Weitere Entscheidung unten: KG, 23.05.2005

Rechtsprechung
   OLG Hamm, 20.06.2005 - 8 U 234/04   

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https://dejure.org/2005,3266
OLG Hamm, 20.06.2005 - 8 U 234/04 (https://dejure.org/2005,3266)
OLG Hamm, Entscheidung vom 20.06.2005 - 8 U 234/04 (https://dejure.org/2005,3266)
OLG Hamm, Entscheidung vom 20. Juni 2005 - 8 U 234/04 (https://dejure.org/2005,3266)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • openjur.de
  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Vorliegen eines Verwahrungsvertrages bei Einschließen von Wertgegenständen in einen Spind; Anforderungen an einen Verwahrungsvertrag; Schadensersatzanspruch eines Saunagastes gegen den Saunabetreiber bei Diebstahl von Gegenständen aus einem verschlossenen Spind

  • RA Kotz (Volltext/Leitsatz)

    Verwahrungsvertrag: Saunabesuch - Abhandenkommen von Geld etc

  • Judicialis

    ZPO § 313 a Abs. 1 S. 1; ; ZPO § 540 Abs. 2; ; ZPO § 544; ; EGZPO § 26 Nr. 8; ; BGB § 280 Abs. 1; ; BGB § 280 Abs. 3; ; BGB § 283 S. 1; ; BGB § 536 a I; ; BGB § 536 b I 2; ; BGB § 688; ; BGB § 695

  • rewis.io
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Zum Verwahrungsvertrag und Schadensersatz bei Wertgegenständen, die aus einem verschlossenen Spind entwendet wurden

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • onlineurteile.de (Kurzmitteilung)

    Saunaspind ausgeräumt - Betreiber haftet nicht für Diebstahl in der Sauna

  • juraforum.de (Kurzinformation)

    Saunaspind ist kein Tresor - keine Haftung des Saunabetreibers

  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    Saunabetreiber haftet nicht für Diebstahl aus Spind - Saunabesucher steht kein Schadensersatzanspruch zu

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2005, 1334
  • MDR 2005, 1339
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (4)

  • AG Solingen, 04.01.1994 - 9 (13) C 345/93

    Aufbewahren einer wertvollen Uhr in einem Saunaspind

    Auszug aus OLG Hamm, 20.06.2005 - 8 U 234/04
    Die Gefahr des Diebstahls ist auch allgemein aus Presse, Funk und Fernsehen bekannt (ebenso AG Solingen, VersR 1995, 700 f.).

    Bei besonders hohen Geldbeträgen und wertvollem Schmuck (hier 5.000 EUR Bargeld und eine Uhr im Wert von 12.200 EUR) drängt sich das Erfordernis weiterer Sicherung jedem Saunabesucher geradezu auf (ebenso AG Solingen, VersR 1995, 700, 701).

  • BGH, 10.01.1979 - VIII ZR 302/77

    geschenkte Bilder - § 929 BGB, Aufgabe des Besitzes, einseitige Besitzergreifung

    Auszug aus OLG Hamm, 20.06.2005 - 8 U 234/04
    Das Behalten eines Zweitschlüssels führt auch hier allenfalls zu dessen Mitbesitz an den eingeschlossenen Gegenständen (BGH NJW 1979, 714; Palandt/Bassenge, § 854 BGB, Rn. 5), also nicht zum Verlust des Besitzes des Klägers.
  • BGH, 14.06.1962 - III ZR 42/61

    Ersatz eines durch Beschlagnahmung eines Bankguthabens durch die

    Auszug aus OLG Hamm, 20.06.2005 - 8 U 234/04
    Der Hinterleger muss seine Sachherrschaft aufgeben und der Verwahrer die tatsächliche Verfügungsgewalt erlangen (vgl. BGHZ 3, 200, 202 = BGH NJW 1951, 957; BGH VersR 1962, 955; Münchner Kommentar/ Hüffer, 4. Auflage, § 688 BGB, Rn. 6 f., 10, 17, 43; Palandt/Sprau, 64, Auflage, § 688 BGB, Rn. 1, 2, 4).
  • BGH, 05.10.1951 - I ZR 92/50

    Raummiete und Lagervertrag

    Auszug aus OLG Hamm, 20.06.2005 - 8 U 234/04
    Der Hinterleger muss seine Sachherrschaft aufgeben und der Verwahrer die tatsächliche Verfügungsgewalt erlangen (vgl. BGHZ 3, 200, 202 = BGH NJW 1951, 957; BGH VersR 1962, 955; Münchner Kommentar/ Hüffer, 4. Auflage, § 688 BGB, Rn. 6 f., 10, 17, 43; Palandt/Sprau, 64, Auflage, § 688 BGB, Rn. 1, 2, 4).
  • AG Bad Segeberg, 27.06.2013 - 17a C 5/13

    Verwahr- und Schutzpflichten des Inhabers einer Ballettschule im Hinblick auf von

    Beides ist jedoch für die Begründung eines Verwahrungsvertrages i.S. des § 688 BGB notwendig (vgl. OLG Hamm, Urt. v. 20.06.2005 - 8 U 234/04, NJW-RR 2005, 1334, juris Rn. 5; Palandt/Sprau, BGB, 72. Aufl. 2013, § 688 Rn. 1; MünchKomm-BGB/Henssler, 6. Aufl. 2012, § 688 Rn. 7).

    In dem vorliegenden Rechtsstreit geht es nicht um die Frage, ob von der Beklagten geschaffene Schutzvorkehrungen ausreichend gewesen sind (s. zum Umfang der Pflichten eines Saunabetreibers OLG Hamm, Urt. v. 20.06.2005 - 8 U 234/04, NJW-RR 2005, 1334 ff.).

    Die Klägerin hat auch nach ihrem eigenen Vorbringen das Handy ohne weitere Sicherung in der von ihr mitgebrachten Sporttasche belassen, ohne die Beklagte darauf hinzuweisen, einen Wertgegenstand mitzuführen und der Beklagten Gelegenheit zu geben, ggf. besondere Schutzvorkehrungen zu treffen (vgl. OLG Hamm, Urt. v. 20.06.2005 - 8 U 234/04, NJW-RR 2005, 1334, juris Rn. 12).

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https://dejure.org/2005,5952
KG, 23.05.2005 - 8 U 234/04 (https://dejure.org/2005,5952)
KG, Entscheidung vom 23.05.2005 - 8 U 234/04 (https://dejure.org/2005,5952)
KG, Entscheidung vom 23. Mai 2005 - 8 U 234/04 (https://dejure.org/2005,5952)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • openjur.de
  • Wolters Kluwer

    Vorliegen eines Mietverhältnisses über Wohnraum; Anforderungen an einen Geschäftsraummietvertrag; Verjährung der Ersatzansprüche des Vermieters wegen Veränderung oder Verschlechterung der Mietsache

  • grundeigentum-verlag.de(Abodienst, Leitsatz frei)

    Mietvertrag mit Botschaft als Geschäftsraummietvertrag; Verjährungseinrede für Bürgen

  • Judicialis

    BGB § 204 Abs. 1; ; BGB § ... 307 n.F.; ; BGB § 286; ; BGB § 288; ; BGB § 326 a.F.; ; BGB § 548 n.F.; ; BGB § 548 Abs. 1; ; BGB § 548 Abs. 1 Satz 2; ; BGB § 765; ; BGB § 767; ; BGB § 768; ; BGB § 814; ; AGBG § 9; ; EGBGB Art. 229 § 5; ; EGBGB Art. 229 § 6; ; ZPO § 167; ; GVG § 19

  • rechtsportal.de

    Mietvertrag über Botschaftsräume als Geschäftsraummietvertrag - Berufung des Bürgen auf Verjährung der Bürgschaftsschuld

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Geschäftsraummiete bei Privatüberlassung an Botschaftsangehörige

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • anwaltonline.com(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Kurzinformation)

    Mietvertrag - wann ist die Schriftform gewahrt?

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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (13)

  • BGH, 05.11.1998 - IX ZR 48/98

    Einwand der Verjährung der Aufforderung durch den Bürgen

    Auszug aus KG, 23.05.2005 - 8 U 234/04
    Dies erfordert die Abhängigkeit der Bürgschaftsschuld von der Hauptverbindlichkeit, § 767 BGB (Staudinger/Horn, BGB, 1997, § 768 BGB, Rdnr.13; Palandt/Sprau, BGB, 64. Auflage, § 768 BGB, Rdnr.6; BGHZ 76, 22,225 = NJW 1980, 1460; BGH NJW 1999, 278; OLG Koblenz VersR 1981, 167; OLG Hamm WM 1985, 514).

    Die Befugnis, sich auf Verjährung der Hauptschuld zu berufen, steht dem Bürgen sogar nach dessen rechtskräftiger Verurteilung zu (BGH NJW 1999, 278; siehe auch Geldmacher in NZM 2003, 502).

  • BGH, 08.06.1988 - IVb ZR 92/87

    Klage auf Vornahme eines Zugewinnausgleichs - Eintritt der Verjährung -

    Auszug aus KG, 23.05.2005 - 8 U 234/04
    Eine Zustellung "demnächst" nach Einreichung der zuzustellenden Klage bedeutet daher eine Zustellung innerhalb einer nach den Umständen angemessenen selbst längeren Frist, wenn die Partei und ihr Prozessbevollmächtigter unter Berücksichtigung der Gesamtsituation alles Zumutbare für die alsbaldige Zustellung getan haben (OLG Karlsruhe FamRZ 1988, 1154).
  • BGH, 07.04.1983 - III ZR 140/81

    Entschädigungsleistungen für die Enteignung eines Grundstücks - Ablauf der

    Auszug aus KG, 23.05.2005 - 8 U 234/04
    Das ist nicht der Fall, wenn die Partei, der die Fristwahrung obliegt, oder ihr Prozessbevollmächtigter durch nachlässiges, auch nur leicht fahrlässiges Verhalten zu einer nicht bloß geringfügigen Zustellungsverzögerung beigetragen haben (vgl. BGH VersR 1983, 661).
  • BGH, 11.02.1981 - VIII ZR 323/79

    Gerichtsstand bei Miete aufgrund Werkförderungsvertrag

    Auszug aus KG, 23.05.2005 - 8 U 234/04
    Mietet ein Arbeitgeber Wohnräume zum Zwecke der Weitervermietung an Betriebsangehörige, handelt es sich nicht um einen Wohnraummietvertrag, sondern um einen Geschäftsraummietvertrag (BGH NJW 1981, 1377; BayObLG (RE) NJW-RR 1996, 76).
  • OLG Koblenz, 22.05.1980 - 9 U 8/79

    Unterschiedliche Verjährungsfristen bei Hauptschuld und Bürgschaftsverpflichtung;

    Auszug aus KG, 23.05.2005 - 8 U 234/04
    Dies erfordert die Abhängigkeit der Bürgschaftsschuld von der Hauptverbindlichkeit, § 767 BGB (Staudinger/Horn, BGB, 1997, § 768 BGB, Rdnr.13; Palandt/Sprau, BGB, 64. Auflage, § 768 BGB, Rdnr.6; BGHZ 76, 22,225 = NJW 1980, 1460; BGH NJW 1999, 278; OLG Koblenz VersR 1981, 167; OLG Hamm WM 1985, 514).
  • BayObLG, 30.08.1995 - REMiet 6/94

    Weitervermietung einer Wohnung vom Arbeitgeber an eine betriebsangehörige Person

    Auszug aus KG, 23.05.2005 - 8 U 234/04
    Mietet ein Arbeitgeber Wohnräume zum Zwecke der Weitervermietung an Betriebsangehörige, handelt es sich nicht um einen Wohnraummietvertrag, sondern um einen Geschäftsraummietvertrag (BGH NJW 1981, 1377; BayObLG (RE) NJW-RR 1996, 76).
  • BGH, 17.10.2002 - III ZR 58/02

    Krankenhausrecht: Rückforderung von Wahlleistungsentgelten

    Auszug aus KG, 23.05.2005 - 8 U 234/04
    Der Leistungsempfänger hat zu beweisen, dass der Leistende die Leistung freiwillig in Kenntnis der Nichtschuld erbracht hat, insbesondere sich nicht über das Bestehen der Verpflichtung geirrt hat (BGH NJW 2002, 3772; Palandt/Sprau, a.a.O., § 814 BGB, Rdnr.11).
  • BGH, 19.09.1985 - IX ZR 16/85

    Beginn der Verjährung des Schadensersatzanspruchs wegen Nichterfüllung von

    Auszug aus KG, 23.05.2005 - 8 U 234/04
    Der Bürge kann sich daher-unabhängig von der Verjährung der Bürgschaftsschuld - auf Verjährung der Hauptschuld berufen (Münchener Kommentar - Habersack, BGB, 4. Auflage, § 768 BGB, Rdnr.5; BGH NJW 1986, 310 = BGHZ 95, 375).
  • BGH, 12.03.1980 - VIII ZR 115/79

    Einwand des Bürgen aus Verjährung der Hauptschuld

    Auszug aus KG, 23.05.2005 - 8 U 234/04
    Dies erfordert die Abhängigkeit der Bürgschaftsschuld von der Hauptverbindlichkeit, § 767 BGB (Staudinger/Horn, BGB, 1997, § 768 BGB, Rdnr.13; Palandt/Sprau, BGB, 64. Auflage, § 768 BGB, Rdnr.6; BGHZ 76, 22,225 = NJW 1980, 1460; BGH NJW 1999, 278; OLG Koblenz VersR 1981, 167; OLG Hamm WM 1985, 514).
  • BGH, 07.05.1997 - IV ZR 35/96

    Einwilligung der Gefahrsperson bei einer Gruppenversicherung

    Auszug aus KG, 23.05.2005 - 8 U 234/04
    Der Leistende muss also im Zeitpunkt der Leistung wissen, dass er nach der Rechtslage nichts schuldet (BGH NJW 1997, 2381).
  • BGH, 23.06.2004 - VIII ZR 361/03

    Unwirksamkeit von Abgeltungsklauseln mit "starren" Fristen

  • BGH, 19.01.2005 - VIII ZR 114/04

    Verjährung der Ersatzansprüche des Vermieters

  • BGH, 13.07.1972 - III ZR 29/70

    Enteignungsbeschluß - Enteignungsbeschluß Teil B - Klage gegen Bundesrepublik -

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