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Rechtsprechung
   OLG Karlsruhe, 17.04.2008 - 8 U 228/06   

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OLG Karlsruhe, 17.04.2008 - 8 U 228/06 (https://dejure.org/2008,4568)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 17.04.2008 - 8 U 228/06 (https://dejure.org/2008,4568)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 17. April 2008 - 8 U 228/06 (https://dejure.org/2008,4568)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Anspruch auf Schadensersatz wegen unterbliebener Ausschreibung von Versicherungsleistungen; Maßgeblichkeit des Gründungszwecks und nicht der aktuellen Tätigkeit bei der Einstufung eines öffentlichen Auftraggebers; Voraussetzungen für die Geltung der Vergaberechtsregeln; ...

  • oeffentliche-auftraege.de PDF
  • VERIS(Abodienst, Leitsatz ggf. frei)
  • Reguvis VergabePortal - Veris(Abodienst, Leitsatz ggf. frei)
  • Judicialis

    GWB § 98 Nr. 1, Nr. 2; ; GWB § 100 Abs. 1; ; GWB § 127 Nr. 1; ; BGB § 280; ; BGB § 823 Abs. 2

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Kommunales Unternehmen als öffentlicher Auftraggeber nach § 98 Nr. 2 GWB - Darlegungs- und Beweislast des Anspruchstellers bei Ansprüchen aus § 823 Abs. 2 BGB bzw. § 280 BGB

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Kommunales Wohnungsbauunternehmen als öffentlicher Auftraggeber?

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

Besprechungen u.ä.

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Kommunale Wohnungsbauunternehmen nicht per se öffentliche Auftraggeber! (IBR 2008, 670)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • VergabeR 2009, 108
 
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Wird zitiert von ... (11)Neu Zitiert selbst (8)

  • BGH, 01.02.2005 - X ZB 27/04

    Rechte der Beteiligten im Vergabeverfahren; Begriff der Dienstleistung

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 17.04.2008 - 8 U 228/06
    Außenwirkung erlangt die Entscheidung mit der Kenntniserlangung interessierter Personen von dem beabsichtigten Auftrag bzw. der Aufnahme konkreter Vertragsverhandlungen mit einem Interessenten (EuGH a.a.O. Rdn. 39; BGHZ 162, 116, 122).

    Jedem, der ein Interesse an einem bestimmten öffentlichen Auftrag hat oder hatte und dem durch einen behaupteten Rechtsverstoß ein Schaden entstanden ist bzw. zu entstehen droht, steht danach das Nachprüfungsverfahren offen (EuGH a.a.O. Rdn. 40 m.w.N.; ebenso BGHZ 162, 116, 120 f.).

    Die Klägerin, die im Rahmen des § 107 Abs. 2 GWB antragsbefugt gewesen wäre (vgl. hierzu BGHZ 162, 116, 122 f.) hätte danach alle Streitfragen des vorliegenden Rechtsstreits ohne weiteres im Rahmen eines Nachprüfungsverfahrens klären können, insbesondere auch die Frage der Eigenschaft der Beklagten als öffentlich-rechtliche Auftraggeberin i. S. des § 98 Abs. 2 GWB.

    Wenn auch im Hinblick auf § 114 Abs. 2 Satz 1 GWB ein bereits erteilter Zuschlag nicht aufgehoben werden kann und die Vorschrift des § 13 VgV nur im Bereich eines geregelt durchgeführten Vergabeverfahrens unmittelbar heranzuziehen ist (vgl. BGHZ 162, 116, 131 f.), ist diese Vorschrift jedoch nach der Rechtsprechung des BGH (a.a.O. S. 131 f.) entsprechend anzuwenden und kann zur Nichtigkeit des abgeschlossenen Vertrages führen.

  • KG, 06.02.2003 - 2 Verg 1/03

    Vergabeverfahren für Wirtschaftsprüferleistungen: Auftraggebereigenschaft einer

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 17.04.2008 - 8 U 228/06
    Allerdings ist für den Senat unübersehbar, dass insoweit auch bei kommunalen Wohnbaufirmen ein deutlicher Wandel eingetreten ist (vgl. hierzu auch KG VergabeR 2003, 355, 356).

    Insbesondere sei in ihrer Satzung (anders als z. B. im Fall des KG VergabeR 2003, 355) nicht hervorgehoben, dass sie zur städtebaulichen Entwicklung der Stadt Mannheim beitrage und den Anforderungen des Umweltschutzes gerecht werde; ganz abgesehen davon, dass solch allgemeine Ziele bereits Bestandteil des Baugesetzbuches seien und daher für jeden Bauherrn Gültigkeit hätten.

    Der Senat verkennt nicht, dass soziale Wohnraumförderung zumindest auch zum Teil im Wettbewerb stattfinden kann und wohl auch bei der Beklagten stattfindet (vgl. hierzu KG VergabeR 2003, 355, 357).

    Zwar sind dort Wohnungsunternehmen als öffentliche Auftraggeber genannt, wobei diese Nennung nach Auffassung von Stimmen in der Literatur und Rechtsprechung (vgl. z. B. KG VergabeR 2003, 355, 356 m. w. N.) eine Vermutung begründet, das dort genannte Unternehmen als öffentliche Auftraggeber anzusehen sind.

  • KG, 27.11.2003 - 2 U 174/02

    Unterlassene Ausschreibung eines öffentlichen Auftrags: Schadensersatzanspruch

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 17.04.2008 - 8 U 228/06
    Da die Klägerin so gestellt werden will, als hätte sie den Zuschlag zur Erbringung der nachgefragten Leistungen erhalten, ist zu entscheiden, ob die Klägerin bei Durchführung einer europaweiten Ausschreibung den Zuschlag erhalten hätte (vgl. KG VergabeR 2004, 490, Juris-Ausdruck (JA) Rdn. 20 ff.; BGHZ 120, 281, 284 f.).

    b) Dabei ist zwar nicht vorneherein ausgeschlossen, dass in Fällen pflichtwidrig nicht durchgeführter Vergabeverfahren - wie dies die Klägerin vorliegend behauptet - ein Schadensersatzanspruch nach § 823 Abs. 2 BGB i. V. mit den §§ 97 ff. GWB in Betracht kommt (ebenso KG VergabeR 2004, 490 JA Rdn. 19).

    Der erkennende Senat teilt deshalb in vollem Umfang die Ansicht des Kammergerichts (VergabeR 2004, 490 JA Rdn. 23) und des Landgerichts (vgl. US 5), dass das Vergabeverfahren nicht im Schadensersatzprozess fiktiv durchgeführt werden kann.

  • BGH, 25.11.1992 - VIII ZR 170/91

    Vorvertragliches Verschulden bei der Auftragsvergabe nach VOL/A

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 17.04.2008 - 8 U 228/06
    Da die Klägerin so gestellt werden will, als hätte sie den Zuschlag zur Erbringung der nachgefragten Leistungen erhalten, ist zu entscheiden, ob die Klägerin bei Durchführung einer europaweiten Ausschreibung den Zuschlag erhalten hätte (vgl. KG VergabeR 2004, 490, Juris-Ausdruck (JA) Rdn. 20 ff.; BGHZ 120, 281, 284 f.).
  • EuGH, 11.01.2005 - C-26/03

    DIE VERGABE EINES ÖFFENTLICHEN DIENSTLEISTUNGSAUFTRAGS AN EIN UNTERNEHMEN MIT

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 17.04.2008 - 8 U 228/06
    Nach der Rechtsprechung des EuGH (Urteil vom 11.01.05 C-26/03 Stadt Halle NZBau 2005, 111 Rdn. 33) stellt bereits der Beschluss eines öffentlichen Auftraggebers, kein Vergabeverfahren einzuleiten, weil der Auftrag seiner Auffassung nach nicht in den Anwendungsbereich der einschlägigen Gemeinschaftsvorschriften fällt, eine Entscheidung dar, die gerichtlich überprüfbar ist.
  • EuGH, 15.01.1998 - C-44/96

    Mannesmann Anlagenbau Austria u.a.

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 17.04.2008 - 8 U 228/06
    a) In Übereinstimmung mit dem funktionalen Verständnis der ständigen Rechtsprechung des EuGH (z. B. Urteil vom 15.01.98 - C 44/96 - Mannesmann Anlagenbau Austria; EuZW 1998, 121 Rdn. 20; Urteil vom 10.11.98 C-360/96 ARNHEM, EuZW 1999, 16 = Anlage B 5) bestimmt § 98 Nr. 2 GWB, dass u.a. die Eigenschaft einer öffentlichen Auftraggeberin vorliegt, wenn es sich um eine juristische Person des Privatrechts handelt, die zu dem besonderen Zweck gegründet wurde, im Allgemeininteresse liegende Aufgabe nicht gewerblicher Art zu erfüllen.
  • EuGH, 10.11.1998 - C-360/96

    DER GERICHTSHOF PRÄZISIERT DEN BEGRIFF DER EINRICHTUNG DES ÖFFENTLICHEN RECHTS

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 17.04.2008 - 8 U 228/06
    a) In Übereinstimmung mit dem funktionalen Verständnis der ständigen Rechtsprechung des EuGH (z. B. Urteil vom 15.01.98 - C 44/96 - Mannesmann Anlagenbau Austria; EuZW 1998, 121 Rdn. 20; Urteil vom 10.11.98 C-360/96 ARNHEM, EuZW 1999, 16 = Anlage B 5) bestimmt § 98 Nr. 2 GWB, dass u.a. die Eigenschaft einer öffentlichen Auftraggeberin vorliegt, wenn es sich um eine juristische Person des Privatrechts handelt, die zu dem besonderen Zweck gegründet wurde, im Allgemeininteresse liegende Aufgabe nicht gewerblicher Art zu erfüllen.
  • LG Mannheim, 07.07.2006 - 7 O 345/05
    Auszug aus OLG Karlsruhe, 17.04.2008 - 8 U 228/06
    Die Berufung der Klägerin gegen das Urteil des Landgerichts Mannheim - 7 O 345/05 - vom 07.07.2006 wird zurückgewiesen.
  • OLG Rostock, 02.10.2019 - 17 Verg 3/19

    Kommunales Wohnungsunternehmen als öffentlicher Auftraggeber im Sinne des

    So entspricht es der ganz überwiegenden Auffassung in der vergaberechtlichen Rechtsprechung und Literatur, dass im Bereich des sozialen Wohnungsbaus tätige kommunale Wohnungsbaugesellschaften in der Regel als öffentliche Auftraggeber im Sinne von § 99 Nr. 2 GWB anzusehen sind (vgl. OLG Brandenburg, Beschluss vom 06.12.2016 - 6 Verg 4/16, juris Rn. 40 ff.; OLG Schleswig, Beschluss vom 15.02.2005 - 6 Verg 6/04, VergabeR 2005, 358-362; KG Berlin, Beschluss vom 11.11.2004 - 2 Verg 16/04, juris Rn. 12 ff.; KG Berlin, Beschluss vom 06.02.2003 - 2 Verg 1/03, VergabeR 2003, 346-348; VK Rheinland-Pfalz, Beschluss vom 21.12.2017 - VK 1-24/17, juris Rn. 28 ff.; VK Brandenburg, Beschluss vom 27.12.2015 - VK 12/15, juris Rn. 64 ff.; VK Lüneburg, Beschluss vom 13.02.2012 - VgK-2/2012, juris Rn. 26 ff.; VK Berlin, Beschluss vom 14.10.2011 - VK-B 2/24/11, juris Rn. 33; VK Baden-Württemberg, Beschluss vom 09.10.2001 - 1 VK 27/01, juris Rn. 66 ff.; Eschenbruch in Kulartz/Kus/Portz/Prieß, a.a.O., § 99 GWB Rn. 267; Krohn/Schneider in: Gabriel/Krohn/Neun, Handbuch Vergaberecht, 2. Aufl. 2017, Kap. 1 § 3 Rn. 68; Pünder in: Pünder/Schellenberg, Vergaberecht, 2. Aufl. 2015, § 98 GWB Rn. 35, relativierend 3. Aufl. 2019, § 99 GWB Rn. 38; Ziekow/Völlink, Vergaberecht, 3. Aufl. 2018, § 99 GWB 196; Werner in: Byok/Jaeger, a.a.O., § 99 GWB Rn. 141; Wieddekind in: Willenbruch/Wieddekind, Vergaberecht, 4. Aufl. 2017, § 99 GWB Rn. 61; Badenhausen-Fähnle in: Müller-Wrede, GWB Vergaberecht, 2016, § 99 GWB Rn. 83; a.A. in der vergaberechtlichen Rechtsprechung soweit ersichtlich nur OLG Hamburg, Beschluss vom 11.02.2019 - 1 Verg 3/15, juris, [unter ausdrücklicher Berufung auf das Vorliegen einer Einzelfallentscheidung und mit kritischer Anmerkung Kus, VergabeR 2019, 408-410, und Seitz, IBR 2019, 272]; im Einzelfall verneinend zudem VK Baden-Württemberg, Beschluss vom 11.10.2017 - 1 VK 43/17; OLG Karlsruhe, Beschluss vom 17. April 2008 - 8 U 228/06, juris, im vergaberechtlichen Sekundärrechtschutz).
  • VK Sachsen, 11.06.2021 - 1/SVK/006-21

    Kommunale Wohnungsbaugesellschaften sind öffentliche Auftraggeber!

    Berufung auf d. Vorliegen einer Einzelfallentscheidung u. m. krit. Anm. Kus VergabeR 2019, 408 [410], u. Seitz IBR 2019, 272]; im Einzelfall verneinend zudem VK Baden-Württemberg, Beschl. v. 11.10.2017 - 1 VK 43/17; OLG Karlsruhe Urt. v. 17.04.2008 - 8 U 228/06, BeckRS 2008, 21262, im vergaberechtlichen Sekundärrechtschutz).
  • VK Mecklenburg-Vorpommern, 22.09.2014 - 2 VK 12/14

    Versorgung mit Fernsehen und Hörfunk: Dienstleistungskonzession oder -auftrag?

    Anders als von dem Antragsteller ausgeführt, stelle die Zurverfügungstellung von Wohnraum als solche noch keine im allgemeinen Interesse liegende Aufgabe dar (vgl. Ziekow/Völlink Vergaberecht, 2. Auflage, § 98 GWB Rn. 232 mit Verweis auf die Entscheidung des OLG Karlsruhe vom 17.04.2008 - 8 U 228/06 -, Rn. 65).

    Abgesehen davon, dass es insoweit gemäß dem Wortlaut des § 98 Nr. 2 GWB ausschließlich auf den ursprünglichen Gründungszweck ankommt, bestehen dafür, dass die Antragsgegnerin sich von ihrem ursprünglichen Gründungszweck vollständig gelöst hätte, anders als in dem vom OLG Karlsruhe entschiedenen Fall (Beschluss vom 17.04.2008, 8 U 228/06), keine Anhaltspunkte.

  • VK Brandenburg, 27.07.2015 - VK 12/15

    Versorgung mit TV- und Radioprogrammen: Dienstleistungsauftrag oder -konzession?

    Wie vermehrt in der Rechtsprechung zum Ausdruck kommt, sind daneben die tatsächlichen Umstände, unter denen ein Wohnungsunternehmen am Markt agiert, zu berücksichtigen (vgl. OLG Karlsruhe, Urteil vom 17. April 2008 \u0096 8 U 228/06 m.w.N, VK Brandenburg Beschluss vom 3. April 2009 - VK 8/09).
  • LG Halle, 14.04.2022 - 4 O 249/20

    Vergabeverfahren: Begriff des öffentlichen Auftraggebers; Einordnung eines

    Die Bestimmung des § 99 GWB hat jedoch im Laufe der Zeit durch die Rechtsprechung eine konkretere Auslegung erhalten, die sich vom ursprünglichen Gründungszweck gelöst hat und darauf abstellt, wie die Tätigkeit derzeit ausgeübt wird und die Abgrenzung zwischen einer nichtgewerblichen und einer gewerblichen Wahrnahme von Allgemeininteressen unter Berücksichtigung der Umstände des Einzelfalls danach getroffen, ob das Unternehmen auch insoweit mit Gewinnerzielungsabsicht handelt und die mit der Tätigkeit verbundenen wirtschaftlichen Risiken selbst trägt (grundlegend EuGH juris , Urteil vom 22.5.2003, Az. C-18/01 Rn.51, das insoweit sogar eine teleologische Reduktion anspricht; EuGH juris , Urteil vom 27.2.2033, Az. C-373/00 Rn.66; EuGH juris , Urteil vom 16.10.203, Az. C-283/00; Rn.81f.; OLG Hamburg juris , Beschluss vom 25.1.2007, Az. 1 Verg 5/06 Rn.22 m.w.N.; OLG Hamburg juris , Beschluss vom 11.2.2019, Az. 1 Verg 3/15, Rn. 159f.; OLG Karlsruhe, Beschluss vom 17.4.2008, Az. 8 U 228/06 , Rn.68ff.).
  • VK Baden-Württemberg, 06.03.2013 - 1 VK 2/13

    Vergabenachprüfungsverfahren: Schätzung des Auftragswerts für einen Bauauftrag

    Ob die Vergabekammer die einzelnen, nach dem Urteil des OLG Karlsruhe vom 17.04.2008, VergabeR 2009, 108 und IBR 2008, 670 selbständig zu prüfenden Voraussetzungen des § 9 8 Nr .
  • VK Brandenburg, 03.04.2009 - VK 8/09

    Kommunale Wohnungsunternehmen: Stets öffentliche Auftraggeber?

    Wie vermehrt in der Rechtsprechung zum Ausdruck kommt (vgl. OLG Karlsruhe, Urteil vom 17. April 2008 ­ 8 U 228/06 m.w.N), sind daneben vielmehr die tatsächlichen Umstände, unter denen ein Wohnungsunternehmen am Markt agiert, festzustellen und bei der Qualifizierung, ob die öffentliche Auftraggebereigenschaft zu bejahen ist, zu berücksichtigen.
  • VK Sachsen, 11.10.2010 - 1/SVK/034-10

    Sozialrecht contra Vergabrecht

    Angesichts dieser Rechtsprechung sowie der Ziele, der Systematik und des Wortlauts der Richtlinie 89/665 und um die praktische Wirksamkeit dieser Richtlinie zu wahren, stellt also jede Maßnahme eines öffentlichen Auftraggebers, die im Zusammenhang mit einem öffentlichen Dienstleistungsauftrag getroffen wird, der in den sachlichen Anwendungsbereich der Richtlinie 92/50 fällt, und die Rechtswirkungen entfalten kann, eine nachprüfbare Entscheidung im Sinne von Artikel 1 Absatz 1 der Richtlinie 89/665 dar, unabhängig davon, ob diese Maßnahme außerhalb eines förmlichen Vergabeverfahrens oder im Rahmen eines solchen Verfahrens getroffen wurde (EuGH, Urteil vom 11.01.2005 - Rs. C-26/03; OLG Karlsruhe, B. v. 17.04.2008 - Az.: 8 U 228/06; 3. VK Bund, B. v. 11.09.2009 - Az.: VK 3 - 157/09; VK Niedersachsen, B. v. 17.08.2009 - Az.: VgK - 36/2009).
  • VK Bund, 18.02.2009 - VK 3-158/08

    Arzneimittelrabattvereinbarung

    Der von der ASt ins Felde geführte § 823 Abs. 2 BGB in Verbindung mit der entsprechenden Vergaberechtsvorschrift als Schutzgesetz (dazu OLG Karlsruhe, Beschluss vom 17. April 2008, 8 U 228/06) zielt auf den Ersatz des negativen Interesses.
  • VK Berlin, 14.10.2011 - VK-B2-24/11

    Offenes Verfahren nach Verhandlungsverfahren: Einheitlicher Vorgang?

    Die übrigen Voraussetzungen des § 98 Nr. 2 GWB liegen bei einem Wohnungsunternehmen vor (KG Beschl. v. 11.11.2004, Az. 2 Verg 16/04; Beschl. v. 13.11.2003, Az. 2 Verg 4/03; differenzierend: OLG Karlsruhe Urt. v. 17.4.2008, Az. 8 U 228/06).
  • VK Baden-Württemberg, 13.06.2023 - 1 VK 16/23

    Kommunales Wohnungsbauunternehmen = öffentlicher Auftraggeber?

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Rechtsprechung
   OLG Koblenz, 09.03.2007 - 8 U 228/06   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2007,2580
OLG Koblenz, 09.03.2007 - 8 U 228/06 (https://dejure.org/2007,2580)
OLG Koblenz, Entscheidung vom 09.03.2007 - 8 U 228/06 (https://dejure.org/2007,2580)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • openjur.de
  • Deutsches Notarinstitut

    GmbHG §§ 66, 60; AktG § 273 Abs. 4
    Bestellung eines Nachtragsliquidators für GmbH

  • Wolters Kluwer

    Anspruch auf Zahlung eines restlichen Kaufpreises aus der Veräußerung von Kraftfahrzeugen; Erlöschen einer GmbH bzw. Beendigung ihrer Parteifähigkeit; Wirksame Bestellung eines ehemaligen Gesellschafters zum Nachtragsliquidator; Prozessführungsbefugnis des ...

  • Judicialis

    BGB § 178; ; BGB § 288 Abs. 1 Satz 2; ; BGB § 433 Abs. 2; ; AktG § 273 Abs. 4; ; FGG § 20; ; GmbHG § 66 Abs. 5; ; ZPO § 531 Abs. 2 Nr. 3

  • rechtsportal.de

    Zur Beendigung der aktiven Parteifähigkeit einer GmbH durch die Löschung im Handelsregister - Zur Bestellung eines Nachtragsliquidators einer GmbH ist kein Gesellschafterbeschluss erforderlich - Zur Beschränkung der Nachtragsliquidation auf die Vornahme bestimmter ...

  • Der Betrieb(Abodienst, Leitsatz frei)

    Rechts- und Parteifähigkeit einer im Handelsregister gelöschten GmbH, solange sich Vermögenswerte im Eigentum der Gesellschaft befinden ? Handlungsfähigkeit der Gesellschaft erfordert Ernennung eines Liquidators ? Auswirkung der Beschränkung der Nachtragsliquidation auf ...

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • mahnerfolg.de (Kurzmitteilung)

    Gelöschte GmbH bleibt im Prozess parteifähig

  • ebnerstolz.de (Kurzinformation)

    Zur Parteifähigkeit und Prozessführungsbefugnis einer gelöschten GmbH

  • rechtsanwalt.com (Kurzinformation)

    Gelöschte GmbH bleibt im Prozess parteifähig

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • ZIP 2007, 2166
  • DB 2007, 1972
  • NZG 2007, 431
 
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Wird zitiert von ... (10)Neu Zitiert selbst (4)

  • KG, 07.07.1998 - 1 W 6250/96
    Auszug aus OLG Koblenz, 09.03.2007 - 8 U 228/06
    Der gegenteiligen Auffassung (z.B. BFH, Beschluss vom 31. Juli 1991 - I R 32/91; KG DB 1998, 2009; BAG NJW 2003, 80, 82) vermag der Senat sich nicht anzuschließen.

    Auch das Kammergericht (DB 1998, 2009) stellt die Vollbeendigung der Gesellschaft als Zweck der Nachtragsliquidationen nicht in Abrede.

  • BAG, 19.03.2002 - 9 AZR 752/00

    Nachtragsliquidation GmbH, Prozeßführungsbefugnis

    Auszug aus OLG Koblenz, 09.03.2007 - 8 U 228/06
    Der gegenteiligen Auffassung (z.B. BFH, Beschluss vom 31. Juli 1991 - I R 32/91; KG DB 1998, 2009; BAG NJW 2003, 80, 82) vermag der Senat sich nicht anzuschließen.
  • BGH, 03.04.1996 - VIII ZR 315/94

    Unterbrechung der Verjährung einer nicht näher aufgegliederten Geldforderung

    Auszug aus OLG Koblenz, 09.03.2007 - 8 U 228/06
    Beantragt der Gläubiger einen Gesamtbetrag aus einer Mehrheit von individualisierten Forderungen, wird die Verjährung jeder Forderung in Höhe des geltend gemachten Betrages gehemmt, sofern der Gläubiger die fehlende Aufgliederung im Prozess nachholt (Palandt/Heinrichs, a.a.O., § 204 Rdnr. 18; BGH NJW-RR 1996, 885).
  • BFH, 31.07.1991 - I R 32/91
    Auszug aus OLG Koblenz, 09.03.2007 - 8 U 228/06
    Der gegenteiligen Auffassung (z.B. BFH, Beschluss vom 31. Juli 1991 - I R 32/91; KG DB 1998, 2009; BAG NJW 2003, 80, 82) vermag der Senat sich nicht anzuschließen.
  • LSG Hessen, 21.02.2011 - L 1 KR 327/10

    Freiwillige Krankenversicherung - Beitragspflicht von Kapitalleistungen aus einer

    Eine GmbH verliert ihre Rechtsfähigkeit entgegen der Auffassung des Antragstellers zwar noch nicht mit Auflösung (§ 60 GmbHG), indes jedenfalls nach Beendigung der Liquidation der vermögenslosen Gesellschaft und Löschung im Handelsregister (vgl. OLG Koblenz, ZIP 2007, 2166 m.w.N.).
  • OLG München, 07.05.2008 - 31 Wx 28/08

    Bestellung eines Nachtragsliquidators für eine GmbH: Statthaftigkeit der

    Der Auffassung des OLG Koblenz (NZG 2007, 431/432), wonach eine Beschränkung der Nachtragsliquidation auf bestimmte Maßnahmen nicht zulässig sein soll, kann daher nicht gefolgt werden.
  • OLG Frankfurt, 14.10.2014 - 20 W 288/12

    Anwendung von § 273 IV 1 AktG auf Bestellung von GmbH-Nachtragsliquidator

    Letzteres gilt unabhängig davon, ob der gelöschten Gesellschaft - die nach streitiger Auffassung trotz der möglicherweise mit der Anmeldung der Beendigung der Liquidation verbundenen Amtsniederlegung beider ehemaliger einzelvertretungsberechtigten Liquidatoren im Verfahren auf Bestellung eines Nachtragsliquidators durch diese vertreten sein soll (u.a. Koch a.a.O., Rn. 20, m.w.N., ohne allerdings auf das Problem der möglicherweise vorliegenden konkludenten Amtsniederlegung einzugehen) - ein Beschwerderecht gegen die entsprechende Bestellung eines Nachtragsliquidators zusteht und/oder deren Gesellschafterin jedenfalls in dem vorliegenden Verfahren mit vermögensrechtlichem Bezug ein solches Beschwerderecht hat, was ebenfalls umstritten ist (so KG Berlin, Beschluss vom 30.08.2005, Az. 1 W 25/04, zitiert nach juris, Rn. 7, 8 m.w.N. auch zur Gegensansicht; wohl auch BayObLG, Beschluss vom 02.08.1995, Az. 3Z BR 143/95, zitiert nach juris, Rn. 9, 10, 11; a.A. u.a. OLG Koblenz, Urteil vom 09.03.2007, Az. 8 U 228/06, Rn. 20, ohne weitere Begründung).
  • ArbG Freiburg, 29.10.2007 - 2 Ca 478/04

    Bestellung eines Prozesspflegers nach § 57 ZPO

    In der Rechtsprechung ist anerkannt, dass eine juristische Person vollbeendet ist, wenn sie im Register wegen Vermögenslosigkeit oder nach vollzogener Liquidation gelöscht ist und jegliche Anhaltspunkte für verwertbares Vermögen fehlen ("Lehre vom Doppeltatbestand", vgl. nur BAG 4, 6.2003 - 10 AZR 448/02 - NZA 2003, 1049 mwN; OLG Koblenz 9.3.2007 - 8 U 228/06 - DStR 2007, 821).
  • LSG Baden-Württemberg, 03.05.2012 - L 11 R 1532/11

    Rentenversicherung - Erstattungsanspruch eines früheren

    Erst damit wird die GmbH handlungsfähig (OLG Koblenz 09.03.2007, 8 U 228/05, NZG 2007, 431 = juris RdNr 29).
  • OLG Jena, 13.07.2011 - 7 U 689/10

    Geltendmachung von restlichen Vergütungsansprüchen durch eine sich in Liquidation

    Die Vertretungsmacht des (Nachtrags-) Liquidators ist unbegrenzt (Münch.-Kom.,-Müller, GmbH-Gesetz , Bd. 3, § 74 , Rz. 52 m.w.N.; OLG Koblenz NZG 2007, 431 ).
  • OLG Jena, 15.05.2019 - 2 W 159/19
    So ist umstritten, ob die Nachtragsliquidation entsprechend § 273 Abs. 4 AktG zur Vornahme bestimmter Abwicklungsmaßnahmen voraussetzt, dass nachträglich verteilbares Vermögen hervorgetreten ist bzw. die Steuerbehörde dartun kann, dass sie ihren Steueranspruch auch realisieren kann (vgl. einerseits OLG München Bitte wählen Sie ein Schlagwort: OLG OLG München , Beschluss vom 07. Mai 2008 - 31 Wx 28/08 -, Rn. 15, juris; andererseits KG, Beschluss vom 13. Februar 2007 - 1 W 272/06 -, Rn. 11, juris und OLG Karlsruhe Bitte wählen Sie ein Schlagwort: OLG OLG Karlsruhe , Beschluss vom 21. Juni 1989 - 4 W 126/88 -, LS nach juris), und ob dem Nachtragsliquidator dabei nur ein auf die Vornahme bestimmter Einzelmaßnahmen beschränkter Aufgabenkreis zukommt (vgl. einerseits OLG München Bitte wählen Sie ein Schlagwort: OLG OLG München , Beschluss vom 07. Mai 2008 - 31 Wx 28/08 -, Rn. 21, juris: andererseits OLG Koblenz Bitte wählen Sie ein Schlagwort: OLG OLG Koblenz , Urteil vom 09. März 2007 - 8 U 228/06 -, Rn. 22, juris).
  • FG Hamburg, 10.02.2009 - 2 K 251/07

    Abgabenrecht - AO: Haftungsbescheid gegen Rechtsanwalt ab Nachtragsliquidator

    Dies gilt für die Nachtragsliquidation jedenfalls auch im Hinblick auf seit der Beendigung der vorherigen Liquidation entstandene Verbindlichkeiten, denn das Verfahren der Nachtragsliquidation folgt den allgemeinen Regeln, d.h. die Liquidatoren der Nachtragsliquidation haben dieselben Rechte und Pflichten wie bei jeder Liquidation (OLG Koblenz, Urteil vom 9. März 2007 8 U 228/06, DStR 2007, 821, zitiert nach [...], m.w.N.).
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 01.09.2010 - L 8 R 369/10

    Rentenversicherung

    Die Vollbeendigung setzt nach zutreffender Auffassung, der sich der Senat anschließt, neben der Vermögenslosigkeit auch die Löschung der GmbH voraus (vgl. BAG, Urteil v. 4.6.2003, 10 AZR 448/02, DB 2003, 2659; OLG Düsseldorf, Urteil v. 14.11.2003, I-16 U 95/98, 16 U 95/98, ZIP 2004, 1956; OLG Koblenz, Urteil v. 9.3.2007, 8 U 228/06, ZIP 2007, 2166; jeweils m.w.N.).
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 26.04.2016 - L 4 KR 163/13
    Eine GmbH ist nicht (mehr) beteiligtenfähig und nicht (mehr) prozessfähig, wenn Vermögenslosigkeit vorliegt, sie im Handelsregister gelöscht ist und nicht mehr vertreten wird, weder von einem Geschäftsführer noch im Prozess von einem vor der Löschung beauftragten Prozessbevollmächtigten (siehe etwa: Bayerisches Landessozialgericht, Beschluss vom 20. Januar 2010, L 5 R 848/09; Landessozialgericht für das Land Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 01. September 2010 - L 8 R 369/10 B; Landessozialgericht Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 01. Juni 2015 - L 9 KR 149/15 B PKH; Hessisches Landessozialgericht, Urteil vom 22. Januar 1986 - L 8 Kr 882/83; jeweils mwN, etwa auf BAG, Urteil v. 4.6.2003, 10 AZR 448/02, DB 2003, 2659; OLG Düsseldorf, Urteil v. 14.11.2003, I-16 U 95/98, 16 U 95/98, ZIP 2004, 1956; OLG Koblenz, Urteil v. 9.3.2007, 8 U 228/06, ZIP 2007, 2166; Zitierung nach juris).
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