Verwendungen i.S. des § 547 Abs. 1 BGB

  • BGH, 14.07.2004 - VIII ZR 339/03

    Überwälzung der Schönheitsreparaturen auf den Mieter

  • BGH, 18.11.2004 - IX ZR 229/03

    Berücksichtigung neuen, unstreitigen Sachvortrages in der Berufungsinstanz

  • BGH, 30.10.1984 - VIII ARZ 1/84

    Abwälzung von Schönheitsreparaturen in Formularmietvertrag

  • BGH, 29.04.2003 - VI ZR 393/02

    Ersatz von Reparaturkosten bis zur Höhe des Wiederbeschaffungswertes

  • BGH, 08.11.1995 - XII ZR 202/94

    Wegnahmerecht des Mieters wegen Ausbaumaßnahmen; Bereicherungsanspruch des

  • BGH, 05.06.2002 - XII ZR 220/99

    Abgeltung der Instandsetzungspflicht des Mieters nach Beendigung des

  • BGH, 06.04.2005 - VIII ZR 192/04

    BGH bejaht Anspruch des Vermieters auf Kostenvorschuß des Mieters für

  • BGH, 09.03.2005 - VIII ZR 57/04

    Rechte des Mieters bei unterbliebener Nebenkostenabrechnung

  • BGH, 18.11.1968 - VIII ZR 189/66

    Unmittelbare vertragliche Beziehungen zwischen Hauptvermieter und Untermieter -

  • BGH, 20.06.1984 - VIII ZR 337/82

    Formularmäßige Tilgungsregelung und Aufrechnungsverbot in Alt-Mietvertrag

  • OLG Düsseldorf, 28.10.1999 - 10 U 177/98

    Maßgeblicher Mietzins bei Ausübung eines Optionsrechts

  • BGH, 08.07.1981 - VIII ZR 326/80

    Nutzung der Einrichtung nach Rückgabe der Mietsache

  • BGH, 24.11.1995 - V ZR 174/94

    Beginn der Verjährung eines von gerichtlicher Leistungsbestimmung abhängenden

  • BGH, 20.03.1985 - VIII ZR 64/84

    Ausübung einer Option auf Verlängerung eines Mietverhältnisses nach Kündigung des

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