Rechtsprechung
OLG Frankfurt, 04.06.2002 - 8 U 23/02 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (3)
- Justiz Hessen
§ 823 Abs 1 BGB, § 831 BGB, § 833 BGB, § 28 StVO ZPO
Haftung des Hundehalters für Sturz eines Radfahrers durch frei laufenden Hund - Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Haftung des Hundehalters für Sturz eines Radfahrers durch frei laufenden Hund
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (2)
- Fahrlehrerverband Baden-Württemberg e.V. (Kurzmitteilung)
Radfahrer kontra Hund
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)
BGB § 123 Abs. 1 § 831 § 833; StVO § 28 Abs. 1
Haftung des Hundehalters und -führers bei Sturz eines Radfahrers wegen eines den Radweg überquerenden Hundes
Verfahrensgang
- LG Frankfurt/Main, 14.12.2001 - 31 O 171/01
- OLG Frankfurt, 04.06.2002 - 8 U 23/02
- BGH - VI ZR 238/02
Papierfundstellen
- NZV 2003, 486
Wird zitiert von ... (3) Neu Zitiert selbst (3)
- BGH, 18.04.1991 - 4 StR 518/90
Kommunale Verordnung zum Anleinen von Hunden
Auszug aus OLG Frankfurt, 04.06.2002 - 8 U 23/02
Zudem besteht für gehorchende Hunde auch kein Leinenzwang (BGH NJW 91, 1691). - OLG Frankfurt, 18.09.1979 - 20 W 569/79
Prozeßgericht; Niederlassung; Verkehrsanwalt; Kosten; Rechtsstreit; …
Auszug aus OLG Frankfurt, 04.06.2002 - 8 U 23/02
Dabei wird man sicherlich davon ausgehen müssen, dass eine typische Tiergefahr dann vorliegt, wenn sich ein Tier ohne Rücksicht auf den Verkehr auf eine Fahrbahn begibt und dadurch der Verkehr gefährdet wird (OLG Celle VersR 80, 431). - BGH, 06.07.1976 - VI ZR 177/75
Tierhalterhaftung für Deckakte
Auszug aus OLG Frankfurt, 04.06.2002 - 8 U 23/02
Gerade die Unberechenbarkeit des Verhaltens des Tieres muss also Ursache der Gesundheitsbeeinträchtigung des Anspruchstellers sein (BGHZ 67, 129).
- LG Tübingen, 12.05.2015 - 5 O 218/14
Tierhalterhaftung: Anscheinsbeweis bei Sturz eines Radfahrers im zeitlichen und …
Soweit das Oberlandesgericht Frankfurt, Urteil vom 4.6.2002, Az. 8 U 23/02, eine andere Betrachtungsweise vornimmt, kann dieser nicht gefolgt werden. - OLG Köln, 24.08.2010 - 19 U 114/10
Haftung des Tierhalters bei Stolpern des Geschädigten über den sitzenden Hund
Hat ein Tier demgegenüber dem Willen seines Lenkers gehorcht, so hat sich gerade nicht die Unberechenbarkeit eines tierischen Verhaltens verwirklicht (vgl. OLG Saarbrücken NZV 2003, 486, 487; Eberl-Borges in;… Staudinger, BGB Neubearbeitung 2008, § 833 Rn. 56). - AG Altötting, 25.08.2020 - 2 C 239/20
Tierhalter-Haftung für den einen Waldweg überquerenden Hund
Eine Haftung des Tierhalters wegen der bei dem Sturz eines Radfahrers erlittenen Verletzungen setzt voraus, dass konkrete der Tiergefahr oder dem Verhalten des Tierbegleiters zuzuweisende haftungsrelevante Umstände festgestellt werden können (vgl. OLG Frankfurt, Urteil vom 04.06.2002, Az. 8 U 23/02).
Rechtsprechung
SG Neuruppin, 26.06.2003 - S 8 U 23/02 |
Zitiervorschläge
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Verfahrensgang
- SG Neuruppin, 26.06.2003 - S 8 U 23/02
- LSG Berlin-Brandenburg, 24.03.2011 - L 22 U 16/08