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   OLG Karlsruhe, 25.02.2003 - 8 U 222/02   

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https://dejure.org/2003,6001
OLG Karlsruhe, 25.02.2003 - 8 U 222/02 (https://dejure.org/2003,6001)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 25.02.2003 - 8 U 222/02 (https://dejure.org/2003,6001)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 25. Februar 2003 - 8 U 222/02 (https://dejure.org/2003,6001)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • Judicialis

    VerbrKrG a.F. § 4 Abs. 1 Satz 4 Nr. 1 Buchst. b) Satz 2; ; VerbrKrG a.F. § 6 Abs. 2 Satz 2; ; BGB § 812 Abs. 1 Satz 1; ; BGB § 246 (a.F.)

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Verpflichtung des Kreditgebers zur Gesamtbetragsangabe bei einer sogenannten unechten Abschnittsfinanzierung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 18.12.2001 - XI ZR 156/01

    Verbraucherkredit: Welche Pflichtangaben bei Tilgung über Bausparvertrag?

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 25.02.2003 - 8 U 222/02
    Gegen die antragsgemäße Verurteilung wendet sich die Beklagte mit der Berufung, mit der sie beanstandet, das Landgericht habe ohne Beachtung der Unterschiede zur Fallkonstellation im Streitfall dieselben Gegebenheiten zugrunde gelegt, die Gegenstand der Entscheidung des Bundesgerichtshofs vom 18.12.2001 (XI ZR 156/01, NJW 2002, 957) gewesen seien.

    Das Landgericht hat zu Recht die im Urteil des BGH vom 18.12.2001 (NJW 2002, 957) dargelegten Grundsätze auf die vorliegende Fallgestaltung übertragen.

    Alle Kreditverträge, die nicht dem Grundtatbestand des Satzes 1 oder dem Ausnahmetatbestand des Satzes 3 sowie der Regelung des § 3 Abs. 2 Nr. 2 VerbrKrG unterfallen, unterliegen der modifizierten Angabepflicht des Satzes 2", sofern dessen tatbestandliche Voraussetzungen vorliegen (BGH NJW 2002, 957 ff.; Staudinger/Kessal-Wulf a.a.O., Rdn. 42).

    Beide Faktoren stellen nach dem Willen des Gesetzgebers "veränderliche Bedingungen" im Sinne der Vorschrift dar (BGH NJW 2002, 957 ff.).

  • BGH, 07.10.1997 - XI ZR 233/96

    Anwendung des VerbrKrG auf vor dem Inkrafttreten geschlossene Kreditverträge

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 25.02.2003 - 8 U 222/02
    Einvernehmlichkeit oder Einseitigkeit der Änderung können auch deshalb nicht ausschlaggebend sein, weil es sich im einen wie im anderen Falle um die Fortsetzung ein und desselben Kreditvertrages handelt (BGH WM 1997, 2353 ff.; MüKo/Ulmer a.a.O., Rdn. 35 a).

    Vielmehr werden die Konditionen der Kapitalnutzung für die Zukunft geändert, gleichviel ob einseitig oder einvernehmlich (BGH WM 1997, 2353 ff.).

  • BGH, 03.04.1990 - XI ZR 261/89

    Ermittlung der Gesamtbelastung bei Vereinbarung eines Festkredits mit

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 25.02.2003 - 8 U 222/02
    Mag auch ungewiss sein, ob und gegebenenfalls zu welchen Zinsen der Vertrag nach Beendigung des ersten Kapitalnutzungsabschnitts fortgesetzt wird, ändert dies nichts daran, dass aus der allein maßgeblichen Sicht des Darlehensnehmers (BGHZ 111, 117, 121) im Zeitpunkt seiner Vertragsentschließung Klarheit über das (Mindest -)Maß der auf ihn zukommenden Gesamtlast bei vollständiger Durchführung des Vertrages herrschen soll.
  • OLG Karlsruhe, 09.12.2003 - 8 U 149/03

    Verbraucherkreditvertrag: Erforderliche Angaben zum Gesamtbetrag;

    Der Senat sieht daher keine Veranlassung, von seinem Urteil vom 25.02.2003 abzuweichen (8 U 222/02, OLGR 2003, 320; nicht rechtskräftig).
  • OLG Karlsruhe, 09.09.2003 - 8 U 72/03

    Verbraucherkredit und Haustürgeschäft: Gesamtbetragsangabe bei unechter

    Diese Auffassung hat er schon in seinem - nicht rechtskräftigen (Aktenzeichen des BGH: XI ZR 150/03) - Urteil vom 25. Februar 2003 (8 U 222/02, OLGR 2003, 320; a.A. OLG Stuttgart v. 18.06.2002, 6-U-77/02) vertreten, das einen vergleichbaren Fall eines von der Beklagten ausgereichten Kredits betraf.
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