Rechtsprechung
OLG Zweibrücken, 29.10.2012 - 8 U 22/10 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (6)
- openjur.de
- Justiz Rheinland-Pfalz
Art 25 UNWaVtrÜbk, Art 45 UNWaVtrÜbk, Art 49 Abs 1 Buchst a UNWaVtrÜbk, Art 74 UNWaVtrÜbk, Art 81 UNWaVtrÜbk
Internationaler Warenkauf: Mangelhafte Leistung als wesentliche Vertragsverletzung; Schadensersatz wegen Nichterfüllung - Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Zahlungsanspruch auf Vergütung i.R.d. Vertragsaufhebung bzgl. Herstellung und Lieferung von Spritzgusswerkzeugen
- ra.de
- cisg-online.org
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- LG Zweibrücken, 19.03.2010 - 6 HKO 13/03
- OLG Zweibrücken, 29.10.2012 - 8 U 22/10
- BGH, 24.09.2014 - VIII ZR 394/12
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (1)
- BGH, 03.04.1996 - VIII ZR 51/95
Aufhebung eines Vertrages wegen einer wesentlichen Vertragsverletzung; Lieferung …
Auszug aus OLG Zweibrücken, 29.10.2012 - 8 U 22/10
Entscheidend sind insoweit stets die Umstände des Einzelfalles (BGH NJW 1996, 2364 f., 2366).
Rechtsprechung
OLG Düsseldorf, 26.08.2010 - I-8 U 22/10 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (4)
- openjur.de
- NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
- Wolters Kluwer
Schadensersatzanspruch eines Patienten wegen grober Behandlungsfehler eines Arztes i.R.d. Behebung einer Krampfader
- juris (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- LG Düsseldorf, 30.12.2009 - 3 O 325/07
- OLG Düsseldorf, 26.08.2010 - I-8 U 22/10
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (2)
- BGH, 06.06.1989 - VI ZR 66/88
Ersatz für Hilfeleistungen unfallbedingter Beeinträchtigungen - Verrichtung von …
Auszug aus OLG Düsseldorf, 26.08.2010 - 8 U 22/10
Zu diesem Zweck ist festzustellen, welche Hausarbeiten die Geschädigte vor dem Schadenfall zu verrichten pflegte, wie weit ihr diese Arbeiten nun nicht mehr möglich (oder zumutbar) sind und für wie viele Stunden folglich eine Hilfskraft benötigt wird oder - bei anderweitigem Ausgleich des Hausarbeitsdefizits - benötigt würde (BGH NJW 1989, 2539). - BGH, 18.02.1992 - VI ZR 367/90
Schadensersatz wegen verletzungsbedingten Mehraufwands
Auszug aus OLG Düsseldorf, 26.08.2010 - 8 U 22/10
Dieser Schaden bemisst sich nach der ständigen Rechtsprechung des BGH in den Fällen, in denen - wie hier - keine Haushaltshilfe eingetellt worden ist, nach dem Nettolohn, der für die verletzungsbedingt nicht mehr ausführbaren oder nicht mehr zumutbaren Hausarbeiten an eine Hilfskraft hätte gezahlt werden müssen (vgl. BGH NJW-RR 1992 792 m.w.N.).