Rechtsprechung
KG, 30.06.2003 - 8 U 237/02 |
Volltextveröffentlichungen (6)
- openjur.de
- aufrecht.de
Kein Gewinn bei Spielersperre
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Anspruch auf Gewinnauszahlung aus Spielvertrag; Entrichtung des Eintrittsgeldes zum Automatensaal; Betätigen der Automaten durch Einwurf von Geld oder Chips ; Erteilung einer Spielsperre bei der Spielbank ; Beschränkung auf bestimmte Spielarten; Aufhebung durch ...
- Judicialis
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
BGB § 151 Satz 1
Spielbanken: Verhinderung des Zustandekommens eines Spielvertrages durch Spielsperre - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- onlineurteile.de (Kurzmitteilung)
Alles verspielt - Kasino muss gesperrten Spielern keine Gewinne auszahlen
Verfahrensgang
- LG Berlin, 29.08.2002 - 13 O 241/02
- KG, 30.06.2003 - 8 U 237/02
Papierfundstellen
- NJW-RR 2003, 1359
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (4)
- BGH, 31.10.1995 - XI ZR 6/95
Haftung der Spielbank für die unterlassene Überwachung einer auf eigenen Wunsch …
Auszug aus KG, 30.06.2003 - 8 U 237/02
Soweit der Kläger sich auf die Entscheidung des BGH vom 31. Oktober 1995 - XI ZR 6/95 - (NJW 1996, 248) beruft, steht diese dem nicht entgegen.Da die Beklagten keinem Kontrahierungszwang unterliegt (BGH NJW 1996, 248), kann sie frei den Personenkreis bestimmen, mit sie in vertragliche Beziehungen treten will.
Eine Abweichung von der Entscheidung des BGH vom 31. Oktober 1995 - XI ZR 6/95 - (NJW 1996, 248) liegt nicht vor, weil es in dem dort entschiedenen Fall um die Auszahlung von Verlusten ging und das Angebot auf Abschluss von Spielverträgen nicht beschränkt war.
- BGH, 13.02.1985 - IVb ZR 72/83
Arztbehandlungsvertrag und Schlüsselgewalt
Auszug aus KG, 30.06.2003 - 8 U 237/02
Allgemeine Geschäftsbedingungen i. S. des AGBGesetzes sind nur Regelungen, die den Inhalt eines Vertrages zum Gegenstand haben (BGH NJW 1985, 1394), nicht aber solche, die das Zustandekommen des Vertrages betreffen. - OLG Hamm, 17.07.2002 - 8 U 19/02
Selbstsperre: Anspruch auf Gewinnauszahlung
Auszug aus KG, 30.06.2003 - 8 U 237/02
Damit hat die Beklagte hinreichend zum Ausdruck gebracht, dass sie mit gesperrten Spielern nicht in vertragliche Beziehungen treten will und sie gleichzeitig auch auf die Konsequenzen hingewiesen (vgl. auch OLG Hamm, Urteil vom 17.07.2002 - 8 U 19/02, OLG Hamm- Report 2003, 1ff.). - OLG Hamm, 07.10.2002 - 13 U 119/02
Rechtsnatur und Wirkungen einer vereinbarten Spielsperre in einem Spielkasino
Auszug aus KG, 30.06.2003 - 8 U 237/02
Die Parteien haben damit eine vorverlagerte Einigung getroffen, die darauf gerichtet ist, späteren Willenserklärungen vorab die rechtliche Verbindlichkeit zu nehmen (OLG Hamm Urteil vom 07. Oktober 2002 - 13 U 119/02, OLG - Report Hamm 2003, 85).