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   OLG Düsseldorf, 28.07.1983 - 8 U 22/83   

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OLG Düsseldorf, 28.07.1983 - 8 U 22/83 (https://dejure.org/1983,3142)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 28.07.1983 - 8 U 22/83 (https://dejure.org/1983,3142)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 28. Juli 1983 - 8 U 22/83 (https://dejure.org/1983,3142)
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Volltextveröffentlichungen (2)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 1984, 670
  • VersR 1984, 586
 
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Wird zitiert von ... (10)

  • OLG Frankfurt, 23.09.2004 - 8 U 67/04

    Fehlerhafte operative Behandlung: Auskunftsanspruch des Patienten gegenüber der

    Ein Patient kann von seiner Klinik aufgrund des Behandlungsvertrags nur dann Auskunft über Namen und Anschriften der behandelnden Ärzte verlangen, wenn er ein berechtigtes Interesse an diesen Daten nachweist (vgl. dazu Palandt-Heinrichs, BGB, 62. Aufl., Rn 8 zu § 261 BGB; Rehborn MDR 2001, 1149; OLG Düsseldorf NJW 1984, 670).
  • OLG Koblenz, 15.01.2004 - 5 U 1145/03

    Haftung des durch den Zahnarzt hinzugezogenen Anästhesisten bei einem

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  • OLG Oldenburg, 21.09.2015 - 5 U 123/15

    Auskunftsansprüche des mutmaßlichen Opfers einer Denunziation

    Dieses besondere Rechtsverhältnis kann z.B. aus einem Wettbewerbsverstoß (s. BGH a.a.O.), einem Energieversorgungsvertrag (vgl. LG Berlin NJW 1982, 2782), aus der rechtsgeschäftsähnlichen Sonderverbindung zwischen Hausverwaltungsgesellschaft und Mieter (vgl. AG Köln NJW-RR 1989, 269) oder dem Vertragsverhältnis zwischen Krankenhausträger und Patienten (vgl. OLG Düsseldorf NJW 1984, 670) im Einzelfall hergeleitet werden (vgl. weitere Fälle bei Grüneberg a.a.O.).
  • LG Heidelberg, 19.10.1988 - 3 O 157/88
    Der Krankenhausträger ist Privatpatienten gegenüber im Bedarfsfall verpflichtet, auch Identität und ladungsfähige Anschrift einer Krankenschwester mitzuteilen, die den Patienten unmittelbar nach einer im Krankenhaus durchgeführten Operation betreut hat (i. A. an BGH VersR 1983, 264 = NJW 83, 328; 1983, 690 =NJW 83, 2075; OLG Düsseldorf VersR 1984, 586= NJW 84, 670).

    In der höchstrichterlichen Rechtsprechung ist ein Anspruch des Patienten auf Auskunft über die Person des ihn behandelnden Arztes anerkannt (BGH VersR 1983, 690 = NJW 83, 2075; OLG Düsseldorf NJW 84, 670 = VersR 1984, 586 L; BGH VersR 1983, 264 = NJW 83, 328).

  • OLG Düsseldorf, 30.01.2003 - 8 U 62/02

    Zur Beweislastverteilung im Arzthaftungsprozess

    Das weitergehende Verlangen des Klägers, ihm die ladungsfähigen Personalien des medizinischen und pflegerischen Personals der Klinik mitzuteilen, kann zwar im Einzelfall ebenfalls berechtigt sein (vgl. OLG Düsseldorf, NJW 1984, 670).
  • OLG Frankfurt, 28.07.2009 - 16 U 257/08

    Auskunft: Anspruch eines Imbissbudeninhabers auf Nennung von Namen und Anschrift

    Dabei kann offen bleiben, ob zwischen den Parteien die auch in dem Fall des Auskunftsverlangens gegenüber einem Dritten erforderliche Sonderbeziehung (vgl. OLG Düsseldorf, NJW 1984, 670) besteht und ob - wie das Landgericht argumentiert - ein Auskunftsanspruch bereits deshalb ausscheidet, weil der Kläger keine einem Auskunftsanspruch vorgelagerten Unterlassungs- und Schadensersatzansprüche gegen den Verfasser des Artikels hat.
  • OLG München, 30.07.2008 - 1 W 1646/08

    Arzthaftung: Anspruch auf Auskunft über im Operationssaal anwesende Personen

    Andererseits wurde in der Rechtsprechung wiederholt ein Anspruch auf Bekanntgabe von Personalien und ladungsfähiger Anschrift von Ärzten bejaht, soweit für einen Patienten ohne diese für eine Klinik unschwer zu leistenden Angaben eine Benennung der Person als Zeuge oder eine Klageerhebung wegen möglicher Behandlungsfehler erheblich erschwert oder unmöglich wäre (vgl. OLG Düsseldorf NJW 1984, 670; OLG Frankfurt a.a.O.).
  • LG Düsseldorf, 12.11.1998 - 3 O 240/98

    Einsicht in die Blutspende-Dokumentation, die Herstellungsdokumentation und die

    Dieses Einsichtsrecht des Patienten betrifft einen Nebenanspruch aus dem ärztlichen Behandlungsvertrag (vgl. dazu: BGH NJW a.a.O., 328 und 330; OLG Düsseldorf" NJW 1984, 670).
  • LG Rostock, 25.04.2008 - 1 S 264/07

    Anspruch eines Patienten auf Rechnungslegung hinsichtlich nichtärztlicher

    Eine diesbezügliche Nebenpflicht ergebe sich nicht aus dem zitierten Urteil des Amtsgerichtes Tiergarten vom 06.05.1994 - Az.: 15 C 634/95 - sowie aus dem Urteil des OLG Düsseldorf (NJW 1984, 670) und des BGH (NJW 1983, 2630).
  • LG Marburg, 18.06.2003 - 5 O 42/02

    Anspruch eines Erben auf eine für einen medizinischen Laien verständliche

    Im Übrigen ist Folgendes zu berücksichtigen: Während das Einsichtsrecht des Patienten im Hinblick auf die Betroffenheit des Persönlichkeitsrechts nicht von der Darlegung eines besonderen schutzwürdigen Interesses abhängig ist, kann eine ergänzende Auskunftspflicht als vertragliche Nebenpflicht im Rahmen des § 242 BGB nur bestehen, wenn der Patient auf entsprechende Informationserlangung angewiesen ist und die Informationserteilung dem Arzt unschwer möglich ist (vgl. OLG Düsseldorf, NJW 1984, 670).
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Volltextveröffentlichung

  • juris (Volltext/Leitsatz)

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