Rechtsprechung
   OLG Karlsruhe, 16.09.1999 - 8 U 224/98   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1999,2219
OLG Karlsruhe, 16.09.1999 - 8 U 224/98 (https://dejure.org/1999,2219)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 16.09.1999 - 8 U 224/98 (https://dejure.org/1999,2219)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 16. September 1999 - 8 U 224/98 (https://dejure.org/1999,2219)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1999,2219) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (5)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Klageänderung; Berufung ; Abfindungsvergleich; Erlaßvertrag; Annahmeerklärung; Annahmewille; Schweigen als Annahme; Erlaßfalle; Handlungsvollmacht

  • Judicialis

    ZVG § 74 a Abs. 5; ; HGB § 54; ; BGB § 164 Abs. 1; ; BGB § 151; ; BGB § 157; ; BGB § 133; ; BGB § 167; ; ZPO § 91; ; ZPO § 97; ; ZPO § 708 Nr. 10; ; ZPO § 711; ; ZPO § 108; ; ZPO § 546 Abs. 2 Satz 1

  • FIS Money Advice (Volltext/Auszüge)
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Annahme von Erlaßangeboten bei Scheckeinlösung durch Banken als Kreditgläubiger

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • zbb-online.com (Leitsatz)

    BGB §§ 133, 151, 157
    Keine Annahme eines Erlaßangebots durch Scheckeinlösung über 2 000 DM bei geschuldeten 140 000 DM ("Erlaßfalle")

Besprechungen u.ä.

Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • ZIP 2000, 534
  • WM 2000, 414
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (12)

  • BGH, 18.12.1985 - VIII ZR 297/84

    Annahme eines Abfindungsgebots durch widerspruchslose Einlösung eines übersandten

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 16.09.1999 - 8 U 224/98
    Allerdings hat der BGH (NJW-RR 86, 415 = WM 86, 322) in seiner ersten, die streitige Fragestellung betreffenden Entscheidung festgestellt, daß es einer Annahmeerklärung gemäß § 151 BGB nicht bedarf, wenn der Anbietende hierauf verzichtet hat, vielmehr in solchen Fällen die Annahme als solche, d.h. ein als Willensbetätigung zu wertendes, nach außen hervortretendes Verhalten des Angebotsadressaten ausreicht, aus dem sich dessen Annahmewille unzweideutig ergibt, wobei die Würdigung des konkreten Einzelfalles entscheidet.

    Der BGH hat nach dem Urteil vom 18.12.1985 (NJW-RR 86, 415) in mehreren Entscheidungen verschiedener Zivilsenate zwar die Grundsätze dieses Urteils aufrecht erhalten, sie jedoch im einzelnen in verschiedener Richtung differenziert.

    Das OLG Nürnberg (NJW-RR 98, 256, 257) hat festgestellt, daß verschiedene Personen unter Mithilfe des gleichen Rechtsanwalts gegenüber verschiedenen Kreditinstituten Erlaßangebote unterbreiteten, die sich nach Wortlaut und Sinngehalt im wesentlich an dem BGH-Urteil vom 18.12.1985 (NJW-RR 86, 415) - teilweise mit identischem Text - orientierten und hat hieraus den Schluß gezogen, daß die Vorgehensweise "Methode" habe.

    Das Verhalten des Zeugen Sp. stellt auch keinen rechtlich nur unerheblichen geheimen Vorbehalt der Beklagten im Sinne der Erörterung des BGH (NJW-RR 86, 415, 416) dar.

    Auf die Annahme im Sinne des § 151 BGB sind die Vorschriften über die rechtsgeschäftliche Vertretung ebenfalls anzuwenden (BGH NJW-RR 86, 415, 416 m.w.N.).

    Die Beklagte hat ihrer Darlegungslast (zur Verteilung der wechselseitigen Darlegungs- und der Beweislast vgl. BGH NJW-RR 86, 415, 416) für die mangelnde Vertretungsmacht ihres Mitarbeiters durch ausführlichen und schlüssigen Tatsachenvortrag, insbesondere im Schriftsatz vom 04.06.1998 (I 81/83), sowie durch Erläuterung und Vorlage der internen Handlungsanweisungen (vgl. AH S. 85, 103 ff.) genügt.

  • BGH, 06.02.1990 - X ZR 39/89

    Vertragsannahme durch widerspruchslose Scheckeinlösung

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 16.09.1999 - 8 U 224/98
    In NJW 90, 1656, 1657 hat der BGH darauf abgehoben, daß bei der Bewertung durch den unbeteiligten objektiven Dritten alle Gesichtspunkte zu berücksichtigen seien, die im Rahmen der Auslegung von Willenserklärungen von Bedeutung seien.

    Soweit der BGH (NJW 90, 1656, 1657; NJW 99, 2179) es für ein Bewertungsindiz gehalten hat, daß der Vertragsschluß für den Angebotsempfänger objektiv vorteilhaft erscheint, muß nach Ansicht des Senats Gleiches auch für objektiv erkennbare Nachteile des Vertragsschlusses gelten, weil ein Kriterium für eine sachliche Differenzierung beider Sachverhalte nicht zu sehen ist.

    Die vorliegend maßgebliche sehr kurze Zeitfolge unterscheidet den Sachverhalt auch von den tatsächlichen Umständen in den Entscheidungen BGH NJW 90, 1656 und BGH NJW 99, 2179.

  • BGH, 14.04.1999 - VIII ZR 370/97

    Zeitliche Bindung an ein Vertragsangebot

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 16.09.1999 - 8 U 224/98
    Als Indiz für einen Annahmewillen könne u.a. der Umstand zu bewerten sein, daß der Vertragsschluß für den Angebotsempfänger objektiv vorteilhaft erscheine (ebenso BGH NJW 99, 2179).

    Soweit der BGH (NJW 90, 1656, 1657; NJW 99, 2179) es für ein Bewertungsindiz gehalten hat, daß der Vertragsschluß für den Angebotsempfänger objektiv vorteilhaft erscheint, muß nach Ansicht des Senats Gleiches auch für objektiv erkennbare Nachteile des Vertragsschlusses gelten, weil ein Kriterium für eine sachliche Differenzierung beider Sachverhalte nicht zu sehen ist.

    Die vorliegend maßgebliche sehr kurze Zeitfolge unterscheidet den Sachverhalt auch von den tatsächlichen Umständen in den Entscheidungen BGH NJW 90, 1656 und BGH NJW 99, 2179.

  • OLG Nürnberg, 12.06.1997 - 5 W 1430/97

    Sittenwidrigkeit eines Erlassvertrags - sog. Erlaßfalle

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 16.09.1999 - 8 U 224/98
    Gerade im Bereich der Problemstellung der Annahme von Erlaßangeboten bei Scheckeinlösung durch Banken als Kreditgläubiger sind in jüngster Zeit zahlreiche Entscheidungen von Instanzgerichten ergangen (z. B. OLG Nürnberg NJW-RR 98, 256; OLG Karlsruhe (9. Senat) OLGR 98, 410 und 9 U 214/97; OLG Dresden WM 99, 949; LG München I WM 97, 2214; LG Bremen WM 98, 2189 und LG Waldshut-Tiengen WM 98, 2191 ), die sich mit der Frage der sogenannten "Erlaßfalle" befassen und im Grundsatz einheitlich auf dem Standpunkt stehen, daß durch die Weiterleitung bzw. Einlösung des dem Angebot beigefügten Schecks allein noch nicht auf einen geäußerten Annahmewillen geschlossen werden kann, insbesondere dann nicht, wenn weitere Umstände gegen das Vorhandensein eines unzweifelhaft auf die Annahme gerichteten Willens sprechen.

    Das OLG Nürnberg (NJW-RR 98, 256, 257) hat festgestellt, daß verschiedene Personen unter Mithilfe des gleichen Rechtsanwalts gegenüber verschiedenen Kreditinstituten Erlaßangebote unterbreiteten, die sich nach Wortlaut und Sinngehalt im wesentlich an dem BGH-Urteil vom 18.12.1985 (NJW-RR 86, 415) - teilweise mit identischem Text - orientierten und hat hieraus den Schluß gezogen, daß die Vorgehensweise "Methode" habe.

  • BGH, 14.02.1995 - XI ZR 65/94

    Schweigen auf ein Angebot als Annahme

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 16.09.1999 - 8 U 224/98
    In NJW 95, 1281 hat der BGH dargelegt, daß zwar auch im Handelsverkehr Stillschweigen auf ein Vertragsangebot in der Regel nicht als Zustimmung zu bewerten sei.

    Der BGH (NJW 95, 1281) hat einverständliche und alle wichtigen Punkte betreffende Vorverhandlungen der Parteien über eine Vergleichsvereinbarung für ein wichtiges Indiz gehalten, bei dessen Vorliegen aus dem Schweigen auf ein endgültiges Angebot in der Regel der Schluß einer stillschweigenden Annahme gerechtfertigt ist.

  • BGH, 02.03.1972 - VII ZR 143/70

    Rechtsmißbräuchlichkeit der Berufung einer öffentlichen Körperschaft auf die

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 16.09.1999 - 8 U 224/98
    Hinzu kommt, daß es sich bei der Beklagten um eine Körperschaft des öffentlichen Rechts handelt, in deren Tätigkeitsbereich die Grundsätze der Anscheins- und Duldungsvollmacht nur beschränkt Anwendung finden (z. B. BGH NJW 72, 940, 941 m.w. N. ).

    Im übrigen ist es im Bereich vertraglicher Verhandlungen mit einer Körperschaft des öffentlichen Rechts dem jeweiligen Verhandlungspartner ohne weiteres zuzumuten, sich selbst Klarheit darüber zu verschaffen, ob die öffentlich-rechtliche Körperschaft, mit der er zum Vertragsschluß kommen will, den Gesetzen entsprechend vertreten ist (BGH NJW 72, 940, 942).

  • BGH, 28.03.1990 - VIII ZR 258/89

    Annahme eines Abfindungsangebots durch Einreichung eines Schecks

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 16.09.1999 - 8 U 224/98
    So hat der BGH in BGHZ 111, 97, 102 entschieden, daß nicht stets allein isoliert auf den Vorgang der Weitergabe des mit einer Bedingung versehenen Schecks abgestellt werden dürfe.

    Dadurch unterscheide sich der zu entscheidende Sachverhalt von demjenigen der Entscheidung BGHZ 111, 97, in dem der Schuldner ohne vorherige Absprachen von sich aus unter Übersendung eines Schecks eine Abfindung in Höhe von weniger als 1/3 der Gesamtforderung angeboten habe.

  • BGH, 28.05.1986 - IVa ZR 185/84

    Haftung einer Vermittlungsgesellschaft für das Handeln ihres Bevollmächtigten

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 16.09.1999 - 8 U 224/98
    Zwar kann grundsätzlich das Überschreiten einer gesetzlichen oder vertraglichen Handlungsvollmacht zu einer Haftung nach den Regeln der Anscheinsvollmacht führen, sofern nur der Rechtsschein gerade im Hinblick auf die Überschreitung der Vollmacht gesetzt und insofern Vertrauen erweckt worden ist (BGH NJW-RR 86, 1476, 1477).
  • OVG Hamburg, 30.03.1984 - BF I 81/83

    Anrechnung des Einkomntens des dauernd getrennt lebenden Ehegatten des

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 16.09.1999 - 8 U 224/98
    Die Beklagte hat ihrer Darlegungslast (zur Verteilung der wechselseitigen Darlegungs- und der Beweislast vgl. BGH NJW-RR 86, 415, 416) für die mangelnde Vertretungsmacht ihres Mitarbeiters durch ausführlichen und schlüssigen Tatsachenvortrag, insbesondere im Schriftsatz vom 04.06.1998 (I 81/83), sowie durch Erläuterung und Vorlage der internen Handlungsanweisungen (vgl. AH S. 85, 103 ff.) genügt.
  • OLG Dresden, 22.04.1998 - 12 U 175/98

    Zustandekommen eines Abfindungsvertrages durch Hereinnahme eines Schecks

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 16.09.1999 - 8 U 224/98
    Gerade im Bereich der Problemstellung der Annahme von Erlaßangeboten bei Scheckeinlösung durch Banken als Kreditgläubiger sind in jüngster Zeit zahlreiche Entscheidungen von Instanzgerichten ergangen (z. B. OLG Nürnberg NJW-RR 98, 256; OLG Karlsruhe (9. Senat) OLGR 98, 410 und 9 U 214/97; OLG Dresden WM 99, 949; LG München I WM 97, 2214; LG Bremen WM 98, 2189 und LG Waldshut-Tiengen WM 98, 2191 ), die sich mit der Frage der sogenannten "Erlaßfalle" befassen und im Grundsatz einheitlich auf dem Standpunkt stehen, daß durch die Weiterleitung bzw. Einlösung des dem Angebot beigefügten Schecks allein noch nicht auf einen geäußerten Annahmewillen geschlossen werden kann, insbesondere dann nicht, wenn weitere Umstände gegen das Vorhandensein eines unzweifelhaft auf die Annahme gerichteten Willens sprechen.
  • LG Waldshut-Tiengen, 10.07.1997 - 1 O 48/97
  • BGH, 06.05.1999 - IX ZR 250/98

    Klagebegründung mit neuem Lebenssachverhalt in der Berufungsinstanz

  • BGH, 10.05.2001 - XII ZR 60/99

    Stillschweigende Annahme eines Abfindungsangebots

    Insoweit hat bereits die Rechtsprechung der Instanzgerichte bei einem krassen Mißverhältnis der angebotenen Abfindung zur Höhe der nicht bestrittenen Schuld das Zustandekommen eines Vergleichs oder eines Abfindungs- oder Erlaßvertrages in zahlreichen Fällen verneint (vgl. OLG Nürnberg NJW-RR 1998, 256 f.; LG Bremen NJW-RR 1999, 636 f.; OLG München OLG-Report 1998, 376 - die Revision gegen diese Entscheidung hat der Bundesgerichtshof mit Beschluß vom 19. Januar 1999 - XI ZR 158/98 - nach Verweigerung von Prozeßkostenhilfe mangels Begründung verworfen - OLG München MDR 1998, 1236 f; OLG Karlsruhe WM 1999, 490 f.; OLG Dresden WM 1999, 487; OLG Dresden WM 1999, 488 ff.; OLG Karlsruhe ZIP 2000, 534 ff. m. zust. Anm. Lange WuB IV A § 151 BGB 2.00).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht